Blitzschutz Edelstahlschornsteine?

Diskutiere Blitzschutz Edelstahlschornsteine? im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Unser Haus hat eine ganze Batterie an doppelwandigen Edelstahlschornsteinen bekommen. Weiß jemand, ob hierbei Blitzschutzmaßnahmen zu...
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So. Eben stand der Techniker des Mieters vor der Tür, um sich die Gegebenheiten für die neue Satellitenantenne anzusehen.

Er stellte fest: "Ohne Erdung machen wir hier gar nichts. Da müssen wir mit 16² in den Keller."

Den Hinweis darauf, dass es eine Sammelschiene gibt, diese aber nicht geerdet ist, quittierte er mit: "Na die muss doch wenigstens mit dem Kasten von den Stadtwerken verbunden sein..."

Er ist dann in den Keller gegangen und hat Fotos von der Schiene gemacht und vor sich hingebrummelt. Dann hat er sich draußen umgesehen, wegen möglicher Leitungsführung des Erdungsleiters und hat sich prompt eine Stelle ausgesucht, wo 20 Telefon- und zwei bis drei Wohnungszuleitungen gekreuzt werden.

Auf die Frage nach Trennabständen erwiderte er dann: "Ja, die Leitung wird im Leerrohr verlegt, nicht so offen."

Auf erneute Nachrage nach Abstand zu anderen Leitungen und metallenen Installationen meinte er: "Da gibt's sonst keine Maßgaben. Wir nehmen ein Leerrohr."

Dann sagte er seinem Auftraggeber: "Ich mach mir Gedanken. Das wird keine kleine Sache", und trollte von dannen.

Immerhin schon eine Steigerung zum ersten Installateur. Ich werde das dann mal zum Anlass nehmen, die Hausverwaltung erneut an die andere Antenne zu erinnern...
 
OBommel schrieb:
Den Hinweis darauf, dass es eine Sammelschiene gibt, diese aber nicht geerdet ist, quittierte er mit: "Na die muss doch wenigstens mit dem Kasten von den Stadtwerken verbunden sein..."
Aua!

OBommel schrieb:
Auf die Frage nach Trennabständen erwiderte er dann: "Ja, die Leitung wird im Leerrohr verlegt, nicht so offen."

Auf erneute Nachrage nach Abstand zu anderen Leitungen und metallenen Installationen meinte er: "Da gibt's sonst keine Maßgaben. Wir nehmen ein Leerrohr.
Nur eine Fachkraft mehr für die Trennungsabstand noch immer ein Fremdwort ist.
 
Wird ja auch nur ein PA und keine Erdung, von daher ... ;)
 
Nach wochenlanger Funkstille teilt mir der Bauleiter jetzt mit, ihm läge nun eine Unternehmerbescheinigung vor, wonach die Antenne gemäß Vorgabe geerdet worden sei...
 
Geerdete Antenne lt. Vorschrift?

Hallo, OBommel!

Ich lese hier nur sporadisch mit.

Das ganze lässt Du dir bitte mit der Unterschrift vom Bauleiter als "Überwachendes Organ" dann mit Datum u. Firmenstempel der ausführenden Fa. aushändigen.

Wenn es hintennach noch was "ausserordentliches" gibt, hast Du was in der Hand wenn man doch zum RA muss.

LG.
 
So. Fast ein Jahr ist vergangen und nun liegen mir endlich die schriftlichen Unterlagen vor.

Baulich hat sich seitdem nichts geändert.

Die Satellitenschüssel sitzt auf dem Dach und der Mast ist (vermutlich) mit einer 16mm² Kupferleitung verbunden, die unter Dach geführt durch einen stillgelegten Kamin im Hausinneren zusammen mit Gasleitung, zwei Wohnungsstromzuleitungen, dem PA-Ausgleich der Schornsteine, Telekom und Kabelanschlussleitungen in den Keller geführt wurde, um dort an eine PA-Sammelschiene angeschlossen zu werden. Das Haus hat keinen eigenen Erder. Einbindung der Koaxleitung in den PA gibt es keinen.

Die Schornsteine sind wie in diesen Thread beschrieben auf gleichem Wege mit dem Sammelschiene im Keller verbunden.

Den Unterlagen lässt sich nun Folgendes entnehmen:

1) Der Radio-/Fernsehttechniker vermerkte auf seiner Rechnung: "Der vorgeschriebene Blitzschutz, bzw. Potentialausgleich muss vom beauftragten Elektofachunternehmen im Kellerbereich durchgeführt werden."

