Was darf ich selbst - und was muss ein Elektriker machen?

Diskutiere Was darf ich selbst - und was muss ein Elektriker machen? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ich habe bisher in meinen Wohnungen recht freizügig die Elektroarbeiten selbst ausgeführt - Herd anschließen, neue Wanddosen...
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derLars

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Hallo zusammen,

ich habe bisher in meinen Wohnungen recht freizügig die Elektroarbeiten selbst ausgeführt - Herd anschließen, neue Wanddosen setzen, Kontaktschalter für Abstellräume, dergleichen. Ein Elektriker der Hausverwaltung meinte jetzt letztens, dass ich das alles nicht darf und das ein Elektriker alles machen und abnehmen muss. Er konnte mir aber auch nicht sagen, was genau denn mit meinen Anschlüssen falsch sei - ich gehe also davon aus, dass ich da alles richtig gemacht habe.

Meine Hauptsorge ist, dass eine Hausratsversicherung nicht mehr zahlt, falls es irgendein Problem gibt, das nichts mit meinen Anschlüssen zu tun hat.

Also Kurz: Was darf ich nach deutschem Recht als Privatmann selbst machen und ab wann muss ein Elektriker ran (wenigstens für die Abnahme vor Inbetriebnahme)? Typische Sachen sind:
  • Darf ich eine Deckenlampe mit Lüsterklemme selbst anschließen?
  • Darf ich auch den Herd selbst anschließen?
  • Darf ich selbst Steckdosenreihen erweitern (z.B. neben eine Wandsteckdose zwei weitere setzen und in Reihe schalten)?
  • Darf ich selbst Kabel von einer Verteilersteckdose in der Wand verlegen und neue Steckdosen setzen?
  • Darf ich am Sicherungskasten eine Zeitschaltuhr einbauen?
Danke für eure Antworten.[/list]
 
Re: Was darf ich selbst - und was muss ein Elektriker machen

rein rechtlich gesehen folgendes:

[*] Darf ich eine Deckenlampe mit Lüsterklemme selbst anschließen?

nein

[*] Darf ich auch den Herd selbst anschließen?

nein

[*] Darf ich selbst Steckdosenreihen erweitern (z.B. neben eine Wandsteckdose zwei weitere setzen und in Reihe schalten)?

nein

[*] Darf ich selbst Kabel von einer Verteilersteckdose in der Wand verlegen und neue Steckdosen setzen?

nein

[*] Darf ich am Sicherungskasten eine Zeitschaltuhr einbauen?

nein


Alles klar?

Ciao
Stefan
 
Zwischen den Zeilen lesen ...

:lol:

Wenn man ein wenig zwischen den Zeilen liest, dann werkelt der TE in einer Mietwohnung rum!

Also ein ganz dickes Nein
 
Danke für die Antworten - gibt's dazu noch eine Richtlinie, in der genau das drinsteht?
 
Bei Mietwohnung ist die Elektroinstallation Eigentum des Vermieters, da hast Du wie schon geschrieben GAR NICHTS dran zu suchen, soll ich jetzt für Dich das bürgerliche Gesetzbuch zitieren?!

Ciao
Stefan
 
Als Mieter darf ich durchaus Veränderungen vornehmen wie beispielsweise Streichen, vorhandene Möbel austauschen, Schloss wechseln, Türen austauschen, usw. Wieso also nicht auch Lampen oder Herd anschließen?

Und die Frage ist nicht nur auf Mietwohnungen gemünzt. Freunde von mir haben ein Haus gekauft und stehen momentan genau vor dem Problem, dass die Steckdosen teilweise nicht ausreichen und sie gerne die vorhandenen erweitern wollen.

Laut dem Elektriker der Hausverwaltung dürfte ich nichtmal eine Mehrfachsteckdose kaufen, bei der ich selbst das Kabel in passender Länge anschließen muss, weil das auch wieder von einem Elektriker abgenommen werden müsste.

