Blitzschutz Edelstahlschornsteine?

Diskutiere Blitzschutz Edelstahlschornsteine? im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Unser Haus hat eine ganze Batterie an doppelwandigen Edelstahlschornsteinen bekommen. Weiß jemand, ob hierbei Blitzschutzmaßnahmen zu...
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OBommel schrieb:
An diese wurden dann noch die alte Bestandsschiene und die Wasserleitung angeschlossen,

Was soll das denn? Irgendwo in den vorherigen Beiträgen war doch die Rede von erfolgtem SPA.

OBommel schrieb:
sowie die BK-Anlage an die Wasserleitung.

:roll: Auweia. Und nächste Woche kommt der SHKler und ersetzt die Leitung durch PEX Rohr. Pappnasen.

Lutz
 
Die alte Schiene (hier) sitzt direkt beim Eintritt der Trinkwasserleitung in den Keller. Da sind die Trinkwasserleitung (vor dem Zähler), die Gaszuleitung, der HAK und jetzt die Edelstahlschornsteine drangeklemmt. Sowie die 16mm²-Leitung, von der man annimmt, sie wäre momentan mit dem Mast der SAT-Schüssel verbunden.

Die neue Schiene sitzt 2 Meter weiter in den Keller rein, wo sie den Erder versenkt haben.
http://s3.postimg.org/53u7pafkv/IMG_20150210_133330.jpg
Diese ist wiederum mit der Trinkwasserleitung (hinter dem Zähler) verbunden und die Leitung, die nach rechts geht, führt zu der Bestandsschiene.

Die BK-Anlage ist nochmal einen Meter weiter ebenfalls an diese Wasserleitung angeschlossen worden. Warum nicht direkt an die Schiene, weiß der Geier. Aber das Rohr wird wohl nicht mal eben getauscht.
 
OBommel schrieb:
Er traute sich dann kurz auf's Dach, zählte sechs Koaxleitungen, die von den drei LNBs abgehen, hatte aber keine Idee vohin die verschwinden. Das 16mm², von dem verumutet wird, dass es mit dem Mast verbunden ist, hat er auch nicht gesehen. Unter die Pfannen hat er nicht geschaut.

Dabei beließ er es zunächst.

Der erwartete Folge-Ortstermin blieb aus. Stattdessen kam jetzt die Rechung mit dem Vermerk: "Die im Keller liegende Erdungsleitung der SAT-Anlage wurde mit in den Potentialausgleich eingebunden. Ob der Mast oben angeschlossen ist, konnte durch uns nicht überprüft werden, da alles mit Rigips-Platten verschlossen ist. Auf dem Dach und durch die Revisionsklappe im Wohnzimmer war ebenfalls nichts zu erkennen."

Dass über dem Gipskarton eh nur Dampfsperre und Dämmung zu finden sind, hatte ich ihm mehrfach erklärt. Und besagte Revisionsklappe liegt horizontal 5 Meter vom Mast entfernt und hat rein gar nichts mit der Anlage zu tun, aber sei's drum.

Auf in die nächste Runde, fürchte ich.

Am Erder ein Erdausbreitungswiderstand von 8,2 Ohm gemessen.
 
Nunja er schribt nur, daß er es nicht klären kann da die Anbindung nicht ersichtlich ist.

Ich persönlich würde mich in Berichten und schriftlichen Dokumenten auch nicht auf nicht prüfbare Aussagen Anderer verlassen.
 
Das Doofe ist nur, dass er eigentlich beauftragt war, die Anbindung zu prüfen und ggfls. zu korrigieren.
 
Soll er die Leitung jetzt verfolgen und dabei das Dach abdecken und Wände aufreißen?

Möglich wäre das schon aber das willst Du sicher nicht bezahlen.
Also am Besten Neue Anbindung erstellen und ausreichend Dokumentieren.
 
