Rolltor

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Lizi

Guest
Hallo ich habe mal eine frage.

Ich habe auf der Arbeit ein Rolltor um auf meinen Parkplatz zu kommen.

Das Rolltor muss mit einem Schlüsselbedient werden. Ich öffnete es, stieg ins Auto fuhr ein stück vor, so das mein Auto direkt unter dem Rolltor stand. Dann musste ich aussteigen um den Auto Lift hoch fahren zulassen dann öffnete ich die Metalltüre um eigentlich dann in den Auto Lift zu fahren.

Da diese Aktion immer ca. 2-3 Minuten dauert fuhr in der zeit das Rolltor wieder runter auf mein Dach vom Auto es stoppte also nicht.
Nun hat sich das teil wo die Antenne drauf steckt etwas vom Dach abgelöst und die Antenne ist auch dabei noch abgebrochen :(

War bei der Werkstatt die sagten das das nicht so einfach zu machen ist.

Ist es Pflicht für den Vermieter des Parkplatzes eine Lichtschranke im Rolltor zuhaben?
Wer muss dafür denn haften?
Muss ein Wahrnungsschild aufgestellt sein?

Kann mir da bitte jemand eine Auskunft geben?

Vielen Lieben Dank schon mal ich bin über jede Info sehr Dankbar, da das echt viel Geld kostet das zu reparieren.
 
Eine Lichtschranke haben die an sich, aber das Rolltor müsste an sich eine "Totmannschaltung haben" das heist sobald ein Rolltor mit einem Gegenstand in Berührung kommt, fährt es automatisch ein Stück wieder hoch.
So soll vermieden werden das zum Beispiel ein spielendes Kind nicht von dem Rolltor eingequetscht wird und dabei zu Tode kommt.
Mal probiert ob das vorhanden ist?
 
Ich weiß nicht, welche gesetzliche Regelung dort gilt.
Ist es privat?
Ist es deins?
Ist es öffentlich?
Ich weiß auch nicht, welche Bedienhinweise dort sind.

Aber eins weiß ich: Eine Torsteuerung, die ein Auto beschädigt, ist nicht in Ordnung.
 
- OMG -

:evil:

Glaube nicht alles, was hier gebabbelt wird.

Eine "Totmannschaltung" ist nämlich etwas ganz anderes ...

.
 
Re: - OMG -

patois schrieb:
Glaube nicht alles, was hier gebabbelt wird.
Eine "Totmannschaltung" ist nämlich etwas ganz anderes ...
.

Dann sage bitte was für eine Schaltung es sonst wäre die dafür sorgt, dass das Tor automatisch wieder ein stück hochgeht, sobald es einen Gegenstand berührt.
 
Ich weiß nicht, ob es dafür einen speziellen Begriff gibt, aber eine "Totmannschaltung" ist es ganz sicher nicht.
 
Totmann = In diesem Falle wäre dann der Schlüssel Schalter als Taster ausgeführt und nur solange der Schlüssel gedreht gehalten wird läuft das Tor.

Also Tasterschaltung ohne Selbsthaltung

Wenn das Tor bei Berührung stopt und dann wieder auf fährt braucht es eine Sicherheitsleiste an der Schließkante, auch Schließkantensicherung genannt.
Entweder mit Laser oder auch z.B mit Luftdruck ausgeführt.

kann aber auch sein das die leiste vorhanden ist aber die Kraftmessung wenn sie denn gemacht wird sagt das die leiste nicht mehr früh genug schaltet oder sie ist eben ganz defekt.
Bei Laser etwas unwahrscheinlicher als bei Leisten die mit Luftdruck arbeiten

Oder sie wurde einfach gebrückt da defekt ;)


Das ganze nennt sich dann Einklemmschutz i.v mit Schließkantensicherung

Oder der Schlüsseltaster ist schon so verharzt das die Tastfunktion nicht mehr einwandfrei arbeitet

Sollte sich ein Gutachter ansehen vor Ort was genau mit dem Tor ist

Mfg
 
kaffeeruler schrieb:
Totmann = In diesem Falle wäre dann der Schlüssel Schalter als Taster ausgeführt und nur solange der Schlüssel gedreht gehalten wird läuft das Tor.