Weiter: Beim letzten Umzug eines Freundes wurde ich auch gefragt wegen Herd anschließen - was ich wegen dem genannten Versicherungsproblem abgelehnt habe. Er hat also einen Elektriker angerufen - der hat nur gelacht und ihm am Telefon kurz erklärt, wie er den Herd selbst anschließen soll. Das würde sich für ihn nicht lohnen, deswegen die 500m vorbei zu kommen.

Also ja, ich hätte gerne mal die Norm, Gesetzgebung oder Rechtsprechung, nach der ich bestimmte Elektroarbeiten nicht selbst machen darf. Ein "Nö" reicht mir da tatsächlich nicht. ;)
 
Streichen OK, aber Türen austauschen darfst Du bestimmt nicht in einer Mietwohnung!

Ciao
Stefan
 
sko schrieb:
Streichen OK, aber Türen austauschen darfst Du bestimmt nicht in einer Mietwohnung!

Grundsätzlich darf ich das - mit Ausnahme der Wohnungstür, in die darf ich nur einen Türspion o.Ä. einbauen. Der Vermieter darf aber den Rückbau bei Auszug verlangen, was für so ziemlich alle Änderungen gültig ist (seit neuestem ja sogar für ordentlich farbig gestrichene Wände, die in den letzten fünf Jahren nach Rechtsprechung in Ordnung waren).

Aber hier geht's nicht ums Mietrecht, sondern um die Rechtslage nach Norm oder Gesetz, was ich an Elektroarbeiten machen darf - unabhängig davon, ob das jetzt eine Mietwohnung ist oder nicht.
 
In Deutschland sind nur Elektrofachkräfte berechtigt, elektrische Anlagen zu errichten, zu ändern oder instandzusetzen. Für Anlagen, die an das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind - und dies sind nahezu alle, die mit 230/400 V betrieben werden -, muss die Elektrofachkraft zudem in das Installateurverzeichnis des Verteilungsnetzbetreibers (VNB) eingetragen sein. Gesetzlich geregelt ist dies in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (kurz: Niederspannungsanschlussverordnung, NAV) vom 1. November 2006. Dort heißt es in § 13 "Elektrische Anlage": Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden [...] Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden...

reicht Dir das als Begründung?

Ciao
Stefan
 
genau sowas habe ich gesucht. Ist schon krass, dass ich nichtmal eine selbstgebaute Platine über ein Netzteil anschließen dürfte, weil die ja nicht von einer entsprechenden Stelle abgenommen wurde...

Danke für's raussuchen! :D
 
derLars schrieb:
genau sowas habe ich gesucht. Ist schon krass, dass ich nichtmal eine selbstgebaute Platine über ein Netzteil anschließen dürfte, weil die ja nicht von einer entsprechenden Stelle abgenommen wurde...

Danke für's raussuchen! :D

Wenn man es ganz strebg auslegt darfst du nicht mal Leuchtmittel tauschen.
:D
 
sko schrieb:
In Deutschland sind nur Elektrofachkräfte berechtigt, elektrische Anlagen zu errichten, zu ändern oder instandzusetzen. Für Anlagen, die an das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind - und dies sind nahezu alle, die mit 230/400 V betrieben werden -, muss die Elektrofachkraft zudem in das Installateurverzeichnis des Verteilungsnetzbetreibers (VNB) eingetragen sein. Gesetzlich geregelt ist dies in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (kurz: Niederspannungsanschlussverordnung, NAV) vom 1. November 2006. Dort heißt es in § 13 "Elektrische Anlage": Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden [...] Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden...

reicht Dir das als Begründung?

Ciao
Stefan

Warum zitierst du nicht auch noch den Satz 5 aus §13 der o.g..Verordnung? Dann sieht es etwas anders aus...

"5 Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten."
 
sko schrieb:
Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden...

Ich habe da mal eine Frage:

Nehmen wir an, Horst ist EFK in einem eingetragenen Installationsunternehmen. Morgens bekommt er von seinem Meister den Auftrag, bei Oma Erna einen defekten Schalter auszutauschen. Das macht er, Oma freut sich. Danach macht Horst Feierabend. Er fährt nach hause, will dort das Licht einschalten. Das funktioniert aber nicht, weil der Schalter defekt ist. Darf Horst den dann austauschen?
 
sko schrieb:
Bei Mietwohnung ist die Elektroinstallation Eigentum des Vermieters, da hast Du wie schon geschrieben GAR NICHTS dran zu suchen, soll ich jetzt für Dich das bürgerliche Gesetzbuch zitieren?!

