Moorkate schrieb:
Mir hat letztens einer (EFK) erzählt, dass die Anschlußfahnen für dei Erdungsanlage nur noch in VA ausgeführt werden dürfen, also auch die zum PA hin.
Ist diese Aussage richtig?
Für Fundamenterder von Neubauten und Erweiterungen Ja, in Bestandsbauten Nein!
karo28 schrieb:
Die Herstellerlobby des V4A muss in D eine ganz massive Lobby haben. Anders ist das Vergraben von kilometerlangen hochwertigen, hochlegierten und äusserst kostspieliegen Leitungen für eine so profane Aufgabe wie einen Erder eigentlich nicht zu erklären. Besonders nicht in einem Land wo ca. 80% als TN-C-Netz ausgeführt werden, und der Anlagenerder nur "unterstützende" Tätigkeiten verrichtet.
Sinnvollerweise wurde durchgesetzt, dass Ringerder von Neubauten so lange halten wie das Haus selbst. Der Beitrag wendet sich eigentlich mehr gegen Fundament- und Ringerder als gegen NIRO. Blitzstrom- und Überspannungs-Ableiter sind dann auch nur Lobbyisten-Werk?
Hier geht es aber nicht um Ringerder sondern um eine aus dem Boden austretende kurze Anschlussfahne und die ist aus NIRO (V4A) kein nennenswerter Kostenfaktor aber allemal sinnvoller als aus feuerverzinktem Stahl ohne oder mit Kunststoffmantel.
elektroblitzer schrieb:
Das andere Material ist für den Export und in Deutschland als Erder nicht zugelassen!
Ein Blick in die DIN 18014:2014-03 macht schlau was wirklich nicht zugelassen ist:
6.3 Werkstoffe für Anschlussteile und Verbinder an Fundamenterder schrieb:
Rund- und Bandeiesen müssen dauerhaft korrosionsbeständig sein, z. B. nicht rostender Stahl mit der Zusammensetzung Chrom > 16%, Nickel > 5%, Molybdän > 2 %, Kohlenstoff < 0,08 %, zum Beispiel Werkstoffnummer 1.4571. Feuerverzinktes Material ist nicht zulässig.
In der DIN 18014:2007-09 stand anstelle von "zum Beispiel" noch eindeutiger "oder gleichwertig".
Den Anforderungen entsprechen auch die Werkstoffnummern 1.4401, 1.4404 und 1.4435, kurzum alles was unter der Werksbezeichnung V4A vertrieben wird. Bemerkenswert: Werkstoffnummer 1.4571 schrammt mit 0,08 % Kohlenstoff am knappsten an den Grenzwerten vorbei. Siehe
Merkblatt 893, Tabelle 3.
V2A ist nach DIN 0151 im Erdreich untersagt.
Die Absätze zu den Anschlussfahnen von Fundament- und Ringerdern wurden in der DIN 18014:2014-03 gegenüber der DIN 18014:2007-09 getauscht, was nach meiner unmaßgeblichen Überzeugung ein Kopierfehler ist. Bei der Auslegung im Einspruchsportal waren Anschlussfahnen aus St/tZn mit Kunststoffmantel bei Fundamenterdern noch zulässig und bei Ringerdern verboten.
Beim zuständigen NABau gibt man den Fehler zwar nicht zu, aber der AK-Vorsitzende ist bei Anschlussfahnen aus St/tZn für Fundamenterder bereits inoffiziell zurückgerudert. An Ringerdern aus V4A sind Anschlussfahnen aus Stahl mit Kunststoffmantel ohnehin unsinnig.
Moorkate schrieb:
Es geht um einen Erder im Streifenfundament, wo die Anschlußfahne am PA herauskommt, also aus dem Streifenfundament übergangslos durch die Bodenplatte zum Anschlußbereich der PA-Schiene. Da dies meist im Inneren des Gebäude geschied, erschliest mir es nicht, warum verzinkter Bandstahl hier nicht ausreichen sollte, bzw kann ich mir nicht vorstellen, dass in der aktuellen DIN stehen sollte, dass VA verwendet werden muss.
Dann sind dir an den Durchführungsstellen angerostete Band- oder Rundeisen in Natura wie auch zahlreichen Veröffentlichungen entgangen.
Nach
VDEW-Richtlininen für das Einbetten von Fundamenterdern in Gebäudefundamente von
1975 mussten damals übliche Anschlussfahnen aus St/tZn 30 cm über den Bodenplatten in den Wänden austreten.
Ich kenne keine einzige derartige Anschlussfahne mit Wandaustritt, solche die mit 30 cm Wandabstand im Boden - z. B. in Waschküchen - austreten aber schon. Es liegt der Verdacht nahe, dass die Altnorm ebenso ungestreift an den meisten Baubeteiligten wie die Ausgaben alter oder neuer DIN 18014 vorbei gegangen ist:
DIN 18014:1994-02 schrieb:
4.6.2 Anschlußfahnen und Anschlußteile
Die Anschlußfahnen sollen von der Eintrittsstelle in den Raum mindestens 1,5 m haben. Sie sind im Bereich der Eintrittstelle zusätzlich gegen Korrosion zu schützen.