Ableiter nach Zähler ??

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reinerdoll

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Hallo,

ich möchte einen Dehnshield dreiphasig direkt nach dem Hausanschluss einbauen lassen (TN-C Netz).

Der Elektriker sagt nun, die Bayernwerke lassen das nicht zu, wegen möglichem Verbrauch im Ableiter (bei ner Funkenstrecke ??) sei das nur im Nachzählerbereich erlaubt.

Das ist technisch doch Unsinn, oder ? Im Ernstfall bleibt vom Zähler ein rauchendes Gehäuse oder so übrig ...
 
Hallo,
dazu gibt es TAB (Technische Anschlussbedingungen) des Versorgers, in denen sowas geregelt ist.
 
Ableiter im Vorzählerbereich müssen gewisse Vorgaben erfüllen - das tut z.B. der Dehnventil ZP.
 
T.Paul schrieb:
Ableiter im Vorzählerbereich müssen gewisse Vorgaben erfüllen - das tut z.B. der Dehnventil ZP.
Ob der Versorger die haben will, ist dann halt die 2.Frage.
Also der Einfachheit halber nach dem Zähler setzen. Wenn der Zähler dann Schrott ist, dann bekommst du einen Neuen und das ist dann das Problem des Versorgers.
 
Damit das Ding aber richtig funktionieren kann muß es an der Eintrittsstelle ins Haus sitzen.
Nach dem Zähler ist definitiv der falsche Platz.
 
Bei uns ist das bereits in den TAB geregelt und auch in den Aufbauzeichnungen der Zählerplätze - mit seperatem Gehäuse plombierbar und auf den Sammelschienen vor dem Zähler im Zählerschrank ... Von daher kann ich die hier jederzeit einbauen. Es geht halt nur nicht jeder x-beliebige Ableiter!
 
Hallo T.Paul, du bist mir zuvor gekommen. Ist doch in den TAB geregelt:

"(4) Wird ein Überspannungsschutz nach DIN VDE 0100-443 mit Überspannungs-
Schutzeinrichtungen vom Typ 2 oder Typ 3 nach DIN EN 61643-11 (VDE 0675-6-11) vorgesehen,
nimmt der Errichter den Einbau der Schutzeinrichtungen im nicht plombierten Teil
der Kundenanlage vor.
(5) Wird ein Überspannungsschutz nach DIN EN 60305 (VDE 0185-305) mit Überspannungs-
Schutzeinrichtungen vom Typ 1 nach DIN EN 61643-11 (VDE 0675-6-11) vorgesehen,
so dürfen Überspannungs-Schutzeinrichtungen im plombierten Teil der Kundenanlage
eingebaut werden, sofern sie den Anforderungen der Richtlinie „Überspannungs-Schutzeinrichtungen
Typ 1“ 17 entsprechen."
 
bayernwerke

ich hab das evu angeschrieben, die sagen folgendes :

einbau ungezählt erlaubt, wenn nach vde typ 1 vorliegt, der keinen eigenstrom (auch keine led oder so) verbrauchen darf.

dehn schreibt :

im gezählten bereich ableiter nur in gebäuden ohne äußeren blitzschutz. sowohl dehn shield als auch dehn ventil erfüllen die vorausetzungen.

(by the way : unterschied ist die stromtragfähigkeit, oder ?)
 
Nein, du verstehst das falsch. Die VDN-Richtlinie, auf die auch dein Netzbetreiber hinweist (Eigenstrom), erfüllt nur der Kombi-Ableiter DEHNventil ZP und der Blitzstrom-Ableiter DEHNbloc.

Der Kombi-Ableiter DEHNshield ist relativ neu und erfüllt angeblich grundsätzlich die Anforderungen im Vorzählerbereich zu funktionieren, ist aber von den Netzbetreibern noch nicht zugelassen. Zumindest ist das mein letzter Stand bei Vattenfall/Hamburg Netz. Ich gehe auch nicht davon aus, dass er jemals zugelassen wird, denn er hat einen Eigenstromverbrauch für die Funktionsanzeige - und die ist nach benannter VDN-Richtlinie unzulässig vor dem Zähler.
 
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