Fragen zur Zähleranmeldung

Diskutiere Fragen zur Zähleranmeldung im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Guten Tag liebe Forenuser, ich bin seid kurzem Selbständig im Elektrohandwerk. Im jahr 2011 hab ich meinen Meistertitel erfolgreich erworben...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
J

jay-cuba

Guest
Guten Tag liebe Forenuser,

ich bin seid kurzem Selbständig im Elektrohandwerk. Im jahr 2011 hab ich meinen Meistertitel erfolgreich erworben.
Der Meistertitel plus einige weitere Voraussetzungen (TAB) befähigen mich zur Zähleranmeldung unter anderem.

Nun habe ich ein paar Fragen, die mir in den letzten Monaten/Jahren aufgekommen sind, die ich nun endlich mit eurer Hilfe klären möchte,
damit ich vor dem Kunden nicht Steiff stehe und nichts rausbekomme..

Ich schildere ein Beispiel:
Aus einer Gewerbeeinheit (Sparkasse) die aufgelöst wurde, sollen nun zwei Wohnungen eingerichtet werden.
Dafür sollen zwei Zähler vorgesehen werden. Vorher war nur ein Zähler vorhanden.
Nun ist es so, dass nach meiner Beurteilung die Leitungsdimensionierung noch ausreicht.

1. Frage:
Kann ich nun ohne weiteres eine Zähleranmeldung vornehmen und die EnBW kommt dann vorbei und schraubt einfach den Zähler hin
oder müsste ich das irgendwie mit der EnBW abklären, ob das noch in Ordnung ist oder ob die was dagegen sagen.

Der alte Zählerplatz (im Keller) ist nicht auf dem neuesten Stand und es gibt auch keinen Platz für einen neuen Zähler.
Der Kunde möchte den Zählerplatz nicht komplett erneuern.
Deswegen mein Vorschlag: Ich montiere einen neuen Zählerschrank nach Vorschrift und setze dort meine Zähler ein unabhängig vom alten Zählerplatz.

2. Frage:
Ist das Zulässig einfach neben einem alten Zählerplatz einen neuen Zählerschrank zu montieren, für weitere Zähler (solange der Leitungsquerschnitt ausreicht) ?
Oder ist der Kunde gezwungen alles neu zu installieren bzw. eine andere Lösung zu finden?

3. Frage:
Allgemeine Frage: Kann ich, wenn ich einem alten Zählerschrank begegne, den einfach erneuern ohne eine Zähleranmeldung vor zu nehmen?
Der Zähler bleibt ja weiterhin bestehen. Er wurde nur in den neuen Schrank verlegt..

Ich möchte diese Fragen einfach klären, damit ich dem Kunden immer eine richtige Aussage machen kann und vor EnBW nicht blöd dastehen möchte.

Danke im Voraus.
Mfg Jakob
 
Ist dein Betrieb auch beim Versorgungsnetzbetreiber eingetragen? Einfach nur die Voraussetzungen zu erfüllen hilft Dir dabei nicht.

Zunächst mußt Du den Leistungsbedarf des Kunden ermitteln.
Dann kannst Du beim Versorgungsnetzbetreiber, einen Antrag auf Leistungserhöhung stellen. Den Antrag kann man meist auf der Heimseite des VNB herunterladen.

Ob der alte Zählerschrank bestehen bleiben kann mußt Du selbst entscheiden.
Möglicherweise langt es nebendran ein ergänzendes Zählerfeld anzubauen und von dem Alten Schrank die Kupferschienen durch zu verbinden.

Der Neue Zählerplatz ist nach aktuellen Normen und Richtlinien auszuführen, was auch eine Aufteilung des PEN (sofern kein TT Netz) bereits am Hausanschlußkasten verlangt. möglicherweise muß dann der alte Schrank angepasst werden.

Zählerplätze in einem Gebäude sind an einer Zentralen Stelle zu erstellen. das wahlose Verteilen ist nicht zulässig. Einen unabhängigen neuen Zählerplatz kann man gar nicht erstellen, da spätestens mit dem Potentialausgleich und PEN Aufteilung wieder Abhängigkeiten entstehen.
 
Der alte Zählerplatz (im Keller) ist nicht auf dem neuesten Stand und es gibt auch keinen Platz für einen neuen Zähler.
Der Kunde möchte den Zählerplatz nicht komplett erneuern.
Deswegen mein Vorschlag: Ich montiere einen neuen Zählerschrank nach Vorschrift und setze dort meine Zähler ein unabhängig vom alten Zählerplatz.