Also Tasterschaltung ohne Selbsthaltung

Wenn das Tor bei Berührung stopt und dann wieder auf fährt braucht es eine Sicherheitsleiste an der Schließkante, auch Schließkantensicherung genannt.
Entweder mit Laser oder auch z.B mit Luftdruck ausgeführt.

Bei einfachen Torantrieben wird bei einer Blockade/Uberlast m.W. der Stromanstieg im Antrieb ausgewertet und fuehrt zur Abschaltung.
 
Jop, da geb i dir recht. Aber normal findet man dieses net dort wo Fahrzeuge/ Personen sind in öffentlichen Bereichen
Da gibt es oft nur mecker von der Fasi/BG usw.
Aber die entlasten i.d.r auch m.w.

Mfg
 
Wenn ich so kühn sein darf, hierzu ein paar Takte zu sagen:

Lizi schrieb:
Ist es Pflicht für den Vermieter des Parkplatzes eine Lichtschranke im Rolltor zuhaben?
Es ist Pflicht des Betreibers, Toranlagen auf dem Stand der anerkannten Regeln der Technik zu halten. Hier ist auch ganz explizit zu betonen: Auf dem Stand zu HALTEN - nicht nur errichten. Es gibt Phrasenblubberer, die immer mit dem Bestndschutz winken => spätestens mit der ASR 1.7 ist damit Schluß.

Die DIN EN 12453 macht klare Vorgaben an die Absicherung einer Toranlage. Die Hauptschließkante ist grundsätzlich abzusichern. Einzige Ausnahme: Totmannbetrieb mit Sicht zum Tor.
Totmannbetrieb bedeutet: Tor bewegt sich nur, wenn ein Knopf betätigt wird. Wird er losggelassen, stoppt das Tor.

Bei Toren, die automatisch schließen - wie es hier der Fall ist, sind ZWINGEND mit einer Anwesenheitserkennung für Personen auszustatten. Gängigste Praxis hierbei ist eine Lichtschranke. Diese darf in einer Höhe von maximal 30 cm angebracht sein.

Nach dem Inhalt deiner Schilderung ist dies nicht gegeben. Die Anlage ist stillzulegen.

Wer muss dafür denn haften?
Von der Verkehrssicherungspflicht kann der Betreiber nicht entbunden werden. Im Schadensfall muss er sich die Frage gefallen lassen, welche Maßnahmen er ergriffen hat, um die Regeln der Unfallverhütung einzuhalten. Das ist schnell zu erkennen:
An der Toranlage sollte ein Aufkleber zu erkennen sein, der von einem Fachbetrieb oder bauamtlich anerkannten Sachkundigen stammt. Darauf muss ein Prüfdatum vermerkt sein.
Kraftbetätigte Tore sind mindestens alle 12 Monate durch einen Sachkundigen zu prüfen. Diese Prüfung ist zu dokumentieren. Fehlt eine solche Dokumentation gänzlich, scheint es erstmal so, dass der Betreiber sich ein Ei gelegt hat. Schnapp' ihn dir!

Muss ein Wahrnungsschild aufgestellt sein?
MÜSSEN? Nein. Es gibt gänzlich keine Regeln, die die Kennzeichnung von selbstständig schließenden Toren fordert.

karo28 schrieb:
Bei einfachen Torantrieben wird bei einer Blockade/Uberlast m.W. der Stromanstieg im Antrieb ausgewertet und fuehrt zur Abschaltung.
Ergänzung: Dies ist ausschließlich nur bei Antrieben mit Gleichstrom möglich.