Octavian1977 schrieb:
Soll er die Leitung jetzt verfolgen und dabei das Dach abdecken und Wände aufreißen?

Sämtliche Koaxleitungen wurden verlegt, nachdem das Dach gedeckt war. Inwiefern soll es weniger aufwändig sein, neue zu legen, als zu gucken, wo die alten langlaufen?

Um einen neuen Erdungsleiter wird man so oder so nicht umhin kommen.
 
Hallo!

Jetzt zieht sich der Beitrag, bereits über "3 Jahre" dahin.

Lass Dir einfach von der HVW eine schriftliche Bestätigung geben dass alles E-Technisch nach dem lezten Stand der Vorschriften in Ordnung ist u. überprüft wurde.

Und hoffe dass nie was passiert u. wenn Du dann den "Schrieb", mehr ist es leider nicht, noch vorzeigen kannst, hast Du gute Chancen, zumindest für die Versicherung.

P.S.: Wir haben einen Kunden, der hatte eine Blitzschutzanlage u. bei dem hat der Blitz in den gemauerten Schornstein aussen im 2. OG eingeschlagen.
Komischerweise war eigentlich nur der FI, sowie alle im Serverschrank angeklemmten Endgeräte, trotz 6mm² Erdung defekt, PC-Server, Switch, nur alle Geräte mit einem "Externen" Netzteil, wie Schnurlos, AB u. Faxgerät, waren davon "zum Glück" nicht betroffen.

Der Blitz sucht sich seine Wege in die Erde, wie er will!

Lg Arno.
 
A. u.O. schrieb:
Hallo!

Jetzt zieht sich der Beitrag, bereits über "3 Jahre" dahin.

Lass Dir einfach von der HVW eine schriftliche Bestätigung geben dass alles E-Technisch nach dem lezten Stand der Vorschriften in Ordnung ist u. überprüft wurde.

Und hoffe dass nie was passiert u. wenn Du dann den "Schrieb", mehr ist es leider nicht, noch vorzeigen kannst, hast Du gute Chancen, zumindest für die Versicherung.

P.S.: Wir haben einen Kunden, der hatte eine Blitzschutzanlage u. bei dem hat der Blitz in den gemauerten Schornstein aussen im 2. OG eingeschlagen.
Komischerweise war eigentlich nur der FI, sowie alle im Serverschrank angeklemmten Endgeräte, trotz 6mm² Erdung defekt, PC-Server, Switch, nur alle Geräte mit einem "Externen" Netzteil, wie Schnurlos, AB u. Faxgerät, waren davon "zum Glück" nicht betroffen.

Der Blitz sucht sich seine Wege in die Erde, wie er will!

Lg Arno.

Auweia, lass das nur nicht die DEHN-Gläubigen hören, die machen dich nieder :wink:

P.
 
patois schrieb:
Auweia, lass das nur nicht die DEHN-Gläubigen hören, die machen dich nieder :wink:

DEHN-Gläubige sind überwiegend unter blitzschutzkundigen Fachleuten anzutreffen. Die glauben übrigens auch OBO-Bettermann.

Dass Blitze einen Willen haben ist eine unglückliche Formulierung. Was damit gemeint ist kann man nachvollziehen, das ist - im Gegensatz zu objektiv falschen Blitzschutz-Mythen die auch unter EFK kursieren - kein Grund jemand nieder zu machen.
 
A. u.O. schrieb:
Lass Dir einfach von der HVW eine schriftliche Bestätigung geben dass alles E-Technisch nach dem lezten Stand der Vorschriften in Ordnung ist u. überprüft wurde.
Die HVW wäre blöd, wenn sie das wider besseren Wissens täte. Und was das dann bringt, ist fraglich.
A. u.O. schrieb:
Und hoffe dass nie was passiert u. wenn Du dann den "Schrieb", mehr ist es leider nicht, noch vorzeigen kannst, hast Du gute Chancen, zumindest für die Versicherung.

