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Stromdiebstahl

 
Elektrikforum Foren-Übersicht -> Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme
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prinz valium
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Anmeldungsdatum: 19.01.2008
Beiträge: 173
Wohnort: nähe hagen

BeitragVerfasst am: 26.02.2010 19:50    Titel: Stromdiebstahl Antworten mit Zitat
Hi,

wir haben die Nebenkostenabrechnung erhalten.Mit Flurkosten von ca. 350€, verteilt auf 3 Parteien.
Unser Vermieter wohnt mit im Haus und nutzt im Keller,der mit über den Flurzähler läuft, mehrere Räume. Unter Anderem sein Büro mit PC, Router und so.Zwar hat er schon 25% abgezogen. Voll wären dies über 400 €. Darf er das so machen?
Oder ist das Stromklau, den ich anzeigen darf? Wenn ja, wo muss ich hin?

MfG
Patrick
_________________
juhu, kein Lehrling mehr
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Max60
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 337

BeitragVerfasst am: 26.02.2010 20:05    Titel: Antworten mit Zitat
Moin,

Stromdiebstahl bestimmt nicht, weil er ja bezahlt wird.
Frag doch mal beim Mieterschutzbund oder so nach was Du da machen kannst, mit Rechten Dingen geht das ja scheinbar nicht zu. Confused
_________________
Alle Aussagen ohne Gewähr! Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich und sollte im Zweifel lieber einen Elektriker rufen!
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Nullvolt
Inventar
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Anmeldungsdatum: 08.03.2006
Beiträge: 1674

BeitragVerfasst am: 26.02.2010 20:14    Titel: Antworten mit Zitat
Also erstmal mit Stromdiebstahl hat das nichts zu tun!! Da sollte man mal die Kirche im Dorf lassen.

ABER mietrechtlich so auf keinen Fall zulässig. Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich wage zu behaupten, egal was im Mietvertrag steht, dieser Abrechnungsmodus ist immer unzulässig.

Was anderes wäre es, wenn für alle Parteien ein Festbetrag vereinbart worden wäre, und der Vermieter den Rest übernimmt. Aber Achtung! Auch die Installation eines Zwischenzählers ist hier keine Lösung, da dieser nicht zu Abrechungszwecken verwendet werden darf. Denn das wäre klar ein Weiterverkauf von Energie.

Richtige Vorgehensweisen fallen mir hier genau zwei ein:

a) Pauschalbetrag für die Mieter vereinbaren
b) Alle Verbraucher, die nur einem bestimmten Benutzer zuzuordnen sind, müssen vom Allgemeinstrom abgeklemmt werden.

Meines Wissens fordern Mieterverbände heutzutage grundsätzlich den verbrauchsgemäßen Abrechnungsmodus. Daher wäre b) grundsätzlich vorzuziehen. a) wäre aber rechtlich zulässig (wie gesagt, bin kein Anwalt)


0V
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friends-bs
Co-Admin
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Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 2283
Wohnort: N50°06.845´ / E8°54.148´

BeitragVerfasst am: 26.02.2010 20:15    Titel: Antworten mit Zitat
Ganz schön happig, rechne mal bei einen PC und Netzwerkgedöns mit ca. 600kWh/Jahr.
In dieser Richtung liegt es bei mir jedenfalls.
Die Treppenhausbeleuchtung, und die Allgemeinräume im Keller liegen bei uns in einem 6Familienhaus bei ca. 120€/Jahr. Irgendwas stimmt da bei eurer Abrechnung nicht. Da sollte sich der Vermieter wenigstens einen Zwischenzähler einbauen.
_________________
LG Bernhard
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http://www.eurobilltracker.com/?referer=23972
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prinz valium
Master Member
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Anmeldungsdatum: 19.01.2008
Beiträge: 173
Wohnort: nähe hagen

BeitragVerfasst am: 26.02.2010 20:23    Titel: Antworten mit Zitat
Hi,

ihr habt recht,Stromdiebstahl ist es natürlich nicht.
Aber da er uns sowieso nur versucht zu schikanieren, will ich ihm jetzt auch mal was zurückgeben.
Wir ziehen in 2 Tagen aus, was ihn wohl gestört hat.
Ich will ihn anzeigen oder so.

MfG
Patrick
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juhu, kein Lehrling mehr
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elektroblitzer
Inventar
Inventar


Anmeldungsdatum: 12.07.2007
Beiträge: 873
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 26.02.2010 20:31    Titel: Antworten mit Zitat
Anzeige weswegen?
Dies ist eine zivilrechtliche Angelegenheit.

Die Büros dienen nicht gemeinschaftlichen Zwecken. Daher darf der Vermieter diese Art der Verrechnung nicht durchführen. Da jetzt nicht geklärt werden kann wie hoch die verbrauchte Elektrische Arbeit für ihn gewesen ist, einfach einen geschätzten Betrag abziehen.

