PE und N an PEN anklemmen, welchen Querschnitt

Diskutiere PE und N an PEN anklemmen, welchen Querschnitt im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, Ich habe in einem Schaltschrank eine PEN-Schiene. Ist es erlaubt den N und PE mehrmals direkt von der PEN Schiene abzugreifen ohne...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
F

flake

Beiträge
9
Hallo,

Ich habe in einem Schaltschrank eine PEN-Schiene.

Ist es erlaubt den N und PE mehrmals direkt von der PEN Schiene abzugreifen ohne vorher z.B. PE und N durch eine Schiene aufzuteilen? (Ich möchte TN-C beibehalten und nicht ein seperates TN-S Netz im Schaltschrank machen).
Falls es möglich ist, muss dann der Querschnitt von PE und N 10mm2 sein? Mit diesen Querschnitt kann ich nicht Relais, Schütze usw. anschließen, da die Klemmen für diesen Leiterquerschnitt zu klein sind. Kann ich vom PEN den N als 1,5mm2 weiterführen?

Gibt es hier eine Norm die dieses beschreibt?

Gruß

Flake
 
Gibt es denn keine Steckdosen? :?

In dem Fall, müssten die sowieso per RCD geschützt werden. Und dann brauchst du getrennte PE und N-Schienen.
 
Ein PEN-Leiter muß mindestens 10qmm haben, darunter sind PE und N getrennt zu führen. Wie das Netz gestaltet sein muss, wird in VDE 0100 Teil 100 unter Netzsysteme dargestellt. Es gibt nur eine Auftrennung des PEN-Leiters.
Gruß
 
Schon mal Danke für eure Antworten.

Wenn ich einmal den PE und einmal den N an der PEN Schiene anschließe sind diese Kabel kein PEN mehr, kann ich dann nicht kleiner 10mm2 werden?

Flake
 
flake schrieb:
Schon mal Danke für eure Antworten.

Wenn ich einmal den PE und einmal den N an der PEN Schiene anschließe sind diese Kabel kein PEN mehr, kann ich dann nicht kleiner 10mm2 werden?

Flake
richtig erkannt! sofern du den Querschnitt entsprechend der Absicherung auslegst.

Allerdings ist immer noch der berechtige Einwurf von werner_1 offen!
 
Auch wenn es arbeiten wie vor 20 Jahren ist, so ist es immer noch zulässig einen Verteiler mit PEN zu versorgen. Aus diversen Gründen sollte man aber tunlichst abstand davon nehmen.

Ansonsten gilt: Von einem PEN-Leiter dürfen beliebig viele PEN-,PE-und N-Leiter abgezweigt werden, nur die abgezweigten PEN-Leiter müßen dabei mind. 10mm²Cu sein.
 
Vielen Dank für eure Antworten. Das hat mir sehr weiter geholfen.

Ich werde versuchen dass wir den PE und N seperat auf schienen legen und von da aus weiter gehen.

Gruß flake
 
Ich verstehe nicht warum Du den Mist des TN-C im Verteiler beibehalten willst.

Gegensätzlich der weitverbreiteten Annahme ist der PEN mit 10mm² schon länger nicht mehr pauschal zulässig.

Für Ein Gebäude ist ein zentraler Erdungspunkt zu erstellen an dem die Auftrennung des PEN erfolgt.

Die Richtlinien zur elektromagnetischen Verträglichkeit der VDE verbieten eine Weiterführung des PEN, die DIN 18015 auch.
 
Octavian1977 schrieb:
Ich verstehe nicht warum Du den Mist des TN-C im Verteiler beibehalten willst.

Gegensätzlich der weitverbreiteten Annahme ist der PEN mit 10mm² schon länger nicht mehr pauschal zulässig.

Für Ein Gebäude ist ein zentraler Erdungspunkt zu erstellen an dem die Auftrennung des PEN erfolgt.

Die Richtlinien zur elektromagnetischen Verträglichkeit der VDE verbieten eine Weiterführung des PEN, die DIN 18015 auch.

Und vielleicht taucht irgendwann Octavian1977 ins reale Leben ein.

Der Umkehrschluß zu seinem "Geschreibsel" bedeutet nicht zwingend daß alle derartigen bestehenden Anlagen umgerüstet werden müssen.
 
Vielen Dank für eure Antworten. Das hat mir sehr weiter geholfen.

Ich werde versuchen dass wir den PE und N seperat auf schienen legen und von da aus weiter gehen.

Gemischte Schutzmassnahmen sind weder sinvoll noch erlaubt.
Bei dieser Änderung die nach einer grossen Änderung aussieht, wäre eine Umrüstung auf gleiche Schutzmahme zu empfehlen.
Und nach dem auftrennen von N und PE NIE wieder zurück zum PEN Leiter.
 
Lötzinn.
Die Schutzmaßname bleibt doch die gleiche, nämlich mindestens "Schutz durch abschaltung mit Überstromschutzorganen im TN-System", ganz gleich ob PEN-oder PE-Leiter.
 
