Eintragung ins Installateurverzeichnis des VNB

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Andi28

Guest
Hallo Zusammen,

ich bin neu hier und habe zu diesem Thema leider nichts gefunden. Ich möchte mich ins Installateurverzeichnis des Verteilnetzbetreibers (Lechwerke) eintragen lassen.
Die Benötigten Vorraussetzungen sollte ich alle haben. Dipl.Ing. (FH) und TREI Nachweis. Messgeräte müssten alle vorhanden sein. VDE´s habe ich auch.

Ich habe den Antrag bereits weggeschickt. Jetzt kommt dann die Werkstattabnahme mit dem Innungsmeister und einem Vertreter der Netzbetreibers.

Nun meine Frage. Was kommt bei der Werkstattabnahme alles auf mich zu? Was wollen die alles von mir?

Ich hoffe Ihr könnt mir ein paar Antworten geben.

Gruß
 
Denjenigen zu fragen, der die abname durchführt, was er dort sehen möchte, ist viel zu einfach?
 
Danke für die Dumme Antwort.
Das kannst dir auch sparen.
 
Das liegt aber wirklich an denen die es sich ansehen..

Ich kenne von
- ich komme gar net
- Moin, käffchen ?
bis hin zu
- Prüftafel / Prüfplatz,VDE Messgeräte, VDE, PSA usw
 
Kannst du die Wahrheit nicht vertragen?
 
Hallo,

kann man irgendwo nachlesen, welche Anforderung solche Prüftafel erfüllen muss?

mfG
Blackworker
 
2.2 Prüfplatz
Ortsfester oder transportabler Prüfplatz nach DIN EN 50191 (VDE 0104) mit fest eingebautem oder ortsveränderlichem Messgerät zum Prüfen elektrischer Betriebsmittel, insbesondere zum Messen von
• Betriebsspannung,
• Betriebsstrom,
• Ableitstrom,
• Isolationswiderstand,
• Schutzleiterwiderstand.

Aha,

dass heißt das solch einphasiges mobiles Gerät, was z.B. für die BGV A3-Prüfung eingesetzt wird, den Anforderung genügt?

mfG
Blackworker
 
Blackworker schrieb:
Aha,

dass heißt das solch einphasiges mobiles Gerät, was z.B. für die BGV A3-Prüfung eingesetzt wird, den Anforderung genügt?

mfG
Blackworker
Die Frage kann dir am besten der abnehmende Prüfer beantworten. Für dich wird der Innungsmmeister dein "größter Widersacher" sein.
 
Das stimmt @ Zosse.
Pauschal kann man dies nicht beantworten sondern ist auch immer Betriebsbezogen anzusehen.

Eine Firma die nie Geräte rep. kann kaum gezwungen werden ein Messgerät zur BGV A3 zu haben ala Secutest.
 
Andi28 schrieb:
Die Benötigten Vorraussetzungen sollte ich alle haben. Dipl.Ing. (FH) und TREI Nachweis.
Als was möchtest du dich denn eintragen lassen? Haupt-, Neben- oder Hilfsbetrieb?
 
Ah,

das habe ich mir schon herausgelesen, dass es mehr auf die Tagesverfassung und Laune der abnehmenden Person ankommt, als irgendwelcher Kriterien. Aber ich kann ja nicht davon ausgehen, dass ihn meine Kaffeemaschine mehr interessiert als meine E-Ausrüstung, wenn er bei mir steht.
Angenommen, der will solch ein Prüfplatz sehen, würde solch ein Prüfgerät den Anforderungen genügen, denn so eins habe ich. Denn was da so schwammig in 2.2 formuliert ist, kann das Gerät und von dreiphasig lese ich nichts.

mfG
Blackworker
 
Zosse schrieb:
Andi28 schrieb:
Die Benötigten Vorraussetzungen sollte ich alle haben. Dipl.Ing. (FH) und TREI Nachweis.
Als was möchtest du dich denn eintragen lassen? Haupt-, Neben- oder Hilfsbetrieb?
Also ich bin TBW - Elektrotechniker. Ist dem Wirtschafts-E-Ing. gleichgestellt. Auch finde ich nichts, welche konkreten Vorraussetzungen die haben wollen, außer beim Meistertitel.
Laut Gleichstellungsverordnung ist schon der Techniker dem Meister gleichgestellt, reicht denen aber nicht. Der TBW wird denen aber wohl auch nicht reichen, nichts konkretes weiß man.

Ich habe zunächst an ein Nebenerwerb gedacht. Ist es ein Problem oder könnte es ein Problem sein? Und was wird unter einem Hilfsbetrieb verstanden?

mfG
Blackworker
 
Bevor du dir noch weitere Ausrüstung kaufst solltest besser bei der Handwerkskammer mit einem Mitarbeiter der Abteilung Handwerksrolle zu den Möglichkeiten von Ausnahmebewilligungen oder Ausübungsberechtigungen gemäß §§8 und 9 sowie 7a und 7b HwO unterhalten. Dann dich mit der Innung und dem VNB auseinander setzen.

Scheinbar hast du dich mit der Materie überhaupt noch nicht befasst.

Der handwerkliche Hilfsbetrieb ist in § 3 Abs. 3 HandwO definiert.
Wichtige Merkmale:
  • unselbständig
  • hat keinen Zugang zum Markt
  • dient ausschließlich der Kosten sparenden Unterstützung des Hauptbetriebs
  • wird deshalb nicht in der Handwerksrolle eingetragen.
 
Zosse schrieb:
Der handwerkliche Hilfsbetrieb ist in § 3 Abs. 3 HandwO definiert.
Wichtige Merkmale:
  • unselbständig
  • hat keinen Zugang zum Markt
  • dient ausschließlich der Kosten sparenden Unterstützung des Hauptbetriebs
  • wird deshalb nicht in der Handwerksrolle eingetragen.
Ach so! Hilfsbetrieb = Leiharbeiter. Nee kein Interesse.

Aber wie sieht es aus? Tut solch ein Prüfgerät einem Prüfplatz genüge?

mfG
Blackworker
 
Blackworker schrieb:
Ach so! Hilfsbetrieb = Leiharbeiter. Nee kein Interesse.
Wieder sehe dass du dich mit der Materie nicht befasst. Hilfsbetrieb hat überhaubt nichts mit Leiharbeiter zu tun. Ein Hilfsbetrieb wäre z.B. die Elektroabteilung eines großen Lebensmittelherstellers.

Blackworker schrieb:
Aber wie sieht es aus? Tut solch ein Prüfgerät einem Prüfplatz genüge?
Wie schon gesagt frage den Prüfer.
 
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