Starkstromarbeiten obwohl kein Meisterbetrieb (Angestellter)

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uweja

Guest
Hallo Liebe Community,

Ich arbeite in einem Systemhaus indem ich eigentlich als Kommunikationselektroniker angestellt bin.
Wir machen eigentlich nur Netzwerktechnik und Telekommunikationsanlagen.
Ich bin aber ausgelernter Elektriker.
Wir sind kein Meister bzw. Handwerksbetrieb und haben dementsprechend auch keinen Elektromeister (Verantwortlichen).

Mein Chef hat jetzt einen großen Auftrag angenommen, bei dem im Hausanschlusskasten bzw. in der Hauptverteilung änderungen vorgenommen werden müssen. Dazu muss die Hauptzuleitung abgelegt und abgeändert werden.
Es sind auch Trafostationen (Niederspannungsverteilungen) mit dabei.

Meine Fragen:

-Ist es überhaupt erlaubt solche Arbeiten als nicht Meisterbetrieb auszuführen?

-Wer ist für die Arbeiten verantwortlich? (Geschäftsführer oder ich als ausführendes Organ?

-Wer kommt für eventuelle Folgeschäden auf bzw. kann haftbar gemacht werden?

-Mache ich mich strafbar wenn ich diese Arbeiten ausführe?

Für eure Antworten bin ich euch sehr dankbar!
 
Nein, ihr dürft derartige Arbeiten nicht ausführen.

Dazu braucht es einen Elektromeisterbetrieb mit konzession bei einem Versorgungsnetzbetreiber.
Und das ist auch gut so.
 
-Ist es überhaupt erlaubt solche Arbeiten als nicht Meisterbetrieb auszuführen?

jein.
Wenn die Trafostation dem Kunden gehört und das Netz dahinter in dem ihr arbeitet hat die EVU nix mehr damit zu tun.
Somit kann da rein rechtlich jeder drin herum turnen.
Ist es ein EVU Netz, dann klares nein. Es sei denn man ist eingetragen was nicht zwangsläufig einen E-Meisterbetrieb voraus setzt


-Wer ist für die Arbeiten verantwortlich? (Geschäftsführer oder ich als ausführendes Organ?
Der verantwortliche Unternehmer oder eine ernannte Person ( schriftlich )

-Wer kommt für eventuelle Folgeschäden auf bzw. kann haftbar gemacht werden?
zuerst der verantwortliche Unternehmer

-Mache ich mich strafbar wenn ich diese Arbeiten ausführe?

u.u. ja
Du bist für dein tun u handeln Verantwortlich.
Im welchen Umfang und ab wann sollte man lieber mit jemanden klären der sich damit auskennt. Einem Anwalt

Wir sind kein Meister bzw. Handwerksbetrieb und haben dementsprechend auch keinen Elektromeister (Verantwortlichen).

Sicher ? Es gibt auch die Variante das ein IT Sys im Netz arbeiten darf wenn er denn den Meisterbrief hat
 
Hallo es gibt aber auch Meisterlose Betriebe. Dann übernimmt ein Meister gegen entsprechendes Entgelt pro forma die Verantwortung für den Meisterlosem Betrieb so etwas wird dann gemacht wen etwa der Chef die Meisterprüfung nicht schafft, oder stirbt damit der Betrieb weiter betrieben werden kann.
mfg sepp
 
Hmm, das ist ein interessantes Thema. Ich hab nur einen dappichen IHK Wisch und brauch deshalb noch Meisterchen der zumindest unterschreibt.

Wir waren erst heut im Gespräch was nach seiner Zeit sein soll. Meisterchen meint, ich soll noch den staatl. gepr. Techniker machen und dann dürft ich selbst alles.

Okay, die Voraussetzungen sind ja da, abgeschlossenes technisches Studium, darin promoviert, später den IHK Mist bzgl. Elektrik nachgemacht, seit Ewigkeiten in dem Mist verwurzelt ... Insofern wär das Kindergarten ...

Dauert halt und kostet Geld - Aber alles überschau- und machbar.

Ich hab halt meine Zweifel, ob ich als Techniker dann halt wirklich alles darf was nötig ist.

Speziell in der Elektrik gibt es da ja recht kontroverse Meinungen und dort gilt nur der, der auch die Werkstatt sauber gemacht hat.

Fragende Grüße,

Uli (der sich frecherweise dran hängt)
 
Meisterchen meint, ich soll noch den staatl. gepr. Techniker machen und dann dürft ich selbst alles.

Ich hab halt meine Zweifel, ob ich als Techniker dann halt wirklich alles darf was nötig ist.

Da würde ich auch zweifeln....

Du bist dann zwar Techniker aber du bist dann immer noch kein ( wie heisst das so schön): "In das Installateurverzeichnis des EVU eingetragener und konzessionierter Fachbetrieb" .

So geht es doch vielen Meistern die Ihren Abschluss bei der Handwerkskammer gemacht haben , aber dann in die " Industrie" gegangen sind auch....

