Potentialausgeleich installieren?

Diskutiere Potentialausgeleich installieren? im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo allerseits, ich habe mich schon durch etliche Seiten gegoogelt, was mich aber eher verunsichert hat, als dass ich Antworten auf mein...
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clouddancer2

Guest
Hallo allerseits,
ich habe mich schon durch etliche Seiten gegoogelt, was mich aber eher verunsichert hat, als dass ich Antworten auf mein Problem gefunden hätte.
Deshalb habe ich mich heute bei Euch registiert und hoffe auf Hilfe.

Die Ausgangssituation ist wie folgt:

Mein Haus aus den 50er Jahren ist ohne Potentialausgleich. Beim Versuch, einen Internetanschluss von Kabel Deutschland einzurichten, wurde mir von dem Techniker gesagt, dass das ohne Potentialausgleich nicht möglich ist.


Nun meine Fragen:

1. Geht es hier nur um das Vorhandensein einer Steckdose mit Erdung?
2.Reicht es einen Staberder im Vorgarten einzubringen? (Der Kabelanschluss ist im Keller an der Wand zum Vorgarten, hier müßte nur ein Loch durchgebohrt werden.)
3. Wie lang sollte der Staberder sein?
4. Kann ich an den Staberder eine Potentialausgleichschiene (im Keller) anschließen und von dort aus eine Steckdose (für Kabel Deutschland) mit Erdung montieren?
5. Sind auch Wasserleitung und Gasleitung noch mit der Potentialausgleichschiene zu verbinden?
6. Wie kann ich überprüfen, ob die Erdung mittels Staberder ausreichend ist, kann man da was durchmessen und wenn ja, wie?

Natürlich muss die ganze Elektrik im Haus erneuert werden; das kommt aber noch später.

Ich hoffe, ihr versteht meine Laienhaften Fragen.

Danke im Voraus.
Oliver
 
Hallo,
zuerst: Das ist Arbeit für eine Fachkraft.
Die erste Frage wäre: Welche Netzform liegt vor? (wahrscheinlich nur durch eine Fachkraft zu beantworten)
Wenn ein Erder gesetzt ist, kann dieser durchgemessen werden. Daran ist eine PA-Schiene zu montieren und mit dem erforderlichen Mindestquerschnitt mit allen leitfähigen Leitungen zu verbinden. An die PA-Schiene (HES) wird dann auch das "Kabel" angeschlossen. Eine Steckdose wird nicht benötigt.
 
6. Wie kann ich überprüfen, ob die Erdung mittels Staberder ausreichend ist, kann man da was durchmessen und wenn ja, wie?

Nur ein Eingetragener Elektrobetrieb. Denn der Netzbetreiber hat hier Vorgaben gemachtb die der Betrieb umzusetzen hat.

P.S.: nach Landesbauordnung kann es ggfs. sein das die Anlage stillzulegen ist, wenn der komplette Potentialausgleich fehlt. Das kann bis zu Zwangsmassnahmen führen. Wissen viele nicht.
Die Nachweise einer ordnungsgemässen elektrischen Anlage kann das zuständige Bauordnungsamt verlangen.
Denn ohne Potentialausgleich funktionieren die Schutzmassnahmen nicht richtig.
 
elektroblitzer schrieb:
6. Wie kann ich überprüfen, ob die Erdung mittels Staberder ausreichend ist, kann man da was durchmessen und wenn ja, wie?

Nur ein Eingetragener Elektrobetrieb. Denn der Netzbetreiber hat hier Vorgaben gemachtb die
der Betrieb umzusetzen hat.

Die Messung des Erdungswiderstandes darf jeder durchfuehren.

elektroblitzer schrieb:
P.S.: nach Landesbauordnung kann es ggfs. sein das die Anlage stillzulegen ist, wenn der komplette Potentialausgleich fehlt. Das kann bis zu Zwangsmassnahmen führen. Wissen viele nicht.

Kannst du mal den Paragraphen der LBO nennen, wo das steht?

elektroblitzer schrieb:
Die Nachweise einer ordnungsgemässen elektrischen Anlage kann das zuständige Bauordnungsamt verlangen.
Denn ohne Potentialausgleich funktionieren die Schutzmassnahmen nicht richtig.

Soso. Und wozu braucht man bei der Schutzmassnahme "Schutz durch nichtleitenden Raum" (die in den 50-jahre Bauten nicht ganz unueblich war) einen Potentialausgleich?
 
@karo28: Alte Foren-Regel: never feed the trolls!
 
clouddancer2 schrieb:
1. Geht es hier nur um das Vorhandensein einer Steckdose mit Erdung?

