laser burner

Diskutiere laser burner im Forum Produkte, Material, Elektrowerkzeug & Werkstoffe im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - hi leute guckt äuch das video mal an http://www.youtube.com/watch?v=CgJ0Epxj ... 116x%20dvd kann jemand mir vieleicht sagen was das für...
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Kostet ne Taschenlampe, einen DVD-Brenner und eventuell das Augenlicht!
Das Video ist doch direkt die Bauanleitung!
Laser > Klasse 3 ist nichts für Laien, Sachkundenachweis erforderlich.
 
laser

wieso ist der laser nur für laien???
zu stark???
und kann man solche laser auch einzeld kaufen im zb. im conrad
 
friends-bs schrieb:
Kostet ne Taschenlampe, einen DVD-Brenner und eventuell das Augenlicht!
Das Video ist doch direkt die Bauanleitung!
Laser > Klasse 3 ist nichts für Laien, Sachkundenachweis erforderlich.

Welche Laserklasse haben jene weche in den genannten Brennern eingebaut sind ?
mfg sepp
 
Warscheinlich 2M, aber durch die optische Bündlung wirds halt gefählich. Die Bastellaser haben einen größeren Strahldurchmesser.
 
Allerdings ist das saugefährlich!!! Nicht umsonst wurde sogar schon ernsthaft über ein Verbot von ganz gewöhnlichen Laserpointern nachgedacht. Der Umbau wär dann ja noch mal um Grössenordnungen schlimmer und könnte sogar unter's Waffengesetz fallen!

Und ne Linse bringt bei nem Laser gar nix, damit lassen sich allenfalls kleine Korrekturen erreichen.
 
ah kann mann überhaupt mit ürgendeiner linse zb. sammellinse zerstreungslinse lupe .... den laser verstärken
oder etwas anrichten
 
Nein, verstärken kann man damit gar nix - Das ist ja der Witz am Laser, dass der Strahl (fast) nicht divergent ist.
 
schaade xD
kann man laser auch im conrad zb. mit 200mv kaufen


ohne das ich irgendwas vorzeigen muss??
 
79616363 schrieb:
Allerdings ist das saugefährlich!!! Nicht umsonst wurde sogar schon ernsthaft über ein Verbot von ganz gewöhnlichen Laserpointern nachgedacht. Der Umbau wär dann ja noch mal um Grössenordnungen schlimmer und könnte sogar unter's Waffengesetz fallen!

Ja,ja das wäre im Waffenfeindlichen Deutschland durchaus denkbar mittlerweile sind ja hier schon gewöhnliche "Einhandmesser" vom Führverbot betroffen.
In Hamburg ist in manchen Strassen sogar das mitführen
von Glasflaschen verboten, und es ist wohl eine Frage der Zeit bis man auch noch zum Erwerb eines gewöhnlichen Schraubendrehers ein Bedürfnis nachweisen
muss,die da oben haben wahrscheinlich wieder zuviel Angst vorm Volk armes D... :(
 
spannung24 schrieb:
... Waffenfeindlichen Deutschland durchaus denkbar mittlerweile sind ja hier schon gewöhnliche "Einhandmesser" vom Führverbot betroffen...
Und das ist auch gut so, So ein Zeugs gehört halt auch nicht in jedermanns Hände.......
 
friends-bs schrieb:
spannung24 schrieb:
... Waffenfeindlichen Deutschland durchaus denkbar mittlerweile sind ja hier schon gewöhnliche "Einhandmesser" vom Führverbot betroffen...
Und das ist auch gut so, So ein Zeugs gehört halt auch nicht in jedermanns Hände.......

