Blitzableiter einfach abflexen?

Diskutiere Blitzableiter einfach abflexen? im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo! Heute wurde bei uns, vom Vermieter, ein Fallrohr "repariert"! Vorher war das Fallrohr aus Metall und ein Blitzableiter dran befestigt...
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Stephan1999

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Hallo!

Heute wurde bei uns, vom Vermieter, ein Fallrohr "repariert"!
Vorher war das Fallrohr aus Metall und ein Blitzableiter dran befestigt.
Jetzt läuft das alte Fallrohr in ein oranges Kanalrohr und der Blitzableiter ist einfach durchtrennt.

Kann mir jemand sagen, ob das einfach so zulässig ist?
Wenn nicht, an wen wende ich mich deswegen?

Vielen Dank für Antworten!


Stephan
 
An den Vermieter. irgend etwas durchtrennen geht gar nicht.
 
Stephan1999 schrieb:
Jetzt läuft das alte Fallrohr in ein oranges Kanalrohr und der Blitzableiter ist einfach durchtrennt.

KG Rohr hat im Aussenbereich nichts zu suchen.

Lutz
 
elo22 schrieb:
KG Rohr hat im Aussenbereich nichts zu suchen.

Lutz
Stimmt, genauso wie Erdkabel nicht in die Erde verlegt werden darf. Ich hätte dafür diese Pappröhren, auf die diese Teppiche gerollt sind genommen. Die sind billiger und umweltfreundlicher, da diese verrotten, genauso wie stoffumantelte Leitungen. Wer PVC-Plastik einfach in die Erde eingräbt ist ein Umweltfrevel!

mfG
F.T.
 
Außen Ja
Sonne wahrscheinlich nicht.
Ich vermute mal dahin sollte der Satz "für Außen nicht geeignet" zielen

Blitzableiter ist wieder fachgerecht her zu stellen.
 
:?:

Wo ist denn da ein Blitzableiter?

Bild 1 zeigt eigentlich nur die Erdung eines Fallrohrs ...

P.
 
Einen Blitzableiter sehe ich auch nicht.
Das verwendete KG-Rohr ist für den Zweck nicht vorgesehen; wird aber die nächsten 20 Jahre problemlos überstehen. Vorher wird sich das Rohr wahrscheinlich aufgrund der falschen Fließrichtung zugesetzt haben. In der Verbindungsmuffe können sich so Laub und kleine Stöckchen festsetzten und mit der Zeit das Rohr verstopfen.
 
Metallene Fallrohre darf man als Blitzschutzleitung verwenden unter bestimmten Bedingungen. Ergo wird das bei dem Fallrohr so gewesen sein.
 
:lol:

Wahrscheinlich hat der Hausbesitzer schon längst veranlaßt, dass die Lücke in der Blitzschutzanlage
von einem Fachmann fachmännisch geschlossen wird!

Das dauert halt, bis so ein Fachmann Zeit findet einen solchen Kleinauftrag zu erledigen.

Man muss nur daran glauben ...

P.
 
Hallo!

Danke für die Antworten!

Das Haus ist wohl keine 20m hoch, wenn ich richtig gegoogelt hab, ist dann eh kein Blitzableiter vorgeschrieben?! ( sag ich mal ganz vorsichtig )

JA, an Erdung hab ich nicht gedacht. Wieder was gelernt.
Die Dachrinnen untereinander sind auch mit Kabeln verbunden, einen Blitzableiter gibt es tatsächlich aber trotzdem.

:lol:

Besser man fragt mal nach!!!

Wichtig ist mir dabei, daß wir nicht plötzlich lebensgefährlichen Konstruktionen ausgesetzt sind!


Liebe Grüße

Stephan
 
Stephan1999 schrieb:
Heute wurde bei uns, vom Vermieter, ein Fallrohr "repariert"!
Vorher war das Fallrohr aus Metall und ein Blitzableiter dran befestigt.
Jetzt läuft das alte Fallrohr in ein oranges Kanalrohr und der Blitzableiter ist einfach durchtrennt.

