FAQFAQ
SuchenSuchen
MitgliederlisteMitgliederliste
MitgliederlisteImpressum
Willkommen auf Elektrikforum.de - dem Elektro Forum zur Elektroinstallation
Wir freuen uns, Sie als Gast auf unseren Seiten zu begrüßen. Die Mitgliedschaft im Forum ist natürlich kostenlos und bringt keinerlei Verpflichtungen mit sich. Um aktiv am Forengeschehen teilzunehmen und sämtliche Funktionen zu nutzen, können Sie sich hier registrieren.
Benutzername:
Passwort:
 RegistrierenRegistrieren  ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin    Bookmark and Share
Überstunden Ausbildung
Gehe zu Seite 1, 2, 3  Weiter
 
Elektrikforum Foren-Übersicht -> Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
stang2k
Cool Newbie
Cool Newbie


Anmeldungsdatum: 20.04.2009
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 21.01.2010 16:44    Titel: Überstunden Ausbildung Antworten mit Zitat
Hallo,

wenn man einen normalen Standardvertrag der Handwerkskammer unterschrieben hat. Wo gibt es eine genaue Regelung bei über 18-jährigen Auszubildenen bezüglich der Überstundenregelung und dem Wochenende?

Ausbildung in Hessen - Handwerkskammer Kassel

und wie sieht das eigentlich mit Beginn der Arbeitszeit aus und Ende der Arbeitszeit? Bei Eintreffen in der Firma, oder erst auf der Baustelle?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Matze001
Inventar
Inventar


Anmeldungsdatum: 30.06.2007
Beiträge: 1610
Wohnort: Ostrach

BeitragVerfasst am: 21.01.2010 17:45    Titel: Antworten mit Zitat
Moin,

überstunden dürfen Azubis eigtl. generell nicht machen.
Mehrstunden sind aber etwas anderes. Das Handhabt dann jede Firma anders.

Beginn -> Kann dir die Firma sagen. Ich denke wenn du in die Firma fährst um das Material zusammen zu suchen und den Wagen vorzubereiten wird es definitiv Arbeitszeit sein!

MfG

Marcel
_________________
* Elektriker, Standard - Bestnr. 0815
* Elektriker, Bürobereich - Bestnr. 4711
* Elektriker, Vorarbeiter - Bestnr. 0000
* Elektriker, High-Tech - Bestnr. 2001
* Elektriker, Lizenz zum Löten - Bestnr. 007

Never fummel a running System
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
qwara
Cool Newbie
Cool Newbie


Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 21.01.2010 18:12    Titel: Antworten mit Zitat
Am besten du rufst einfach mal bei der Handwerkskammer an, die können dir das genau sagen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
friends-bs
Co-Admin
Co-Admin


Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 2283
Wohnort: N50°06.845´ / E8°54.148´

BeitragVerfasst am: 21.01.2010 19:56    Titel: Antworten mit Zitat
Überstunden ja bei Lehrlingen über 18 Jahre, aber nur in Ausnahmefällen. Die müssen dann aber zeitnah in Freizeit ausgeglichen werden. Wenn das nicht möglich gegen angemessene Bezahlung. Immer darauf achten, das Der Ausnahmefall nicht zu Regel wird.
Der Lehrling hat eine Wochenarbeitszeit von 37,5 bis 40 Stunden, je nach dem was im Vertrag steht, ein Berufsschultag zählt als voller Arbeitstag.
Arbeitszeit fängt im Betrieb an und hört auch im Betrieb wieder auf. Rüstzeiten und Fahrzeiten von und zur Baustelle sind Arbeitszeit, auch wenn manche Firmeninhaber das Gegenteil behaupten.

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html#Was%20gilt%20als%20Arbeitszeit
_________________
LG Bernhard
http://www.geoclub.de
http://www.eurobilltracker.com/?referer=23972
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden MSN Messenger
stang2k
Cool Newbie
Cool Newbie


Anmeldungsdatum: 20.04.2009
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 21.01.2010 20:26    Titel: Antworten mit Zitat
Vielen Dank für die schnelle und gute Hilfe Smile.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Marcel85
Master Member
Master Member


Anmeldungsdatum: 10.04.2009
Beiträge: 206
Wohnort: Datteln

BeitragVerfasst am: 21.01.2010 20:27    Titel: Antworten mit Zitat
friends-bs hat folgendes geschrieben:
... ein Berufsschultag zählt als voller Arbeitstag.


Nein, die Firma kann verlangen, danach noch im Betrieb zu arbeiten oder es teilweise mit der Arbeitszeit zu verrechnen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden MSN Messenger
elektroblitzer
Inventar
Inventar


Anmeldungsdatum: 12.07.2007
Beiträge: 873
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 21.01.2010 20:30    Titel: Antworten mit Zitat
Lehrlinge über 18 Jahre unterliegen nicht dem Jugendarbeitschutzgesetz, sondern nur dem BBiG bzw HWO.