Ach ja?!
Jedes Küchenmesser und jede Axt sind da wesentlich gefährlicher ein Opfer von Kriminalität interssiert
es nicht mit was es angegriffen wird!
Und natürlich klar die wirklichen Kriminellen halten sich ja auch an Gesetze und Führverbote...
Wenn ich solch obrigeitsstaatliches denken lese geht mir wahrlich das Messer in der Tasche auf!
Leider hat das Bildzeitungsniveau und die Verblödung
bestimmter Printmedien dazu geführt das die Bürger
jeden Mist glauben, ich würde noch vorschlagen vor JEDER Wohnungstüre einen Metalldetektor zu installieren und in jedem Schlafzimmer eine Videokamera, wir wollen ja das sie sicher leben-Ihre
Polizei und Orwell lässt grüßen... :evil:
Muss wohl morgen für meine Werkzeugtasche und den Jokari ne WBK (Waffenbesitzkarte) beantragen gehen da ach so gefährlich..Herr schmeiss Hirn runter!
 
Ein Küchenmesser gehört zum Bedarf eines Kochs. Gilt das auch für ein Butterfly-Messer?
Und genau deswegen ist das Küchenmesser erlaubt, während das für ein offensichtlich ganz anderen Zweck gefertigte Butterfly mit Recht verboten ist.

Ähnliches gilt für alles, was zum Einsatz als Waffe gebaut ist. Ein Totschläger ist verboten, ein Stück NYM-J 5x35 dagegen nicht - Und das macht (falsch verwendet) auch schon ganz schön Beule.

Kein Mensch will ne normale Axt verbieten, ne gebrauchsfähige Streitaxt aber schon (Ausnahmen werden ebenfalls wieder eingeräumt).

Ein Laserpointer ist sicher ein Gegenstand des normalen Gebrauchs, der aber genau so wie ein Hammer als Waffe missbraucht werden kann.
Wenn aber jemand so ein Ding bis in gefährliche Dimensionen aufbohrt, dann liegt schon sehr nahe, dass hier nicht mehr nur irgenwohin gezeigt werden soll. Gerade die Handlichkeit lässt hier stark vermuten, dass es sich bei einem getuneden Pointer um eine Waffe handelt.
Wer mit starken Lasern experimentieren will, dem sei das unbenommen. Das sollte dann aber so angebracht und justierbar sein, dass eindeutig der friedliche Bestimmungszweck hervor und die Waffentauglichkeit zurück tritt.

Das WaffG will nicht alles reglementeren. Es unterscheidet sehr wohl den Besitz, und das Mitführen einer Waffe. Es wird hier noch sehr viel weiter differenziert, wer was mit der Waffe darf und welche Art erlaubt ist.
Es gibt auch Waffen die so streng reglementiert sind, dass allein der Besitz schon verboten ist. Dazu gehören u.A. Kriegswaffen - Seltsamerweise hat die Bundeswehr u.Ä. dafür ne Ausnahmegenehmigung unter besonderen Auflagen ;-)

Deswegen fordert das WaffG (§§ 5 bis 9) gewisse Grundanforderungen an einen Besitzer einer genehmigungspflichtigen Waffe.
Hierzu zählen speziell Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde.
Z.B. Führerscheinentzug, Alkoholismus oder einschlägige Vorstrafen sollten hier bereits das AUS bedeuten.

Liest sich auf dem Papier ganz gut, wird aber in der Praxis viel zu lasch gehandhabt und zu wenig kontrolliert.
Richter neigen bei zu ahndenten Verstössen sehr oft dazu, nur den untersten Strafrahmen auszuschöpfen.

Hierzu nur ein Beispiel aus meinem ungeliebten Bekanntenkreis, den ich lieber nicht kennen würde.
Auch wenn's versehentlich ein sehr langer Text geworden ist, aber man muss die wesentlichen Details kennen.

<b><font color="red">Vorsicht! Seeeehr lang!</font></b>

Dieser "gute", mir bekannte und reale Beispielmann war offiziell Sportschütze und besass den dazu passenden Schein. Im Verein wirkte er zwar leicht auffällig, was aber zunächst keinerlei Bedenken hervorgerufen hat. Selstüberschätzung und Angeberei sind ja an sich noch keine Verbrechen.