Das ganze Spiel begann mit einem abgebrannten Haus. Wenn die Bude in Flammen aufgeht, obwohl es mit etwas Sachkenntnis vermeidbar gewesen wäre, und jemand dabei zu Schaden kommt, ist Geld von der Versicherung ein schwacher Trost.

Die Versicherung hat jetzt doch einen Sachverständigen beauftragt, der sich das nächste Woche vor Ort anschauen möchte. Ich bin gespannt, was dabei rauskommt.
 
A. u.O. schrieb:
Jetzt zieht sich der Beitrag, bereits über "3 Jahre" dahin.

Lass Dir einfach von der HVW eine schriftliche Bestätigung geben dass alles E-Technisch nach dem lezten Stand der Vorschriften in Ordnung ist u. überprüft wurde.

Und jetzt war der Blizschutz- und EMV-SV, der damals die Risikobewertung gemacht hat, endlich mal vor Ort und hat sich das Ergebnis seiner Empfehlungen angeschaut und kommt, oh Wunder, zu dem Ergebnis, dass absolut nichts so gemacht worden sei, wie es sollte und wenn der Blitz einschlüge, fackele die Bude unter Garantie wieder ab.

Das Gutachten geht jetzt allerdings erstmal an die Versicherung. Mal schauen, ob die sich dann von selbst rühren.
 
OBommel schrieb:
..und wenn der Blitz einschlüge, fackele die Bude unter Garantie wieder ab.

Nicht jeder Blitz hat die gleiche Stromstärke und selbst ein höchst seltener Ausnahmeblitz mit 330 kA wie der 2004 in Menden-Börsperde kann auch mal nicht zündend sein.

Es gibt aber noch eine Vielfalt anderer Schäden die man vermeiden kann und sollte. Hast du Bilder vom abgefackelten Haus?
 
Ich weiß nicht, ob ich das Gutachten zu Gesicht bekomme, aber die Versicherung hat nun nach drei Jahren eingeräumt, dass die Mängel tatsächlich bestehen und den Bauleiter mit der Abstelung betreut. Mal sehen, was draus wird und ob diesmal Fachkunde an Bord ist...

Dipol schrieb:
Es gibt aber noch eine Vielfalt anderer Schäden die man vermeiden kann und sollte. Hast du Bilder vom abgefackelten Haus?

Ja, die haben aber nichts mit einem Blitz zu tun.
 
Das Gutachten liegt vor. Kommt zu dem Schluss, dass die Antenne nicht oder nicht normgerecht geerdet ist. Weist darauf hin, dass ein innenliegender Erdungsleiter, wie ausgeführt nicht in Frage kommt. Antennenleitungen wären ebenfalls normwidrig verlegt.

Den neuen Tiefenerder (gemessener Erdungswiderstand 40 Ohm) hätte er lieber außen gesehen, statt im Keller. Der Anschluss der Antenne soll auf jeden Fall außen erfolgen.

Korrekte Einbindung der Schornsteine in den SPA konnte nicht nachgewiesen werden.

Das Gutachten zur Ermittlung der Blitzschutzklasse in 2012 kam zu dem Schluss, dass ein Blitzschutzanlage nicht notwendig wäre, vorausgesetzt für alle ins Gebäude eintretenden Leitungen werden Überspannungsmaßnahmen durchgeführt. Da dies ebenfalls unterblieben ist, ist das rechnerische Risiko jetzt eigentlich zu hoch, um auf eine Anlage zu verzichten.
 
