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Hallo zusammen,
ich bin derzeit an der Planung der Elektrik eines EFH in BaWü.
Wir werden mit Flüssiggas heizen.
Wenn ich die FeuV richtig interpretiere, dann ist für Feuerungsanlagen <50kW kein Heizungs-Notschalter notwendig.
Da unsere Gastherme unter diesem Wert liegt könnte ich mich als beruhigt zurücklehnen und mich freuen dass ich das Teil nicht brauche.
Die Frage an die Experten die ich loswerden möchte ist die, was ich für Vorteile hätte wenn ich den Notschalter dennoch - ohne Vorschriftenzwang - installiere.
Hat das irgendwelche positiven Nebenaspeke oder reicht es aus die Heizung über ne separate Sicherung abzusichern um die Möglichkeit im Zählerkasten das ganze abzuschalten ?
Wäre ja immerhin fast dasselbe bis auf den Umstand dass
* es keine allpolige Abschaltung ist
* man den Zählerkasten aufmachen muss, der übrigens direkt neben der Tür in den Aufstellungsraum ist.
Gibst hierzu Tips vom Profi ?
Vielen Dank
S.
ich bin derzeit an der Planung der Elektrik eines EFH in BaWü.
Wir werden mit Flüssiggas heizen.
Wenn ich die FeuV richtig interpretiere, dann ist für Feuerungsanlagen <50kW kein Heizungs-Notschalter notwendig.
Da unsere Gastherme unter diesem Wert liegt könnte ich mich als beruhigt zurücklehnen und mich freuen dass ich das Teil nicht brauche.
Die Frage an die Experten die ich loswerden möchte ist die, was ich für Vorteile hätte wenn ich den Notschalter dennoch - ohne Vorschriftenzwang - installiere.
Hat das irgendwelche positiven Nebenaspeke oder reicht es aus die Heizung über ne separate Sicherung abzusichern um die Möglichkeit im Zählerkasten das ganze abzuschalten ?
Wäre ja immerhin fast dasselbe bis auf den Umstand dass
* es keine allpolige Abschaltung ist
* man den Zählerkasten aufmachen muss, der übrigens direkt neben der Tür in den Aufstellungsraum ist.
Gibst hierzu Tips vom Profi ?
Vielen Dank
S.