110 KV leitungen

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schick josef

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Dieser Tage wurde berichtet das viele Anrainer gegen den Bau einer 110 KV Leitung (Österreich ) teils aus Angst oder auch wegen der zu geringen Entschädigung zur Wehr setzen. Genannt werden 1,4 € pro in den unterhalb dieser Leitung liegenden Flächen .Ob dieser Betrag jährliche oder nur eine einmalige Leistung darstelllt ist nicht bekannt Auch über die Breite der Fläche wurde nichts berichtet ,oder soll es etwa pro Laufmeter heißen und nicht m².
Wer weiß wie so etwas allgemein üblich ist.
mfg Sepp
 
Ich weiß nur das bei einer Freileitung (Überland) als auch einer Trasse unter der Erde die Grundstückseigentümer (Bauern) mit einem Betrag entschädigt werden der sich nach der Fläche richtet die dem Landwirt zum bewirtschaften ausfallen.

Bei Erdleitungen darf dirkt über dieser Trasse kein Ackerbau und auch keine sonstige Bewirtschaftung des Ackers stattfinden. Sprich er bekommt eine Entschädigung für die gesamten m² der Trasse die durch sein Grundstück läuft.
Bei Freileitungen denke ich fällt nur der Platz der Strommasten weg und deshalb müsste er auch nur für diese Fläche der Standfüsse eine Entschädigung bekommen.

Wieviel der Landwirt allerdings bekommt weiß ich nicht. Der Preis sollte sich aber auf m² beziehen.
 
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