Hallo mein Sohn hat sich im alten Wirtschaftsgebäude eine Wohnung eigerichtet in welchen von einen E. Unternehmen auch ein Zählerschrank eingebaut wurde ,da die Versorgung durch den alten Zählerschrank nicht möglich war.(alles belegt und nicht mehr auf neuen Stand 1972 )
Dazu wurde der Zähler des alten Zählerschrankes in den neuen Zählerschrank verlegt. Nun wird das alte Haus durch den neuen Anschluss versorgt Die alte Zählerschrank mit FI und LSS aber ohne Zähler blieb erhalten und ist damit eigentlich ein Verteiler . Der alte Zähler wurde in Zusammenarbeit mit dem E. Unternehmen und dem Versorger in den Neuen Schrank verlegt,welcher dann auch die Verplombungen vornahm .Ein eigenmächtiges verlegen des Zähler wird nicht toleriert .
mfg Sepp
 
Der Neue Zählerplatz ist nach aktuellen Normen und Richtlinien auszuführen, was auch eine Aufteilung des PEN (sofern kein TT Netz) bereits am Hausanschlußkasten verlangt. möglicherweise muß dann der alte Schrank angepasst werden.

Achtung:
Hierbei handelt es sich zum Glück nur um die private Meinung von Oktavian1977!
 
ego1 schrieb:
Der Neue Zählerplatz ist nach aktuellen Normen und Richtlinien auszuführen, was auch eine Aufteilung des PEN (sofern kein TT Netz) bereits am Hausanschlußkasten verlangt. möglicherweise muß dann der alte Schrank angepasst werden.

Achtung:
Hierbei handelt es sich zum Glück nur um die private Meinung von Oktavian1977!
Was ist denn deine Meinung dazu? Was ist Vorschrift? Bzw. wo kann ich es nachlesen?
 
Ist nicht nur meine persönliche Meinung sondern auch in der VDE 0800-174-2 nachzulesen. Eine Empfehlung wird zusätzlich in der 0100 Teil 410 ausgesprochen

Diverse Sachverständige und Fachzeitschriften sind übrigens auch dieser "Meinung"
 
Ich halte mich an unsere TAB. Hier steht, das eine Auftrennung im Hauptstromsystem vorteilhaft ist. Hier steht nicht, das die komplette Installation angepasst werden muß.

Was in der Praxis wohl auch eine Farce währe, z.B. wenn ein eigener Zähler für einen Antennenbetreiber in einem Mehrfamilienhaus installiert werden soll, und dieser dann mal eben die Neuinstallation der Elektroinstallation zahlen soll, weil die nicht ab HAK mit separatem Schutzleiter installiert ist.
Kommt mal wieder in der Praxis an!!!
 
ego1 schrieb:
Kommt mal wieder in der Praxis an!!!
Bei uns ist es so wenn 50% oder mehr an neuen Zählern neu eingebaut werden muss die Zähleranlage auf die neuen Vorschriften angepasst werden.
 
Ein weiterer Zähler wird eh nicht reichen, da du noch einen für 'Allgemeinstrom' benötigst, für den den VNB grundlos extra abkassiert.

Ich würde es bei den einen Zähleranschluß belassen und drei beglaubigte Zwischenzähler einbauen und dann direkt mit den Mietern abrechnen. Der Kunde spart dabei mehrere tausend Euro Anschlußgebühren für die Strommafia.

mfG
 
Lt. Gesetz muss jeder Mieter sich seinen Anbieter frei wählen können. Das wirst du mit deinen Zwischenzählern schwer realisieren können.

Wer ist denn die "Strommafia"? Alle die Solarstrom erzeugen und verkaufen :(
 
Die TAB ist nicht als Ersatz zur Vde sondern als Ergänzung zu sehen.
Die TAB kann mehr fordern als die Vde aber nicht Teile der VDE außer Kraft setzen.
 
für den den VNB grundlos extra abkassiert.

Was ein Stuss.
Dafür erstellt der Stromversorger eine ordentliche Rechnung.
Ich kenne genug Hausverwaltungen, welche eben keinen Zwischenzähler für Dinge wie Antennen oder Heizungen wünschen, eben weil dann jemand intern ablesen muß.
 
Bisher schweigt Jacob.
 
werner_1 schrieb:
Lt. Gesetz muss jeder Mieter sich seinen Anbieter frei wählen können. Das wirst du mit deinen Zwischenzählern schwer realisieren können.
Kein Problem. Im Mietvertrag wird dies schriftlich festgehalten, das die Energieabrechnung einschl. Strom komplett über den Vermieter zu erfolgen hat und dafür der Vermieter für einen günstigen Versorger. Bei einer größeren gemeinsamen Stromabnahme bekommt man auch leichter günstige Tarife.
Bei einer gemeinsamen Gaszentralheizung geht es auch nicht. Vielleicht möchte der andere lieber mit Öl heizen, weil er im Mineralölhandel arbeitet und der dritte aus Überzeugung lieber mit Holzpellets oder Fernwärme aus der Biogasanlage. Da kann sich der Mieter nicht einmal aussuchen, ob mit Verdunstungsröhrchen oder mit Wärmezähler abgerechnet wird.
Wo kommen wir denn da hin und warum sollte der Strombezug privilegierter sein als der Gasbezug. Und wenn der Mieter das unbedingt will, er muss die Wohnung ja nicht nehmen, er wird ja nicht dazu gezwungen.

mfG

PS: Und es bleibt den Mieter immer noch freigestellt, sich auf eigene Kosten einen eigenen Hausanschluss legen zu lassen, wenn er meint damit günstiger zu fahren.
 
