Potentialausgleich für Kabelkanal aus Aluminium?

Diskutiere Potentialausgleich für Kabelkanal aus Aluminium? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo allerseits, muss an dem Kabelkanal (Aluminium) an der Decke, an dem die Leuchten abgehängt sind, ein Potentialausgleich installiert...
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M.e. ja
alleine schon deshalb weil ich den Kanal als Konstruktion für die Leuchten nutze und auch weil sich sicher Klemmstellen darin befinden die sicher nicht zusätzlich in einer Dose sind o.ä.

Und der Deckel hält dies oder ist er zusätzlich gesichert ?

Mfg
 
Jominator schrieb:
muss an dem Kabelkanal (Aluminium) an der Decke, an dem die Leuchten abgehängt sind

Dann wollen wir mal hoffen das die Deckel geschraubt sind.

Lutz
 
Für den PA wird das wohl nicht notwendig sein, da dieser Kanal nicht berührbar ist aufgrund der Höhe.

Eine Verbindung mit dem Schutzleiter halte ich aber für sehr sinnvoll, auch wenn hier an sich vielleicht die Stromleitungen mit doppelter Isolierung (Schutzisolierung) ausgeführt sind. Besonders an Blechen scheuern sich gerne Leitungen auf.
 
Ist meiner Meinung nach wieder die gleiche Diskussion wie vor kurzem beim Erden eines GU10 Einbaurings.

Ich habe es in der Praxis noch nicht gesehen, dass diese Kanäle an der Decke geerdet werden. Und dann geht die gleiche Diskussion auch wieder los. Das Produkt ist ohne Erdung zugelassen, man greift hier in die Produktsicherheit ein und übernimmt dann auch sämtliche Konsequenzen. Wie wird es dann genau gemacht, Erdungslaschen, oder irgendwie unter eine Schraube geklemmt? Ganz vorne, oder alle Einzelteile verbunden? Und und und...

Nicht alles was man bedenken kann dient der Sicherheit. Kosten / Nutzen müssen abgewogen werden, und hier wäre zum Beispiel die Investition / Nachrüstung eines FI Schalters im Verteilerschrank wesentlich sinnvoller. Davon profitiert die ganze Installation.

kaffeeruler schrieb:
weil sich sicher Klemmstellen darin befinden die sicher nicht zusätzlich in einer Dose sind o.ä.
Dann wäre es natürlich sinnvoll, das mal erst richtig zu stellen.
 
Dazu müsste man erst klären ob der Kanal zur Leuchte gehört oder nicht.
Nur weil die Leuchte daran befestigt ist gehört der Kanal noch nicht dazu. Die Leuchte ist auch ohne Kanal sicher Betriebsfähig, z.B. wenn die Einspeisung über eine Aufputz verlegte Leitung erfolgen würde.
 
Danke eure Beurteilungen.

Zur Erklärung:
Der Alukanal ist ein U-Profil, das immer an den Stellen, an denen die Kabel für die Leuchten herauskommen mit einem Gegenstück an der Decke verschraubt ist, Dieses Gegenstück ist direkt mit der Decke verschraubt.
Die interne Verdrahtung ist, wie bereits richtigerweise vermutet wurde, nicht immer doppelt isoliert, da sich die Klemmstellen nicht in einer zusätzlichen Dose befinden. Da wäre das Erden wohl der geringere Aufwand.

Für einen zusätzliches RCD ist möglicherweise kein Platz mehr vorhanden. Und das Aufschalten auf eines von den drei vorhandenen wirft dann wieder die Frage mit dem Ausfall der Beleuchtung bei einem Defekt an den Steckdosen-Kreisläufen (nennt man das so?) auf.
Diesbezüglich habe ich gestern noch einen ellenlangen Thread durchgelesen, der sich auf die Beleuchtung in einem Badezimmer bezog.
 
Also eine selbst gebastelte Leuchte? Dann wirst du als Hersteller auch um die SK kümmern müssen. SK 1 wäre sinnvoll, wobei dann auch alle Teile geerdet werden müssen (nicht einfach über die Schraubverbindung).

Versicherungsschutz vorhanden?
 
Die Konstruktion habe ich nicht entworfen sondern ein "Designer". Noch Fragen? Und installiert hat sie ein Metallbauer.
Ich selber bin in dem Lokal "nur" für die Beschallungsanlage verantwortlich. Der Elektriker ist im Urlaub.

Dann werde ich mir wohl vom Geschäftsführer des Lokals schriftlich bestätigen lassen, daß ich ihn darauf hingewiesen habe, daß die Beleuchtung so nicht in Betrieb genommen werden darf und erst für eine geeignete Schutzklassifizierung und Erstellung gesorgt werden muss.
 
Für Beleuchtung wird kein RCD gefordert, außer in besonderen Räumen.

Designer ohje.