Das ist hier auch nichts gegen Sportschützen im Allgemeinen. Das ist zwar kein ganz alltägliches, aber ein (in rein sportlicher Absicht ausgeführt) durchaus respektables Hobby.

Auch im Bekanntenkreis hatte man nichts, gegen sein Hobby, obwohl wir wussten, dass bei ihm doch so Manches zumindest gegen die Anforderung der "persönlichen Eignung" sprach.

Er war/ist bekennender Neonazi und gewaltbereit. Er ist mehrfach vorbestraft, aber aus Gründen, die die Welt nicht kennt, wurde das bei der Zuteilung der "Karte" unter den Tisch gekehrt. Es war auch bekannt, dass er ein grosser Trinker vor dem Herrn ist, der erst bei einem gewissen Level ins aktive Leben zurück findet. Speziell seine Fahrtüchtigkeit begann erst oberhalb 0,8 Promille.

Gut, da kann man auch z.B. mir nen Strick draus drehen, weil ich nix gesagt hab - Aber wer zündet schon gerne jemand an? Das macht man nicht mal, wenn's ein Riesenar...loch ist!
In letzter Zeit überdenke ich da aber meine vielleicht manchmal falsche Loyalität.

Wie es nun irgendwann mal kommen musste, hatte ihn nun das Schicksal erwischt.

Es war wieder einmal einer dieser regelmässig stattfindenden Tage, an den er sturzbesoffen seine Freundin verprügelte.
Ein Hausmitbewohner bemerkte diesen Tumult, der wohl an diesem Tag besonders heftig war. Er verständigte zunächst die Polizei (welche diese Adresse schon sehr gut kannte).
Um weitere Übergriffe zu unterbinden, meldete sich der Mitbewohner lautstark mit der Aussage, dass das sofort aufhören soll und die Polizei bereits unterwegs sei.

Unser "Waffenfreund" befolgte diese Aufforderung und hat das Haus unter Gebrüll und Morddrohungen schwankend in Richtung seines Fahrzeugs verlassen.

Die Polizei nahm diese Aussagen auf und wollte den "Angeklagten" ebenfalls zur Sache befragen.
Niemand wusste, wohin unser "Freund" verschwunden ist. Die Polizei wollte es mit seiner etwa 30km entfernt liegenden Wohnung versuchen und schickte Kollegen vorort dort hin.

Tatsächlich so war es auch und unser "Freund" tauchte brav bei sich zuhause auf, wo ihn die Polizeikollegen schon erwarteten.
Wie die Beamten unschwer erkennen konnten, lag hier eine Trunkenheitsfahrt vor und er hatte keine Papiere dabei. Daraufhin begleiteten sie ihn in seine Wohnung. Bis auf die interessante Deko mit volksverhetzendem Inhalt fiel den Beamten zunächst nichts auf.
Dumm war nur, dass unserem "Freund" bei der Suche nach den Papieren ein Gewehr aus dem durchsuchten Schrank geplumpst ist.
Wie sich später herausgestellt hat, war es voll aufmunitioniert und durchgeladen!

Die Waffe weckte irgendwie das Interesse der Beamten und sie zeigten ihm erst mal, dass sie sowas Ähnliches (zumindest in klein) auch haben.
Die daraufhin sofort angeordnete Wohnungsdurchsuchung erbrachte den Fund von 8 weiteren voll aufmunitionierte Waffen, die grossteils unter das Kriegswaffengesetz fallen. Ebenfalls gefunden wurden (scharfe) Munitionsbestände, die ausgereicht hätten um ne Kleinstadt auszulöschen.
Die legal besessenen Sportwaffen wurden hier nicht mitgezählt!

Die Auswertung der Blutprobe ergaben einen Alkoholgehalt von 2,16 Promille. Der Führerschein wurde einbehalten, die Waffen und die Munition wurden sichergestellt.

Kein Führerschein? Kein Problem für unseren Freund! Nun ja, man will ja nicht nur Schlechtes über ihn sagen, immerhin schlingerte er nun nur noch besoffen auf nem Mofa rum.