In einem zweiten Schreiben bestätigt er noch einmal, dier Erdungsleitung an die Satellitenhalterung angeschlossen zu haben.

2) Auf der Rechnung des Elektikers findet sich der Posten Erdungsleitung für SAT-Anlage, 33m NYM-J 1x16 liefern und verlegen.

3) Der Elektrotechnik-Sachverständige hat kein schriftliches Gutachten angefertigt. Lediglich zwei Ortstermine mit mündlicher Besprechung.

4) Das ominöse Gutachten des Sachverständigen für Blitzschutz und EMV ist aufgetaucht.
Es ist betitelt mit "Sachverständigenbericht über die Ermittlung der Blitzschutzklasse nach DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) für die bauliche Anlage XXX".

Die Blitzschutzklasse für die Schadensarten R1 und R2 wurden mit Hilfe eines Programms der Firma Dehn + Söhne ermittelt. Leider verstehe ich abgesehen von der Aussage "Es muss kein Blitzschutzsystem gemacht werden, wenn bei allen eintretenden Kabeln, vollständige Überspannungsschutzmaßnahmen durchgeführt werden" nur Bahnhof.

Woran würde man einen Freibrief für eine ungeerdete Antenne erkennen? Empfohlene Maßnahmen für Antenne und Schornsteine konnte ich keine rauslesen. Lediglich:

Um das Risiko R1 auf ein akzeptierbares Niveau zu senken wurden folgende Schutzmaßnahmen gewählt:

Blitzschutzzone LPZ 0B/1:
* pEB Blitzschutzpotentialausgleich für LPL 3 oder 4
* Versorgungsleitung X pSPD Koordinierter SPD Schutz LPL 3 oder 4
* Versorgungsleitung Y pSPD Koordinierter SPD Schutz LPL 3 oder 4
* Versorgungsleitung Z pSPD Koordinierter SPD Schutz LPL 3 oder 4
 
OBommel schrieb:
Die Satellitenschüssel sitzt auf dem Dach und der Mast ist (vermutlich) mit einer 16mm² Kupferleitung verbunden, die unter Dach geführt durch einen stillgelegten Kamin im Hausinneren zusammen mit Gasleitung, zwei Wohnungsstromzuleitungen, dem PA-Ausgleich der Schornsteine, Telekom und Kabelanschlussleitungen in den Keller geführt wurde, um dort an eine PA-Sammelschiene angeschlossen zu werden.
Trennungsabstand ist für die meisten Elis ein Fremdwort, hoffentlich nicht auch für Gutachter???

OBommel schrieb:
Das Haus hat keinen eigenen Erder. Einbindung der Koaxleitung in den PA gibt es keinen.
Nach Normenreihe VDE 0100 ist zwar nicht für jedes Bestandsgebäude eine Hauserdung gefordert, für erdungspflichtige Dachantennen aber nach DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 schon. Dass ein Kabel-PA an der Schnittstelle LPZ 0A zu LPZ 1 gefordert ist, wurde mehrfach erwähnt und gehört zum kleinen Normen-Einmaleins beider Gutachter.

Ich nehme nicht an, dass nach Risikoanalyse nachgewiesen wurde, dass die Antenne nicht blitzstromtragfähig geerdet werden muss. Das Thema dieser in der IEC 60728-11 fehlerbehafteten Befreiung kann alleine ganze Threads füllen.

OBommel schrieb:
Die Schornsteine sind wie in diesen Thread beschrieben auf gleichem Wege mit dem Sammelschiene im Keller verbunden.
Ebenfalls mit blitzstrombelasteten Erdleitern ohne ausreichende äquivalente Trennungsabstände, durch die gefährlichen Näherungen werden bei galvanischen wie induktiven Blitzstromeintragungen Blitzströme in die Elektroanlage eingekoppelt. An die Nähe der Gasleitung denkt man besser nicht.

OBommel schrieb:
1) Der Radio-/Fernsehttechniker vermerkte auf seiner Rechnung: "Der vorgeschriebene Blitzschutz, bzw. Potentialausgleich muss vom beauftragten Elektofachunternehmen im Kellerbereich durchgeführt werden."
Damit dürfte der Kollege einen Blitzschutzpotenzialausgleich gemeint haben, ohne Hauserdung ist der unvollständig.

