Al-Leitungen im Altbau

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Marcus

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Hallo,

haben Al-Leitungen im Altbau der saniert wurde Bestandsschutz? Wenn Ja, gilt der Bestandsschutz auch in Räumen wo eine neue Kupfer Leitung gezogen wurde?
Kann man für die o.g. Fragen die Rechtlicheseite irgendwo nachlesen?

Und letzte Frage :p :p :p

In der Küche in eine Al Leitung defekt, es soll eine neue Kupfer Leitung gelegt werden. Müssten dann alle Al-Leitungen in der Küche raus und ist in der Küche eine aufputz Verlegung erlaubt ( Mietshaus)?

Danke im voraus, ich hoffe es ihr könnt mir weiterhelfen.

Marcus

:lol: :lol:
 
Hallo!

Al-Leitungen sind schon seit etlichen Jahren in der Hausinstallation nicht mehr erlaubt, weil das Al noch viel stärker unter dem Druck von Schrauben etc. wegfließt als das Kupfer!

Von wann ist die Elektrik? 1930?

Wenn die Installation schon so alt ist, dann ist das wahrscheinlich auch noch in klassischer Nullung ausgeführt, und auch diese ist seit mehr als 30 Jahren verboten. Also raus mit dem alten Mist und neue Leitungen einziehen!

Bestandsschutz gibt es für Objekte, die vermietet werden, faktisch nicht mehr. Der Eigentümer/Vermieter hat eine Verkehrssicherungspflicht, und die besagt auch, daß er eine VDE-Prüfung alle 4 Jahre bei privat genutzten Objekten durchführen lassen muß. Spätestens bei einer solchen VDE-Prüfung (die nach dem AKTUELLEN Stand prüft) fallen solche Sachen auf. In besonders krassen Fällen (baumwollumsponnene Alu-Drähte z. B.) kann der Elektriker auch eine Meldung an den VNB machen, dann nimmt der eine Abschaltung der Anlage vor, wenn Gefahr droht.

Wenn Du das Objekt ausschließlich alleine für Dich nutzt, dann kannst Du das auf Deine eigene Gefahr hin auch so lassen, aber es kann dann sein, daß eine Brandschutzversicherung im Schadensfall nicht zahlt, weil die Elektrik zu alt ist.

Du kannst natürlich Leitungen auch auf Putz verlegen, z. B. NYM-J ist dafür zugelassen.


Gruß
 
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