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chowinowi Newbie

Anmeldungsdatum: 24.02.2010 Beiträge: 1
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Verfasst am: 24.02.2010 21:32 Titel: Weg in die Selbstständigkeit |
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Eine Frage an alle,oder mehrere
Ich würde gerne,im Zuge der Digitalumstellung,bzw. Abschaltung von Analog Satelliten TV ein 1 Mann Unternehmen gründen was sich auf Satelliten und TV Technik Spezialisiert! Werbung etc. ist nicht das Problem,auch das gewinnen von kunden wird keines werden durch gute Kontakte! Ich würde allerdings auch gerne Elektroarbeiten jeglicher Art anbieten wolleen! Bin nun seid 13 Jahren als geselle tätig und verfüge über ausreichend Kenntnis,nur leider nicht über einen Meisterbrief Wird dieser benötigt oder erst ab Zähler,d.h. erneuern der Elektrischen Anlage bis zum Zählerschrank z.B.!?
Wo kann man sich erkundigen was erlaub ist und was nicht?
Grüsse an alle und Danke im vorraus  |
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s-p-s Inventar

Anmeldungsdatum: 23.08.2007 Beiträge: 1263
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friends-bs Co-Admin


Anmeldungsdatum: 08.07.2005 Beiträge: 2283 Wohnort: N50°06.845´ / E8°54.148´
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Verfasst am: 24.02.2010 22:38 Titel: |
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Antennenanlgen stellen kein Problem dar, da muss er sich nicht in die Handwerksrolle eintragen lassen. Da reicht die (Zwangs-)Mitgliedschaft in der IHK, und eine Meisterprüfung ist auch nicht notwendig. Dann darf er rein rechtlich gesehen auch keine Netzsteckdose für die Antennenanlage montieren.
Für Arbeiten an der Elektroanlage braucht er wie schon s-p-s geschrieben eine Eintragung sowohl bei der Handwerkskammer, als auch beim Netzbetreiber. Und die gibts nur mit Meisterprüfung, oder für Techniker und Ingenieure. _________________ LG Bernhard
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http://www.eurobilltracker.com/?referer=23972 |
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Shadow08 Master Member


Anmeldungsdatum: 23.02.2008 Beiträge: 254 Wohnort: Bei Wolfsburg
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Verfasst am: 26.02.2010 12:18 Titel: |
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Moin,
ein alter Arbeitskollege von mir hat sich auch selbstständig gemacht. Er hat nur seinen Gesellenbrief, ist als Einzelunternehmer tätig. Kein Meister notwendig!
Er darf alle Arbeiten ausführen, inkl. E-Check mit Zertifikat.
Eintragung in die Handwerksrolle ist auch erfolgt.
Sein Arbeitsgebiet ist Braunschweig und Umgebung. _________________ Durch unsachgemäßes Vorgehen kann man sich selbst und andere in Lebensgefahr bringen. Die Anwendung meiner Tipps geschehen auf eigene Verantwortung. Für Schäden und Folgeschäden übernehme ich daher keine Haftung. |
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79616363 Inventar

Anmeldungsdatum: 05.05.2008 Beiträge: 1794 Wohnort: Ba-Wü
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Verfasst am: 26.02.2010 12:46 Titel: |
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Hi Shadow,
stimmt, da muss es wohl ne Lockerung in den Regelungen gegeben haben. Irgendwie muss man da aber glaub noch nen Befähigungsnachweis erbringen.
Genaueres weiss bestimmt die IHK. Ich hab allerdings den Eindruck, dass die sowas gar nicht gern sehen und manchmal Infos zurückhalten.
Ging mir auch schon so, als ich ein Gewerbe anmelden wollte und mein Titel als zu fachfremd galt. |
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spannung24 Inventar