OBommel schrieb:
2) Auf der Rechnung des Elektikers findet sich der Posten Erdungsleitung für SAT-Anlage, 33m NYM-J 1x16 liefern und verlegen.
Dass nach DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) und DIN EN 62305 (VDE 0185-305) neue Antennen möglichst nur noch in geschützten Räumen wie dem nicht erdungspflichtigen Fassadenbereich oder LPZ 0B einer getrennten Fangeinrichtung erstellt werden sollen ist eine Empfehlung aber kein Muss. Für die Führung einer suboptimalen konventionellen Antennendirekterdung sind aber die bereits zitierten Bedingungen -primär nach unten und ohne unnötige Umwege- einzuhalten.

OBommel schrieb:
Das ominöse Gutachten des Sachverständigen für Blitzschutz und EMV ist aufgetaucht.
Es ist betitelt mit "Sachverständigenbericht über die Ermittlung der Blitzschutzklasse nach DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) für die bauliche Anlage XXX".
Die Blitzschutzklasse ergibt sich baurechtlich aus der Gebäudenutzung und mit Risikoanalyse nach DIN EN 62305-2 (VDE 085-305-2) ist nur in extremen Gefährdungslagen für Wohngebäude eine baurechtlich nicht geforderte Blitzschutzanlage nachzurüsten.

Welche Konsequenzen ein Einschlag in einen nicht mit getrennter Fangeinrichtung nach dem Stand der Technik geschützten Edelstahl-Kamin haben kann, lässt sich auch ohne Blitzschutzkunde ausmalen.

OBommel schrieb:
Die Blitzschutzklasse für die Schadensarten R1 und R2 wurden mit Hilfe eines Programms der Firma Dehn + Söhne ermittelt. Leider verstehe ich abgesehen von der Aussage "Es muss kein Blitzschutzsystem gemacht werden, wenn bei allen eintretenden Kabeln, vollständige Überspannungsschutzmaßnahmen durchgeführt werden" nur Bahnhof.
Blitze und Überspannungen lösen sich aber ohne Erdungsanschluss auch mit der Kombination von SPD 1 Blitzstrom- und SPD 2 Überspannungsableitern nicht in Wohlgefallen auf.

Das Konzept, wie man bei innen ohne ausreichende äquivalenten Trennungsabstände verlegten Blitzeinleitern mit ÜSE nachträglich Einkopplungen verhindern will, würde mich im Detail sehr interessieren.
 
Dipol schrieb:
Ich nehme nicht an, dass nach Risikoanalyse nachgewiesen wurde, dass die Antenne nicht blitzstromtragfähig geerdet werden muss. Das Thema dieser in der IEC 60728-11 fehlerbehafteten Befreiung kann alleine ganze Threads füllen.

Ich kann das zumindest aus dem 20 seitigen Bericht nicht herauslesen. Schornsteine, Antennen oder Erdungsanlagen werden mit keinem Wort erwähnt. Die Häuser links und rechts und gegenüber werden aufgelistet nebst den Versorgungsleitungen. Alles, was zum Thema Maßnahmen drinsteht, habe ich oben zitiert.

Ich weiß allerings auch nicht, mit welcher Fragestellung an den Sachverständigen (welcher mir sonst recht renommiert scheint) herangetreten wurde. Das Gutachten wurde vom Elektriker beauftragt.

Vielleicht war die Frage einfach nur: "Braucht das Haus eine Blitzschutzanlage?" statt sinnvollerweise "Da sind eine Antenne und 13 Edelstahl-Schornsteine. Was sollen wir tun?"

Gesehen hat der Herr mit Sicherheit nichts von dem, was da gebaut wurde.
 
OBommel schrieb:
Vielleicht war die Frage einfach nur: "Braucht das Haus eine Blitzschutzanlage?" statt sinnvollerweise "Da sind eine Antenne und 13 Edelstahl-Schornsteine.
In der Schule würde das lauten: Thema verfehlt. Das Hauptproblem sind die gefährlichen Näherungen.

OBommel schrieb:
Was sollen wir tun?"

Gesehen hat der Herr mit Sicherheit nichts von dem, was da gebaut wurde.
Ich empfehle diese Frage an H. K. zu richten, den hattest du doch schon konsultiert. Bei der Sachlage wäre m. E. schon längst ein Gang zu einem Fachanwalt fällig gewesen.
 
