gebastelt??

Diskutiere gebastelt?? im Forum Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme im Bereich DIVERSES - hallo, hab da mal ne frage: ein kunde kaufte im billigversand up-leuchten für hohlwandeinbau. da diese dinger aber in eine ziegelwand eingesetzt...
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steffen64

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hallo, hab da mal ne frage: ein kunde kaufte im billigversand up-leuchten für hohlwandeinbau. da diese dinger aber in eine ziegelwand eingesetzt werden sollen, ließ er sich metallgehäuse anfertigen, in die diese leuchten montiert werden sollen. ich lehnte das ab, da diese gehäuse ohne prüfzeugnis und dgl. sind. gibt es irgendwo eine vorschrift, die besagt, dass man nur geprüftes material einbauen darf?
nächste frage: gibt es eine vorschrift, in der gefordert wird, das elektrische bauteile (schalter, steckdosen, leuchten) im handbereich nur mit werkzeug zu öffnen sein dürfen?
danke schon mal für die antworten
grüße
 
Hier stellen sich mir folgende Fragen:
Ist die Leuchte in D zugelassen? Dann hätte sich die Frage nach dem Öffnen mit Werkzeug erledigt. Wobei ich genug Leuchten kenne, die sich ohne Werkzeug öffnen lassen.
Zu dem angefertigten Metallgehäuse könnte man sich fragen: Gehört es zur Leuchte? Sicherlich nicht. Oder ist es ein Bauteil der Wand?
Hast du Fotos und Leuchtentyp? Vielleicht kommt man damit weiter.
 
Bei Verwendung von nicht Typgeprüften Teilen übernimmt der Ersteller der Anlage dafür die Produkthaftung.
Ich glaube nicht, daß Du das willst.

Klemmdosen und Kästen oder auch Anschlußkästen von Geräten und Leuchten in denen sich spannungsführende Teile befinden dürfen nur mit Werkzeug öffenbar sein.
Das betrifft nicht nur den Handbereich, deswegen sind Federdeckel auf UP Dosen auch nicht mehr zulässig.

Eine Abdeckung hinter der sich nur die Leuchtmittel befinden betrifft das nicht.
 
Octavian1977 schrieb:
Klemmdosen und Kästen oder auch Anschlußkästen von Geräten und Leuchten in denen sich spannungsführende Teile befinden dürfen nur mit Werkzeug öffenbar sein.
Seit wann gilt das?
In 90% aller Leuchten, die ich zum Lampenwechseln öffne, komme ich dann doch auch an die Anschlüsse ran.
 
Das gilt garnicht, weil es SO NICHT in der VDE steht ... Nach DIN VDE 0100-410 ist bei geöffnetem Deckel eine Schutzart IP XXB bzw. 2X erforderlich, wenn die Umhüllung zur Öffnung kein Werkzeug oder Schlüssel erfordert oder diese nur im abgeschalteten Zustand geöffnet werden kann (Stichwort Türkontaktschalter).
 
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