Produktauswahl für Notstromeinspeisung

Diskutiere Produktauswahl für Notstromeinspeisung im Forum Produkte, Material, Elektrowerkzeug & Werkstoffe im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ein Verwandter von mir bildet sich unbedingt ein, seine Hauptverteilung im Wohnhaus mit einer Einspeisung für Notstrom...
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Hier ist noch etliches Mehr zu bedenken.
1. Der umschalter 4 Polig ist schon mal nicht zulässig dadurch wird die Schutzmaßnahme Schutzerdung aufgehoben.
Eine zusätzliche Sternpunktbrücke am Generator verschlimmert das Ganze noch, da es dadurch zu vagabundierenden Strömen mit weitreichenden Folgen nicht nur für elektrische Ding kommt.

Des weitern ist zu gewährleisten, daß das Aggregat die notwendigen Kurzschlußströme aufbringt um die Sicherungen rechtzeitig auslösen zu lassen. Meistens schaffen solche Teile keine 104 A für B16A Automaten.
 
Octavian1977 schrieb:
Hier ist noch etliches Mehr zu bedenken.
1. Der umschalter 4 Polig ist schon mal nicht zulässig dadurch wird die Schutzmaßnahme Schutzerdung aufgehoben.
Eine zusätzliche Sternpunktbrücke am Generator verschlimmert das Ganze noch, da es dadurch zu vagabundierenden Strömen mit weitreichenden Folgen nicht nur für elektrische Ding kommt.

Des weitern ist zu gewährleisten, daß das Aggregat die notwendigen Kurzschlußströme aufbringt um die Sicherungen rechtzeitig auslösen zu lassen. Meistens schaffen solche Teile keine 104 A für B16A Automaten.
Was für ein Blödsinn.
 
Octavian1977 schrieb:
Hier ist noch etliches Mehr zu bedenken.
1. Der umschalter 4 Polig ist schon mal nicht zulässig dadurch wird die Schutzmaßnahme Schutzerdung aufgehoben.
Eine zusätzliche Sternpunktbrücke am Generator verschlimmert das Ganze noch, da es dadurch zu vagabundierenden Strömen mit weitreichenden Folgen nicht nur für elektrische Ding kommt.

Du hast dir mal die "Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten" angeschaut? Insbesondere die Schaltbilder darin?

Octavian1977 schrieb:
Des weitern ist zu gewährleisten, daß das Aggregat die notwendigen Kurzschlußströme aufbringt um die Sicherungen rechtzeitig auslösen zu lassen. Meistens schaffen solche Teile keine 104 A für B16A Automaten.

Und, was macht man in solch einem Fall? Ideen?
 
Ist völliger Unsinn. Warum soll das Aggregat 104A aufbringen um die B16 auszulösen. Warum überhaupt B16. Ich kann in meiner Anlage auch 35A Neozed haben oder sonst etwas.
Mein Aggregat z.B. hat einen 3-fachen B6 LS eingebaut. Und den kann es bei überlastung auslösen und das reicht. Und ob dahinter noch ein B16 irgendwo sitzt oder ein B32 ist völlig egal. Und wenn ich den Sternpunkt erde, dann funktionieren auch alle FIs in meiner Anlage. Und die sorgen für die schnelle Abschaltung im Fehlerfall und dazu brauchen die 30mA. und nicht 104A
 
Octavian1977 schrieb:
Hier ist noch etliches Mehr zu bedenken.
1. Der umschalter 4 Polig ist schon mal nicht zulässig dadurch wird die Schutzmaßnahme Schutzerdung aufgehoben.
Eine zusätzliche Sternpunktbrücke am Generator verschlimmert das Ganze noch, da es dadurch zu vagabundierenden Strömen mit weitreichenden Folgen nicht nur für elektrische Ding kommt.

Des weitern ist zu gewährleisten, daß das Aggregat die notwendigen Kurzschlußströme aufbringt um die Sicherungen rechtzeitig auslösen zu lassen. Meistens schaffen solche Teile keine 104 A für B16A Automaten.

warum um alles in der Welt sollte der Umschalter die Schutzerdung aufheben???
 
Wenn man vom Netz 4 Polig trennt trennt man auch den Neutralleiter.
Ist der N getrennt hat dieser auch keine Verbindung mit dem PE mehr.
Entweder hat der Generator nun eine Sternpunkterdung die diese Verbindung wieder herstellt, was aber nicht zu empfehlen ist, oder die Umschaltung erfolgt drei polig.

So ist dies übrigens auch in der entsprechenden Norm fest gelegt.

Klar kann man den Generator mit kleineren Sicherungen ausstatten um im Kurzschlußfall rechtzeitig ab zu schalten nur muß man das auch tun!
Es langt natürlich auch wenn der Generator dann abschaltet wegen Überlast aber es muß auf jeden Fall zu einer Abschaltung in der vorgeschriebenen Zeit führen.
 