OBommel schrieb:
Das Gutachten liegt vor. Kommt zu dem Schluss, dass die Antenne nicht oder nicht normgerecht geerdet ist. Weist darauf hin, dass ein innenliegender Erdungsleiter, wie ausgeführt nicht in Frage kommt. Antennenleitungen wären ebenfalls normwidrig verlegt.
Verbindungsbauteile von Antennenerdungen die gemäß Prüfnorm für Klasse H = 100 kA blitzstromtragfähig zertifiziert sind, stellen selbst bei Verwendung von 16 mm² Cu-Einzelmassivdraht exotische Ausnahmen dar. Obwohl Innenableitungen blitzstrombelasteter Erdleiter gewöhnlich mit gefährlichen Näherungen verbunden sind, wurde der Unfug auch im letzten Entwurf der IEC 60728-11 nicht untersagt.

Bei den Antennenleitungen wurde vermutlich der PA und nicht die Verlegung beanstandet, wie lautet die konkrete Beanstandung?

OBommel schrieb:
Das Gutachten zur Ermittlung der Blitzschutzklasse in 2012 kam zu dem Schluss, dass ein Blitzschutzanlage nicht notwendig wäre, vorausgesetzt für alle ins Gebäude eintretenden Leitungen werden Überspannungsmaßnahmen durchgeführt. Da dies ebenfalls unterblieben ist, ist das rechnerische Risiko jetzt eigentlich zu hoch, um auf eine Anlage zu verzichten.
ÜSG in den Energie- und Telekommunikationsleitungen sind normativ leider nur für Gebäude mit einem Blitzschutzsystem vorgeschrieben.

Ein VDS-Sachverständiger für EMV/Blitzschutz hat gewiss tiefere Kenntnisse der Risikoberechnung nach DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) als ich. Mit meinem Kenntnisstand melde ich auch ohne Kenntnis der Parameter auf denen diese Aussage aufbaut, Zweifel an.
 
Dipol schrieb:
Obwohl Innenableitungen blitzstrombelasteter Erdleiter gewöhnlich mit gefährlichen Näherungen verbunden sind, wurde der Unfug auch im letzten Entwurf der IEC 60728-11 nicht untersagt.

Der gute Mann, der mir recht renommiert scheint, sagt, die Leitung gehört nicht durch's Kinderzimmer, sondern nach draußen und da werde ich ihm nicht widersprechen. Zumal es ja nicht mal meine Anlage ist.

Dipol schrieb:
Bei den Antennenleitungen wurde vermutlich der PA und nicht die Verlegung beanstandet, wie lautet die konkrete Beanstandung?

Die Antennenleitungen werden nur in einem Nebensatz erwähnt ("die nicht normgerechte Installation der Antennenleitungen an der Gebäudewand" und "vermutlich ohne Schutzmaßnahmen" und falls doch nicht normgerecht, da nicht zugänglich).



Dipol schrieb:
ÜSG in den Energie- und Telekommunikationsleitungen sind normativ leider nur für Gebäude mit einem Blitzschutzsystem vorgeschrieben.

Ein VDS-Sachverständiger für EMV/Blitzschutz hat gewiss tiefere Kenntnisse der Risikoberechnung nach DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) als ich. Mit meinem Kenntnisstand melde ich auch ohne Kenntnis der Parameter auf denen diese Aussage aufbaut, Zweifel an dieser Aussage an.

Tja, ich bin nun auch kein Sachverständiger für EMV/Blitzschutz. Ich weiß nur, dass irgendwer damals so ein DIN EN 62305-2-Gutachten zur Ermittlung der Blitzschutzklasse in Auftrag gegeben hat, als ich sagte, dass mit den Schornsteinen und der Antenne könne so nicht stimmen.

In dem Gutachten steht, dass rechnerisch bestimmte Risiko R1 (Risiko für Verluste von Menschenleben) in dem Objekt läge über dem akzeptierbaren Risiko RT. Das R1 könne man senken, indem man Überspannungsschutzmaßnahmen durchführe. Anderenfalls bedürfe es eines vollständigen Blitzschutzsystems.

Ob das fachlich richtig ist, kann ich nicht überprüfen.

Der SV bemängelt nun, dass weder die eine noch die andere Maßnahme tatsächlich umgesetzt wurde.
 