Dipol schrieb:
Ich empfehle diese Frage an H. K. zu richten, den hattest du doch schon konsultiert. Bei der Sachlage wäre m. E. schon längst ein Gang zu einem Fachanwalt fällig gewesen.

Tja, die Mühlen... ist ja eine WEG. Der Verwalter unter dessen Nichtverwaltung, das Ganze schiefgelaufen ist, ist mittlerweile entlassen. Wir mussten uns erst einen Neuen suchen und der hat die Abschlussdokumentation vom Architekten der Versicherung direkt zum Anwalt geschickt, als sie kam. Der ist allerdings nicht wegen der Baumängel engagiert, sondern weil der Ex-Verwalter ohne Legitimation unsere Instandhaltungsrücklage verwirtschaftet hat und jetzt weder Geld noch nachvollziehbare Abrechnung rausrückt...

Jetzt, wo der Papierkram vorliegt, werd ich das Ganze wohl noch mal aufrollen...
 
Festhalten lässt sich, daß das Haus einen fachgerechten Potentialausgleich hat.

Eine äußere Blitzschutzanlage ist nicht gefordert und auch nicht vorhanden.

Dazu müssten entsprechende Fangstangen aufgestellt werden und über Ableiter außen am Gebäude herunter ins Erdreich (Erder) geführt werden.

Diese Ableiter müssen vom Potentialausgleich und eingebundenen Teilen mit ausreichedem Abstand getrennt sein. Eine Verbindung zum PA das Hauses erfolgt auf kürzestem Wege zur HES nahe dem Boden.
 
Update

Nachdem der neue Hausverwalter sich noch einmal an den Bauleiter gewandt hat, hat dieser noch einmal alle Beteiligten um Stellungnahme gebeten.

Der Elektro-SV konstatierte, dass hier für die Satellitenerdung ein Tiefenerder fehlen würde, er in der Stellungnahme der Antennenfirma den mastnahen Anschluss der Antennenleitungen an Potentialausgleich vermisse und jetzt noch auf Fotos und Unterlagen vom Elektriker zur Erdung der Schornsteine warte.

Zu Leitungsführung des Erdungsleiters hat er sich noch nicht wieder geäußert.
 
Der SV ist jetzt doch endlich zu dem Schluss gekommen, dass die Erdung der Antenne und der Potentialausgleich aller Leitungen fehlen.

Zu dem Zwecke soll jetzt ein Tiefenerder installiert werden und - zumindest erwarte ich das - ein neuer Erdungsleiter, der diesmal außen am Gebäude nach unten in den Keller geführt wird.


Momentan gib es ja noch die bestehende "Erdungsleitung", die vom Mast ausgehend innen durch den stillgelegten Kamin in den Keller direkt an die HES/PAS geht. Habe ich das richtig verstanden, dass man bei Antennendirekterdung dort jetzt nicht einfach einen mastnahen F-Block zwecks PA angeklemmen könnte?
 
OBommel schrieb:
Der SV ist jetzt doch endlich zu dem Schluss gekommen, dass die Erdung der Antenne und der Potentialausgleich aller Leitungen fehlen.

Zu dem Zwecke soll jetzt ein Tiefenerder installiert werden und - zumindest erwarte ich das - ein neuer Erdungsleiter, der diesmal außen am Gebäude nach unten in den Keller geführt wird.
Welche Meisterleistung, so weit waren wir nicht nur in diesem Forum schon am jeweiligen Threadanfang!

Derart zäh wie das bei allen deinen Baubeteiligten abläuft ist das zwar ein Licht am Ende des Tunnels aber womöglich doch nur die Lokomotive.

OBommel schrieb:
Momentan gib es ja noch die bestehende "Erdungsleitung", die vom Mast ausgehend innen durch den stillgelegten Kamin in den Keller direkt an die HES/PAS geht. Habe ich das richtig verstanden, dass man bei Antennendirekterdung dort jetzt nicht einfach einen mastnahen F-Block zwecks PA angeklemmen könnte?
Stand der Technik ist, dass neue Antennen in geschützten Räumen, Dachantennen somit in den Schutzraum LPZ 0B einer getrennten Fangeinrichtung gestellt werden sollen.