Octavian1977 schrieb:
Wenn man vom Netz 4 Polig trennt trennt man auch den Neutralleiter.
Ist der N getrennt hat dieser auch keine Verbindung mit dem PE mehr.
Entweder hat der Generator nun eine Sternpunkterdung die diese Verbindung wieder herstellt, was aber nicht zu empfehlen ist, oder die Umschaltung erfolgt drei polig.

So ist dies übrigens auch in der entsprechenden Norm fest gelegt.
In der Tab steht 4-polig. Und das hat auch seinen Grund.
Octavian1977 schrieb:
Klar kann man den Generator mit kleineren Sicherungen ausstatten um im Kurzschlußfall rechtzeitig ab zu schalten nur muß man das auch tun!
Es langt natürlich auch wenn der Generator dann abschaltet wegen Überlast aber es muß auf jeden Fall zu einer Abschaltung in der vorgeschriebenen Zeit führen.
Das muss man nicht tun, das hat jeder Generator, den ich kenne. Meiner hat einen 3poligen B6 LSS
 
Wenn der Generator das Mit bringt um so besser.
Auch wenn die TAB dieses so fordert ist das technisch falsch bzw sehr bedenklich.
Es widerspricht schon mal der Regel, daß man einen PEN nicht schalten darf, was man mit dem 4poligen Schalter und dem neuen Sternpunkt tun würde. Sollte hier mal der Schaltkontakt des Erdungspunktes nicht mehr funktionieren oder hochohmig werden existiert die Schutzmaßnahme "Schutzerdung" nicht mehr.

Professionelle Not- oder Ersatzstromanlagen schalten immer 3 polig und haben einen Generator ohne geerdeten Sternpunkt.
Auch wenn dabei meistens eine Einspeisung über ein Mittelspannungsnetz erfolgt sehe ich keinen Grund, dies bei einer Niederspannungseinspeisung gleich zu tun.
 
man schaltet nicht den PEN, sondern den N. Man hat nirgends einen PEN, der ist zu Ende in der HA-Sicherung.Man erdet am Aggregat den Sternpunkt oder am Anschlusstecker. Geht also von dort zur PA Schiene. Und mit dem dann nur noch N zum Umschalter.
 
Den Sternpunkt des Aggregates darf man aber nicht direkt erden. dessen Erdung muß über den ZEP der Anlage erfolgen!

Trotzdem wird nach VDE der Sternpunktleiter des Generators als PEN bezeichnet, auch wenn dieser separat vom Schutzleiter geführt wird.
Der PEN darf nicht geschaltet werden.
Der PEN vom Versorger wird dann somit am ZEP nicht in N und PE sondern in PEN und PE aufgeteilt.
 
Falsch ! Der Anschluss des Generators erfolgt entweder als TN-S-Netz oder als IT-Netz. In beiden Fällen gibt es keinen PEN! Deshalb kann auch der PEN weder gesteckt noch geschaltet werden. Ab Sternpunkt ist N und PE getrennt geführt. Der PEN des Versorgers wird normgerecht in N und PE getrennt. Allerdings darf der PEN des Versorgers nicht zur Erdung des Generators verwendet werden. Das gilt auch bei PEN-Stützung. Für den Generator ist der lokale Erder der einzige Erder auch wenn dieser mit dem Versorgungsnetz verbunden ist! Nach Definition ist der PEN die Vereinigung des Schutzleiters mit dem Neutralleiter und die existiert nicht bei einem TN-S-Netz.
 
Bitte informiere Dich zunächst in den Normen an geeigneter Stelle bevor Du solch Blödsinn schreibst.

Da der Sternpunktleiter sowohl den Ausgleichsstrom bei asymmetrischer Last (Neutralleiterfunktion) als auch den Fehlerstrom bei Schäden (PE Funtkion) führt ist dieser Leiter als PEN zu bezeichnen.

Das gleiche gilt übrigens für Anlagen mit ein oder mehreren Transformatoren als Einspeisung.

Ob man das dann allerdings als TN-C Bezeichnen soll ist mir auch nicht klar, da ja trotzdem die EMV-Vorteile des TN-S hier übernommen werden und auch 5polig angeschlossen wird.

Bei einer vierpoligen Umschaltung über Null wäre auch ein Generator mit eigener PEN Brücke verwendbar allerdings ist damit keine unterbrechungsfreie Rückschaltung bei Netzwiederkehr machbar.
 
Fakt in einem TN-S-Netz und das liefert normal ein Generator gibt es keinen PEN ! Was denkst du warum der Punkt Sternpunkt beim Trafo und auch beim Generator genannt wird? Über den N fliest der Betriebstrom und nur über den PE der Fehlerstrom zum Sternpunkt. Bei einem PEN marschieren dort Betriebsstrom und Fehlerstrom! Eventuell solltest du selbst noch mal in die VDE schauen! So und wenn du Transformatoren parallel schaltest und das Netz ist ein TN-S-Netz da gibt es auch da keinen PEN! Einen PEN gibt es nur im TN-C-Netz.
 
