Man kann in Foren beraten, aber nicht mit einem Bauherren als Eigenleister und Dolmetscher so grundlegende Kompetenzmängel eines Elis ausgleichen. In diesem Thread ist doch kein Ende absehbar.
halloween schrieb:
Ist denn nun eine Verlängerung der PAS mit Kupfer 16mm² starr gleichzusetzen mit Edelszahlrunddraht 10mm oder ist eines der beiden Vorzuziehen?
Meine Ansicht zur Verlängerung der Anschlussfahne ist bekannt. Mal zum Abgleich was bislang an der Hauserdung schon schief gelaufen ist:
- Ausführung nur durch eine bei einem Netzbetreiber eingetragene Elektro-/Blitzschutzfachkraft oder unter deren Aufsicht
- Der Fundamenterder ist alle zwei Meter durch eine Schraub- oder Schweiß-Verbindung mit der Armierung zu verbinden
- Erdberührte Anschlussbauteile an Fundamenterder müssen dauerhaft korrosionsgeschützt sein, NIRO Werkstoffnummer 1.4571 o. g. [V4A], bei 5 cm Betondeckung auch St/tZn mit PVC-Mantel
- Bei Fundamenten aus WU-Beton und bei Perimeterdämmung ist ein Ringerder außerhalb des Fundamentes erdfühlig zu verlegen und je 20 m Gebäudeumfang mit diesem zu verbinden
- Ringerder und Anschlussteile müssen dauerhaft korrosionsbeständig sein, NIRO Werkstoffnummen 1.4571 o. g. [V4A]
- Die Ausführung ist durch Dokumentation mit Plan und/oder Fotos zu erstellen. Dies ist Basis für die Zähleranmeldung. Fehlt sie, ist von einer nicht normkonformen Ausführung auszugehen.
Aus Blitzstrombelastung mit einem 200 kA-Brummer ergeben sich folgende Erwärmungen:
- 50 mm² Alu: 52 K
- 50 mm² Stahl: 211K
- 16 mm² Cu: 309K
- 50 mm² NIRO-Stahl: 940K
Womit klar sein sollte, wofür man dauerhaft korrosionsbeständes NIRO verwenden sollte und wofür nicht. Im Erdreich und als Anschlussfahne ja, als Blitzableitung oder innere Querverbindung nein. Verschiedene Metalle bedürfen normkonformer Zweimetallverbinder.
halloween schrieb:
Wenn ich aussen an der Fassade extra eine Leitung zum Dach hochführen lasse, um Sat und PV extra anzuschließen, dann hab ich im Haus doch keine Probleme mehr mit Näherungen bei den verlegten Potentialausgleichskabeln?
Wer galvanische Teilblitzstromeintragungen ausschließen will muss die Antenne und PV-Anlage nach dem Stand der Technik in Blitzschutzzone LPZ 0
B einer getrennten Fangeinrichtung stellen. Mit Außenableitung werden die gefährlichen Näherungen sicherlich minimiert, einen Persilschein dass nicht noch weitere Problemstellen vorliegen kann man dir nicht erteilen.
halloween schrieb:
Es ist ja jetzt schon mal 16mm² im Haus verlegt, muss ich das gegen 4mm² auswechseln lassen oder kann das bleiben - doppelt gemoppelt?
Die 4 mm² Cu sind ein Mindestquerschnitt, mehr ist erlaubt auch wenn dies bei einer suboptimalen Antennendirekterdung eine ungünstigere Stromaufteilung ergibt. Für ein Gebäude mit PV- und Antennenanlage hätte man am besten einen Isolierten Blitzschutz mit getrennten Fangstangen eingeplant. Sofern die Fotovoltaikanlage noch ausreichende Trennungsabstände zulässt und zwei diagonal angeordnete Anschlussfahnen nachgerüstet werden, ist das eine noch machbare Alternative durch eine qualifizierte Blitzschutzfachkraft.
Blitzstrombelasteten Erdleiter müssen normkonforme Trennungsabstände zu allen anderen Kabeln einschließlich der Antennenleitungen einzuhalten, ein PA-Leiter soll dagegen möglichst abstandslos zu den Antennenleitungen verlegt werden.