Sat-Anlage auf Dach mit äußerem Blitzschutz - Erdung ?

Diskutiere Sat-Anlage auf Dach mit äußerem Blitzschutz - Erdung ? im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Sat-Analge soll auf dem Dach nachgrüstet werden. Äußerer Blitzschutz ist bereits vorhanden. Fachgerechte Erdung 16mm² --> PAS soweit bekannt...
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ridi

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Sat-Analge soll auf dem Dach nachgrüstet werden.
Äußerer Blitzschutz ist bereits vorhanden.

Fachgerechte Erdung 16mm² --> PAS soweit bekannt und schon mehrfach praktiziert.

Frage:
Kann auf die 16mm² Erdung verzichtet werden wenn die Sat-Anlage durch Blitzschutz-Fachbetrieb in die vorhandene Blitzschutz-Anlage integriert wird?
 
Erdung und Potentialausgleich sind nicht das gleiche - und nun denk mal drüber nach :)
 
ridi schrieb:
Kann auf die 16mm² Erdung verzichtet werden wenn die Sat-Anlage durch Blitzschutz-Fachbetrieb in die vorhandene Blitzschutz-Anlage integriert wird?
Antennendirekterdungen sind mit und ohne Blitzschutzanlage nicht mehr State of the Art. Damit eine Blitzschutzfachkraft die Antenne direkt erden darf, müssen/sollen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  1. Das LPS muss funktionstüchtig sein und auch den aktuellen Normen entsprechen (Separate Erdspieße erfordern die Nachrüstung blitzstromtragfähiger Verbindungen zur HES, früher PAS genannt!)
  2. Die Sollvorgabe der Montage einer getrennten Fangeinrichtung nach dem Stand der Technik ist wegen unzureichender Trennungsabstände nicht möglich
  3. Eine erdungspflichtige Antenne setzt einen normkonformen Schutzpotenzialausgleich voraus
Nach DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 muss eine Antenne und nach DIN EN 62305 (VDE 0185-305):2011-10 auch eine Photovoltaikanlage oder Edelstahlschornstein in ein bestehendes Blitzschutzsystem integriert werden. Damit ist die Erdungsforderung erfüllt.

Der Antennenträger ist aber nach beiden Normen auch noch in den Potenzialausgleich einzubeziehen und -im Gegensatz zur konventionellen Antennenerdung ohne LPS- mit einem PA-Leiter an der HES zu erden. In der noch nicht berichtigten aktuellen DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) wird durch einen "Irrtum" für den PA-Leiter ein Monsterquerschnitt von 16 mm² Cu gefordert. Bis zur Veröffentlichung der Berichtigung sollte man sich als Installateur bei der PA-Ausführung an der aktuellen Blitzschutznorm bzw. der noch bis 01.10.2013 anwendbaren DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2005-10 mit 4 mm² Cu-Querschnitt orientieren.

Bei Direkterdung an ein LPS müssen die auf die Kabel und Endgeräte einwirkenden galvanischen Teilblitzströme nach DIN EN 62305 (VDE 0185-305) durch Einbau von SPD 1 Blitzstrom- und SPD 2 Überspannungs-Ableitern "beherrscht" werden, nach DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) ist das bislang nicht gefordert.
 
@Dipol

zunächst mal vielen Dank, dass Du dir die Zeit für diese ausführliche Antwort genommen hast.

In welchen Fällen redet man von einer Direkterdung und in welchen Fällen von keiner Direkterdung.

Für was steht die Abkürzung HES?

Wie wird das in der Praxis mit den Blitz- und Überspannungsableitern gehandhabt, wenn sich hier schon die Normen widersprechen? Was empfiehlst Du?

Kurz zusammengefasst wäre die Erdung über LPS möglich, wenn gewisse Voraussetzungen wie z.B. geeignete Verbindung zwischen LPS und PAS/HES vorhanden ist und die verwendeten Geräte in den Potentialausgleich mit einbezogen werden.
 
Den Rest hätte Lutz auch noch beantworten können.

ridi schrieb:
In welchen Fällen redet man von einer Direkterdung ...
Da gibt es doch keinerlei Definitionsspielräume: Ist ein Antennenträger galvanisch an einen blitzstromtragfähigen Erdleiter oder ein LPS angeschlossen, ist er direkt geerdet.

ridi schrieb:
Wie wird das in der Praxis mit den Blitz- und Überspannungsableitern gehandhabt, wenn sich hier schon die Normen widersprechen? Was empfiehlst Du?
In der Praxis werden die meisten Antennen aus Normunkenntnis oder fehlendem Problembewusstsein und auch oft genug aus purer Faulheit nicht oder nicht normkonform geerdet. Standardausrede bei Begutachtungen: "Wenn ich die Erdung mit angeboten hätte wäre mir der Auftrag entgangen".

Unterschiedliche Normanforderungen sind noch kein Widerspruch. Konventionelle Direkterdungen sind nicht mehr State of the Art, daher sind Montagen im nicht erdungspflichtigen Schutzbereich der Fassade und ansonsten Schutz über normkonform getrennte Fangeinrichtungen angesagt.

ridi schrieb:
Kurz zusammengefasst wäre die Erdung über LPS möglich, wenn gewisse Voraussetzungen wie z.B. geeignete Verbindung zwischen LPS und PAS/HES vorhanden ist und die verwendeten Geräte in den Potentialausgleich mit einbezogen werden.
Gebetsmühle an:
  • Antennen-Direkterdungen sind nur durch qualifizierte Blitzschutzfachkräfte an normkonformen und erwiesen funktionstüchtigen Blitzschutzanlagen zulässig
  • Elektrofachkräfte ohne Zusatzausbildung sind keine qualifizierten Blitzschutzfachkräfte und im Blitzschutzbau tummeln sich viele Eisenbieger welche den Normanforderungen ebenfalls nicht genügen.
  • Wenn man eine Antenne in den Schutzraum einer Fangstange stellen kann, beweist eine galvanische Mastverbindung bestenfalls ignorante Sparsamkeit, eher aber blitzschutztechnische Inkompetenz
Gebetsmühle aus.

Mit einer Direkterdung an ein LPS handelt man sich auch noch Teilblitzströme aus Einschlägen in die entlegensten Teile des LPS ein. Mit einer normkonformen getrennten Fangeinrichtung ist die Antenne besser geschützt als mit Direkterdung + SPD 1 Blitzstrom- + SPD 2 Überspannungs-Ableitern. Wenn man nicht z. B. eine EDV schützen muss sind dann bereits wesentlich günstigere SPD 2-Schutzbausteine eine Fleißaufgabe.
 
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