Gerätehauptschalter - Erreichbarkeit durch Benutzer / Normen

Diskutiere Gerätehauptschalter - Erreichbarkeit durch Benutzer / Normen im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Ich benötige eure Hilfe. >>> Vorgeschichte <<< Vor wenigen Monaten habe ich eine Toranlage betreut, in die ein Gerätehauptschalter integriert...
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Ich benötige eure Hilfe.
>>> Vorgeschichte <<<
Vor wenigen Monaten habe ich eine Toranlage betreut, in die ein Gerätehauptschalter integriert ist. Soweit, so gut. Allerdings argwöhnte ich, dass dieser Schalter
  1. in vier Metern Höhe nur mittels Leiter bedient werden kann.
  2. lediglich den Antriebsmotor vom Netz trennt, nicht aber die vorgeschaltete Steuerung.
  3. nicht abschließbar ist oder sonstwie gegen wiedereinschalten gesichert werden kann.
Mein Kunde zeigte sich wenig beeindruckt und wähnte, dass meine Ansichten ("Wenn ein Gerätehauptschalter im System eingebunden ist, dann muss er auch in ordnungsgemäßen Zustand sein") und Vorschläge (siehe unten) dummes Zeug seien. Das habe noch nie jemand kontrolliert und sowieso und überhaupt. Wegen dem Gerätehauptschalter und anderer Mängel habe ich den positiven Prüfbescheid verweigert.

Da der Betrieb nun die ISO 9001-Zertifizierung anstrebt, hat eine Prüforganisation das Gebäude auf den Kopf gestellt und die besagte Toranlage nicht nur moniert, sondern gleich stillgelegt. Jetzt darf ich 'ran und alles umrüsten - bis auf den besagten Gerätehauptschalter, solange ich keine stichhaltige Begründung liefere (Unglaublicherweise reicht "Der TÜV Rheinland befindet die Anordnung als gar nicht witzig" nicht aus).

>>> Kernfrage:
Die DIN EN 60947-2 erklärt haargenau, wie ein solcher Schalter aufgebaut und beschaffen sein muss, welche Schaltleistungen er verkraften muss, welche mechanische Kraft aufzubringen sei, um den Schalter zu drehen usw.
Über ergonomische Gegebenheiten (Wie hoch, wie erreichbar, wie einzugliedern) schweigt sich die Norm aber total aus.
=> Wo finde ich mehr Informationen oder Quellen, die sich mit der Anbringung und Verwendung solcher Schalter auseinandersetzen?

Hier ein Bild eines exemplarischen Hauptschalters, damit klar wird, worum es sich überhaupt handelt:

http://s28.postimg.org/3o47nx4st/moeller_electric_hauptschalter_i3_svb_p3_63_i3_s.jpg
------------------------------------------------------------------
Folgende Lösungen habe ich angeboten:
  1. Den Hauptschalter (Farbe Rot/Gelb) ausbauen und in erreichbarer Höhe und zwischen Netzversorgung und Toranlage einbinden.
  2. Hauptschalter in vier Metern Höhe belassen, aber durch eine Variante in grau/schwarz austauschen - aber gleichfalls direkt nach der Netzversorgung einbinden.
  3. Schalter raushauen, Abzweigdose setzen und stattdessen zwischen Netz und Anlage eine CEE-Steckdose (In Sichtweite des Tores) setzen. Anmerkung: Anlage ist mit 3x10A abgesichert
 
In der Regel sind da immer nur CEE Steckdosen als trennung. Heute ist das mitunter kompliziert, weil du da evtl. einen FI nachrüsten musst.
Rot gelb bedeutet Hauptschalter mit Nothalt funktion. Den würde ich nicht verwenden, wenn das Tor schon einen Notaus Taster hat. Heute gibt es schon viele Tore mit Frequenzumrichter, die bremsen schneller mit Strom als ohne. Der Schalter sollte aber eigentlich vor der Steuerung sitzen, wenn ich abschalte, das ich gefahrlos daran arbeiten kann.
 