OBommel schrieb:
Der gute Mann, der mir recht renommiert scheint, sagt, die Leitung gehört nicht durch's Kinderzimmer, sondern nach draußen und da werde ich ihm nicht widersprechen. Zumal es ja nicht mal meine Anlage ist.
Niemand plädiert häufiger als ich für die Außenableitung von 16 mm² Erdleitern. Nach DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) ist der gefährliche Unsinn aus alter Tradition aber zulässig, als auch noch Sanitär- und Heizungsnetze für Antennenerdung genutzt werden durften. Siehe auch VDE-Schriftenreihe Nr. 6. Loidiller weist als ehemaliger Obmann der DKE-Kommission 735 problembewusst auf Trennungsabstand hin aber auch darauf, dass mit 16 mm² Cu kein TA einhalten werden muss.

Verwunderlich nur, dass der SV dieses Detail erwähnt, dagegen die noch stärker einschlagbedrohten ES-Schornsteine nebst deren überdimensionierte PA-Leiter aus 16 mm² Cu als Blitzeinleiter aber nicht?

OBommel schrieb:
Die Antennenleitungen werden nur in einem Nebensatz erwähnt ("die nicht normgerechte Installation der Antennenleitungen an der Gebäudewand" und "vermutlich ohne Schutzmaßnahmen" und falls doch nicht normgerecht, da nicht zugänglich).
Wenn Antennenleitungen über Dach oder außerhalb der nicht erdungspflichtigen passiven Schutzzone der Fassade verlegt wurden, sind sie einschlaggefährdet. Auch hierzu sucht man in der DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) vergeblich Warnhinweise oder Verbote.

Statt mit einzelnen Parametern der Risikoanalyse zu spielen, hätte man m. E. besser gleich Isolierten Blitzschutz für das gesamte Gebäude oder wenigstens getrennte Fangeinrichtungen für die exponierten metallischen Dachaufbauten empfohlen.

Die Nachrüstung eines Blitzschutzsystems erfordert normativ stets auch den Einbau von ÜSG an allen Energie- und Kommunikationsleitungen.
 
Dipol schrieb:
Verwunderlich nur, dass der SV dieses Detail erwähnt, dagegen die noch stärker einschlagbedrohten ES-Schornsteine nebst deren überdimensionierte PA-Leiter aus 16 mm² Cu als Blitzeinleiter aber nicht?
Zu den Schornsteinen hat er erstmal noch gar nichts geschrieben, außer das keinerlei Maßnahmen erfolgt wären, rein auf der Grundlage, dass er nichts vor Ort prüfen konnte, da alles unrevisionierbar verbaut wurde...


Dipol schrieb:
Statt mit einzelnen Parametern der Risikoanalyse zu spielen, hätte man m. E. besser gleich Isolierten Blitzschutz für das gesamte Gebäude oder wenigstens getrennte Fangeinrichtungen für die exponierten metallischen Dachaufbauten empfohlen.

Ich kenne auch die genauen Hintergründe für die seinerzeit durchgeführte Risikoberechnung nicht. Das Gutachten wurde vom ausführenden Elektounternehmen in Auftrag gegeben, nachdem der Elektro-SV ihnen aufgetragen hat, sie sollten sich bei einem Blitzschutz-SV schlau darüber machen, wie mit den Schorsteinen zu verfahren sei.

Ich könnte mir das nur so erklären, dass sie – statt explizit dieser Fragestellung nachzugehen – die Frage gestellt haben, ob für das Gebäude eine Blitzschutzanlage notwendig wäre.

In der Risikoberechnung sind weder die Schornsteine noch die Antenne erwähnt, also passt das alles von vornherein irgendwie nicht zusammen. Und sämtliche Maßnahmen, die dann diesbezüglich nicht oder nicht richtig ausgeführt wurden, sind dann wieder in Eigenregie durch den Elektriker erfolgt.
 
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