Fluchtweg - Treppenhaus

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Haensen

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Moin moin...

Hab da mal ne Frage zur Kennzeichnung in Rettungswegen, genauer in Treppenhäusern...

Situation:
Im 2.OG befindet sich eine Rettungszeichenleuchte deren Pfeil zeigt die Treppe hinunter... Die Treppe geht in "U-Form" runter ins 1.OG. Zwischen den beiden OG´s (also Hälfte der Treppe) befindet sich eine Sicherheitsleuchte... (Zum EG runter ist das gleiche montiert)
Der Notausgang befindet sich im EG.

Ist es richtig das in jedem Geschoss eine Rettungszeichenleuchte mit Pfeil Richtung "Treppe runter" ausreicht?
Auf Hälfte der Treppe muss doch kein Richtungspfeil oder gar eine Rettungszeichenleuchte montiert werden oder?

In den technischen Regeln für Arbeitsstätten steht auch nur das jede Treppenstufe beleuchtet sein muss, das ist ja durch die Sicherheitsleuchten gegeben. Des Weiteren steht da nur das bei Richtungswechseln, Kreuzungen etc. Rettungszeichenleuchten (Piktogramme) montiert werden müssen...

Weiß da vielleicht jemand näheres?
 
Zum Thema Sicherheitsbeleuchtung gibt es die DIN-VDE 0108.

Piktogramme mit Richtungsweisung müssen bei jeder Richtungsänderung und jeder Niveauänderung angebracht werden.

Sie müssen von jeder Stelle des Fluchtweges aus sichtbar sein.

Trotzdem würde ich auf der Zwischentreppe nicht nochmal ein Pikto anbringen. Dem Flüchtenden wird es wohlzuzutrauen zu sein, zu erkennen, daß er auf halber Treppe nicht umdreht und wieder hoch läuft.

Anders würde ich es sehen wenn sich auf dem Absatz auch wieder Zugänge befinden.

Ein Richtungspfeil sollte immer nur mit der Kombination des Fluchtwegpiktogrammes aufgehängt werden.

Die Bereitschaftsleuchten müssen eine Beleuchtungsstärke von mindestens 1lux erbringen an Stellen mit Feuerlöschern oder Fluchtwegplänen, etc sind 5lux zu erreichen.

Leuchten ohne Zentrale Überwachung sind wöchentlich auf Funktion zu prüfen.
 
Das mit der Niveauänderung habe ich überlesen... Zorry...

Auf der Zwischenebene befindet sich kein Zugang oder ähnliches...

Danke dir für die Antwort... :D
 
Octavian1977 schrieb:
Leuchten ohne Zentrale Überwachung sind wöchentlich auf Funktion zu prüfen.
Und in einem Prüfbuch zu dokumentieren! Das ist so unbekannt, dass es dafür keine gibt (gab), wir mussten uns selber eins basteln.

Aber bist du dir sicher, dass im jeden Stockwerk ein Piktogramm verhanden sein muss? In einem betreuten Betrieb mit mehrere Nottreppenhäuser war Notbeleuchtung vorhanden und nur der direkte Ausgang ins Freie hatte ein Piktogramm. Oder gilt es nur für neu errichtete Bauten?

Und wenn ich ganz scharf nachdenke, kenne ich kein Treppenhaus, wo in jedem Stockwerk ein Piktogramm hängt. Habe bis jetzt so nicht darauf geachtet.

Tinkerbell
 
Für Sicherheitstechnische Anlagen gibt es selten einen "Bestandschutz" diese sind gemäß den aktuellen Bauordnungen, Arbeitsstättenrichtlinien, etc anzupassen.

Für Sicherheitsbeleuchtung ist unter anderem die ASR 1.3 zuständig, die eine Sicherheitsbeleuchtung nach VDE 0108 fordert und sich dieses Jahr erst leicht geändert hat.

Möglicherweise war es in älteren Normen ausreichend nur am Ausgang ein Piktogramm auf zu hängen.

Auch die Optik der Zeichen hat sich mal geändert.

Grundsätzlich würde ich ausschließlich LED Leuchten verwenden, Leuchtstoffröhren halten gerade mal 1/4 bis 1/2 Jahr.

Am sinnvollsten ist die Verwendung von Einzelbatterieleuchten die über eine Zentrale Anlage überwacht werden, es gibt aber auch Stellen an denen keine Einzelbatterieleuchten erlaubt sind, zumindest war das mal für Einkaufszentren mal so.
 
Für die Auslegung der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gilt DIN VDE 0100 Teil 560 und EN 1838 (Notbeleuchtung).
Die Notwendigkeit und den Umfang der Sicherheitsbeleuchtung schreibt das Baurecht des jeweiligen Landes vor oder die entsprechende Bauauflage.
Bindende Daten sind für Arbeitsstätten auch in der ASR A3 geregelt.
Gruß
 
Nein die Notbeleuchtung wird durch die 0108 geregelt.

0100-560 regelt nur die Stromversorgung für Sicherheitszwecke, nicht aber die versorgte Anlage.
 
Hallo Oktavian,
Du solltest Dein Wissen einmal auf den neuesten Stand bringen.
Von 0108 gibt es nur noch den Teil 0108-100 und der ist eigentlich nur ein Entwurf.
Die 0108 ist im Rahmen der europäischen Normung in die 0100-560 über gegangen.

Gruß
 
Franke schrieb:
Hallo Oktavian,
Du solltest Dein Wissen einmal auf den neuesten Stand bringen.
Von 0108 gibt es nur noch den Teil 0108-100 und der ist eigentlich nur ein Entwurf.
Die 0108 ist im Rahmen der europäischen Normung in die 0100-560 über gegangen.

Gruß

Die DIN EN 50172:2005-01; VDE 0108-100:2005-01 existiert noch, ist gueltig und wird angewandt.
 
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