Frage zu Antennenblitzschutz

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yourmajesty

Guest
Hallo,

ich würde mir gerne eine vertikale Antenne - in etwa sowas http://i219.photobucket.com/albums/cc11 ... ntenne.jpg - am Flachdach unseres Hauses anbringen.

Wie genau muss ich diese betreffend Blitzschutz anbinden?

A) Mast an vorhandenem äußeren Blitzschutz anbinden + Mantel (Schirmung) der Koax-Zuleitung an Potentialausgleichsschiene

B) Mast an Potentialausgleichsschiene + Fangeinrichtung höher als Antenne und Mast

A) wäre meine Idee gewesen, B) die Aussage eines Elektrikers im Ort. Kann mir B nur schwer vorstellen - wenn die Antennen-Mast Konstruktion etwa 10m ist, muss die Fangeinrichtung ja noch höher sein...

Danke,
Thomas
 
yourmajesty schrieb:
B) Mast an Potentialausgleichsschiene + Fangeinrichtung höher als Antenne und Mast

A) wäre meine Idee gewesen, B) die Aussage eines Elektrikers im Ort. Kann mir B nur schwer vorstellen - wenn die Antennen-Mast Konstruktion etwa 10m ist, muss die Fangeinrichtung ja noch höher sein...

Richtig.
 
Grundsätzlich sind Leitfähige Aufbauten die einen leitfähigen Anschluß ins Innere des Gebäudes haben mit Fangstangen gegen Einschläge zu schützen, eine einzelne langt da möglicherweise nicht.

Zu der Blitzschutzanlage sind diese Aufbauten zu Isolieren.
Und zwar entweder durch ausreichenden Abstand (muß man berechnen oder mindestens 60cm), oder durch Hochvolt Isolierte Ableiter (teuer).

Ist ein Äußerer Blitzschutz installiert muß auch ein innerer Blitzschutz vorgesehen werden.

Ist für das Haus kein äußerer Blitzschutz vorhanden zwingt eine Antenne nicht diesen zu installieren.
Die Antenne muß aber egal ob Blitzschutz oder nicht, fachgerecht an den Potentialausgleich des Gebäudes angeschlossen werden.

Siehe zum Thema Blitzschutz auch den DEHN Blitzplaner
 
Leider kapier ich es nach wie vor nicht ganz.

Was ich verstanden habe:
Antennenmast muss in jedem Fall an die Potentialausgleichsschiene geführt werden. Ist natürlich klasse, wenn Antenne am Dach und PA-Schiene im Keller situiert ist = quer durchs Haus....?

Aber die Antwort von T-Paul verstehe ich nicht ganz.
Wenn unser Haus keinen äußeren Blitzschutz, also keine "Blitzableiter" hätte, dann müsste ich die Antenne nicht zusätzlich mit Fangstangen überragen?
Ich beziehe mich wieder auf die Beispiele die ich in Bildform angeführt habe.

Was würde passieren, wenn ich den Antennenmast mit den "Blitzableitern" des Hauses verbinde. Warum ist das nicht zulässig?

Danke für Eure Geduld.

lG, Thomas
 
Wenn Du den Antennenmast mit den Blitzableitern verbindest oder der Abstand zu diesen nicht ein hältst fließt ein Blitzteilstrom über diese Verbindung ins Haus und richtet enormen Schaden an.
Ein Äußerer Blitzschutz hat die Aufgabe den Blitz außerhalb des Gebäude auf kürzestem Weg ins Erdreich zu leiten.

Damit hättest Du keinen Blitzschutz sondern eine Blitzfangeinrichtung gebaut.

Wenn man sich vor Blitzeinschlägen schützen will benötigt man eine funktionsfähige Blitzschutzanlage, mit Fangstangen, Ableitern, Erdern etc.
Wenn einem das Risiko egal ist läßt man diese weg, sofern nicht durch z.B. Bauordnung gefordert.

Wenn ich richtig verstehe ist auf dem Haus aber eine Blitzschutzanlage installiert.
in veralteten Normen wurde eine Verbindung aller leitfähigen Dachaufbauten mit dem Blitzschutz gefordert, das dies aber enorme Probleme bereitet hat man festgestellt und die Norm schon vor etlichen Jahren (20 Jahre? 30 Jahre?) dahingehend geändert.
 