Nein, wie schon weiter oben gesagt.

clouddancer2 schrieb:
2.Reicht es einen Staberder im Vorgarten einzubringen? (Der Kabelanschluss ist im Keller an der Wand zum Vorgarten, hier müßte nur ein Loch durchgebohrt werden.)
3. Wie lang sollte der Staberder sein?
4. Kann ich an den Staberder eine Potentialausgleichschiene (im Keller) anschließen und von dort aus eine Steckdose (für Kabel Deutschland) mit Erdung montieren?

Zur Herstellung eines Potentialausgleichs brauchst Du nicht zwingend einen Erder. Dazu reicht eine Potentialausgleichsschiene, an die der PEN des Versorgers sowie metallische Rohrleitungsysteme (Gas, Wasser) und ggf. weitere Leitungssysteme angeschlossen werden, die ein Potential von außen ins Gebäude einführen können (z.B. Kabelanschluss, Sat-Antenne).

clouddancer2 schrieb:
5. Sind auch Wasserleitung und Gasleitung noch mit der Potentialausgleichschiene zu verbinden?

Ja, wie oben beschrieben.

clouddancer2 schrieb:
6. Wie kann ich überprüfen, ob die Erdung mittels Staberder ausreichend ist, kann man da was durchmessen und wenn ja, wie?

Das geht vernünftig nur mit speziellen Messgeräten, die auch gebraucht in der Regel nicht unter 200 Euro zu bekommen sind. Aber wie gesagt: ein Erder ist erst Mal auch nicht erforderlich.
 
elektroblitzer schrieb:
Nur ein Eingetragener Elektrobetrieb. Denn der Netzbetreiber hat hier Vorgaben gemachtb die der Betrieb umzusetzen hat.

Da würde aber mal wissen wo das steht, sach jetzt nicht TAB.

Lutz
 
Zelmani schrieb:
Zur Herstellung eines Potentialausgleichs brauchst Du nicht zwingend einen Erder. Dazu reicht eine Potentialausgleichsschiene, an die der PEN des Versorgers .......


"PEN des Versorgers" :?: Ist da noch ein Potentialaussgleich über die Dachleitung?

Potentialausgleich ist doch das gleiche wie Erdung oder nicht? :? :?:

Ich war bisher der Meinung, da kommen nur 2 Kabel übers Dach ins Haus und die Erdung erfolgt über Erdungsband im Fundament?

Gruß
Oliver
 
Zelmani schrieb:
Zur Herstellung eines Potentialausgleichs brauchst Du nicht zwingend einen Erder. Dazu reicht eine Potentialausgleichsschiene, an die der PEN des Versorgers sowie metallische Rohrleitungsysteme (Gas, Wasser) und ggf. weitere Leitungssysteme angeschlossen werden, die ein Potential von außen ins Gebäude einführen können (z.B. Kabelanschluss, Sat-Antenne)
.....
Aber wie gesagt: ein Erder ist erst Mal auch nicht erforderlich.
Vorsicht!
Alles was hier gesagt wurde bezieht sich auf ein TN-C-S -System. Wenn der TE aber ein TT-Netz hat, dann ist zwingend ein Erder erforderlich.

clouddancer2 schrieb:
Ich war bisher der Meinung, da kommen nur 2 Kabel übers Dach ins Haus und die Erdung erfolgt über Erdungsband im Fundament?
Übers Dach kommen 2 Adern bei Wechselstrom und 4 Adern bei Drehstrom.

Bevor Details festgelegt werden, muss erst das Netzsystem bekannt sein.

Ein PA ist allerdings in jedem Fall erforderlich.
 
Bei Dacheinspeisung würde ich mal darauf tippen, dass es sich doch um eine als TT ausgeführte Anlage handelt. Da clouddancer2 in Erwägung gezogen hat, einen Erder zu setzen, war ich davon ausgegangen, dass es noch keinen Erder gibt und wir es somit zu 99,999% mit einem TN-System zu tun haben. Das war wohl etwas vorschnell. Jetzt würde ich davon ausgehen, dass mit ziemlicher Sicherheit bereits ein Erder vorhanden ist, nur eben noch kein Potentialausgleich.

Aus der Ferne ist das halt alles doch immer etwas schwer zu beurteilen. So oder so: einen Erder musst Du erst Mal nicht setzen: entweder, Du hast ein TT-Netz, dann muss ein eigener Gebäudererder bereits vorhanden sein. Oder Du hast ein TN-Netz, in diesem Fall wäre kein Erder erforderlich.

