Stromdiebstahl

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KillPhil

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Folgender Sachverhalt :
Mieter A ist eine elektrotechnisch unterwiesene Person. Aufgrund von Stromschulden wird die Zählanlage plombiert.( Vorsicherungen) 1 Ls-Schalter
st allerdings vor den Schraubsicherungen aufgelegt (WM Anschluss ). Waschmaschinensteckdose hat trotz Plombierung Spannung .Mieter A Benutzt Seine Waschmaschine trotz Plombierung 2x (8 KWhverbraucht ). Mieter B sieht das Mieter A trotz Plombierung Strom hat und meldet dies der Hausverwaltung. Der Hausmeister stellt fest das Mieter A Spannung an der Steckdose hat und erhebt Anzeige . Mieter A wird nun beschuldigt Stromdiebstahl und manipulation der elektrischen Anlage begangen zu haben und die Hausverwaltung droht mit Kündigung . Die Anlage ist eine Altanlage und in der Umgebung kommt es häufig vor das LS-Schalter fälschlicherweise vor den Vorsicherungen aufgelegt wurden .
Bei wem liegt nun die Beweislast und mit welchen Konsequenzen hat Mieter A zu rechnen ?

Danke für eure Antworten
 
Fraglich ist doch erstens:
Was hat der Hausmeister damit zu tun?
Garnichts, schliesslich hat der Mieter einen Vertrag mit seinem EVU. Kein anderer Mieter wurde geschädigt.

Desweiteren:
Da ja offensichtlich keine Plomben entfernt wurden, sondern aufgrund von schludrigkeit der EVU-Mitarbeiter weiterhin der Bezug von gezähltem Strom möglich war, sehe ich die Sache ganz locker.
Dem Mieter ist kein Vorwurf zu machen, er muß nicht davon ausgehen daß EVU-Mitarbeiter fehler machen.

Zu schaden gekommen ist auch keiner, wen man davon absieht, daß die Rückstände beim EVU sich durch den weiterverbrauch erhöht haben.

Fraglich ist für mich, ob der VNB nicht den Anlagenbetreiber belangen kann, weil die elektrische Anlage ganz offensichtlich nicht der TAB enspricht. Das würde man dan als klassiches Eigentor bezeichnen.
 
Nun, es ist trotzdem eine Art Diebstahl für die er gerade stehen sollte.
Allerdings werden Vermieter und Anlagenerbauer / Wartungsbeauftragte ebenfalls Probleme bekommen wenn die Sicherung wirklich vor dem Hauptschalter/ Sicherung war.

Allerdings muss man hierzu auch den Errichtungszeitpunkt und Auflagen der EVU kennen die damals Aktuell waren.

es wird sicherlich auf eine Strafe für den Mieter, Auflagen für den Umbau Vermieter geben und einen rüffel für denjenigen der Abgeschaltet hatte
 
Ich glaube die Sache ist etwas komplizierter weil Mieter A Elektroniker Azubi ist une der Vermieter nun behaupted die Anlage sei vom Mieter manipuliert worden . Deshalb die Frage bei wem jetzt die Beweislast liegt . Mieter A könnte die Brücke ja auch selbst vor den Vorsicherungen aufgelegt haben .
 
Wurde der Zählerschrank nicht verplombt nach der Unterbrechung?
 
Im Nachzählerbereich ?
Den vergessen doch alle weil das Abschließen der Hauptschalter o.ä. ja ausreicht^^
 
Nein es wurden nur Rote Sperreinsätze in die Sicherungsaufnahmen eingebaut .
 
KillPhil schrieb:
Ich glaube die Sache ist etwas komplizierter weil Mieter A Elektroniker Azubi ist une der Vermieter nun behaupted die Anlage sei vom Mieter manipuliert worden . Deshalb die Frage bei wem jetzt die Beweislast liegt .
Wenn einer den anderen wegen einer Straftat anklagt, muß der Ankläger diese auch beweisen können. Die Beweislast liegt also immer beim Ankläger. Und das wird - wenn überhaupt - dann auch nur mit einem Gutachten möglich sein.
 
Ob der beschuldigte hier Fachkraft ist oder nicht ist irrelevant.

Eine Kündigung des Mietverhältnisses ist nicht möglich, da der Vermieter hier keinen Schaden erhalten hat.
 
Octavian1977 schrieb:
Ob der beschuldigte hier Fachkraft ist oder nicht ist irrelevant.

Eine Kündigung des Mietverhältnisses ist nicht möglich, da der Vermieter hier keinen Schaden erhalten hat.

Sachbeschädigung.
Schließlich muss die Anlage umgebaut werden und wenn der Mieter die Manipulation gemacht hatte dann kann ich ihm auch u.u. kündigen da mir als Vermieter kosten entstehen da ich wohl der AG bin und mir dann die Kohle wiederholen muss

evtl. Gefährdung 3ter


Aber ich denke mal da müssen sich Anwälte drum kloppen und nicht wir.

Ich würde gern wissen wie es ausgeht und was genau gemacht wurde an der Anlage oder ob sie schon von beginn an so aufgebaut war
 
Ach Gott. Was ist das für eine Laienjuristerei? Es sollte jemand mal nur annähernd elektrotechnisch so hanebüchene Schlussfolgerungen hier ziehen, der könnte sich etwas anhören....