Alles lässt sich noch toppen. Auch hier hat das Schicksal wieder zugeschlagen. Diesmal waren es nur 1,62 Promille, mit denen er mofatechnisch polizeiauffällig wurde.
Wie wohl bei ihm mittlerweile fast schon Gewohnheit, hatte er keine Papiere dabei und die netten Beamten begleíteten ihn abermals in seine Wohnung.

Auf einem Tisch stand so ein seltsames grosses Gerät, das offensichtlich der Herstellung von Munition diente. Einige hundert Ausstellungsstücke der fertigen Prachtstücke lagen direkt daneben.
Also wieder ein fairer Tausch, Anlage und Munition wurden eingezogen und er bekam dafür die nächste Anzeige.

Jeder wird nun vermuten, dass hier die Härte des Gesetzes voll zugeschlagen hätte. Und obendrauf noch ne Extrastrafe wegen Dummheit.

Weit gefehlt, 90 Tagessätze für die Waffengeschichte! Der Führerschein wird einbehalten, die ausstellende Behörde wird angewiesen ... blah blah blah ... eine neue Fahrerlaubnis nicht vor Ablauf von 12 Monaten auszustellen ... blah blah blah.

Seltsamerweise leidet die Kommunikation zu uns seit diesen Vorfällen, weil wir seiner Meinung nach ein verräterisches Pack und sowieso schuld an der Misere seien.

Mehr oder minder die letzten interessanten Aussagen von ihm waren die, dass er den Führerschein nach Ablauf von 12 Monaten den Führerschein ohne Auflagen wieder abholen könne und dann auch seine Waffen wieder hätte. Ausserdem verlängerte sich die Liste der Leute, die er umbringen will.
Nun ja, auch er darf ja noch seine Träume haben. Immerhin war sein Führerschein bereits (in Worten) <b>vier</b> Mal weg!
Hmm, irgendwie kann ich da seinen Optimismus nicht ganz teilen :wink:

Und da will mir dann noch jemand sagen, dass das WaffG zu hart sei? Nein, es ist noch nicht hart genug und wird vor allem nicht richtig durchgesetzt!

Der Einwand, dass sich Kriminelle immer Waffen besorgen werden ist richtig. Es ist nun wirklich keine Kunst, sich ne illegale Waffe zu besorgen. Angeben kann man mit diesen "besonderen Fähigkeiten" garantiert nicht!
Es kann aber auch nicht sein, dass der Normalbürger unter Paranoia leiden musss und künftig legal wie Rambo oder Robocop durch die Fussgängerzone läuft.

Wie oft zeigte es sich, dass mehr Menschen durch Unfälle und Missbrauch von eigentlich "legalen" Waffen verletzt oder getötet werden, als durch illegale und zu Verbrechen genutzte Waffen.
Das Problem ist, dass wenn illegale Potentiale entdeckt werden, da nicht hart genug durchgegriffen wird. Nach ein wenig ordentlich Schelte dürfen die wieder auf den Spielplatz. Leute mit diesem kriminellen Potential müssen doch über die Justiz lachen! Damit es scheppert im Karton, muss leider immer erst wirklich was passiert sein.
Und das ist keine Wiedergabe flacher Parolen der zweifelhaften "Zeitung" mit dem rot/weissen Logo, sondern bittere eigene Erfahrung!

Nur noch so ne Anmerkung zum Schluss, nicht nur unser "Freund" war im "Waffenring", da müssen noch mehrere aufgeflogen sein. Komisch dass da die Infos nur spärlich fliessen bzw. gar nix rauskommt.

Was hat das nun mit dem getuneten Laserpointer zu tun? Nix und doch wieder sehr viel. Dass dieses Ding, obwohl es wie ein nettes Spielzeug wirkt, durchaus auch als Waffe dienen kann, ist wohl unbestritten.
Gerade weil es so harmlos aussieht, kann es als Spielzeug missverstanden werden, mit dem man z.B. nen Autofahrer "erschrecken" oder nem ungeliebten Schulkameraden eins auswischen kann. Die möglichen Folgen können wir uns ausmalen!
Für sowas muss Sachkunde, persönliche Eignung, und Verlässlichkeit gefordert werden - Sonst passiert ein Unglück! Und genau da sind wir dann wieder beim WaffG.