Auf Baustellen gilt Schichtzeit.
Es gibt Verträge in denen steht das die Arbeitszeit auf der Baustelle in Arbeitskleidung beginnt. Dies ist auch rechtmässig.

Überstunden dürfen nur gemacht werden, wenn sie ausbildungrelevant sind.
Für Arbeiten von 18 jährigen sollte es einen Vertrag neben dem Ausbildungsvertrag mit zusätzlicher Vergütung geben.

Man tut sich keinen gefallen wenn man sich abkömmlich macht.
Jede Forderung kann dazu führen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
stang2k
Cool Newbie
Cool Newbie


Anmeldungsdatum: 20.04.2009
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 21.01.2010 21:00    Titel: Antworten mit Zitat
Naja, generell ist es bei mir ein wenig schwieriger als gedacht.

Ich habe täglich eine Anfahrt in die Firma von rund 25 Minuten, dies ist natürlich klar mein eigenes Problem. Ich stehe also um 7 Uhr in der Firma mit Arbeitskleidung. Das ist die Zeit, in der wir dort erscheinen müssen. Fahren dann zur Baustelle und beginnen um dort um 7:30 Uhr. Die Baustelle verlassen wir dann wieder um 16:00 Uhr und sind ne halbe Stunde später in der Firma. Meine Arbeitszeit die mir jedoch als über 18-jähriger angerechnet wird ist hier nur die Zeit auf der Baustelle.

Weiterhin wurden mir Minusstunden vom Urlaub abgezogen. Diese sind aufgrund fehlender Arbeit und durch geschlossenen Betrieb über einen Zeitraum entstanden. Der Betrieb wusste jedoch über mein Zeitkonto genau bescheid und auch was meinen Urlaub angeht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
friends-bs
Co-Admin
Co-Admin


Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 2283
Wohnort: N50°06.845´ / E8°54.148´

BeitragVerfasst am: 21.01.2010 21:13    Titel: Antworten mit Zitat
stang2k hat folgendes geschrieben:
...nur die Zeit auf der Baustelle.

Weiterhin wurden mir Minusstunden vom Urlaub abgezogen. Diese sind aufgrund fehlender Arbeit und durch geschlossenen Betrieb über einen Zeitraum entstanden. Der Betrieb wusste jedoch über mein Zeitkonto genau bescheid und auch was meinen Urlaub angeht.

Das ist ein schon Fall fürs Arbeitsgericht.
Besser natürlich, über die bestehende Gesetzeslage informieren, Rücksprache mit dem Lehrlingswart der Handwerkskammer oder besser einem Fachanwalt für Arbeitsrecht halten und versuchen eine gütliche Einigung zu erreichen. Schlucken würde ich das nicht.
Auch Auszubildende haben Rechte, an die sich gehalten werden muß.
_________________
LG Bernhard
http://www.geoclub.de
http://www.eurobilltracker.com/?referer=23972
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden MSN Messenger
elektroblitzer
Inventar
Inventar


Anmeldungsdatum: 12.07.2007
Beiträge: 873
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 21.01.2010 21:22    Titel: Antworten mit Zitat
Der Gang zum Rechtsanwalt ist gleichbedeutend mit einem Rauswurf auf Raten. Hiervon ist abzuraten, ich spreche aus eigener Erfahrung.

Es gibt noch andere Lösungsmöglichkeiten.

1. Wie goss ist der Betrieb?
2. Wie ist das Stundenkonto vertraglich geregelt?
3. Gibt es einen Betriebsrat?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Elektrikforum Foren-Übersicht -> Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite 1, 2, 3  Weiter
Seite 1 von 3

 
Gehe zu:  
Sie suchen Informationen, haben Fragen oder Antworten zur E-Installation?
Wie etwas anschliessen, installieren, verdrahten oder eine Schaltung finden?
Dies und vieles mehr, kostenlos auf Elektrikforum registrieren und loslegen!


elektrikshop



Zur Ausführung elektrotechnischer Arbeiten wird ausdrücklich empfohlen, einen Fachmann zu beauftragen.
Nur so kann sichergestellt werden, dass die jeweils geltenden Vorschriften nach DIN VDE eingehalten werden.
SITE THEMA: E-TECHNIK | ELEKTRO HANDWERK | ELEKTROINSTALLATIONEN | ELEKTRIK FORUM | ELEKTROTECHNIK | ELEKTRONIK | ELEKTROFORUM
Powered by phpBB- Page generated in 0.06 seconds
Einbaugeräte Küchenzubehör Handwerkersuche Sat Board Amateurfunk