Also ego1 hat doch den Kern getroffen. Außer Mieter A und der VNB hat keiner sich da einzumischen. Vorallem weder Mieter B noch der Hausmeister/-verwalter. Dass solche Herren vom Typus Blockwart sich gerne als Privatpolizei aufspielen, ist bekannt, ändert an der rechtlichen Situation aber nichts.

Die Frage ist doch wohl nur, ob der Handwerker, der die 'Sperre' umsetzen sollte, belangt werden kann, da er dies offensichtlich nicht fachgerecht durchgeführt hat...

Stromdiebstahl müsste bewiesen werden und das ist in diesem Fall wohl strittig.

Meine Empfehlung an Hausmeister und Mieter B: "Ball flach halten, das geht euch nichts an." Falls bei einem von beiden lange Weile herrscht, können sie ja den Vorgarten auf Vordermann bringen.... ;-)

0V
 
Nullvolt schrieb:
Außer Mieter A und der VNB hat keiner sich da einzumischen.
Das sehe ich - mit Verlaub - anders.
Die Elektroanlage ab HAK ist Eigentum des Vermieters bzw. Besitzers der Immobilie. Strom und Zähler gehören dem VNB.
Der Besitzer hat also sehr wohl ein Wörtchen mitzureden, wenn eine Manipulation in seiner Anlage stattgefunden haben sollte, auch wenn er selbst hier keinen direkten Schaden erlitten hat. (zu haben scheint)

Stell dir vor, durch den unerlaubten Eingriff (sofern es denn einer war) wäre ein Brand- oder Personenschaden entstanden, dann kannst du gewiss davon ausgehen, das vor Gericht ALLE (sowohl direkt, als auch indirekt) Beteiligten an Start gehen müssen.
Auch ein Hausmeister und Mieter B müssten antreten, egal zunächst ob und was die gesehen haben, denn es werden alle Aussage gebraucht von jedem der nur irgendwie in irgendeiner Weise dort involviert war.

Glaub mir, ich hab schon an einigen Gerichtsverhandlungen teilnehmen dürfen.
 
Für mich hört sich das ganze eher nach fieser verleumdung an.
 
oh man so einen ähnlichen fall hatte ich auch mal..unglaublich manche menschen..ich selbst nutze zb yello strom :D und dazu muss ich sagen dass ich seit dem diebstahl auf die online variante zurückgreife..hab mich damals hier dazu schlau gemacht und das dann halt entdeckt..http://www.stromrechner.net/yello-strom/ hab also immer den vollen überblick über meine kosten und verbrauch!!

lg
 
Strippentod schrieb:
Glaub mir, ich hab schon an einigen Gerichtsverhandlungen teilnehmen dürfen.

Dann wundert es mich, dass Du noch nicht einmal 'Besitzer' und 'Eigentümer' richtig auseinanderhalten kannst.

Und glaub mir, 'Mieter B' und Hausmeister können hier maximal als Zeugen dienen. Und mitnichten kann der Eigentümer (und der Besitzer erst recht nicht) mitreden, wenn im Zählerbereich seiner Anlage eine Sperre gesetzt wird. Hier besitzen die VNB immer noch hoheitliche Rechte, andernfalls könnte man die Plomben auch ganz weglassen.

0V
 
Nullvolt schrieb:
Dann wundert es mich, dass Du noch nicht einmal 'Besitzer' und 'Eigentümer' richtig auseinanderhalten kannst.
Ein Eigentümer kann auch gleichzeitig der Besitzer sein, umgekehrtes habe ich nicht behauptet.
Nullvolt schrieb:
Und glaub mir, 'Mieter B' und Hausmeister können hier maximal als Zeugen dienen.
Mein Reden.
Nullvolt schrieb:
Und mitnichten kann der Eigentümer (und der Besitzer erst recht nicht) mitreden, wenn im Zählerbereich seiner Anlage eine Sperre gesetzt wird.
Das habe ich auch nicht behauptet. Jedoch habe ich als Eigentümer sehr wohl ein Wörtchen mitzureden wenn ein unerlaubter Eingriff von einem Mieter in meiner Anlage stattfindet.
Du solltest aufhören meine Aussagen zu polemisieren.

Danke und Gruß.
 
Ich hör hier immer nur "Eingriff in die Anlage"?

Wer hat denn da wo eingegriffen?
Hört sich für mich so an, als ob der Mieter festgestellt hat, das seine Waschmaschiene noch Strom hat(sogar über seinen Zähler!) und dann halt gewaschen hat. Ich hätts genauso gemacht!
 
ego1 schrieb:
Ich hör hier immer nur "Eingriff in die Anlage"?
Wer hat denn da wo eingegriffen?
Das weiß ich nicht. Ich beziehe mich lediglich auf die Vermutung im Eingangspost:
KillPhil schrieb:
. Mieter A wird nun beschuldigt Stromdiebstahl und manipulation der elektrischen Anlage begangen zu haben
 
Bei den meisten Neozedelementen , vor allem der älteren Bauart, sind die Klemmen nur nach entnahme der Sicherung und entfernen der Blende zugänglich. Wie da nachträglich die Brücke zur Kellersicherung umgelegt worden sein soll...

Wie ist es denn im Rest der Anlage verdrahtet?
 
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