Sorry für den Megatext, der hier ins Teilforum obendrein noch so wenig hinpasst wie ein Elefant auf den Gipfel des K2.
Eventuell wär das im OT-Teilbereich besser aufgehoben?

Viele Grüsse,

79516363
 
79616363 schrieb:
Ein Küchenmesser gehört zum Bedarf eines Kochs. Gilt das auch für ein Butterfly-Messer?
Und genau deswegen ist das Küchenmesser erlaubt, während das für ein offensichtlich ganz anderen Zweck gefertigte Butterfly mit Recht verboten ist.

Ähnliches gilt für alles, was zum Einsatz als Waffe gebaut ist. Ein Totschläger ist verboten, ein Stück NYM-J 5x35 dagegen nicht.

Kein Mensch will ne normale Axt verbieten, ne gebrauchsfähige Streitaxt aber schon (auch wieder mit Ausnahmen).

Ein Laserpointer ist sicher ein Gegenstand des normalen Gebrauchs, der aber genau so wie ein Hammer als Waffe missbraucht werden kann.
Wenn aber jemand so ein Ding bis in gefährliche Dimensionen aufbohrt, dann liegt schon sehr nahe, dass hier nicht mehr nur irgenwohin gezeigt werden soll. Gerade die Handlichkeit lässt hier stark vermuten, dass es sich bei einem getuneden Pointer um eine Waffe handelt.
Wer mit starken Lasern experimentieren will, dem sei das unbenommen. Das sollte dann aber so angebracht und justierbar sein, dass eindeutig der friedliche Bestimmungszweck hervor und die Waffentauglichkeit zurück tritt.

Das WaffG will nicht alles reglementeren. Es unterscheidet sehr wohl den Besitz, und das Mitführen einer Waffe. Es wird hier noch sehr viel weiter differenziert, wer was mit der Waffe darf und welche Art erlaubt ist.
Es gibt auch Waffen die so streng reglementiert sind, dass allein der Besitz schon verboten ist. Dazu gehören u.A. Kriegswaffen - Seltsamerweise hat die Bundeswehr u.Ä. dafür ne Ausnahmegenehmigung unter besonderen Auflagen ;-)

Deswegen fordert das WaffG (§§ 5 bis 9) gewisse Grundanforderungen an einen Besitzer einer genehmigungspflichtigen Waffe.
Hierzu zählen speziell Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde.
Führerscheinentzug, Alkoholismus oder einschlägige Vorstrafen sollten hier bereits das AUS bedeuten.

Liest sich auf dem Papier ganz gut, wird aber in der Praxis viel zu lasch gehandhabt. Richter neigen oft sehr dazu, bei Verstössen nur den untersten Rahmen auszuschöpfen.

Hierzu ein Beispiel aus meinem ungeliebten Bekanntenkreis. Auch wenn's versehentlich ein sehr langer Text geworden ist, aber man muss die wesentlichen Details kennen.

<b><font color="red">Vorsicht! Seeeehr lang!</font></b>

Dieser "gute", mir bekannte und reale Beispielmann war offiziell Sportschütze und besass den dazu passenden Schein. Im Verein wirkte er zwar leicht auffällig, was aber zunächst keinerlei Bedenken hervorgerufen hat.
Das ist nichts gegen Sportschützen, das ist zwar kein ganz alltägliches, aber durchaus respektables Hobby.

Auch von der Bekanntenseite hatte man nichts, gegen dieses Hobby, obwohl wir wussten, dass bei ihm doch

Sorry für den Megatext, der hier ins Teilforum obendrein noch so wenig hinpasst wie ein Elefant auf den Gipfel des K2.
Eventuell wär das im OT-Teilbereich besser aufgehoben.