Wenn man nach " Recht und Gesetzt" und den Willen der
In das Installateurverzeichnis des EVU eingetragen und konzessionierten Fachbetriebe geht ,dann dürften diese Meister ( und Techniker) Zuhause nicht mal ihre eigenen Glühbirnen wechseln....
 
Hmm ja,

trotzdem wär das ja ein Weg um zumindest mal die Voraussetzungen mitzubringen? Oder net?

Was müsst ich dann noch anstellen um ne Konzession zu kriegen?

Viele Grüße,

Uli
 
Was müsst ich dann noch anstellen um ne Konzession zu kriegen?


Na soweit ich weiss:

Eigene Firma aufmachen.....tausende € für die Normen ausgeben...eine "normenkonforme" Werkstatt einrichten.....und bestimmt noch der Innung am "A... ....lecken
 
Die Anforderungen an die Betriebsausstattung sind überschaubar - Wenn man alles neu anschaffen müsste inkl. Erstausstattung der VDE-Auswahlordner kommt man mit gut 10.000€ hin ... Aber ich dachte es ging darum den Betrieb weiterzuführen nach Scheiden des bisherigen Meisters und Unternehmers!?
 
Hallo,

na gut. Wenn er den Betrieb " nur" übernehmen will ist das wohl etwas Anderes. Dann hat er ja wohl auch den Vorteil ,einen schon vorhanden Kundenstamm übernehmen zu können...
 
Richtig! Genau darum geht es. Die Ausstattung dürft wohl mehr als vorhanden sein und seine Konzession kann ich schlecht <i>"erben"</i> - Also was muss ich machen?

Sorry, ich frag blöd, aber ich weiß es echt nicht?!?!

Jedenfalls vielen Dank für die schnellen Antworten.

Den Techniker hab ich grad schon im Eilverfahren an den Start geschoben und weiß nur net, ob es sich lohnt den gleich zu starten?

Viele Grüße,

Uli
 
ob es sich lohnt den gleich zu starten?

Wann denn wenn nicht jetzt? Die Firma kannst du ja nur übernehmen wenn du den " Lehrgang " abgeschlossen hast. Oder ?
Ich gehe mal davon aus das du auch " keine 20 mehr" bist. Und so´n Lehrgang kann sich ja -wenn man das " nebenbei" macht - auch 2-4 Jahre hinziehen....
 
Eben. Ich denk mal die vollen vier Jahre brauch ich net und der Jüngste bin ich tatsächlich absolut nimmer.

Trotzdem mein ich, dass die Hirnwindungen noch elastisch genug sind um auch das noch in schmaler Zeit zu packen. Vieles bring ich ja schon mit ...

Meisterchen hat halt vor die nächsten Jahre in den wohlverdienten Ruhestand zu gehen.

Viele Grüße,

Uli
 
Erstmal danke für die vielen Antworten.
Wir kaben sicher keinen Meister der dafür unterschreibt!

Es sind teilweise Verteilungen die unabhängig vom EVU sind. Dann gibt es aber widerrum auch Gebäude die direkt an das örtliche EVU angeschlossen bzw. davon versorgt werden.

Ich weiss zwar sehr gut was ich mache, habe jedoch das Gefühl das die ganze Sache rechtlich nicht in Ordnung ist und ich bei eventuellen Schäden... verantwortlich gemacht werden kann.
 
Ich würde als Facharbeiter/Geselle die Arbeiten verweigern.
Ich traue zwar vielen guten Gesellen mehr zu als manchen Meistern, aber es geht dabei auch um die Haftung und Du hast auch das Problem, daß Du ja wahrscheinlich kein VDE Nachschlagewerk hast.
Was machst Du wenn der Kunde einen Mangel anzeigt?
Wie willst Du die Richtigkeit Deiner Arbeit nachweisen?
Was wenn Du eine Information über eine Norm benötigst?
Dein Betrieb müsste zudem eine Verantwortliche Elektrofachkraft benennen, dies kann er aber nicht da keine geeignete Kraft da ist.
 
(2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten.

Das bedeutet das nicht ein Elektriker, sondern nur ein Betrieb mit Eintragung tätig werden darf.
Es wird auch schwierig die TAB einzuhalten, weil der Errichter oder Änderer einen ja mit dem Netzbetreiber kommunizieren muss.
Aber selbst einige eingetragene Betriebe bekommen die fachgerechte Errichtung nicht auf die "Kette".
Dann erfolgt ein Schreiben. Bei weiteren verstössen wird die Konzession widerrufen. Bei einer verlorenen Klage ist die Konzession für immer weg. (Der Betrieb auch)
Ist das ein Gewerbebau dann kommt die BGV ins Spiel die man sowieso nicht einhalten kann ohne benannte und eingetragene Elektrofachkraft.

Am besten einen Meister einstellen und die Nachweise erbringen und losarbeiten.
Ansonsten droht Stilllegung nach §15 NAV.
Gestern musste ich ein 8 Familienhaus prüfen, das Stillgelegt wurde. Da muss sich eine Firma 83.000 € Änderungen "ans Bein binden".
 