Octavian1977 schrieb:
Wenn Du den Antennenmast mit den Blitzableitern verbindest oder der Abstand zu diesen nicht ein hältst fließt ein Blitzteilstrom über diese Verbindung ins Haus und richtet enormen Schaden an.

Auch getrennte Fangeinrichtungen verhindern keine Überspannungen in den angeschlossenen Leitungen - dessen Schirme ohne Ableiter an den PA anzuschließen ist daher genauso grober Unfug.
 
yourmajesty schrieb:
Was ich verstanden habe:
Antennenmast muss in jedem Fall an die Potentialausgleichsschiene geführt werden. Ist natürlich klasse, wenn Antenne am Dach und PA-Schiene im Keller situiert ist = quer durchs Haus....?
Mal wieder Verwendung abgelöster Begriffe: Die PAS des früher Hauptpotenzialausgleich genannten Schutzpotenzialausgleichs wurde in Haupterdungsschiene umgetauft.

Direkterdungen sind nicht mehr Stand der Technik aber - mit und ohne Blitzschutzanlagen - bei Einhaltung der Anerkannten Regeln der Technik (= Normen) weiterhin zulässig. Dazu gehört insbesondere auch, dass nur Klasse H = 100 kA nach Prüfnorm zertifizierte Verbinder und speziell keine Banderdungsschellen mit einem M6er-Schräubchen verwendet werden.

Innenableitungen sind gewöhnlich mit gefährlichen Näherungen verbunden. Leider bleibt es auch nach dem Final Draft der IEC 60728-11 dem Blitzschutzverständnis des jeweiligen Installateurs überlassen, ob er Erdungsleiter von Antennen wie einen Blitzableiterdraht außen oder mit gefährlichen Näherungen innen verlegt.

yourmajesty schrieb:
Wenn unser Haus keinen äußeren Blitzschutz, also keine "Blitzableiter" hätte, dann müsste ich die Antenne nicht zusätzlich mit Fangstangen überragen?

Nach der für Antennensicherheit maßgeblichen IEC 60728-11 wie auch Blitzschutznorm IEC 62305 sollen erdungspflichtige Antennen möglichst nur noch nach dem Stand der der Technik in geschützten Räumen wie insbesondere LPZ 0B getrennter Fangstangen bzw. den als sicher bezeichneten Zone von Fassaden erstellt werden, siehe oben. Dies weil die Antennenanlagen nur so gegen galvanische Teilblitzströme gewappnet sind.

Getrennte Fangstangen können aber nur wirken, wenn sie die Antenne und deren Leitungen nach Blitzkugel- oder Schutzwinkelverfahren in LPZ 0B stellen und auch die äquivalenten Trennungabstände eingehalten werden.

Für die Sicherheit von Amateurfunkantennen ist die DIN VDE 0855-300 für Funksende-/empfangsantennen zuständig, die ein völlig anderes Sicherheitskonzept mit PA-Vermaschung vorzieht.

yourmajesty schrieb:
Was würde passieren, wenn ich den Antennenmast mit den "Blitzableitern" des Hauses verbinde. Warum ist das nicht zulässig?

Blitzschutzanlagen sind für "blinde" Anschlüsse von Laien wie auch konzessionierten EFK tabu!

Selbst vergleichsweise einfache Erdungsanschlüsse von Antennenträgern an Blitzschutzanlagen sind in IEC bzw. DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) als Aufgabenbereich für Blitzschutzfachkräfte festgelegt. EFK ohne Zusatzqualifikation sind keine Blitzschutzfachkräfte.

Eine qualifizierte Blitzschutzfachkraft muss vorab prüfen, ob das Blitzschutzsystem funktiostüchtig ist und aktuellem Normenstand entspricht. Sowohl die Montage einer getrennten Fangeinrichtung wie auch Mast-Direkterdungen, stellen eine wesentliche Änderung dar, wodurch bei Altanlagen mit separaten Erdungsspießen ein evtl. zu beanspruchender Bestandsschutz erlischt und das Blitzschutzsystem auf aktuellen Normenstand mit blitzstromtragfähiger Verbindung der Ableitungen und ÜSG nachgerüstet werden muss.
 