Handelt es sich um eine "Hauptbefehlseinrichtungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten" oder eine "Not-Befehlseinrichtungen mit gleichzeitiger Hauptschalterfunktion"? Im ersteren Fall wäre das beschriebene nämlich leider zulässig, solange die BG oder eine ähnliche Institution nicht meckert - Normativ ist dann der Antrieb in der Nähe des selbigen zu trennen.
 
@ bigdie:
Sei herzlich bedankt für deinen Beitrag. Ja, ich bin vertraut mit der Idee der Steckdose. Mir ist auch bewusst, dass ein rot/gelbes Schaltelement zur Verwendung als Not-Aus oder Not-Halt zu verwenden ist. Es erklärt sich auch von selbst, dass ein Not-Bedienelement erreichbar sein muss - schon aus dem klaren Verstand heraus.
Die Frage ist eben nur: Wo steht es?

@T-Paul:
T.Paul schrieb:
Handelt es sich um eine
  1. "Hauptbefehlseinrichtungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten" oder eine
  2. "Not-Befehlseinrichtungen mit gleichzeitiger Hauptschalterfunktion"?
Im ersteren Fall wäre das beschriebene nämlich leider zulässig, solange die BG oder eine ähnliche Institution nicht meckert - Normativ ist dann der Antrieb in der Nähe des selbigen zu trennen.
So weit, so gut. Wäre der Schalter schwarz/grau, würde ich auch garnicht meckern (zumindest, wenn er die gesamte Anlage trennen würde). Aber ich kann doch keine rot/gelbe Bedieneinrichtung für erstere Verwendung heranziehen. Das geht ja mal garnicht. Das sagt mir mein Bauchgefühl.
Wenn du von Normativen sprichst, dann gehe ich davon aus, dass es dir vielleicht ähnlich wie mir geht: Wissend, was richtig und falsch ist, aber nicht wissend, wo's geschrieben steht. (Das ist eine Annahme, bitte keinesfalls als Unterstellung interpretieren - so ist es nicht gemeint)
 
Wenn es keine geforderte Noteinrichtung ist, wirst Du zur Zugänglichkeit nichts finden - dann geht es nur um die Möglichkeit die Gefahrbringende Bewegung des Antriebes zu sperren. Ich würde mir eine Stellungnahme des TÜV Rheinland zum Prüfbericht holen.
 
Hmm. Ist denn nicht allein durch die Farbgebung der Verwendungszweck vorgegeben?
Gibt es da keinen "Was wie eine Noteinrichtung aussieht, muss auch eine Noteinrichtung sein"-Grundsatz?
 
Ist diese Farbkombination vom Hersteller des Antriebes so verwendet oder vorgeschrieben worden?
 
Nee - Hersteller Antrieb und Hersteller des Lasttrennschalters haben sich wohl noch nie gesehen. Mit Herstellervorgaben brauche ich garnicht erst ankommen. Den Hersteller des Antriebs gibt's garnicht mehr und der Motor trägt altersbedingt auch keine CE-Kennzeichung. Die Anlage muss nach Umrüstung daher sowieso komplett nach DIN EN 13241-1 geprüft werden. Daher werde ich bei Wiederinbetriebnahme zum Errichter. Und ich will als solcher nicht mit "Gefällt mir nicht - Basta!" argumentieren, sondern belegen, welche Richtlinien bei der Konformitätsfeststellung herangezogen wurden.

Aber wo wir es von Normen haben: Die ASR gebietet, dass die Toranlage vom Netz getrennt werden kann. Steckdose ist wohl das üblichste Verfahren. Trennschalter ist ebenfalls i.O.
Im vorliegenden Fall ist die Steuerung fest am Netz angeschlossen - es müsste daher sowieso etwas geändert werden. Diese Argumentationskette ist noch mein Rettungsanker, da ich zumindest weiß, wo ich das per "Da steht es schwarz auf weiß" belegen kann.