Wer den Nachweis eines Abschlusses als Meister, Techniker oder Ingeneur erbringt, wird problemlos in die Handwerksrolle und das Insztallateurverzeichnis eingetragen. Wer dies nicht kann muss die erforderliche Sachkunde einzeln nachweisen (TREI). Das geht als Geselle mit 6 Jahren Berufserfahrung oder als Gas-Wasser-Scheisse-Meister mit zusatzlehrgang.

https://www.google.de/#hl=de&tbo=d&scli ... =p&pdl=300
 
Wer den Nachweis eines Abschlusses als Meister, Techniker oder Ingeneur erbringt, wird problemlos in die Handwerksrolle und das Insztallateurverzeichnis eingetragen. Wer dies nicht kann muss die erforderliche Sachkunde einzeln nachweisen (TREI). Das geht als Geselle mit 6 Jahren Berufserfahrung oder als Gas-Wasser-s****-Meister mit zusatzlehrgang.

Das ist leider falsch!
Siehe hierzu HWO. Meister und Ingenieur sind gleichgestellt. Der Meister darf studieren nach der Meister Ausbildung.

Wenn der Meister bei der Prüfung den Sicherheitsschein nicht schafft muss auch er wie der Ingenieur die TREI Prüfung machen.
Der Techniker bleibt aussen vor, weil wesentliche Ausbildungsinhalte fehlen. Er bekommt jedoch Ausbildungsinhalte anerkannt und kann dann zur TREI.

Die TREI Prüfung ist nicht einfach und verlangt das Wissen das den einschlägigen VDE Normen. Vorbereitungszeit ca. 3 Monate minimum, wenn man gut drauf ist.
Hat man die Urkunde wird man eingetragen. Dann kann man auch schon etwas.
 
Wenn der Meister bei der Prüfung den Sicherheitsschein nicht schafft muss auch er wie der Ingenieur die TREI Prüfung machen.

Also als ich den Meister gemacht habe , gab es ( meines Wissens) keinen "Sicherheitsschein der zu absolvieren gewesen wäre.
Wie verhält sich das also bei " Altmeistern" ( Prüfung als Handwerksmeister bei Handwerkskammer ) ?
 
elektroblitzer schrieb:
Das ist leider falsch!
Siehe hierzu HWO. Meister und Ingenieur sind gleichgestellt. Der Meister darf studieren nach der Meister Ausbildung.

Wenn der Meister bei der Prüfung den Sicherheitsschein nicht schafft muss auch er wie der Ingenieur die TREI Prüfung machen.
Der Techniker bleibt aussen vor, weil wesentliche Ausbildungsinhalte fehlen. Er bekommt jedoch Ausbildungsinhalte anerkannt und kann dann zur TREI.

Die TREI Prüfung ist nicht einfach und verlangt das Wissen das den einschlägigen VDE Normen. Vorbereitungszeit ca. 3 Monate minimum, wenn man gut drauf ist.
Hat man die Urkunde wird man eingetragen. Dann kann man auch schon etwas.

Zunächst einmal sind Meister und Ingeneur sicherlich nciht gleichgestellt. Richtig ist: Der Meister erfüllt den euopäischen Qualiffikationsrahmen der Stufe 6. Wie der Bachelor auch. Und richtig ist auch das ein Meisterbrief seit vielen Jahren einen Fachhochschulzugang darstellt und in einigen Bundesländern sogar die allgemeine Hochschulreife. Wer in Hessen Fließenmeister ist, kann zumindest auf dem Papier Medizin studieren.

Unt der TREI-Nachweis ist nicht einfach? Tut mir leid, aber der Schein ist schlicht und ergreifend Kinderk_cke - und seit Novelle der HWO/EltMVO in jedem Vorbereitungskurs zur Elektrotechnikermeisterprüfung enthalten. Das ganze dauert in Vollzeit bei den HWK in Köln oder Koblenz übrigens auch nur 2 Wochen Vollzeit zzgl. zwei Tagen Prüfung.

Den Eintrag in die Handwerksrolle bekommt jeder Geselle (mit 6 Jahren Berufserfahrung)/Techniker/Ingeneur auch ohne den Nachweis der TREI. Allerdings nicht den Eintrag in das Installateurverzeichnis eines EVU.

edi schrieb:
Also als ich den Meister gemacht habe , gab es ( meines Wissens) keinen "Sicherheitsschein der zu absolvieren gewesen wäre.
Wie verhält sich das also bei " Altmeistern" ( Prüfung als Handwerksmeister bei Handwerkskammer ) ?

Doch, das gab es auch. Allerdings hatte man das fürher über Sperrfächer geregelt, in denen mindestens x Prozent erreicht werden mussten. Das hat dann allerdings für den ein oder anderen Meisterschüler zu recht unlustigen Situationen geführt: Die Meisterprüfung wurde zwar insgesamt bestanden, aber es gab eben keinen Eintrag in das Installateurverzeichnis. :lol:
 
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