Viele Grüsse,

79516363

Kein Mensch will ne Axt verbieten?! da wäre ich mir heutzutage nicht so sicher wo schon Hamburg das mitführen stinknormaler Getränkeflaschen verboten hat.

Zitat:

Ein Totschläger ist verboten, ein Stück NYM-J 5x35 dagegen nicht.

Ist doch nur ne Frage der Zeit da mitlerweile vom
Führverbot auch weitere "Schlagstöcke" auch solche
die man vor 3-4 Jahren noch frei führen durfte mit
erfasst sind wird das NYM-J 5x35 oder ein NYY-J 4x35
(was ich bevorzugen würde) eine Ersatzfunktion einnehmen ein 50cm langes stück dürfte ein guter Schlagstock sein und der Außenmantel eines NYY-J
5x10 oder 16 ist selbst "leer" auch nicht zu verachten.
Wenn das dann mehr benutzen wird man es auch einfach verbieten wollen-ist ja so einfach...
Ich merke man WILL hier in D nix begreifen, aus populistischen Gründen,zB.nach Amokläufen oder schon in den 70iger Jahren unter der RAF Hysterie wurde das Waffenrecht x-mal verschärft-und was hats gebracht-nix aber auch gar nix mit dem Erfolg das der Schwarzmarkt größere Umsätze verbuchen konnte!
Das ganze wird mir jetzt aber zu politisch und das Waffenrecht ist es auch, im Endeffekt gehts doch darum der Staat WILL wehrlose Bürger weil er die besser führen kann.
Dazu nutzt die Politik auch die bei vielen Bürgern durch die Medien verursachte Holophobie aus.
http://www.onlineberatung-therapie.de/s ... hobie.html
Übrigens die meisten Morde werden mit Küchenmessern begangen, ein Küchenmesser ist dazu überdies besser
geeignet als ein wackeliges Spring,Butterfly oder Einhandmesser.
Übrigens erkundige dich die Butterflys sind noch nicht so lange verboten, als es diese in den 50igern bis 80iger Jahre und Anfang der 90iger frei zu kaufen gab passierten damit auch nicht jeden Tag damit Morde.
Übrigens wurden Springmesser und Einhandmesser nicht
etwa zum stechen entwickelt (wie gesagt das kann man mit jeden anderen Messer auch) sondern um Menschen
die zum Beispiel eine Hand im Krieg (haupts.WKI)
verloren hatten die Arbeit damit zu ermöglichen.
Deshalb gab es auch mal das sog.Taschenmesserprivileg.
Da man aber in Deutschland weil das Waffenrecht eh
schon streng genug war nicht wusste was man noch
verbieten konnte, mussten Pseudo "Waffen" herhalten.
Wursterne,Butterflys,Erbsenpistolen usw. dem dummen
Bürger konnte man doch dann sagen siehst du Bürger wir tun was für deine Sicherheit-man konnte sich wunderbar profilieren ähnlich wie mit den sogenannten
Sicherheitgesetzen zu Terrorabwehr in den 70igern
und später nach dem 11.09.2001 der Packete 1-4.