Tatsächlich ist es zulässig, dass das Tor, wenn es auf ein Hindernis nur stoppt. Allerdings ist dann nur eine empfindlich geringe statische Last zulässig (150 N). Da das in der Umsetzung bedeutend heftiger ist, als das Hindernis einfach freizugeben, wird das überhaupt nicht mehr gemacht.
Ältere Antriebe fallen aus genau diesem Grund auch oft meiner Kraftkeule zum Opfer.

werner_1 schrieb:
Ich weiß nicht, welche gesetzliche Regelung dort gilt.
Ist es privat?
Ist es deins?
Ist es öffentlich?
Ich weiß auch nicht, welche Bedienhinweise dort sind.
Die Besitz- und Eigentumsverhältnisse sind vollkommen Schnurz. Fakt ist, dass das Tor öffentlich zugänglich ist und offensichtlich auch durch nicht unterwiesene Personen bedient werden kann. Es ist Aufgabe des Betreibers, Unfallgefahren zu unterbinden. Anhand der Schilderung von Lizi formt sich in mir der Eindruck, dass das nicht geschehen ist.
Eine Toranlage, welche Kraftfahrzeuge derart plastisch verformen kann, erfüllt sicher nicht die geltenden Standards. Unfälle geschehen nicht - sie werden verursacht.
Irgendwelche Schildchen ersetzen auf keinen Fall den geforderten Mindestschutzstandard.
 
AgentBRD schrieb:
Wenn ich so kühn sein darf, hierzu ein paar Takte zu sagen:

Nö :lol:

Gute Ausführung, dank dafür. Lob muss ja auch mal sein und net nur die Keule :!:
 
AgentBRD schrieb:
Wenn ich so kühn sein darf, hierzu ein paar Takte zu sagen:

<sehr gute Erlaeuterung!>

Die Besitz- und Eigentumsverhältnisse sind vollkommen Schnurz. Fakt ist, dass das Tor öffentlich zugänglich ist und offensichtlich auch durch nicht unterwiesene Personen bedient werden kann. Es ist Aufgabe des Betreibers, Unfallgefahren zu unterbinden. Anhand der Schilderung von Lizi formt sich in mir der Eindruck, dass das nicht geschehen ist.

Hier muss ich mal nachhaken, Lizi schreibt von einem "Schluesselschalter" und "Vermieter"...das laesst mich an einer oeffentlich zugaenglichen Anlage etwas zweifeln. Um die Verkehrssicherungspflicht kommt der Betreiber trotzdem nicht herum. Ob es allerdings eine Unterweisung in die Bedienung Tor/Lift gab, waere schon mal interessant zu erfahren.

AgentBRD schrieb:
Eine Toranlage, welche Kraftfahrzeuge derart plastisch verformen kann, erfüllt sicher nicht die geltenden Standards. Unfälle geschehen nicht - sie werden verursacht.
Irgendwelche Schildchen ersetzen auf keinen Fall den geforderten Mindestschutzstandard.

Die Schwierigkeit duerfte hier aber fuer den/die TE darin liegen, erstmal die geltenden Standards herauszufinden. LBO mit GarVO, ASR (falls Arbeitsstaette), BGR232, DIN...
 
karo28 schrieb:
Hier muss ich mal nachhaken, Lizi schreibt von einem "Schluesselschalter" und "Vermieter"...das laesst mich an einer oeffentlich zugaenglichen Anlage etwas zweifeln.
Es liegt also eine gewerbliche Nutzung vor. Formell ist daher eine Prüfung gemäß ASR nicht erforderlich. Allerdings ist gefordert, dass die Prüfung nach einem Verfahren durchgeführt wird, die denselben Sicherheits- und Gesundheitsschutz gewährleistet. Man könnte sich also eine eigene Prüfnorm stricken und sie mit phantasievollen Namen belegen ("Papa Schlumpfs großes Buch des Wissens zu Toren"), müsssten aber den gleichen Inhalt reinschreiben.
Das ist Semantik.

karo28 schrieb:
Die Schwierigkeit duerfte hier aber fuer den/die TE darin liegen, erstmal die geltenden Standards herauszufinden. LBO mit GarVO, ASR (falls Arbeitsstaette), BGR232, DIN...

Hier ergibt sich überhaupt keine Schwierigkeit.