Die suboptimale Antennendirekterdung ist aber weiterhin nach den Anerkannten Regeln der Technik (= Normen) zulässig. Der beste Erdleiter kann aber seine Funktion nur erfüllen, wenn auch die Verbinder nach Prüfnorm blitzstromtragfähig zertifiziert sind. Die meisten Banderdungerdungsschellen und gewöhnliche Haupterdungsschienen sind das aber nicht.

Die Schirme aller Kabel und Leitungen, die ins Gebäude ein- oder ausgeführt werden, sind grundsätzlich möglichst gleich nach dem Eintritt ins Gebäude in den PA einzubeziehen. Im Falle direkt geerdeter Dachantennen somit unter der Dachhaut über einen Erdblock oder Erdwinkel zu führen und mit dem geerdeten Antennenträger mittels PA-Leiter mit min. 4 mm² (ungeschützt) oder 2,5 mm² Cu (geschützt) Querschnitt zu verbinden.

Über die Edelstahlkamine sind naturgemäß wesentliche größere Blitzstromeintragungen möglich. Die Normempfehlungen die für Dachantennen richtig sind, können für ES-Kamine nicht weniger zutreffen. Dass die nur bei einer baurechtlich vorgeschrieben Blitzschutzanlage geschützt werden müssen, gehört zu den Sinnwidrigkeiten der Normen, die nicht jedes Detail abdecken. Deine WEG wäre gut beraten die optimal mit getrennten Fangeinrichtungen schützen zu lassen.
 
Dipol schrieb:
Die Schirme aller Kabel und Leitungen, die ins Gebäude ein- oder ausgeführt werden, sind grundsätzlich möglichst gleich nach dem Eintritt ins Gebäude in den PA einzubeziehen. Im Falle direkt geerdeter Dachantennen somit unter der Dachhaut über einen Erdblock oder Erdwinkel zu führen und mit dem geerdeten Antennenträger mittels PA-Leiter mit min. 4 mm² (ungeschützt) oder 2,5 mm² Cu (geschützt) Querschnitt zu verbinden.

Da wird's doch vermutlich schon wieder schwierig bis unmöglich. Dachboden und Dachgeschoß sind von innen mittlerweile voll ausgebaut und nicht Eigentum des/der Antenneneigentümer/s. Nachträglich irgendwelche Installationen/Leitungsführungen unter der Dachhaut vorzunehmen ist somit quasi nicht mehr oder nur mit erheblichen Aufwand möglich...

Dipol schrieb:
Über die Edelstahlkamine sind naturgemäß wesentliche größere Blitzstromeintragungen möglich. Die Normempfehlungen die für Dachantennen richtig sind, können für ES-Kamine nicht weniger zutreffen. Dass die nur bei einer baurechtlich vorgeschrieben Blitzschutzanlage geschützt werden müssen, gehört zu den Sinnwidrigkeiten der Normen, die nicht jedes Detail abdecken. Deine WEG wäre gut beraten die optimal mit getrennten Fangeinrichtungen schützen zu lassen.

Tja, der SV meint, die Edelstahlschornsteine sind in den Schutzpotentialausgleich einbezogen worden, wenn der Erder installiert ist, ist alles in Ordnung. Es wäre schön, wenn ich ihn noch dazu bewegen könnte, sich zu gegenüber der WEG zur Sinnhaftigkeit dessen zu äüßern...
 
Neverending story...

Nachdem die Hausverwaltung noch einmal nachgehakt hat, hat die Versicherung den Archikteten gebeten, bei der Elektrofirma ein Angebot über die notwendigen Arbeiten zur Komplettierung der SAT-Anlage einzuholen. Dieses wurde nach 9 Wochen und zwei Erinnerungen eingereicht, geprüft und vom Architekten freigegeben. Das war Anfang November.

Das Angebot liegt mir jetzt in Kopie vor und es umfasst das Setzen eines 9 Meter langen V4A-Staberders und das Verbinden der vorhandenen Leitung mit dem Mast mittels einer Schelle. Bezgl. Potentialausgleichs habe ich keine Positionen auf dem Angebot gefunden, die dazu passen würden.

Ich habe mich also zum 56ten Mal dagegen ausgesprochen, den vorhandenen "Erdungsleiter" zu verwenden. Daraufhin hat der Architekt den Elekto-SV letzte Woche noch einmal gebeten, den Sachverhalt mit dem Elektriker zu klären.

Nachste Woche rücken Sie jetzt an, um was auch immer zu durchzuführen...
 
