1-Mann Firma macht Elektroarbeiten o. Zuslassung u. Abnahme

Diskutiere 1-Mann Firma macht Elektroarbeiten o. Zuslassung u. Abnahme im Forum Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme im Bereich DIVERSES - Hallo hier erstmal als Neuling ins Forum, unsere ältere Tante ist auf eine 1 Mann "Baufirma" hereingefallen und ist in der Angelegenheit...
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Wenn die Beschaffenheit nicht konkretisierend vereinbart wurde, schuldet der Auftragnehmer eine übliche Beschaffenheit unter Einhaltung aller anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme.

Das wäre dann aber gemein, weil man ja nicht weiss wann Abnahme ist, sowas kann sich ja schonmal verzögern.
Wenn dann bin ich der Meinung das zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die anerkannten Regeln der Technik gelten müssen, weil dies sonst eine doch erhebliche Benachteilungung des AN sein kann. Zum Ziel des ausgewogenen Kräftegleichgewichts bzw. einer nicht gerechfertigten Benachteiligung müsste man so verfahren.
 
Befrag doch mal die Jungs beim Berliner Flughafen zu dem Thema ;)
 
Wichtig sind zwei Dokumente die Kopie der Handwerkerkarte und der Ausweis der Netzbetreibers über die Eintragung in das Installateurs bzw. Bundesinstallateursverzeichnis.
Diese Dokumente sollte man sich als Kopie vor dem Auftrag aushändigen lassen.



ok, also bei ein kopletten Neuverkabelung der Dachgeschosswohnung ist das vorzulegen, egal wer für ggf. als Schwarz oder Subunternehmer tätig war. Es selbst hat lt. HK nicht die Zulassung.
 
Nein, keiner legt das pauschal vor - aber auf Anfrage muss er das können, sonst ist er nicht zugelassen für diese Tätigkeiten. Das hat auch nichts mit einer kompletten Neuverkabelung zu tun - auch eine neu installierte Steckdose in einer bestehenden Anlage (Erweiterung) erfordert dies. Das Elektrohandwerk ist ein streng geschützter Berufszweig in Deutschland aufgrund der ausgehenden Gefahren und darf ohne Zulassung nicht betrieben werden.

Wenn du zu einem Arzt gehst, erwartest Du ja auch, seine Zulassung auf Verlangen vorgelegt bekommen zu können und das sich am Ende nicht herausstellt, dass er das schnippeln auf dem Schlachthof als Hilfskraft erlernt hat. Deswegen liegt nicht gleich eine Kopie jeder Terminbestätigung bei ...
 
Wenn du zu einem Arzt gehst, erwartest Du ja auch, seine Zulassung auf Verlangen vorgelegt bekommen zu können und das sich am Ende nicht herausstellt, dass er das schnippeln auf dem Schlachthof als Hilfskraft erlernt hat. Deswegen liegt nicht gleich eine Kopie jeder Terminbestätigung bei ...

Hier scheinst du in den Bezug auf den Artz zu irren.
Ein Artz muss seine Examen abgeschlossen haben um zu praktizieren (Bei Elektro Meisterprüfung). Er benötigt eine Approbation (Eintragung indie Handwerksrolle). Eine Zulassung braucht er nur für die Abrechnung (Eintragung in das Installateursverzeichnis). Allerdings darf er keine Dinge tun für die er nicht ausgebildet ist.(Beim Elektriker nicht ab Netzen unterSpannung herstellen wenn ein AuS Schein nicht vorliegt).

Ich hoffe das Beispiel ist transpararent geworden.
 
Befrag doch mal die Jungs beim Berliner Flughafen zu dem Thema Wink

Wir kommen maximal bis Stuttgart oder Hannover. Berlin hatten wir noch nie einen Auftrag. Evtl. zum Glück?
 
Die HwO spricht von zulassungspflichtigem Handwerk und bezeichnet den Eintrag in die Handwerksrolle entsprechend als Zulassung nach Qualifikationsnachweis - ich glaube der Rest ist Wortklauberei und für den Themenstarter ist es unerheblich ins letzte Detail zu gehen :roll:
 
elektroblitzer schrieb:
Allerdings darf er keine Dinge tun für die er nicht ausgebildet ist.(Beim Elektriker nicht ab Netzen unterSpannung herstellen wenn ein AuS Schein nicht vorliegt).

Bereits das Feststelllen der Spannungsfreiheit zählt zum AuS. Abgesehen davon: Die Regeln zum AuS sind zunächst lediglich unter Arbeitsschutzgesichtspunkten zu betrachten. Gegen die darf ein Unternehmer persönlich jederzeit verstoßen - erst Recht wenn er nicht bei der für ihn zuständigen BG versichert ist.
 
Epileptriker hat folgendes geschrieben:
Bereits das Feststelllen der Spannungsfreiheit zählt zum AuS.
Völliger Blödsinn.

Dito Blödsinn.
Spannungsfreiheit feststellen hat keine besondere Gefährdung.
 
Der Arbeitsschutz ist ein Gesetz und kein Wunschkonzert.
Die Berufsgensossenschaften setzten zwar zusätzliche Regeln auf für den Versicherungsschutz, aber Grundsätzlich ist der Arbeitgeber vom Gesetz her schon verpflichtet alles notwendige zu tun den Arbeitnehmer vor Gefahren durch die Arbeit zu schützen.

Feststellen der Spannungsfreiheit zählt wirklich unter AuS, dies ist aber die einzige zulässige Arbeit unter Spannung die eine Elektrofachkraft ohne die Zusatzausbildung AuS machen darf.
 
Schwarzarbeit

Nun mal Hand aufs Herz und mal ehrlich gesagt:
Wer von uns allen Forumsteilnehmern hatte schon nebenbei (Schwarz)gearbeitet?
Es werden bestimmt nicht wenige sein die neben ihren Bau das Nachbarhaus gleich mit installierten oder nur auf Empfehlung des Onkels bei dessen Freund einige Steckdosen verlegten.
Ich kenne viele Beispiele, als mein Bruder 1985 sein Haus baute wo ich auch die Elektrik machte, da bemerkte ich im ganzen Neubaugebiet am Wochenende eine weitaus höhere Bautätigkeit als unter der Woche.
 
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