Ich denke es ist eher das, die Deutschen wollen einfach nur bevormundet werden.
Das sieht man nicht auch hierzuletzt im Forum wie
etwa Sprüche dies darfst du nicht und das darfst
du nicht,daß ist aber Gesetz und du darfst generell
eine 1,5er Leitung mit nur 10A absichern (letzteres ist
übrigens nicht mal ein Gesetz).
Ich glaube die Deutschen sind geil darauf wenn sie
Paragraphen zitieren können.
Klar eigenes,selbstverantwortliches Denken ist denen
doch schon im 19.Jh. aberzogen worden.
Da glaubt man dann ebend an die Obrigkeit wenn man
an sonst schon nichts glaubt.
Denn wie sagte schon Josef Stalin wir erlauben unseren Feinden keine Gewehre zu besitzen warum sollten wir ihnen erlauben Ideen zu haben?!
Heute haben wir Leibesvisitationen vor Diskotheken,Flughäfen,Sportveranstaltungen,nur Gewalt gibts in Stadien mehr als noch 1960 wo man solche Kontrollen nicht durchgeführt hat-komisch was.
Ich denke gerade sowas macht die Leute agressiv.
Orwell hatte wohl ne Zeitmaschine.
Kurzum es sind nicht die Waffen sondern der Mensch
tut seinen Gegenüber etwas an, jede andere Sichtweise
verschließt die Augen und Ohren vor den eigentlichen
Ursachen die Waffen das zeigt leider auch dein Beitrag haben doch hierzulande nur eine Sündenbockfunktion, wer das nicht sieht muss blind sein.
Und das mit kleinen Laserpointern wenn das so einfach ginge hätten wir garantiert schon Laserwaffen
aber sowas lässt sich ebend nicht so einfach im Hobbykeller bauen und wenns jemand doch mal schaffen würde, würde ihn auch kein Waffengesetz dieser Welt abhalten können das Teil einzusetzen der Überschungseffekt wenn es denn funktionieren würde wäre klar auf seiner Seite, nur das ist momentan noch Since Fiction.

Jetzt ist mein beitrag auch länger geworden als ich eigentlich wollte aber das musste mal raus.
Wir doktern hier nur sinnlos an Symptomen rum nicht an Ursachen.
Fakt ist gerade in Verbindung mit Waffen glaubt nicht jeden Mist den Euch Politiker und selbstgerechte/selbsternannte Experten und Medienleute verkaufen wollen, sonst sind wir bald wieder da, wo wir 1989 in der DDR aufgehört haben!
 
Nun gut, jede weitere Diskussion ist hier sinnlos. Du hast Deine Meinung, die Dir auch zusteht.
Aber ich hab auch meine Meinung und da können mich Deine Argumente nur wenig (bis gar nicht) überzeugen.

Stellen wir einfach fest, dass wir in dieser Frage verschiedene Ansichten haben.

Viele Grüsse,

Uli
 
79616363 schrieb:
Nun gut, jede weitere Diskussion ist hier sinnlos. Du hast Deine Meinung, die Dir auch zusteht.
Aber ich hab auch meine Meinung und da können mich Deine Argumente nur wenig (bis gar nicht) überzeugen.

Stellen wir einfach fest, dass wir in dieser Frage verschiedene Ansichten haben.

Viele Grüsse,

Uli

Sorry, deine "Argumente" sind für mich ebendfalls nicht überzeugend vielleicht wirste dich an meine
Worte erinnern wenn du mal in die Situation des Münchner Geschäftsmannes kommst der von Jugendlichen
ganz und gar ohne Waffen getötet wurde, dann ist es dir stinkegal ob du zu Tode getreten oder erschossen oder erstochen wirst.
Und sollte was wir alle doch nicht hoffen wieder eine Diktatur wie das dritte Reich auf deutschen Boden entstehen.
Werden wir merken das wir uns von dieser mit guten
Worten alleine nicht trennen können.
Aber das wollen die Deutschen glaube ich auch nicht
gibt doch das Sprichwort die glücklichen Sklaven sind die erbittersten Feinde der Freiheit... :evil:
 
Hallo spannung24,

wir sollten das Thema nicht weiter öffentlich hier austreten und schon gar nicht in diesem Teilbereich des Forums. Das gehört eigentlich gar nicht ins Forum.
Wenn Du magst, dann schick ich Dir gerne meine private Mail Adresse per PN. wir können auch gerne über Skype in Echtzeít weiter diskutieren.
Aber hier im Elektroforum hat dieser halbpolitische Krempel ganz sicher nichts zu suchen.

Ne ehemalige Deutschlehrerin hätte in so nem Fall damals zu mir gesagt: "Thema verfehlt - Setzen! - Sechs!" :lol:

Viele Grüsse,

Uli
 
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Thema: laser burner

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