Im Prinzip muß aber die Elektrofachkraft die Leuchte anschließen. Diese hat auch die Verantwortung dafür. Ein schriftlicher Hinweis ist nicht ausreichend.
Bei unsachgemäßen Ausführungen muß der Elektriker das Bauteil vom Netz trennen und gegen Benutzung sichern.

Der Hersteller der Leuchte muß eine Konformitätserklärung ausstellen.
 
"Der Hersteller der Leuchte muß eine Konformitätserklärung ausstellen."

Ein Metallbauer und ein Desingner stellen für diese Konstruktion eine Konformitätserklärung aus. Haha, das wird ein Spaß.

"Bei unsachgemäßen Ausführungen muß der Elektriker das Bauteil vom Netz trennen und gegen Benutzung sichern."

OK, mache ich.
 
Hallo,

ich habe zu Hause ein Balkongitter (aus Metall), wo häufiger eine beleuchtete Deko dran hängt. Muss ich das Gitter mit in den PA nehmen?

mfG
 
Moment mal ! deine Beleuchtung für den Balkon wird ja wohl eine andere IP haben als die leuchten dort am Kanal. und wenn diese eine 3adrige anschlußleitung haben, sollte man trotzdem den Kanal in den schutzleiteranschluß mit anschließen. schließlich muß man im fehlerfall mit allem rechnen. und da wäre es ganz schlecht, wenn am metallkanal volle Spannung anliegt und kein schutzelement löst aus.

ja, RCD bei der Beleuchtung ist nicht gefordert. ist aber auch ein brandschutz ! wäre also nicht schlecht, wenn man diesen hätte.

ich würde auf jeenfall den metallkanal in den schutzleiteranschluß mit ein beziehen, da im fehelerfall eine gefährliche Spannung am Kanal selbst anliegen könnte.
wenn ich auf der leiter stände und den Kanal anfasse und dann eine gewummt kriege, falle ich bestimmt herrunter !!!
 
@ AC DC Master:

So sehe ich das auch.
Jetzt habe ich erst mal die Beleuchtung in der UV abgeklemmt.

So wie es aussieht, werden sie wahrscheinlich lediglich erst mal nur ein RCD einbauen lassen, weil der Laden zeitnah aufmacht. Und so wie ich meine Pappenheimer in der Gastronomie kenne, wird das dann so bleiben.

Ich habe allerdings mal in einem Lokal, daß ich multimedial eingerichtet habe, einen gesehen, der mit 'ner langen Stange, an der oben eine Prüfspitze befestigt war, im Lokal herumgelaufen ist und alle metallischen Oberflächen von Leuchten "angepiekst" hat. Auch die Baldachine! Wenn es gepiept hatte, gab es anscheinend einen Potentialausgleich.
Ist aber schon lange her und ich weiß auch nicht ob das ein amtlicher Prüfer war, oder der Elektriker, der alles eingebaut und angschlossen hat.
 
AC DC Master schrieb:
ich würde auf jeenfall den metallkanal in den schutzleiteranschluß mit ein beziehen, da im fehelerfall eine gefährliche Spannung am Kanal selbst anliegen könnte.
wenn ich auf der leiter stände und den Kanal anfasse und dann eine gewummt kriege, falle ich bestimmt herrunter !!!

Hallo,

das Thema hatten wir vor kurzem mit diesen R-50 Einbauringen, dort ist es genauso. Aber herstellerseitig kein Erdungsanschluss vorgesehen.
@D.Paul - Du wolltest noch Bilder zu der Leuchte mit Erdungsanschluss einstellen!
Das mit dem Geländer war mehr als Aufmunterung gedacht - Obwohl ich genug von diesen Lichtschläuchen kenne, die mit der Zeit brüchig werden. Dann müsste auch die Schraube geerdet werden, woran der Fön aufgehängt wird..

mfG
 
Moorkate schrieb:
...
Hallo,

das Thema hatten wir vor kurzem mit diesen R-50 Einbauringen, dort ist es genauso. Aber herstellerseitig kein Erdungsanschluss vorgesehen.
@D.Paul - Du wolltest noch Bilder zu der Leuchte mit Erdungsanschluss einstellen!
Das mit dem Geländer war mehr als Aufmunterung gedacht - Obwohl ich genug von diesen Lichtschläuchen kenne, die mit der Zeit brüchig werden. Dann müsste auch die Schraube geerdet werden, woran der Fön aufgehängt wird..

mfG
Es wäre sehr hilfreich wenn du dir erst die Beiträge komplett durchlesen, dann versuchen diese zu verstehen, und erst danach eine dazu gehörige Antwort von dir geben würdest.

Was du oben ansprichst sind drei grundsätzlich verschiedene "Baustellen".
 
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Thema: Potentialausgleich für Kabelkanal aus Aluminium?
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