Anmeldungsdatum: 31.08.2009 Beiträge: 553
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Verfasst am: 26.02.2010 20:11 Titel: |
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| friends-bs hat folgendes geschrieben: | Antennenanlgen stellen kein Problem dar, da muss er sich nicht in die Handwerksrolle eintragen lassen. Da reicht die (Zwangs-)Mitgliedschaft in der IHK, und eine Meisterprüfung ist auch nicht notwendig. Dann darf er rein rechtlich gesehen auch keine Netzsteckdose für die Antennenanlage montieren.
Für Arbeiten an der Elektroanlage braucht er wie schon s-p-s geschrieben eine Eintragung sowohl bei der Handwerkskammer, als auch beim Netzbetreiber. Und die gibts nur mit Meisterprüfung, oder für Techniker und Ingenieure. |
Wobei das schon merkwürdig ist eine Steckdose kann/müsste zumindest nach Einweisung jeder normal
intelligente Mensch installieren können, sowie auch den
Einbau eines FIs oder LS eine Qualifiz.gegebenfalls vorrausgesetzt, während eine gut installierte Antennenanlage nicht so ohne ist Mast,Montage,Höhentauglichkeit des Installateurs.
Sowie auch Blitzschutz und Statik nicht zu vergessen. |
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elektroblitzer Inventar

Anmeldungsdatum: 12.07.2007 Beiträge: 873 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 26.02.2010 20:41 Titel: |
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Elektro und Informationstechnik sind Handwerke die eine Rolleneintragung nach Anlage A der HWO (Handwerksordnung, ist ein Gesetz und keine Verordnung).
Es gibt Erleichterungen für Altgesellen die keinen Meister haben.
Sich nicht eintragen zu lassen kann Strafen bis 150.000 EURO bedeuten.
Daher immer eintragen zu lassen.
Bei der Eintragung in das Installateursverzeichnis sind neben einer Werkstattausrüstung (zertifierte Werkstatt durch den Netzbetreiber) noch zusätzliche Qualifizierungsmassnahmen erforderlich.
Der Teil 3 der Meisterausbildung wird evtl. bei vorliegen bestimmter Erfahrungen verzichtet. Teil3 ist der Kaufmännische und Rechtliche Rahmen. Wer 5 Jahre als Geselle gearbeitet hat der braucht ihn nicht mehr.
Alles weitere von der Stelle die die Rolleneintragungen macht. |
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Lötauge35 Cool Newbie

Anmeldungsdatum: 01.09.2006 Beiträge: 32
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elektroblitzer Inventar

Anmeldungsdatum: 12.07.2007 Beiträge: 873 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 27.02.2010 08:13 Titel: |
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@Lötauge35
Leider ist diese Darstellung falsch.
Was Handwerk ist klärt die Handwerksordnung.
Andere Berufe sind z.B. in der IHK, Landwirtschaftskammer, Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer, etc. zusammengefasst. Auch hierfür benötigt man eine Anmeldung. Die entsprechenden Kammern melden sich dann schon um die Qualifikation abzufragen.
Wer sich nicht daran hält arbeitet "Schwarz", weil er die Allgemeinheit um Zuschüsse betrügt. Aber es gibt ja kostenlos Beratungen und Hilfen von den Kammern die man nutzen kann. |
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Elektro-Blitz Master Member

Anmeldungsdatum: 12.10.2007 Beiträge: 140 Wohnort: qlb mit brockenblick
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Verfasst am: 27.02.2010 17:52 Titel: |
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Wobei natürlich die Frage mal wieder anliegt, ob die fachgerechte Installation einer "einfachen" Steckdose wirklich zu den "einfachen" Arbeiten gezählt werden kann,
ab davon im Link ist zwar von "einfachen" Arbeiten die Rede, nicht aber vom Fachbereich, ich könnte mir vorstellen, dass ich zum Handstemmen eines Mauerdurchbruches nicht "Maurer" sein muß, ebensowenig, dass ich "Tischler" oder "Schreiner" sein müßte ,um einen Sägeschnitt an einem Vierkantholz auszuführen, aber ....und dann kommt eben der Rest..., zum Beispiel darf mir meine handwerklich und stylistisch begabte Tochter auch privat die Haare schneiden, ohne den entsprechenden Beruf erlernt zu haben, aber darf dann eben auch jeder handwerklich begabte Antennenbauer die bewußte Steckdose installieren, obwohl sie, die Dose, ja zwangslaüfig zum Betrieb der Anlage erforderlich sein wird? _________________ Mit Grußen aus dem Harz
-----------friwi-------- |
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