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Thom4s
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Hallo zusammen,
ich bin aktuell dabei meine 52qm 2 Zimmer, Küche, Bad Wohnung von 1970 zu renovieren. Sie soll vermietet werden und hat noch einen kleinen Unterputz-Sicherungskasten mit Schmelzsicherungen auf einer 25cm langen Schiene installiert. Verschiedene Elektriker haben mir nun unterschiedliche Auskünfte gegeben:
Elektriker 1: "Der Sicherungskasten ist zu klein, deshalb muss an einer anderen Stelle ein Aufputz-Sicherungskasten installiert werden. Dazu muss die Steigleitung in die Wohnung ersetzt werden da sie zu kurz ist."
Elektriker 2: "Die Länge der Schiene reicht für einen FI und 7 Stromkreise, das reicht für diese Wohnungsgröße völlig aus."
Da die Lösung von Elektriker 2 natürlich deutlich preiswerter ist, tendiere ich zu dieser. Nach dem Ergebnis meiner Web-Recherche entspricht die Verkabelung dann aber nicht der aktuellen DIN Norm. (z.B. auch, dass man einen 3-reihigen Sicherungskasten braucht). Oder überlese ich da etwas?
Deshalb meine Fragen:
1) Ist die DIN Norm denn Rechtsverbindlich?
1) Was meint ihr dazu? Wer hat Recht?
2) Geht das mit einem FI tatsächlich? Womöglich unter Verwendung von FI-Steckdosen?
3) Würde folgende Verkabelung denn funktionieren?
1 FI
2 Stromkreise für Steckdosen
2 Stromkreise für die Lichter
1 Stromkreis für Backofen und Kochfeld
1 Stromkreis für Kühlschrank
1 Stromkreis für Geschirrspülmaschine und Waschmaschine, die dann nicht gemeinsam betrieben werden dürfen.
=> Kein eigener FI und Stromkreis fürs Bad übrig (!?)
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Thomas
ich bin aktuell dabei meine 52qm 2 Zimmer, Küche, Bad Wohnung von 1970 zu renovieren. Sie soll vermietet werden und hat noch einen kleinen Unterputz-Sicherungskasten mit Schmelzsicherungen auf einer 25cm langen Schiene installiert. Verschiedene Elektriker haben mir nun unterschiedliche Auskünfte gegeben:
Elektriker 1: "Der Sicherungskasten ist zu klein, deshalb muss an einer anderen Stelle ein Aufputz-Sicherungskasten installiert werden. Dazu muss die Steigleitung in die Wohnung ersetzt werden da sie zu kurz ist."
Elektriker 2: "Die Länge der Schiene reicht für einen FI und 7 Stromkreise, das reicht für diese Wohnungsgröße völlig aus."
Da die Lösung von Elektriker 2 natürlich deutlich preiswerter ist, tendiere ich zu dieser. Nach dem Ergebnis meiner Web-Recherche entspricht die Verkabelung dann aber nicht der aktuellen DIN Norm. (z.B. auch, dass man einen 3-reihigen Sicherungskasten braucht). Oder überlese ich da etwas?
Deshalb meine Fragen:
1) Ist die DIN Norm denn Rechtsverbindlich?
1) Was meint ihr dazu? Wer hat Recht?
2) Geht das mit einem FI tatsächlich? Womöglich unter Verwendung von FI-Steckdosen?
3) Würde folgende Verkabelung denn funktionieren?
1 FI
2 Stromkreise für Steckdosen
2 Stromkreise für die Lichter
1 Stromkreis für Backofen und Kochfeld
1 Stromkreis für Kühlschrank
1 Stromkreis für Geschirrspülmaschine und Waschmaschine, die dann nicht gemeinsam betrieben werden dürfen.
=> Kein eigener FI und Stromkreis fürs Bad übrig (!?)
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Thomas