Nur eben bei gesagtem Hauptschalter komme ich nicht weiter. Ich bin immer noch der Ansicht, dass es unschicklich ist, einen rot/gelben Schalter knapp unters Dach zu packen.
 
Ach weisst du ... Die Wartungsschalter der Lüftungsgeräte eines mir bekannten öffentlichen Gebäudes befindet sich an den Geräten in der abgehängten Decke, sind Ebenfalls Rot/Gelb und man muss sich den Arm zweimal brechen um dran zu kommen (oder die halbe Decke abreissen) - hat anscheinend auch keinen SV gestört bei der Abnahme ;) Die Klimageräte (selbes Objekt, selber Hersteller und Errichter) haben übrigens Grau/Schwarze Schalter. Es gilt wie so oft - wo kein Kläger, da kein Richter ... In dem Objekt wurde alles von min. 3 Prüfinstanzen (Sachverständigen-Gutachten Auftragnehmer, SV-Gutachten Bauträger, SV-gutachten Auftraggeber - zzgl. Bauleitung, Architekt, Ingenieur Auftraggeber und i.d.R. Außendienst Hersteller) begutachtet und abgenommen, bevor es übergeben wurde.
 
Bei einem Trennschalter (für Wartungsarbeiten und so) muss du einen vierpoligen haben, der den N mit trennt.

Ich habe bei uns an der Gemeinschaftsschule auch zwei Tore mit solchen gelb/roten REP-Schalter für Wartungsarbeiten ausgestattet. Alle waren zufrieden, keiner hat gemeckert.

mfG
 
bigdie schrieb:
Rot gelb bedeutet Hauptschalter mit Nothalt funktion.

Da schau mal in z.B den Eaton Katalog.
rd/ge = Notaus z.B T0-2-8900/I1/SVB
sw = Nothalt z.B T0-2-8900/I1/SVB-SW
 
kaffeeruler schrieb:
bigdie schrieb:
Rot gelb bedeutet Hauptschalter mit Nothalt funktion.

Da schau mal in z.B den Eaton Katalog.
rd/ge = Notaus z.B T0-2-8900/I1/SVB
sw = Nothalt z.B T0-2-8900/I1/SVB-SW

Hmm. Wenn ich bei Eaton reinschaue, dann lese ich da, dass die rot/gelbe Farbgebung sowohl für Not-Halt als auch Not-Stopp vorgesehen ist. Hier zum Beispiel: LINK
Einen Beleg dafür, dass die schwarze Ausführung einem Not-Halt vorbehalten sei, kann ich nicht finden.
 
wenn ich die oben erwähnten das Datenblatt nehme
http://datasheet.moeller.net/Eaton-2071 ... =&type=pdf

http://datasheet.moeller.net/Eaton-2071 ... =&type=pdf

Aber mir ging es letztlich um die Feststellung das rd/ge nicht = Nothalt bedeutet sondern das Datenblatt des Herstellers die vorgaben macht.
Deshalb hatte ich ja explizit 2 Schalter genommen wo Eaton lt Datenblatt unterscheidet ( egal ob 2polig oder 4 polig in der Serie )

Wobei mir auch net bekannt war das sw auch = Nothalt sein kann

Anhand einer Farbe die Funktion einzuschätzen ist wohl nicht so einfach wie man glaubte
 
Hurra! Ich hab's gefunden. Im Eaton-Katalog fand sich ein Hinweis auf die DIN EN 60204-1. Dort wird Not-Aus und Not-Halt voneinander abgegrenzt, aber klar gestellt, dass beide Not-Einrichtungen in rot/gelb auszuführen sind. Die Angabe im Eaton-Katalog hinsichtlich der Farbe muss daher ein redaktioneller Fehler sein.