Wär's denn eine Lösung, einfach mal einen Elektriker kommen zu lassen, der Dir eine Potentialausgleichsschiene setzt und alles erforderliche einbindet? Das wäre der Weg, der wahrschenlich am schnellsten zum Ziel führt. Der könnte (zumindest bei einem TT-Netz) auch sofort und ohne großen Aufwand feststellen, ob ein vorhandener Erder noch ausreichend funktionstüchig ist.
 
In meiner Umgebung gibt es noch einige Orte mit Dachständer alle TN-C netz, daraus auf ein TT zu schließen ist also grundsätzlich falsch.

Potentialausgleich und Erdung sind zwei verschiedene Sachen die häufig Berührungspunkte haben, manchmal aber auch nicht.

Bei Verwendung von mehr als einem Gerät an einem Trenntrafo z.B. wird ein PA zwischen den Geräten gefordert aber keine Erdung des gleichen.
 
Hallo allerseits,
ich danke Euch für die Beiträge.

Das ganze ist scheinbar doch ne Nummer zu groß für mich, da brauche ich wirklich fachmännischen Rat.

Gruß
Oliver
 
Octavian1977 schrieb:
In meiner Umgebung gibt es noch einige Orte mit Dachständer alle TN-C netz, daraus auf ein TT zu schließen ist also grundsätzlich falsch.

Ich meine, mal irgendwo gelesen zu haben, dass bei Freileitungshausanschluss ein eigener Erder zwingend vorgeschrieben ist. Das mag vielleicht auch von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterschiedlich sein. Ich persönlich halte es nicht für empfehlenswert, sich bei einem Freileitungshausanschluss auf den PEN des Netzbetreibers zu verlassen. Siehe auch hier: http://www.elektro.net/wp-content/archi ... 0_EI41.pdf - auf Seite 33 der erste neue Absatz.
 
Diese Regelung ist mir noch in keiner TAB VdE oder sonstigen Norm/Regelung über den Weg gelaufen.

DAs TT netz muß angewendet werden wen der VNB eine ausreichenden Potentialausgleich zwischen PEN und ERde nicht Garantieren kann.

Dies ist bei Langen Zuleitungen der Fall bei denen der PEN unterwegs nicht häufig genug geerdet wird.
die Impedanz des PEN ist dann zu hoch um noch die Funktion des PE mit übernehmen zu können, zudem kann das Potential des PEN gegenüber Erde zu hoch sein, wegen nicht ausreichender Erdung.

In einem Wohngebiet in dem fast Jedes Haus einen Erder mitbringt ist die Erdung meist ausreichend und kann somit als TN betrieben werden.
 
Hallöchen,
ich bin neu hier im Forum lese schon eine Weile mit.
Aber hier will ich mal meinen Senf dazu geben.
U.U. kann es sein, dass bei Installation eines PA trotz eigentlich PEN Betriebes der Netzbetreiber den Bestandschutz eines alten Netzes aufhebt und den kompletten Umbau fordert. Gegeben hat es das schon. Es ist also immer Vorsicht geboten bei Nachinstallationen.
Grüße
Peter
 
Der Netzbetreiber kann keinen Bestandsschutz aufheben, dies unterliegt der Hoheit der Baubehörde die dazu die Landesbauordnung ändern müsste.

Er kann aber feststellen, daß die Anlage eine wesentliche Änderung/Erweiterung erfahren hat und somit der Bestandsschutz nicht anwendbar ist.
 
Octavian1977 schrieb:
Der Netzbetreiber kann keinen Bestandsschutz aufheben, dies unterliegt der Hoheit der Baubehörde die dazu die Landesbauordnung ändern müsste.

Und hat nichts mit Elektrotechnik zu tun. Da gibt es keinen.

Lutz
 
Was hat nichts mit Elektrotechnik zu tun? Die LBO?
der "Bestandsschutz"?

Die LBO regelt alles was mit einem Gebäude zu tun hat im Zweifelsfall mit Verweisen auf andere Schriften wie z.B. die Leitungs Anlagen Richtlinie oder die Netzanschlußverordnung.

Bestandsschutz ist nirgendwo explizit ausgewiesen, allerdings gilt immer, daß eine Anlage den zum Erstellungszeitpunkt gültigen Normen und Richtlinien entsprechen muß. Das andere ist das eine elektrische Anlage "Sicher" sein muß, diese Forderung wirft immer die Frage auf was "sicher" bedeutet. Eine über 40 Jahre alte Installation ohne FI würde ich nicht als "sicher" bezeichnen, egal wie oft gewartet oder in welchem Zustand, als TN-C schon gar nicht.
 
Es gibt keinen Bestandschutz - es gibt bestenfalls "keine Anpassungspflicht" - jedenfalls keine generelle.
 
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