VDE 0100T482 „Brandschutz bei besonderen Risiken.."
Hallo hobbyelektriker,
wie schon im link genannt kann das zum einen die Versicherung sowie als auch das zuständige EVU in Ihren TechnischenAnschlußBedingungen fordern.
VDE-Textlage :
Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
Die Untersuchung von Bränden, die durch Elektrizität entstanden, brachte immer wieder zu Tage, dass eine der Hauptursachen in Kurzschlüssen oder in Erdschlüssen liegt. Hervorgerufen werden diese hauptsächlich durch Isolationsfehler in elektrischen Leitungen und in elektrischen Betriebsmitteln, beispielsweise in Küchengeräten und in Elektroherden.
Von Kurzschlüssen und Erdschlüssen geht vor allem dann eine Brandgefahr aus, wenn an der Fehlerstelle relativ hohe Widerstände auftreten („unvollkommene“ Kurz- und Erdschlüsse) und die für einen Brand erforderliche Wärme-Mindestleistung von ungefähr 60 W umgesetzt wird. Aus diesem Wert ergibt sich dann bei einer Bemessungsspannung von 230 V ein maximal zulässiger Bemessungsfehlerstrom IDn von 0,3 A für FI-Schutzeinrichtungen, die auch Brandschutz bieten.
Überstromschutz alleine genügt nicht
Überstrom-Schutzeinrichtungen wie Sicherungen oder Leitungsschutzschalter, die der Fehlerquelle vorgeschaltet sind, können aufgrund der weit unter den Bemessungsströmen der Überstrom-Schutzeinrichtungen liegenden Fehlerströme nicht abschalten. Bei Strömen, die nur geringfügig über dem Bemessungsstrom der Überstrom-Schutzeinrichtungen liegen, erfolgt die Abschaltung erst nach langer Zeit. Dem Brandschutz sind also bei alleiniger Verwendung von Überstrom-Schutzeinrichtungen Grenzen gesetzt, wenn Erdschlussströme als Brandursache betrachtet werden.
Die Lösung: Erdschlussüberwachung
Von den im Fehlerfall abschaltenden Schutzeinrichtungen bieten hier nur FI-Schutzeinrichtungen umfassenden Schutz, da für die Funktionsweise das Prinzip der Erdschlussüberwachung zum Tragen kommt. Die Möglichkeit des Brandschutzes mit FI-Schutzeinrichtungen ist in den Errichtungsbestimmungen verankert; so fordert z.B. DIN VDE 0100, T482 „Brandschutz bei besonderen Risiken oder Gefahren“ fast ausschließlich den Einsatz von FI-Schutzeinrichtungen mit einem Bemessungsfehlerstrom IDn * 0,3 A. Überstrom-Schutzeinrichtungen als alleinige Schutzeinrichtung sind nur noch zugelassen, wenn in der elektrischen Anlage mineralisolierte Leitungen und Stromschienensysteme angewendet werden. Bei dem genannten Bereich des Bemessungsfehlerstromes schaltet die FI-Schutzeinrichtung, die der Fehlerstelle vorgeschaltet ist, ab, bevor die zur Zündung eines Brandes erforderliche Energiemenge auftreten kann .
Die über Jahrzehnte gesammelten positiven Erfahrungen mit FI-Schutzeinrichtungen und deren nachweisbarem Schutz vor elektrisch gezündeten Bränden haben dazu geführt, dass diese Erkenntnisse in vielen Teilen der Errichtungsbestimmungen DIN VDE 0100 aufgenommen wurden.
Gruß,
Gretel