Katastrophale Verlegung im Aussenbereich

Diskutiere Katastrophale Verlegung im Aussenbereich im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Ich gruesse euch Ich bin aktuell dabei die ganze Elektroinstallation im Aussenbereich zu ueberarbeiten Vorher war nur 2 Adriges 1,5mm^2 Kabel...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
K

Knogle

Beiträge
282
Ich gruesse euch
Ich bin aktuell dabei die ganze Elektroinstallation im Aussenbereich zu ueberarbeiten

Vorher war nur 2 Adriges 1,5mm^2 Kabel nach aussen verlegt, woran eine Steckdose, mehrere Lampen, und eine Markise dranhingen
Es waren sogar ueberall noch NYM Kabel verarbeitet mit aus irgendeinem Grund, ziemlich bruechiger Isolierung

Habe jetzt die Zuleitung neu gemacht mit NYY 2,5 Kabel, 3 Adrig, und RCCB davor

Nun ist mir eine Ueberraschung begegnet, und ich wuerde mal gerne eure Meinung wissen


So war die Markise installiert
Da wo der Kabelkanal unten zuende ist war eine Lampe installiert mit 2 Adrigem Kabel, und nach oben hin zur Markise, ging ein 2 adriges flexibles Litzenkabel???? Was soll das?


http://s32.postimg.org/6y8spoqo1/20160518_134542.jpg


Das 2 Adrige Litzenkabel ist ein 3 adriges, mit abgeschnittenem PE Leiter
Das Kabel geht weiter zu einer Steckdose an der Decke, wo die Markise eingestoepselt ist

Ist das so VDE konform oder kann man das reklamieren? Fuer mich ist das Katastrophe
Das ganze wurde weiterhin mit Luesterklemmen realisiert, ohne Aderendhuelsen oder aehnliches, und das Litzenkabel war extrem zerfranst

Bitte um Rat

Sollte ich das reklamieren? Der Aufbau der Markise liegt schon 3 Jahre zurueck, aber vorher ist das ja nie aufgefallen weil ich nie unter die Lampe geschaut habe

Weiterhin wurde da an der Luesterklemme sogar Zeitungspapier verarbeitet als "isolierung" weil da einfach nur blanke Adern waren
 
Für Bauleistungen gilt erst mal 5 Jahre Gewärleistung.
Zudem liegt hier ein verdecker Mangel vor.
Die Installation war von vorne herein in keiner Weise fachgerecht. Für solche Mängel ist der ausführende Unternehmer auch nach Ablauf jeglicher Garantien und Gewährleistungen haftbar.
Allerdings ist der Streitwert hierbei doch eher gering, was den Aufwand nicht wert ist.
mach das ordentlich neu und fertig.

Der Grund für die brüchige Isolierung des NYM sollte klar sein: NYM ist nicht UV beständig und darf außen nur Lichtgeschützt verlegt werden.
 
Dann müsste das Montieren eine Bauleistung mit Werkvertrag sein.

Die Frage ist gibt es eine Abnahme? Wahrscheinlich ja. Dann ist der Fall wahrscheinlich durch, wenn keine Wartung gemacht wurde.
 
Auch ohne Wartung ist der Errichter bei Unsachgemäßer Installation (falsches Material Normwiedrige Installation) haftbar so lange die Anlage besteht.

Das hat dann mir Garantie nichts zu tun, das ist Produkthaftung.
 
Auch ohne Wartung ist der Errichter bei Unsachgemäßer Installation (falsches Material Normwiedrige Installation) haftbar so lange die Anlage besteht.

Das hat dann mir Garantie nichts zu tun, das ist Produkthaftung.