Der Bogen schließt sich in der Maschinenrichtlinie. Diese unterscheidet zwar nicht in Not-Aus und Not-Halt (sondern schmeißt das alles in einen Topf), arbeitet aber deutlich heraus, dass:
Die >> Maschinenrichtlinie schrieb:
Das NOT-HALT-Befehlsgerät
muss [...] deutlich erkennbare, gut sichtbare und schnell zugängliche Stellteile haben [...]

Oder kurz zusammengefasst: Wenn man etwas rot/gelbes einbaut, dann muss das Teil auch einfach erreichbar sein.

Einwandfrei. Dann habe ich meinen Bericht fertig und kann ruhigen Gewissens in's Bubu-Bettchen. Habt vielen, herzlichen Dank für eure Hilfe. Ohne euch hätte ich mich totgesucht und wäre keinen Schritt weiter. Danke euch!
 
AgentBRD schrieb:
Die >> Maschinenrichtlinie schrieb:
Das NOT-HALT-Befehlsgerät
muss [...] deutlich erkennbare, gut sichtbare und schnell zugängliche Stellteile haben [...]
Und ist definiert was deutlich erkennbare Stellteile sind? Auf einer Rot/Gelb-karrierten Wand ist ein schwarzer Schalter deutlich besser zu erkennen. Und deutlich erkennbar kann auch quietschgrün mit leuchtendblau bedeuten.

mfG
 
Moorkate schrieb:
Und ist definiert was deutlich erkennbare Stellteile sind?
Die Maschinenrichtlinie macht da keine Vorgaben.

Die DIN EN 60204-1 schreibt die Farbgebung für Not-Bedienelemente (Not-Halt, Not-Aus) vor: Rot/Gelb.
 
Problem ist nicht in erster Linie wo der Schalter sitzt, Du kannst aber oft keinen Hauptschalter zum Not-Aus Schalter machen, wenn du beim Ausschalten des Schalters mögliche Gefahren vergrößerst. Wenn dort z.B ein Frequenzumrichter drin ist, der mit DC bremst, und du schaltest den Schalter aus, dann fährt das Tor weiter als wenn du den evtl. vorhandenen NotAus Taster verwendest. Für Tore ist eine allpolige Trennmöglichkeit vor Ort gefordert und dazu reicht auch ein Schalter mit schwarzem Knebel. Trotzdem würde ich einen abschließbaren nehmen.
EVTL. ist der oben vor dem Motor aber auch zusätzlich vorhanden, z.B. wenn man mit der Hand kurbeln will. Heute ist das gegeneinander verriegelt, kann aber sein, das das früher nicht so war und nur ein Schalter an der Stelle saß.
 
bigdie, ich danke dir für deinen Beitrag. Dein Hinweis ist durchaus berechtigt, aber ich bin mit den Vorgaben der DIN EN 16005 bestens vertraut. Wir können auch die DIN EN ISO 13857 heranziehen, was mir auch kein Kopfzerbrechen macht.
Für die Toranlage im konkret vorliegenden Fall spielt es keine Rolle, an welcher Stelle die Anlage vom Netz getrennt wird, solange man den Nachlaufweg betrachtet.

Wenn dort z.B ein Frequenzumrichter drin ist, der mit DC bremst, und du schaltest den Schalter aus, dann fährt das Tor weiter als wenn du den evtl. vorhandenen NotAus Taster verwendest.
Tore mit Frequenzumrichter sind eine feine Sache. Den verwendeten Motoren ist es dabei aber schnuppe, wie und wo getrennt wird.
Motoren, die noch zusätzlich gebremst werden müssen, sind falsch dimensioniert. Sicher entsprechend diese Motoren der Bauproduktverordnung und auch der Maschinenrichtlinie, aber eben nur eben im Rahmen einer Teilkonformität für eine unvollständige Maschien - den reinen Motor eben. Der Errichter der Anlage muss aber die Gesamtkonformität der vollständigen Maschine - der Toranlage mit all ihren Komponenten - erklären. Und wenn dem so wäre, dass das Tor nur mit aktiver Bremse keine Gefährdung durch den Nachlauf darstellt, dann hat der Errichter gepennt oder schert sich nicht um die DIN EN 12453. So Pappenheimer habe ich auch im Wartungsbestand. Sie konnten sich bisher immer mit dem Bestandschutz retten, da es so steinalte Anlage sind, an denen nie nachgerüstet wurde.
Mit der Einführung der ASR 1.7 hat sich der Bestandschutz aus der BGR232 für kraftbetätigte Tore aber mal schön erledigt und daher fliegen diese Motoren jetzt endlich raus. So'n Dreck findet sich auch noch in Gleichgewichtstoren - aber sowas baut ja heute kein vernünftiger Mensch mehr.

