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kaffeeruler Inventar


Anmeldungsdatum: 01.01.2008 Beiträge: 920 Wohnort: Oldenburg(Oldb)
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Verfasst am: 11.03.2009 23:24 Titel: |
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| elektroblitzer hat folgendes geschrieben: |
.....
Keine verantwortliche Elektrofachkraft die bei einem Versorger in das Installateursverzeichnis eingetragen ist wird so etwas mitmachen. Ich kenne keine bei uns aus der Innung. Ein Elektriker der kein Protokoll abliefert wird nach Abmahnung entlassen. .... |
Das was steht und das was gemacht wird sind 2 paar schuhe, ich bezweifle stark das gemessen wird.. egal ob eingetragen od net.Jedenfalls net bei einer Whng Inst.
Kurzer schwankerl...
E-Meister, selbständig, 2 Angestellte, ca 20Jahre Berufserfahrung
Whng, 2 Zimmer Küche Bad, 2 FI...
Mieter zieht ein, Tapeten ran und wie es eben so ist sind sie Feucht beim kleben^^
Kind packt an die Wand und fällt um..
Duspol an die Wand und Heizung ergaben 230V.
FI nix Auslösung, da kein PE vorhanden.. weder Rohre noch an Steckdose... der Lag daneben und dumm gelaufen wie es war wurde beim einbau des steckdosenträgers die Phase zwischen Dose u Kralle eingeklemmt und richtig stark beschädigt.
Inst. angerufen, war ja wohl der Maler.. haben ja gemessen, die anlage war OK.
Nach x runden und Anwälten.. es gab nie ein Protokoll, Maler waren auch net in der Whng und danach auch kein Meisterbetrieb mehr...
Kind wohlauf wg reinem Glück
Fehler können passieren und müßen sie wohl auch immer wieder mal damit man selbst wieder ein wenig nachdenklich wird und aus einer "ich bin sattelfest" Seifenblase erwacht, jedoch werden sie sicher zu 99% durch Messungen aufgedeckt
Oder wie schon Klaus Lage sang: 1000 mal berührt, 1000 x nix gespürt  _________________ "Je mehr wir wissen, desto weniger scheinen wir weiter-zu-wissen." - Bernhard von Mutius
Wir geben nur Hilfestellungen und keine Garantie |
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elektroblitzer Inventar

Anmeldungsdatum: 12.07.2007 Beiträge: 927 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 12.03.2009 09:35 Titel: |
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Das Messprotokoll muss natürlich dem Kunden zugegangen sein. Besser noch unterschrieben werden.
Alles andere zählt nicht.
Eine Anmerkung zum gequetschten Leiter. Steckdoesen sind Schutzklasse II. Das heisst das berühren durch die Kuststoffabdeckung aller leitenden Teile ist nicht möglich. Alle Messgeräte auf dem Markt die die VDE 0413 einhalten können den eingequetschten Leiter feststellen. Das bedeutet das dieser Fehler nicht festzustellen ist. Der Maler baut die Rahmen ab. Dann kommt das Kind und fasst den Rahmen an. Wer ist verantwortlich? Der Elektriker oder der Hersteller?
Bei Hager Steckdosen ist der PE mit dem Rahmen verbunden. Hier fliegt der Ls-Schalter entsprechend schnell wenn die Schleifenimpedanz stimmt. Die Schleifenimpedanz braucht aber nach Norm bei FI nicht gemessen werden.
Vielleicht zurück was eine Elektrofachkraft ist. Eine Person die erkennen kann welche Gefahren in elektrischen Systemen lauer (Anmerkung: Kein Originaltext nach VDE 1000, sondern Version des Autors). Elektrofachkräfte waren dort wahrscheinlich nicht am Werk. Denn Elektrofachkräfte sind Personen die kontinuierlich geschult werden. Wer einmal gelernt hat verliert den Status der Elektrofachkraft. Häufig gibt es Elektriker die keine Elektrofachkräfte sind, aber als solche eingesetzt werden.
Noch ein Wort zu errichteten Anlagen. Es gibt immer Anlagen die wir errichten die Fehler beinhalten. Bei einem Einfamilienhaus sind dies 1 bis 3 Fehler. Diese liegen in der Funktion aber auch in der Sicherheit. Messen kann man Endgültig nur wenn der Maler raus ist. Der lackiert einem die Schutzkontakte über oder verbiegt dies so das es keine Funktion mehr gibt. Herausfinden kann man so etwas nur durch den vorgeschriebenen Messgerätepark der für die Eintragung in das Installateursverzeichnis benötigt wird. Den kauft aber kein Hobbybastler. So bleiben Fehler hier unendeckt. |
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sepp_s Inventar

Anmeldungsdatum: 01.01.2007 Beiträge: 1618
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Verfasst am: 12.03.2009 11:08 Titel: |
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Sicherheit. Messen kann man Endgültig nur wenn der Maler raus ist. Der lackiert einem die Schutzkontakte über oder verbiegt dies so das es keine Funktion mehr gibt.
Hallo messen kann man nur Endgültig nur dann wenn der Maler raus ist, dann wäre in diesemm Fall der Elektriker schuldlos, schließlich wurden nachher noch div .nicht angeführte renovieungsarbeiten gemacht. Wenn sich der tötliche Fehler erst ein halbes Jahr nach dem Einzug bemerkbar gemacht hat so kann auch der neue Mieter auch wenn selbst Elektrikerin der Zwischenzeit etwas vermurkst haben.
mfg sepp |
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elektroblitzer Inventar