T.Paul schrieb:
Octavian1977 schrieb:
Wenn Du den Antennenmast mit den Blitzableitern verbindest oder der Abstand zu diesen nicht ein hältst fließt ein Blitzteilstrom über diese Verbindung ins Haus und richtet enormen Schaden an.

Auch getrennte Fangeinrichtungen verhindern keine Überspannungen in den angeschlossenen Leitungen - dessen Schirme ohne Ableiter an den PA anzuschließen ist daher genauso grober Unfug.

Es gibt keinen 100%tigen Blitzschutz, aber als Schutz gegen galvanische Blitzstromeintragungen nichts besseres als getrennte Fangeinrichtungen. Wer sich aus Kostengründen für eine suboptimale Direkterdung oder die noch nachteiligere Direkterdung an ein LPS entscheidet, nimmt die Eintragung galvanischer Teilblitzströme (= Direkteinschläge) in die Antennenanlage und die daran angeschlossenen Endgeräte hin.

Nach Blitzschutznorm IEC 62305 sind bei Direkterdung an ein LPS auch für die Antennenleitungen energetisch koordinierte ÜSG - also SPD 1 Blitzstrom- und SPD 2 Überspannungsableiter wie z. B. KATHREIN KAZ 12 und KAZ 11 - nach dem obigatorischen PA der Kabelschirme an der Schnittstelle LPZ 0A/LPZ 1 Pflicht, in der IEC 60728-11 für Haushaltsantennen fehlt ein vergleichbarer Hinweis.

Für die Anhänger von Voodoo-Blitzschutz wie Steckdosenleisten: KAZ 12 und KAZ 11 beseitigen die Spanungsdifferenz zwischen dem Kabelschirm und der Kabelseele und sind ohne vollständigen Potenzialausgleich Blitzschutzkosmetik.
 
yourmajesty schrieb:
ich würde mir gerne eine vertikale Antenne - in etwa sowas http://i219.photobucket.com/albums/cc11 ... ntenne.jpg - am Flachdach unseres Hauses anbringen.

Wie genau muss ich diese betreffend Blitzschutz anbinden?
Von hinten nach vorne:

Ich habe mir die Bilder erst jetzt angesehen. Der Erdungsanschluss sieht zwar ordentlich aus, die Ausführung ist aber nicht normkonform:
  • Es gibt keinen einzigen Verpress- oder Rohrkabelschuh der für handwerkliche Vor-Ort-Verpressung nach Prüfnorm für 100 kA blitzstromtragfähig zertifiziert ist
  • Auch hat die Verbindung zwischen Mast und der geerdeten Wandhalterung keine 10 cm² Kontaktfläche, weshalb im Falle eines Einschlags Funkenbildung und Einbrennungen zu erwarten sind.
  • Nach der in Deutschland für Amateurfunkantennen maßgeblichen nationalen DIN VDE 0855-300 (Amateurfunkantennen wurden schon lange aus der VDE 0855-1 bzw. den Folgenormen der Reihen EN 50083-1 und IEC 60728-11 für Haushaltsantennen herausgelöst) ist am Fußpunkt des Mastes, alle 20 m und nach der Kabeleinführung ins Gebäude ein PA von Kabelschirmen mit min 10 mm² Cu auszuführen.
Blitzschutztechnisch ist m. E. in Anlehnung an die nicht zuständige IEC 60728-11 eine Reduzierung des nach DIN VDE 0855-300 vorgeschrieben Erdungsleiter-Querschnitts von 50 mm² auf 16 mm² Cu akzeptabel, sofern denn Mastschelle und HES blitzstromtragfähig 100 kA zertifiziert und mit einem normkonformen Erder verbunden sind. Für den PA des Kabelschirms gibt es wasserdichte Schellen.

Für Funkantennen dieser Dimension sind getrennte Fangeinrichtungen kaum möglich und wären auch von der Windlastberechnung nach EUROCODE ein Problem.
 
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