Vielmehr ist es Tatsache, dass eine Bremse eines Torantriebs öffnet, wenn sie mit Spannung versorgt wird. Die von dir implizierte Idee "Bremse geht nicht, wenn Spannung weg" ist falsch. Solche Antriebe mag es geben, haben aber im Torbau nichts zu suchen und haben für die Verwendung in einer kraftbetätigten Toranlage auch keine Freigabe.

Danke also für deinen Hinweis, aber er findet nur Anwendung für eine verschwindend geringe Anzahl an Toranlagen, für die hinsichtlich der Normkonformität sowieso alles zu spät ist.

Für Tore ist eine allpolige Trennmöglichkeit vor Ort gefordert und dazu reicht auch ein Schalter mit schwarzem Knebel. Trotzdem würde ich einen abschließbaren nehmen.
Nur um korrekt zu sein: Eine Trennmöglichkeit ist nicht explizit vor Ort gefordert.
Endweder einen - wo auch immer befindlichen - Lasttrennschalter, der gegen Wiedereinschalten gesichert werden kann,
oder eben die allbekannte Steckdose. Diese muss dann aber zwingend in unmittelbarer Sichtweite der Toranlage sein. Und die Trennmöglichkeit muss die gesamte Toranlage in allen wesentlichen Teilen erfassen. Das gilt so übrigens vom kleinen Garagentor bis zum Hangar.

Und eine solche Trennmöglichkeit gibt es in besagter Anlage überhaupt nicht.

EVTL. ist der oben vor dem Motor aber auch zusätzlich vorhanden, z.B. wenn man mit der Hand kurbeln will. Heute ist das gegeneinander verriegelt, kann aber sein, das das früher nicht so war und nur ein Schalter an der Stelle saß.
Ist seit 1987 verboten. Bei einstecken einer Handkurbel oder ziehen an einer Haspelkette MUSS die Stromversorgung zum Motor auf geeignete Weise unterbrochen werden, sofern keine anderen geeigneten Maßnahmen inne wohnen (mechanische Trennung, Entriegelung, Ausrückkupplung etc)

Aber um die Eingangsfrage noch einmal aufzugreifen: Es ging darum, ob ein rot/gelb ausgeführter Lasttrennschalter drei Meter über dem Boden angebracht werden darf. Ich denke, die Frage haben wir klar herausgearbeitet.

Herzlichen Dank für die Mithilfe.
 
Nunja es ist jetzt geklärt, daß ein Not Schalter rot gelb und erreichbar sein muß, aber ist denn jeder rot gelbe Schalter ein Not Schalter???
 
So geht es aus der Norm hervor. Rot/Gelbe Bedienelemente sind Not-Bedienelemente und damit deren Regeln unterworfen. Ist - so wie es geschrieben steht - ein Basta!-Kriterium.

Etwas lax könnte man sagen: "Wo Not-Aus drauf steht (und die farbliche Kennzeichnung ist da eindeutig) muss auch Not-Aus drin sein."

Für meinen Fall: Ich könnte das rot/gelbe Ding durch ein schwarzes ersetzen und alles wäre gut (Von der fehlenden Trennmöglichkeit vom Netz abgesehen).
 
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Thema: Gerätehauptschalter - Erreichbarkeit durch Benutzer / Normen
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