Anmeldungsdatum: 12.07.2007 Beiträge: 927 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 12.03.2009 12:05 Titel: |
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Moment.
Funktionskontrolle mit Duspol machen wir grundsätzlich vorher. Prüfen der Spannungsfreiheit der Rahmen. Danach Rahmen drauf. Nach dem der Maler fertig ist wird nochmals gemessen. Grund siehe weiter oben. Dann wird auch das Messprotokoll und Übergabebericht verfasst und nach Möglichkeit vom kunden unterschrieben.
ABER: Wenn Elektrounternehmen Stunden und Preisgebote abgeben die eine einwandfreie Abgabe der Arbeit nicht zulassen (Stunden zu gering angesetzt) müssen Sie auch in Verantwortung genommen werden. Messen wird nicht bezahlt also messen wir nicht. Die Prüfung ist aber nach Norm vorgeschrieben. Wer nicht kalkulieren kann hat auf dem Bau nichts zu suchen. |
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edi [Moderator]
![[Moderator] [Moderator]](images/rang_6.jpg)

Anmeldungsdatum: 21.06.2005 Beiträge: 5067
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Verfasst am: 12.03.2009 12:50 Titel: |
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| Zitat: | | Denn Elektrofachkräfte sind Personen die kontinuierlich geschult werden |
Da lach ich mich doch schlapp....meinst du in einem
konzessionierten "3 Mann Betrieb" gibt es alle 4 Wochen eine Schulung ? Nein!! Sind die Kollegen dann noch Elektrofachkräfte oder nicht ?
In der neuen VDE 1000 steht nichts von einem "Verfallsdatum" .... _________________ MfG edi
Wo wir sind ist Vorn - und wenn wir Hinten sind - ist Hinten Vorn ! |
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elektroblitzer Inventar

Anmeldungsdatum: 12.07.2007 Beiträge: 927 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 12.03.2009 13:14 Titel: |
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2 mal pro Jahr wird bei uns geschult.
Es spielt dabie keine Rolle ob der Betrieb 100 Personen oder nur eine Beschäftigt. Die Kosten sind die gleichen. Pro Schulungstag etwa 480 EURO. Das ist gut angelegtes Geld bei einem Mitarbeiter der lernen will. Andernfalls haftet der Unternehmen.
Ob in diesem Fall überhaupt durch den Unternehmer geschult wurde ist mehr als fraglich. Selbst ein Azubi im 2 Lehrjahr sollte diese Dinge verstanden haben. Aber man kann bei einer Prüfung auch durchfallen. Bei der Fortbildung auch. |
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kaffeeruler Inventar


Anmeldungsdatum: 01.01.2008 Beiträge: 920 Wohnort: Oldenburg(Oldb)
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Verfasst am: 12.03.2009 16:51 Titel: |
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mann dann bin i ja mittlerweile voll napf...
18jahre keine Schulung mehr  _________________ "Je mehr wir wissen, desto weniger scheinen wir weiter-zu-wissen." - Bernhard von Mutius
Wir geben nur Hilfestellungen und keine Garantie |
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elektroblitzer Inventar

Anmeldungsdatum: 12.07.2007 Beiträge: 927 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 12.03.2009 17:33 Titel: |
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Es gibt Autodidakten (die es können) und Personen mit Schulung die es danach nicht können. Die zweite Gruppe braucht man nicht zur Schulung zu schicken.
So könnte es auch in dem hier beschrieben Fall sein mit dem Elektriker sein der große Wissenlücken hat und eigentlich solche Aufträge nicht hätte ausführen dürfen.
Aber wo bleibt die Verantwortung der verantwortlichen Elektrofachkraft? Wo bleibt die Haftung des Energieversorgers der solche Verdrahtungen zulässt? |
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HoBi06 Cool Newbie

Anmeldungsdatum: 11.03.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 13.03.2009 09:07 Titel: |
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Was seid Ihr alle für vorbildliche Elektriker,ihr wisst alle wie es sein soll.Aber wie sieht es in der Realität aus? Da wird doch gespart wo es geht,für Messungen bleibt keine Zeit oder die erforderliche Messgeräte sind erst gar nicht vorhanden.Oder glaubt ihr,das der kleine Installateur der mit einem Lehrling sein Geschäft betreibt das Geld für Messeinrichtungen zur Verfügung hat.Ich habe während meiner Berufspraxis erlebt,das Neueinsteiger sich die Messgeräte bei anderen Firmen ausgeliehen,um sie bei der Betriebsabnahme vorweisen zu können, sie danach nie wieder benötigten. _________________ Was ist Strom?
man hört ihn nicht, man sieht ihn nicht,man riecht ihn nicht,wenn man ihn spürt kann es zu spät sein. |
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elektroblitzer Inventar

Anmeldungsdatum: 12.07.2007 Beiträge: 927 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 13.03.2009 10:13 Titel: |
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@HoBi06
Das mit den geliehenenen Messgeräte gehört der Vergangenheit an. Der Sachverständige der zum Audit kommt, das alle 3 Jahre stattfindet, prüft die Seriennnummer und ob die Kalibrierungen termingrecht durchgeführt wurden.
Wenn keine Zeit für Messungen bleibt ist die kalkulation falsch angesetzt. Aufträge um jeden Preis? Nein Danke. Sicherheit zu erst. Ja Bitte. |
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