OBommel schrieb:
Das Angebot liegt mir jetzt in Kopie vor und es umfasst das Setzen eines 9 Meter langen V4A-Staberders und das Verbinden der vorhandenen Leitung mit dem Mast mittels einer Schelle.
Gut:
  • NIRO-Erder (V4A) statt feuerverzinktem Kreuzerder
  • 9 m Länge ist besser als die nach Norm geforderten 2,5 m
Kritisch:
  • Offenbar ist aber keine Verbindung zur Haupterdungsschiene vorgesehen, siehe ABB Merkblatt 10
OBommel schrieb:
Ich habe mich also zum 56ten Mal dagegen ausgesprochen, den vorhandenen "Erdungsleiter" zu verwenden. Daraufhin hat der Architekt den Elekto-SV letzte Woche noch einmal gebeten, den Sachverhalt mit dem Elektriker zu klären.
Nach Norm ist als Erdleiter 16 mm² Cu, 25 mm² Al oder 50 mm² Stahl/Al/Cu zulässig.

Damit der Erdleiter auch seine Funktion erfüllen kann, müssen die Verbindungsbauteile nach IEC 62561-1 oder Vorgängernorm IEC 52164-1 zertifiziert sein. Bei einem einzelnen Erdleiter ist Klasse H = 100 kA - nachzuweisen für die jeweilige Drahtart - gefordert. Da es kaum einer weiß, wird es nur selten beachtet.
 
Dipol schrieb:
Offenbar ist aber keine Verbindung zur Haupterdungsschiene vorgesehen

Denke schon, dass sie den Erder an die HES hängen werden. Das und nichts anderes.

Das Problem ist ja, dass die bestehende Erdungsleitung weiterhin innen mitten durch meine Wohnungsinstallation läuft und dann vier Stockwerke mit meinen Wohnungszuleitungen, Telekomleitungen und der Gasleitung im Bündel durch den Kamin in den Keller an die HES geht.
 
OBommel schrieb:
Das Problem ist ja, dass die bestehende Erdungsleitung weiterhin innen mitten durch meine Wohnungsinstallation läuft und dann vier Stockwerke mit meinen Wohnungszuleitungen, Telekomleitungen und der Gasleitung im Bündel durch den Kamin in den Keller an die HES geht.
Nichts Neues: Trennungsabstand ist Elis Fremdwort!

Schon seit der VDE 0855 Teil 1 von 1959 gibt es Vorgaben, wie weit der Umweg einer Erdleitersschleife sein darf, damit es zwischen den kürzesten Punkten zu keinem Lichtbogenüberschlag kommt. Das hat man damals zwar noch nicht Trennungsabstand genannt, aber es war leiterintern nix anderes. Darüber, was ein Innen-Erdleiter oder ein als Erdleiter mitverwendetes Gasrohr (damals zulässig!) anrichten kann, hat man keinen Gedanken verschwendet. Das wirkt bis heute nach.

Erdleiter für mit getrennter Fangstange optimal nach dem Stand der Technik geschützte Antennen müssen auch zu Personen und anderen Kabeln und Leitungen äquivalente Trennungsabstände nach Blitzschutznorm DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) einhalten. Wird der gleiche Draht am Antennenträger direkt angeschlossen, bleibt die Sicherheit normativ dem blitzschutztechnischen Problembewusstsein des jeweiligen Installateurs überlassen.

Bislang sind alle Bemühungen gescheitert diese unlogische Diskrepanz in der IEC bzw. DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) zu beseitigen. Wo das Problembewusstsein fehlt, werden eben wie bei deinen Edelstahlkaminen Blitzeinleiter installiert.
 
Tiefenerder wurde installiert und mit einer neuen Poti-Schiene verbunden. An diese wurden dann noch die alte Bestandsschiene und die Wasserleitung angeschlossen, sowie die BK-Anlage an die Wasserleitung.

Dann kam der Monteur auf den Dachboden und guckte etwas vedutzt, weil er irgendeine Verteilung unter Dach für die Antenne erwartet hatte.

Er traute sich dann kurz auf's Dach, zählte sechs Koaxleitungen, die von den drei LNBs abgehen, hatte aber keine Idee vohin die verschwinden. Das 16mm², von dem verumutet wird, dass es mit dem Mast verbunden ist, hat er auch nicht gesehen. Unter die Pfannen hat er nicht geschaut.

Dabei beließ er es zunächst.
 
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