Dann muss er Klagen was er tun wird. Aber er hat dann das Problem das er Beweisen muss den Strom richtig abgerechnet zu haben. Den Beweis anzutreten halte ich für schwierig.
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79616363
Inventar
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Anmeldungsdatum: 05.05.2008
Beiträge: 1794
Wohnort: Ba-Wü

BeitragVerfasst am: 27.02.2010 01:38    Titel: Antworten mit Zitat
@prinz valium

Lass mal die Kirche im Dorf, das ist ein sehr zweischneidiges Schwert. Es ist okay, dass man Allgemeinstrom auf die Bewohner umlegt. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten, das rechnerisch umzulegen (nach Anzahl der Pappnasen einer Bewohnerpartei, nach 1000stel oder so) - Alles ist zwar ungerecht aber legal und geht einfach nicht anders.
Was natürlich gar nicht geht, ist dass der Vermieter Allgemeinstrom privat nutzt. Immerhin ist er noch so fair und schlägt 25% zu seinen Lasten. Das wird aber nicht reichen! Unfair bleibt es trotzdem. Ich hab zwar keine Ahnung was er für nen Router betreibt (CISCO-Klasse?) oder was für ein Höllenserver dort werkelt (Zwei redundante SUN E10k?). Aber selbst wenn er in der PC-Klasse bleibt, dann passen die 25% nicht.
Ein Diebstahl ist es juristisch gesehen aber auf gar keinen Fall. Der Umstand wurde Dir bekannt gemacht und von Dir (zwangsläufig bisher) akzeptiert!
Es hat hier wenig Wert dem Wasser nachzuheulen, das bereits den Bach runter ist. Fast jedes (meist ohnehin überlastete) Gericht würde diesen Fall aus Geringfügigkeit oder wegen der schwammigen Rechtslage ablehnen.
Mein ehrlich gemeinter Rat, lass die Finger davon und ärger Dich im stillen Kämmerlein aus. Lass es Dir ein Trost sein, dass auch ich da ne Ungerechtigkeit sehe, die sich aber nicht beweisen lässt - Und damit hast Du schlechte Karten, verlierst wahrscheinlich noch und hast noch mehr Kosten.

Viele Grüsse,

Uli
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Berluscony
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Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 06.03.2010 08:05    Titel: Antworten mit Zitat
ich schließe mich Nullvolt 100% an.
ich weiß zwar nicht was er mit kirche im dorf lassen meint:)
ich finde den fall DEUTLICH schlimmer als stromdiebstahl vom milliarden abzocker kozern Smile

das recht ist ganz klar auf deiner seite.
ich würde mir da garkeine sorgen machen..
da sollte man meinen du gewinnst jeden prozess mit wehenden fahnen.

das einzige was doof ist das du dich dabei sicher nicht beliebter machst beim vermieter.

sprich ihn doch mal drauf an..
ob das sein ernst ist das er dem "flur" sein persönliches büro in rechnung stellen will?
sagst du wolltest ihm gelegenheit geben diese forderung nochmals zu überdenken..
sowas kann ja schnell mal als betrug ausgelegt werden.

im zweifel würde ich 20-30 euro (oder was so ne flurbeleuchtung halt im jahr norrmal kostet) überweisen.
dann zum mieterverband..
im zweifel vor gericht.
würde ich mir garkeine sorgen machen.
ist ja ne ganz klare geschichte..
wär ja noch schöner Very Happy


inventar? schwammig???
was ist denn da schwammig?
da muß man sich doch nur anschauen was so der durchschnittswert in einem 3 parteienhaus ist für die flurbeleuchtung ist..
der dürfte weit unter 100 euro liegen ANTEILLIG..
und auf der anderen seite haben wir ne rechnung die 350 aufweist.
das wirft natürlich schon die ersten großen fragezeichen auf.
dann haben wir anscheinend nichts an dem stromkreis ausser ein paar normaler lampen und höre und staune ein privates büro Smile

also bitte? was ist denn da schwammig?

ich PERSÖNLICH würde nachschauen was der regelsatz für so ne flurbeleuchtung im 3 parteien haus ist..
das würde ich überweisen.. und ihm das schreiben..
und ihn zudem auffordern sein büro nicht weiter über diesen zähler zu betreiben.

und dann soll er halt klagen wenn er glaubt damit durchzukommen..



wenns so einfach wär hätte halb deutschland nen stromkabel im flur Very Happy


ABER NUR MEINE PERSÖNLICHE ANSICHT

viel glück
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Milka
Inventar
Inventar


Anmeldungsdatum: 06.05.2007
Beiträge: 503

BeitragVerfasst am: 06.03.2010 11:09    Titel: Antworten mit Zitat
Die Prozedur ist ganz einfach:

Mach nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung die anderen Mieter auf diese Ungerechtigkeit aufmerksam. Verlange vom Vermieter eine geänderte Abrechnung. Wenn er dem nicht nachkommt, bezahle aber die restlichen Posten der Nebenkostenabrechnung. Nur den strittigen Betrag darfst du bis zur Klärung einbehalten!

Der Mieterschutzbund ist eine gute Anlaufstelle.

PS: Die Mietsicherheit ist nur für die Absicherung der Mietsache gedacht. D. h. wenn die Wohnungsübergabe anstandslos war muss der Vermieter die Mietsicherheit auszahlen. Auch wenn ihr euch wegen den Nebenkosten noch streitet...

Milka
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