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stang2k Cool Newbie

Anmeldungsdatum: 20.04.2009 Beiträge: 23
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Verfasst am: 21.01.2010 16:44 Titel: Überstunden Ausbildung |
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Hallo,
wenn man einen normalen Standardvertrag der Handwerkskammer unterschrieben hat. Wo gibt es eine genaue Regelung bei über 18-jährigen Auszubildenen bezüglich der Überstundenregelung und dem Wochenende?
Ausbildung in Hessen - Handwerkskammer Kassel
und wie sieht das eigentlich mit Beginn der Arbeitszeit aus und Ende der Arbeitszeit? Bei Eintreffen in der Firma, oder erst auf der Baustelle? |
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Matze001 Inventar


Anmeldungsdatum: 30.06.2007 Beiträge: 1610 Wohnort: Ostrach
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Verfasst am: 21.01.2010 17:45 Titel: |
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Moin,
überstunden dürfen Azubis eigtl. generell nicht machen.
Mehrstunden sind aber etwas anderes. Das Handhabt dann jede Firma anders.
Beginn -> Kann dir die Firma sagen. Ich denke wenn du in die Firma fährst um das Material zusammen zu suchen und den Wagen vorzubereiten wird es definitiv Arbeitszeit sein!
MfG
Marcel _________________ * Elektriker, Standard - Bestnr. 0815
* Elektriker, Bürobereich - Bestnr. 4711
* Elektriker, Vorarbeiter - Bestnr. 0000
* Elektriker, High-Tech - Bestnr. 2001
* Elektriker, Lizenz zum Löten - Bestnr. 007
Never fummel a running System |
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qwara Cool Newbie

Anmeldungsdatum: 02.01.2010 Beiträge: 22
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Verfasst am: 21.01.2010 18:12 Titel: |
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| Am besten du rufst einfach mal bei der Handwerkskammer an, die können dir das genau sagen. |
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friends-bs Co-Admin


Anmeldungsdatum: 08.07.2005 Beiträge: 2283 Wohnort: N50°06.845´ / E8°54.148´
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Verfasst am: 21.01.2010 19:56 Titel: |
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Überstunden ja bei Lehrlingen über 18 Jahre, aber nur in Ausnahmefällen. Die müssen dann aber zeitnah in Freizeit ausgeglichen werden. Wenn das nicht möglich gegen angemessene Bezahlung. Immer darauf achten, das Der Ausnahmefall nicht zu Regel wird.
Der Lehrling hat eine Wochenarbeitszeit von 37,5 bis 40 Stunden, je nach dem was im Vertrag steht, ein Berufsschultag zählt als voller Arbeitstag.
Arbeitszeit fängt im Betrieb an und hört auch im Betrieb wieder auf. Rüstzeiten und Fahrzeiten von und zur Baustelle sind Arbeitszeit, auch wenn manche Firmeninhaber das Gegenteil behaupten.
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html#Was%20gilt%20als%20Arbeitszeit _________________ LG Bernhard
http://www.geoclub.de
http://www.eurobilltracker.com/?referer=23972 |
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stang2k Cool Newbie

Anmeldungsdatum: 20.04.2009 Beiträge: 23
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Verfasst am: 21.01.2010 20:26 Titel: |
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Vielen Dank für die schnelle und gute Hilfe . |
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Marcel85 Master Member

Anmeldungsdatum: 10.04.2009 Beiträge: 206 Wohnort: Datteln
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Verfasst am: 21.01.2010 20:27 Titel: |
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| friends-bs hat folgendes geschrieben: | | ... ein Berufsschultag zählt als voller Arbeitstag. |
Nein, die Firma kann verlangen, danach noch im Betrieb zu arbeiten oder es teilweise mit der Arbeitszeit zu verrechnen. |
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elektroblitzer Inventar

Anmeldungsdatum: 12.07.2007 Beiträge: 873 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 21.01.2010 20:30 Titel: |
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Lehrlinge über 18 Jahre unterliegen nicht dem Jugendarbeitschutzgesetz, sondern nur dem BBiG bzw HWO.
Auf Baustellen gilt Schichtzeit.
Es gibt Verträge in denen steht das die Arbeitszeit auf der Baustelle in Arbeitskleidung beginnt. Dies ist auch rechtmässig.
Überstunden dürfen nur gemacht werden, wenn sie ausbildungrelevant sind.
Für Arbeiten von 18 jährigen sollte es einen Vertrag neben dem Ausbildungsvertrag mit zusätzlicher Vergütung geben.
Man tut sich keinen gefallen wenn man sich abkömmlich macht.
Jede Forderung kann dazu führen. |
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stang2k Cool Newbie

Anmeldungsdatum: 20.04.2009 Beiträge: 23
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Verfasst am: 21.01.2010 21:00 Titel: |
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Naja, generell ist es bei mir ein wenig schwieriger als gedacht.
Ich habe täglich eine Anfahrt in die Firma von rund 25 Minuten, dies ist natürlich klar mein eigenes Problem. Ich stehe also um 7 Uhr in der Firma mit Arbeitskleidung. Das ist die Zeit, in der wir dort erscheinen müssen. Fahren dann zur Baustelle und beginnen um dort um 7:30 Uhr. Die Baustelle verlassen wir dann wieder um 16:00 Uhr und sind ne halbe Stunde später in der Firma. Meine Arbeitszeit die mir jedoch als über 18-jähriger angerechnet wird ist hier nur die Zeit auf der Baustelle.
Weiterhin wurden mir Minusstunden vom Urlaub abgezogen. Diese sind aufgrund fehlender Arbeit und durch geschlossenen Betrieb über einen Zeitraum entstanden. Der Betrieb wusste jedoch über mein Zeitkonto genau bescheid und auch was meinen Urlaub angeht. |
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friends-bs Co-Admin


Anmeldungsdatum: 08.07.2005 Beiträge: 2283 Wohnort: N50°06.845´ / E8°54.148´
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Verfasst am: 21.01.2010 21:13 Titel: |
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| stang2k hat folgendes geschrieben: | ...nur die Zeit auf der Baustelle.
Weiterhin wurden mir Minusstunden vom Urlaub abgezogen. Diese sind aufgrund fehlender Arbeit und durch geschlossenen Betrieb über einen Zeitraum entstanden. Der Betrieb wusste jedoch über mein Zeitkonto genau bescheid und auch was meinen Urlaub angeht. |
Das ist ein schon Fall fürs Arbeitsgericht.
Besser natürlich, über die bestehende Gesetzeslage informieren, Rücksprache mit dem Lehrlingswart der Handwerkskammer oder besser einem Fachanwalt für Arbeitsrecht halten und versuchen eine gütliche Einigung zu erreichen. Schlucken würde ich das nicht.
Auch Auszubildende haben Rechte, an die sich gehalten werden muß. _________________ LG Bernhard
http://www.geoclub.de
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elektroblitzer Inventar

Anmeldungsdatum: 12.07.2007 Beiträge: 873 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 21.01.2010 21:22 Titel: |
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Der Gang zum Rechtsanwalt ist gleichbedeutend mit einem Rauswurf auf Raten. Hiervon ist abzuraten, ich spreche aus eigener Erfahrung.
Es gibt noch andere Lösungsmöglichkeiten.
1. Wie goss ist der Betrieb?
2. Wie ist das Stundenkonto vertraglich geregelt?
3. Gibt es einen Betriebsrat? |
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