  • Die Landesbauordnungen gehen technisch nicht in's Detail und sind als Prüfnorm daher unbrauchbar.
  • Die Garagenverordnungen ergehen sich in Begriffserklärungen bautechnischer Art, verlieren sich in Details über Parkplatzgrößen, Ausweichflächen, Belüftung, Brandschutz und Fluchtwege. Über Tore verlieren sie - wenn überhaupt - nur ein oder zwei Sätze allgemeiner Art. Detailfragen oder Differenzierung - Fehlanzeige.
Die BGR 232 ist zurückgezogen - Prüfungen danach sind nicht mehr zulässig. Die Berufsgenossenschaften haben diese Prüfnorm zugunsten der ASR 1.7 im Rahmen der Kooperation mit dem Ausschuß für Arbeitsstätten aufgegeben.
Gleiches gilt übrigens auch für die Veröffentlichungen der deutschen Unfallkassen.
Kurz: Alte ZH/BGR/UVV in die Tonne. ASR heranziehen. Fertig.

Durch ihre Bekanntgabe im Bundesministerialblatt hat sie Verordnungscharakter. (Stark vereinfacht ausgedrückt: It's the law, bro!)

Im Zweifel ziehe man stets die ASR 1.7 heran. Eigentlich ziehe man IMMMER die ASR 1.7 heran. Sie ist die wohl verbreitetste verbindliche Prüfnorm für die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Toren.
Sie ist bebildert, auch für Laien verständlich, führt Beispiele und Illustrationen heran und sie zitiert die gängigen Normen für Nutzungssicherheit (DIN EN 12453), Prüfverfahren für Tore (DIN EN 12445) und Anforderungen (DIN EN 13241). Außerdem benennt sie Maße, Abstände und Kraftgrenzen, Zeiten und technische Besonderheiten. Sie kümmert sich um Schutz vor Absturz, Quetsch- und Scherstellen, Materialwahl bis hin zum Schutz vor elektrischem Schlag. Wenn's um die Sicherheit von Toren geht: Da steht alles drin.

Und der größte Vorteil: Sie ist praktikabel! Und in allen Punkten anerkannt. Unfallkassen, Versicherer, Hausverwaltungen und die gesamte Torbranche kennen die ASR 1.7. Sie bildet den Stand der anerkannten Regeln der Technik ab und *Trommelwirbel* ist in großen Teilen von denselben Leuten geschrieben worden, die auch im deutschen Normenausschuß zum Thema Tortechnik sitzen.

Die Frage "Was gilt für meine Toranlage?" stellt sich daher nicht. Auch im öffentlichen Raum müssen Betreiber die Arbeitsstättenrichtlinien einhalten, wenn sie den fraglichen Bereich nicht auf eine festgelegte Gruppe eingewiesener Personen beschränken können.
Selbiges ist in der fraglichen Garage sicher gegeben. Ich gehe einfach mal davon aus, dass dort arglose Arbeitnehmer herumstrakseln und gelegentlich vielleicht sogar ein Kind dabei haben. Vielleicht schubst dort der Hausmeister die Mülleimer herum oder der Briefträger huscht durch.

Die Frage, wo der "öffentliche Raum" beginnt, wird im Zweifel gegen den Betreiber entschieden. So gehört ein Garagentor schon in den öff. Raum, wenn es auf der Grundstücksgrenze steht und den Zugang zum öffentlichen Verkehr (Gehweg, Straße) ermöglicht. Man denke zum Beispiel an Schiebetore, für die dieser Fall besonders häufig zutrifft.

Und für die letzten Zweifel: Sofern du ein Garagentor besitzt, schau mal in die Herstellererklärung hinein. Der Hersteller legt nämlich gemäß DIN EN 12635 den Intervall und den Umfang der Wartung fest.
 
Vieleicht sollte man erst mal fragen, um was für ein Auto es geht.
Bei meinem z.B. kann eine Lichtschranke auf 30cm Höhe locker unten durch leuchten. Und wenn das Tor trotz Schließkante auf ein Autodach auffährt, dann wird das Auto zwar nicht geteilt, aber ob das ohne Spuren abgeht, wage ich beim heutigen Dünnblech zu bezweifeln. Und wenn man gar noch eine relativ steife Antenne drauf hat, und die im Winkel von 45° steht, und das Tor dort einschlägt, dann kommt auch noch eine Hebelwirkung hinzu, die die Kraft verstärkt.
Ich will damit nur sagen, das auch ein aktuelles Tor unter bestimmten Befingungen ein Auto beschädigen kann. Und wenn das dann ein Gutachter so feststellt, das das Tor in Ordnung ist, dann kann die Aktion auch nach hinten los gehen.
 