Ich sehe es sehr ungerne wenn meine Kompetente fachliche Meinung als Geschreibsel abgetan wird.

Der PEN ist Mist bleibt Mist und wird immer Mist bleiben.
Leider weiß ich auch, daß auch in Zukunft Altanlagen nicht umgebaut werden müssen und da alles immer nur mit Zwang funktioniert auch nicht werden.
 
Octavian1977 schrieb:
...
Der PEN ist Mist bleibt Mist und wird immer Mist bleiben.
Leider weiß ich auch, daß auch in Zukunft Altanlagen nicht umgebaut werden müssen und da alles immer nur mit Zwang funktioniert auch nicht werden.
und wenn der angesprochene das obige in seine "kompetente fachliche Meinung" hätte einfliessen lassen,
hätte ich sicherlich nicht den "beanstandeten" Begriff verwendet.

M. E. ist es leider so daß durch derartige, unreflektierte Pauschalierungen sehr wohl die Kompetenz von schreibenden durch viele lesende angezweifelt wird.

Real Life bedeutet auch daß die Welt nicht nur aus Neuinstallationen und fachlich kompetenten Elektrofachkräften besteht.
 
leerbua schrieb:
Real Life bedeutet auch daß die Welt nicht nur aus ... fachlich kompetenten Elektrofachkräften besteht.

Und gerade deshalb sollte man m.E., wenn irgend möglich, die von Octavian angeführten Punkte berücksichtigen.
 
flake schrieb:
Ich habe in einem Schaltschrank eine PEN-Schiene.

Ist es erlaubt den N und PE mehrmals direkt von der PEN Schiene abzugreifen ohne vorher z.B. PE und N durch eine Schiene aufzuteilen? (Ich möchte TN-C beibehalten und nicht ein seperates TN-S Netz im Schaltschrank machen).
In dem Moment, wo du N und PE von der PEN- Schiene abgreifst, beginnt schon ein TN-S-Netz.
Und diesen Abgriff darfst du so oft tun, wie du möchtest. Dein Vorhaben ist also völlig in Ordnung.

Bis auf egos Antworten, nur paranoides Gelaber.

Was hättet ihr Buben bloß früher gemacht, den PEN statts blau am Ende mit "666" gekennzeichnet?

Oh man...*kopfschüttel*
 
Leider zeigen einige Antworten, das die Fachkräfte die Vorschriften nicht sofort greifbaR haben.

Wenn Du unter 10 qmm Leitungen anschließen willst musst Du erst einmal ein TNS -Netz errichten. Also eine PE- und eine N-Schine einbauen.
Von dort kannst Du mit jedem Querschnitt weiterfahren.

Die Verbindung PEN-Schiene zu PE- und N-Schine richtet sich nach den daran angeschlossenen Abgängen.

Gruß
 
Franke schrieb:
Die Verbindung PEN-Schiene zu PE- und N-Schine richtet sich nach den daran angeschlossenen Abgängen.

Gruß

Eine Aussage die viele Möglichkeiten offen lässt

bedeutet es nun, wenn nur 1,5mm² Abgänge vorhanden sind ich auch nur mit 1,5mm² anfahren muss ?

oder wenn ich 24 Abgänge habe mit 1,5mm² habe ich als Zuleitung 24x1,5mm² nehmen muss ?

Wir wissen was du gemeint hast, aber dem Laien hast du ne klasse Vorlage geliefert
 
Hallo kaffeeruler,
da hast Du recht, das war etwas unvollständig und eventuell auch etwas mißverständlich ausgedrückt. Ich hoffe aber, das ein Laie nicht den Umbau auf N-und PE-Schiene durchführt.

Aber die Frage ist berechtigt, wie stark muss der Querschnitt der Leitungen von der PEN- zur N-Schiene und PE-Schiene sein.
Beim N-Leiter , der ja Betriebsstrom führen muss, muss man für den Volllastfall von der Summe der abgehenden Leitungsquerschnitte ausgehen.

Der Querschnitt des Schutzleiters richtet sich nach dem Querschnitt der Phasenleitung nach der Sicherung des Einzelstromkreises, denn es muss ja immer nur ein Kurzschlussstrom geführt werden.

Wenn allerdings der Potentialausgleich von PE-Schiene erfolgt, dann muss ich mich nach dem Querschnitt der Hauptzuleitung richten unter Berücksichtigung der Grenzwerte von 0100-540.

Meineserachtens sollte für eine saubere Anlage die Brücke zur PE- und N-Schiene den gleichen Querschnitt haben wie die Verteilerzuleitung.

Gruß
 
Der Querschnitt richtet sich doch nach der Vorsicherung. Für eine Sicherungs/FI Gruppe mit 35A Vorsicherung wird der Querschnitt folglich auf Basis der 35A festgelegt, und nicht nach der Verteilerzuleitung.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: PE und N an PEN anklemmen, welchen Querschnitt
Zurück
Oben