Ganz einfach Sachbeschädigung.

Lutz
 
Marsu schrieb:
Darf Horst den dann austauschen?

Wenn sich die Anlage in seinem Besitz befindet, ein 1:1 Austausch erfolgt oder ein Schalter mit den selben technischen Eigenschaften als Ersatz verbaut wird und der Austausch fachgerecht erfolgt Ja. Ansonsten: Nein. Dies nennt man Instandsetzung.

Anmerkung: Fachgerecht umfasst dem Stand der Technik entsprechend eine Prüfung des ordnungsgemäßen Zustandes vor Wiederinbetriebnahme - und hier scheitert es beim typischen Laien dann leider auch wieder mit der Instandhaltung ... Wenn es z.B. infolge eines nicht ordnungsgemäßen Kontaktes am Schalter zu Überhitzung oder gar Brand kommt, kann rein rechtlich ohne Nachweis des Ordnungsgemäßen Zustandes die Leistung durch Versicherer eingeschränkt oder gar aufgehoben sein. Im Schadensfall ist man ggf. auch Haftpflichtig ggü. anderen Geschädigten.

So Banal der Austausch eines Lichtschalters scheint - rechtlich ist man im Ernstfall für alles verantwortlich, was man tut.
 
Re: Was darf ich selbst - und was muss ein Elektriker machen

derLars schrieb:
Also Kurz: Was darf ich nach deutschem Recht als Privatmann selbst machen
Zusammengefasst darst du als elektrotechnischer Laie folgendes:

- Sicherungen (Leitungsschutzschalter) ein und ausschalten
- Schraubsicherungen bis 63 A einsetzen/austauschen
- Testtaste am FI- Schutzschalter regelmässig betätigen
- Leuchtmittel bis 200W einsetzen/austauschen
- Steckvorrichtungen trennen und zusammenfügen
- äusserliche Reinigungsarbeiten an geschlossenen Anlagen/spannungsfreien Geräten durchführen

Das wars. Mehr nicht. Alles was darüber hinaus geht, tust du auf eigene Verantwortung.

derLars schrieb:
[*] Darf ich selbst Steckdosenreihen erweitern (z.B. neben eine Wandsteckdose zwei weitere setzen und in Reihe schalten)?
Da gehts schon los. Ein sehr gutes Beispiel , warum du eben diese Arbeiten nicht ausführen solltest.
 
das mag alles richtig sein.
Aber es ist nunmal Fakt,dass es Anbieter gibt,die eine do-it-yourself Installation mit aschließender Abnahme durch einen Fachbetrieb ermöglichen.
Es gibt sogar Gerichtsurteile,die dieses Vorgehen als rechtens absegnen.

grüße
 
techniker28 schrieb:
das mag alles richtig sein.
Aber es ist nunmal Fakt,dass es Anbieter gibt,die eine do-it-yourself Installation mit aschließender Abnahme duch Fachbetrieb ermöglichen.
Das ist ja mit "auf eigene Verantwortung" gemeint.
Natürlich kann er alles selber zusammenfrickeln solange er es von einem Fachmann abnehmen lässt, aber die wenigsten tun dies. Und die Wenigen die es tun, lassen es von Fachleuten abnehmen, welche am Ende selber nicht viel mehr Fachkompetenz haben als der, der es gemacht hat. ("Funktioniert doch alles, und verschmort riechen tut es auch nicht")
Es verschiebt sich hier nur lediglich die versicherungsrechtliche Seite.
 
Re: Was darf ich selbst - und was muss ein Elektriker machen

sko schrieb:
rein rechtlich gesehen folgendes:

[*] Darf ich eine Deckenlampe mit Lüsterklemme selbst anschließen?

nein

Ciao
Stefan

Die schließt man mittlerweile mit Leuchtenklemmen
an.
 
Thema: Was darf ich selbst - und was muss ein Elektriker machen?
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