Verantwortlich ist nach VDE 105-100 der Betreiber bzw. Eigentümer der Anlage, denn nur er hat die rechtliche Möglichkeit die unsachgemäße bzw. Normwidrige Installation zu entfernen.
Zum Ausdruck kommt dieses auch noch durch die Landesbauordnungen der Länder die sicheren Betrieb forden.
Sollte das Unternehmen nicht mehr greifbar sein hat der Eigentümer bzw. Betreiber auf seine Kosten die Anlage sicher herstellen zu lassen.
Ist dem Eigentümer bzw. Betreiber die sichere Herstellung nicht möglich muss der stilllegen oder Verkaufen. So hat der BGH im Falle einer Eigentumswohung geurteilt.
Es gibt in der Presse immer wieder Unfälle bereichtet wo Eigentümer und Betreiber für Unfälle (teilweise tödlich) haften mussten. Ein Abschieben der Haftung auf den Errichter war demnach nicht möglich da viellfach die Gefahr aus dem Betrieb resultierte.
 
Der Betreiber ist der jenige der sich drum kümmern muß.
Er muß sich auch darum kümmern, daß seine Erfüllungsgehilfen ihre Arbeiten ordentlich verrichten und ihre Mängel beseitigen.

Hat der betreiber als elektrischer Laie einer Fachfirma einen Auftrag erteilt, muß er aber davon ausgehen können, daß diese ihre Arbeit fachgerecht ausführt.
 
Hat der betreiber als elektrischer Laie einer Fachfirma einen Auftrag erteilt, muß er aber davon ausgehen können, daß diese ihre Arbeit fachgerecht ausführt.

Wenn die Fachfirma zum Errichtungszeitpunkt richtig geprüft hat, ist und bleibt die Verantwortung beim Betreiber bzw. Eigentümer.
Da die Anlage altert muss der Betreiber diese Instandhalten lassen. Wenn sich Schutzziele ändern muss der Betreiber die Anlage ggfs. nachrüsten lassen.
 
Der Betreiber kann aber nur die Verantwortung der Pflege Reparaur und Bestimmungsgemäßen Verwendung übernehmen.
Sofern er nicht selbst Fachkraft ist, kann er über die Fachgerechte Installation keine Aussage treffen.

Augen zumachen gilt natürlich auch nicht, fallen dem Betreiber Mängel auf muß er diese auch beheben (lassen).
 
Der Betreiber kann aber nur die Verantwortung der Pflege Reparaur und Bestimmungsgemäßen Verwendung übernehmen.
Sofern er nicht selbst Fachkraft ist, kann er über die Fachgerechte Installation keine Aussage treffen.

Also es gibt da noch ein Organisationsverschulden. Wenn er zum Beispiel an einen Hausmeister den Umbau einer Verteilung ausführen lässt. Da muss er schon wissen das er dafür haftet.
 
Octavian1977 schrieb:
Auch ohne Wartung ist der Errichter bei Unsachgemäßer Installation (falsches Material Normwiedrige Installation) haftbar so lange die Anlage besteht.
Mängelansprüche bei einem Bauwerk verjähren nach 5 Jahren. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie bei Organisationsverschulden gilt die regelmäßige Verjährungsfrist.

Octavian1977 schrieb:
Das hat dann mir Garantie nichts zu tun, das ist Produkthaftung.
Das ist Unsinn. Der Unternehmer liefert ein Werk ab und kein Produkt. Daher auch Werkvertrag.
 
Octavian1977 hat folgendes geschrieben:
Das hat dann mir Garantie nichts zu tun, das ist Produkthaftung.

Das ist Unsinn. Der Unternehmer liefert ein Werk ab und kein Produkt. Daher auch Werkvertrag.

Aber erst nach Abnahme!
 
elektroblitzer schrieb:
Octavian1977 hat folgendes geschrieben:
Das hat dann mir Garantie nichts zu tun, das ist Produkthaftung.

Das ist Unsinn. Der Unternehmer liefert ein Werk ab und kein Produkt. Daher auch Werkvertrag.

Aber erst nach Abnahme!

Der Werkvertrag (nach VOB oder BGB) wird vor Baubeginn geschlossen und gilt bis zur (mängelfreien) Abnahme. Danach gilt die im Werkvertrag festgeschriebene Gewährleistung für das Werk.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Katastrophale Verlegung im Aussenbereich
Zurück
Oben