Schau mal - wir haben Lizi jetzt alles an die Hand gegeben, damit sie die Lage vor Ort selbst einschätzen kann. Ich traue es Laien durchaus zu, zu erkennen, ob eine Lichtschranke vorhanden ist oder ob eine Prüfungsdokumentation besteht. Auch sehe ich durchaus eine Chance, dass es jedermann schafft, die Sicherheitskontaktleiste einer qualitativen Prüfung (geht oder geht nicht) zu unterziehen.
Klar - die quantitative Prüfung (Wie hoch ist die Kraft? Wie hochist die Reversierzeit?) ist eine ganz andere Sache.

Aber Lizi will doch erstmal nur einen Anhalt, ob die Toralage technisch auf Stand ist oder ob sie offensichtliche Mängel inne hat.

Was soll denn bitte "Nach hinten losgehen", wenn man sich informiert und die Anlage dann gezielt noch einmal anschaut?
 
Nach hinten los gehen, kann wenn man dem Betreiber einen Anwalt schickt, und am Ende auf den kosten sitzen bleibt, weil das Tor regelmäßig und ordentlich gewartet und überprüft wird. In so einem Fall bezahlt dann nähmlich auch die Haftpflicht des Betreibers nicht.
Es gibt übrigens auch Lichtschranken anstelle der Sicherheitsleiste. Sobald das Tor öffnet fällt links und rechts ein T-Stück nach unten etwa 10cm und daran sind die Sender und Empfänger von 2 Lichtschranken. Eine sitzt dann etwa 5cm vor der Torkannte außen und eine 5cm auf der Innenseite.
 
bigdie schrieb:
Es gibt übrigens auch Lichtschranken anstelle der Sicherheitsleiste. Sobald das Tor öffnet fällt links und rechts ein T-Stück nach unten etwa 10cm und daran sind die Sender und Empfänger von 2 Lichtschranken. Eine sitzt dann etwa 5cm vor der Torkannte außen und eine 5cm auf der Innenseite.
...was wir kategorisch ausschließen können, da diese Sicherungseinrichtung berührungslos arbeiten würde. Korrekt benennt man dies eine "voreilende Lichtschranke". Auch dies ist in ASR 1.7 erklärt. Und wer's ganz genau wissen möchte, schaut in die DIN EN 12453.
Es gibt auch noch eine Reihe anderer fantastischer Techniken. Aber wir wollen hier keine Messe veranstalten oder das Tor aus der Ferne umrüsten, sondern einfach nur erkennen, ob offensichtliche Mängel (Im Sinne von OFFEN SICHTBAR) inne hat. Deine Räuberpistole der Richtung "Wenn morgen der Anwalt kommt ist alles fürchterlich" kannst du dir daher echt schenken.
Jetzt gib Lizi doch erstmal die Gelegenheit, die Lage vor Ort selbst einzuschätzen, bevor du hier so 'nen Wind machst. Das wirst du ihr doch wohl zutrauen?
 
Ob du das kategorisch ausschließt ist mir relativ egal, bei uns wurde letztes Jahr so ein Tor eingebaut, also scheint es das doch zu geben. Wenn du willst, mach ich dir ein Foto.
 
Es gibt auch Lichtgitter und kapazitive Leisten - deine Bildchen kannst du dir schenken. Aber bringen uns "Produktvorstellungen" in diesem Thema weiter?
Gibt es einen direkten Bezug zur Eingangsfrage?


Sei die Frage "an meinem BMW poltert die Hinterachse" gestellt, kommst du mit "Mercedes baut nächstes Jahr einen neuen Omnibus!" um's Eck. Und damit verwässerst du das Thema. Das ist mir nicht egal.
 
Gibt es einen direkten Bezug zur Eingangsfrage?
Der Bezug ergibt sich daraus, das du behauptest, ein Laie erkennt ohne Probleme die Lichtschranke. Das Teil siehst du bei geschlossenem Tor gar nicht und bei geöffnetem Tor nur, wenn du weist, was du suchst.
 
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