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Markus020
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@fuchsi
Ich nehme hier Bezug auf die ÖVE-EN 1 Teil 3 §42 (Verlegung von Leitungen und Kabeln):
unter 42.1.4:
An besonders gefährdeten Stellen, z.b. Fußbodendurchführungen, ist für zusätzlichen Schutz zu sorgen, z.b. durch übergeschobene Kunststoff- oder Stahlrohre oder durch Verkleidungen die sicher befestigt sein müssen.
unter 42.1.5:
Leitungen in Putz und unter Putz sind nach Möglichkeit senkrecht oder waagrecht zu führen.
Ich nehme hier Bezug auf die ÖVE-EN 1 Teil 3 §42 (Verlegung von Leitungen und Kabeln):
unter 42.1.4:
An besonders gefährdeten Stellen, z.b. Fußbodendurchführungen, ist für zusätzlichen Schutz zu sorgen, z.b. durch übergeschobene Kunststoff- oder Stahlrohre oder durch Verkleidungen die sicher befestigt sein müssen.
unter 42.1.5:
Leitungen in Putz und unter Putz sind nach Möglichkeit senkrecht oder waagrecht zu führen.