Kann mir jemand sagen, ob das einfach so zulässig ist?
Die Frage beinhaltet bau- und mietrechtliche sowie normative Aspekte.
  1. Baurechtlich dürfen freiwillig errichtete Blitzschutzsysteme beseitigt werden
  2. Mietrechtlich stellt jedenfalls die Beseitigung einer funktionstüchtigen Blitzschutzanlage eine Minderung dar
  3. Normativ darf durch die Beseitigung nicht die vorgeschriebene Erdung einer Dachantenne entfallen
Stephan1999 schrieb:
Das Bild lässt keinen Rückschluss zu ob der Erdungsleiter mit dem Schutzpotenzialausgleich des Gebäudes niederohmig und blitzstromtragfähig verbunden ist und wie stark der feuerverzinkte Draht im Erdreich korrodiert ist.

Stephan1999 schrieb:
Da war ja ein echter Experte am Werk, der die Muffen entgegen der Fließrichtung angeordnet hat. :roll:

Direkte Blitzschäden sind einschließlich abgefackelter Gebäude weniger schadensträchtig als die davon ausgelösten mittelbaren Überspannungsschäden im Umfeld.

Das beste Mittel gegen Überspannungsschäden, die über Energie- und Kommunikationsleitungen ins Gebäude eindringen können, ist ein normkonformer Schutzpotenzialausgleich, in den alle Haussysteme eingebunden sind. Mit (neuem) Blitzschutzsystem sind energetisch koordinierte Blitzstrom- und Überspannungsableiter Pflicht, ohne LPS nur noch Kür.

"Bestandsschutz" fällt nicht vom Himmel, der kann nur beansprucht werden, wenn nachweislich die zum Zeitpunkt der Fertigstellung geltenden Normen eingehalten wurden.
 
Beim Auto sind auch keine Nebelleuchten vorgeschrieben. Sind sie aber dran, dann müssen sie auch funktionieren. Genauso ist das beim Blitzableiter. Den darf man nicht einfach wegflexen. Evtl ist ja eine Antenne oder Schüssel auf dem Dach, die ohne Blitzableiter dann eine eigene Erdung benötigt.
 
bigdie schrieb:
Beim Auto sind auch keine Nebelleuchten vorgeschrieben. Sind sie aber dran, dann müssen sie auch funktionieren. Genauso ist das beim Blitzableiter. Den darf man nicht einfach wegflexen.
Alles was nicht verboten ist, ist erlaubt.

In der Schweiz werden nach SEV 4022 bzw. neuer SNR 464044 Blitzschutzanlagen und die dazugehörigen Erdungsanlagen behördlich von einem Blitzschutzaufseher abgenommen und auf die Einhaltung der Prüfungsintervalle kontrolliert.

Ich bin noch lernfähig und lasse mich durch Zitat belehren, dass es bei uns etwas ähnliches gibt. Bis dahin bleibe ich dabei, dass selbst die widersinnige Demontage eines intakten und normaktuellen Blitzschutzsystems nur dann baurechtliche Konsequenzen hat, wenn sie vorgeschrieben ist.

Auf die anderen Aspekte hatte ich bereits hingewiesen.
 
Hallo?
War meine Anfangsfrage, ich bin Laie, so unpassend, zu der Konstruktion?
Bei meinem anderen Thema wird unterstellt, ich würde den Vermieter evtl. abzocken wollen!!!

Also, wenn ich sehe das etwas, das ich für einen Teil eines Blitzableiters halte, abgetrennt wird, sollte ich da nicht lieber mal Experten fragen?

Sorry, bin grad etwas aufgebracht!!!

Danke an alle Helfenden


Stephan
 
Gibt es auf dem Dach eine Antenne oder Satelitenschüssel?
 
Hallo!
Die Satschüsseln hängen alle an der Hauswand!
Meist Giebelseite aber mind. 2 Meter von der Dachkante entfernt. Ich denke den Ableiter gibts auch nur, weil es mal eine Schule war. Sonstige Antennen gibt es nicht. Nur zwei Schornsteine.
Wenn es also "nur" die Erdung des Fallrohres war und die entsprechende Rinne, mit oberem Fallrohr per Kabel mit einer anderen Rinne verbunden ist und diese Rinne noch geerdet ist, dann dürfte es wohl soweit sicher sein. Nehme ich mal an!!! Ausser das die Optik unter dem Kanalrohr leidet :lol:

Danke für all die nette Hilfe und Auskunft,


Stephan
 
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