Moorkate schrieb:
werner_1 schrieb:
Lt. Gesetz muss jeder Mieter sich seinen Anbieter frei wählen können. Das wirst du mit deinen Zwischenzählern schwer realisieren können.
Kein Problem. Im Mietvertrag wird dies schriftlich festgehalten, das die Energieabrechnung einschl. Strom....
Gut, dass das Geben von Rechtsberatung immer noch nur Anwälten vorbehalten ist.
 
werner_1 schrieb:
Wer ist denn die "Strommafia"? Alle die Solarstrom erzeugen und verkaufen :(
Strommafia ist für mich diese EEG-Zwangsabgabe und sonstige Monopolisten, die meinen ihre Kunden abzocken zu können.
Wenn einer ein paar qm an Dachfläche mit Solaranlagen hat ist O.K, sofern zunächst für den Eigenbedarf geplant und den Rest zum Marktpreis verkauft. Aber wenn ich hier sehe dass Bauern extra riesige Unterstände mit Photovoltaik gebaut haben oder im Osten ganze Hänge damit vollpfastern; hier bei uns die ganze Küste mit den Windrädern vollspargeln oder du dich auf den Oktober freust, da du wieder weiter als 100m gucken kannst, kommt mir das Kotzen.
Ich bin nicht bereit unsere notleidene Milchbauernschaft mittels Zwangsabgabe unter die Arme zu greifen, ich musste bei der Abwicklung meiner alten Firma auch sehen, wie ich zurande komme, dafür wurde kein Zwangstopf eingerichtet.
Zumal ich auch die negativen Auswirkungen tragen muss, wie z.B den penetranten Gestank gegorenen Mais von der Biogasanlage bei NW-Wind - den tollen Ausblick auf eine weiße Stangenlandschaft oder sonstige Monokulturen. Und wenn die in Bayern unbedingt Strom brauchen, sollen die doch zuerst die Theresienwiese mit Mais bepflanzen und drei Windräder drauf stellen. Die haben auch genug Berghänge wo so einige qkm Photovoltaik raufpassen. Und einige Täler müssten dann als Stromspeicher herhalten.
Dann wäre eine aufwändige und verlusstbehaftetete Stromtrasse von Nord nach Süd passe.

mfG
 
@Moorkate
Sag mal, liest Du den Mist auch durch, den Du schreibst?

mfg audi-raser :roll:
 
audi-raser schrieb:
@Moorkate
Sag mal, liest Du den Mist auch durch, den Du schreibst?

mfg audi-raser :roll:

Man könnte die Frage, die "audi-raser" gestellt hat, auch in leicht abgewandelter Form schreiben, nämlich so:

"Sag mal, glaubst Du den Mist auch, den Du schreibst?"


.
 
audi-raser schrieb:
audi-raser :roll:
Aha bist auch solch einer der sich mittels der EEG-Umlage an dem sauer verdienten anderer bereichert und dann unweltfreundlich mit dem übermotorisierten Audi vorbildlich durch die Gegend rast. Fahr mal lieber weiter mit deinem Trecker und den überladenen Silowagen die kleinen Straßen kaputt - die Allgemeinheit wird schon dafür aufkommen! Es würde mir schon völlig reichen, wenn du den Schlamm, Gülle und die festgefahrenen Maisbatzen von der Straße räumen würdest. Die Leute aus der Stadt denken doch ich wohne auf den Acker, wenn die mein Wagen sehen.
Für solche Leute wie dich hätte ich gerne eine Blitzerlizenz - dann würde ich mich ebenfalls wie die Energiebauern dumm und dämlich verdienen.

mfG
 
@Moorkate
Ich besitze keinen übermotorisierten Audi, noch besitze ich irgendwelche PV-Anlagen, Windräder oder sonstige Anlagen. Ich bin auch kein Landwirt und fahre mit irgendwelchen Treckern die "armen" und kleinen Straßen kaputt. Ich habe keine Ahnung, wie Du zu derartigen Behauptungen kommst. Bitte in Zukunft sachlich bleiben.

Danke und Gruß,

audi-raser
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Fragen zur Zähleranmeldung
Zurück
Oben