Schau Dir bitte die Normen an und auch mal den Stromfluß in einer Anlage.

Dann erklärst Du mir mal warum ein Fehlerstrom von der Fehlerstelle aus auf das Gehäuse von Generator oder Trafo fließen sollte.

Der Fehlerstrom fließt vom L über die Fehlerstelle auf den PE und an der Zentralen Erdungsbrücke (ZEP) auf den mit dem Sternpunkt verbundenen Leiter und zurück zum Trafo(generator) Sternpunkt.

Hat die Anlage nur eine Quelle, z.B. einen Trafo liegt der ZEP meist im Trafo oder sehr nahe davor.
Bei mehreren Quellen ist das nicht an zu streben, da ja nur ein ZEP vorhanden sein darf.
Somit ist hier der Sternpunktleiter vom einzelnen Trafo bis zum ZEP ein PEN.
 
Die Verbindung PE zu N ist intern in der Quelle und damit völlig unrelevant. Fakt ab Quelle sind N und PE getrennt geführt und damit gibt es keinen PEN! Weiterhin warum werden Trafos wohl geerdet? Und wenn du schon darauf bestehst wo ist den Erdungspunkt beim Trafo angeschlossen? Richtig am Schutzpotentialausgleich und nicht am Sternpunkt! Die Spinne hat nicht umsonst nur 4 Anschlüsse!
 
ich sehe schon du begreifst die Materie nicht.
Ich kann Dich nur bitten die Materie dir mal an zu lesen.

Ich betreibe hier Anlagen von denen jede mindestens 3 Trafos und 1 oder mehrer Generatoren hat, glaub mir ich weiß von was ich hier schreibe.

Der Leiter vom Sternpunkt bis zum Zentralen Erdungspunkt ist ein PEN, auch wenn hier 5 Adern liegen.
Ob in der Quelle eine PE Verbindung zum Sternpunkt sitzt ist nicht egal sondern führt zu argen Problemen wenn dadurch mehrere dieser Verbindungen bestehen.
 
Du begreifst es einfach nicht. Der Schutzleiter ist im Gegensatz zum Neutralleiter kein aktiver Leiter , er führt also im Normalfall keinen Strom. Nur im Fehlerfall muss er den Fehlerstrom zum Sternpunkt führen können. Beim TN-C-Netz ist der PEN definitionsgemäß auch kein aktiver Leiter obwohl er Betriebsströme führt!
Bei einem TN-S-Netz wird der PE separat zum Sternpunkt geführt und führt dort auch keine Betriebsströme. Deshalb kann es auch keine Ausgleichströme über den PE geben.
Des weiteren wird bei einem TN-System der "erste Fehler" (ein Erdschluss) bewusst eingebaut. (Definition Erdschluss ungewollte Verbindung eines aktiven Leiters mit der Erde) So und wenn wir zum Sternpunkt kommen , das ist nichts weiter als die Verbindung der Rückleiter der einzelnen Wechselspannungsstränge. Den Grund warum der Sternpunkt geerdet wird brauch ich dir nicht erklären, das gehört zu den Grundlagen der Netzformen. Weiter im Text denk mal nach warum die Erdungsgarnitur 4 Anschlüsse hat und nicht 5 ! Der Erdungspunkt befindet sich nicht ohne Grund am
Schutzpotentialanschluss und damit auf sicherem Erdpotential!
Schau dir Deine Anlagen mal richtig an und vor allem Überlege warum diese direkt geerdet sind. Die Forderung das auch der N geschaltet wird existiert auch nicht ohne Grund! Der Schutz bleibt wegen der direkten Erdung (auch des Sternpunktes) trotzdem erhalten. Der Schutzleiter darf deshalb und nur deshalb nicht geschaltet werden. (Aufhebung des Schutzes) So und da der PEN in erster Linie ein Schutzleiter ist darf er nicht geschaltet werden.
 
Ich versuche Dir das gar nicht erst noch mal zu erklären.
Das was Du da schreibst ist Unfug.
Der Sternpunktleiter führt Betriebsstrom und Fehlerstrom und ist somit ein PEN
 
hier noch mal ein artikel der ep.
Passt ungefähr zu dem Thema aber vor allem um Bild 2 geht es hier. Ob die zweite Einspeisung nun ein Trafo oder Generator ist spielt keine Rolle.

Klar ist, das obwohl an dem Teil PEN steht, die Schutzleiter dort NICHT angeschlossen werden dürfen, die Schutzleiter erhalten die Verbindung zum N und PEN NUR über die eine Brücke des ZEP
 
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Thema: Produktauswahl für Notstromeinspeisung
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