FI in Holzhaus pflicht??

Diskutiere FI in Holzhaus pflicht?? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Ich habe hier im Forum gelesen, dass in Holzhäusern grundsätzlich alle Leitungen über einen FI abgesichert werden müssen, aus gründen den...
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hobbyelektriker

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Hallo
Ich habe hier im Forum gelesen, dass in Holzhäusern grundsätzlich alle Leitungen über einen FI abgesichert werden müssen, aus gründen den Brandschutzes. Ist das so richtig? Wo finde ich diese Brandschutzvorlage? Links zu diesem Thema......
MFG
 
hi,

kommt auf die Netzform an.
Bei TT musst du ales über einen zentralen FI absichern (auch wenn es kein Holzhaus wäre).
Beim TN System musst du Feuchträume + Bäder + Außenanlagen mit FI absichern.


Gruß

techniker28
 
Hallo !

Erstmal noch Willkommen im Forum !

Ja, in Holzhäusern sind alle Leitungen durch einen RCD (Fi) zu überwachen !

Die RCDs müssen einen Auslösestrom kleinergleich 300 mA haben, für Bäder, Außenbereiche und sonstige spezielle Bereiche ist ein RCD mit Auslösestrom 30mA vorzusehen !
 
ich brauche eine verordung wo man das nachlesen kann, sonst bring mir das wenig
wo ist der unterschied zwischen den anschlussarten?
mfg
 
1)Din VDE 0100, zu beziehen über den VDE-Verlag

2)google
 
Holzhäuser

Ja, in Holzhäusern sind alle Leitungen durch einen RCD (Fi) zu überwachen

Din VDE 0100, zu beziehen über den VDE-Verlag

Hallo,

ich habe jetzt mal die DIN VDE 0100-besonders die 700er Gruppe (Räume und Anlagen besonderer Art )
durchsucht..........kann aber speziell über Holzhäuser auch nichts finden. Habe ich es überlesen ? Wo stehts ?
 
hobbyelektriker schrieb:
...dass in Holzhäusern grundsätzlich alle Leitungen über einen FI abgesichert werden müssen, aus gründen den Brandschutzes. Ist das so richtig? ......

Nicht expliziet gefordert, aber mit einem oder mehreren FI <=30mA, bist du immer auf der sicheren Seite.
 
In der VDE habe ich auf die schnelle auch nichts finden können.
Feuergefährdete Betriebstätten: Man muss sicherstellen, das ein Isolationsfehler nicht zum Brand führt.
Das erreicht man am besten mit einem RCD (FI).




Aber etwas anderes interessantes habe ich gelesen:

Krallenbefestigung von Schaltern und Steckdosen ist bei Hohlwanddosen nicht zulässig. Die Praxis sieht oft anders aus.
 
VDE 0100T482 „Brandschutz bei besonderen Risiken.."

Hallo hobbyelektriker,

wie schon im link genannt kann das zum einen die Versicherung sowie als auch das zuständige EVU in Ihren TechnischenAnschlußBedingungen fordern.


VDE-Textlage :

Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen

Die Untersuchung von Bränden, die durch Elektrizität entstanden, brachte immer wieder zu Tage, dass eine der Hauptursachen in Kurzschlüssen oder in Erdschlüssen liegt. Hervorgerufen werden diese hauptsächlich durch Isolationsfehler in elektrischen Leitungen und in elektrischen Betriebsmitteln, beispielsweise in Küchengeräten und in Elektroherden.

Von Kurzschlüssen und Erdschlüssen geht vor allem dann eine Brandgefahr aus, wenn an der Fehlerstelle relativ hohe Widerstände auftreten („unvollkommene“ Kurz- und Erdschlüsse) und die für einen Brand erforderliche Wärme-Mindestleistung von ungefähr 60 W umgesetzt wird. Aus diesem Wert ergibt sich dann bei einer Bemessungsspannung von 230 V ein maximal zulässiger Bemessungsfehlerstrom IDn von 0,3 A für FI-Schutzeinrichtungen, die auch Brandschutz bieten.


Überstromschutz alleine genügt nicht

Überstrom-Schutzeinrichtungen wie Sicherungen oder Leitungsschutzschalter, die der Fehlerquelle vorgeschaltet sind, können aufgrund der weit unter den Bemessungsströmen der Überstrom-Schutzeinrichtungen liegenden Fehlerströme nicht abschalten. Bei Strömen, die nur geringfügig über dem Bemessungsstrom der Überstrom-Schutzeinrichtungen liegen, erfolgt die Abschaltung erst nach langer Zeit. Dem Brandschutz sind also bei alleiniger Verwendung von Überstrom-Schutzeinrichtungen Grenzen gesetzt, wenn Erdschlussströme als Brandursache betrachtet werden.

Die Lösung: Erdschlussüberwachung

Von den im Fehlerfall abschaltenden Schutzeinrichtungen bieten hier nur FI-Schutzeinrichtungen umfassenden Schutz, da für die Funktionsweise das Prinzip der Erdschlussüberwachung zum Tragen kommt. Die Möglichkeit des Brandschutzes mit FI-Schutzeinrichtungen ist in den Errichtungsbestimmungen verankert; so fordert z.B. DIN VDE 0100, T482 „Brandschutz bei besonderen Risiken oder Gefahren“ fast ausschließlich den Einsatz von FI-Schutzeinrichtungen mit einem Bemessungsfehlerstrom IDn * 0,3 A. Überstrom-Schutzeinrichtungen als alleinige Schutzeinrichtung sind nur noch zugelassen, wenn in der elektrischen Anlage mineralisolierte Leitungen und Stromschienensysteme angewendet werden. Bei dem genannten Bereich des Bemessungsfehlerstromes schaltet die FI-Schutzeinrichtung, die der Fehlerstelle vorgeschaltet ist, ab, bevor die zur Zündung eines Brandes erforderliche Energiemenge auftreten kann .

Die über Jahrzehnte gesammelten positiven Erfahrungen mit FI-Schutzeinrichtungen und deren nachweisbarem Schutz vor elektrisch gezündeten Bränden haben dazu geführt, dass diese Erkenntnisse in vielen Teilen der Errichtungsbestimmungen DIN VDE 0100 aufgenommen wurden.

Gruß,
Gretel
 
Wann ist ein Raum, ein Ort oder ein Bereich eine feuergefährdete Betriebsstätte?

Bei der Einstufung von Räumen, Orten oder Stellen als feuergefährdete Betriebsstätten im Sinne des elektrotechnischen Brandschutzes ist in erster Linie Teil 482 "Brandschutz bei besonderen Risiken oder Gefahren" der DIN VDE 0100 "Elektrische Anlagen in Gebäuden" zu berücksichtigen.

Gemäß DIN VDE 0100-482:2003-06 sind feuergefährdete Betriebsstätten Bereiche, Orte oder Stellen in Räumen oder im Freien, bei denen die Gefahr besteht, dass sich nach den örtlichen und betrieblichen Verhältnissen leichtentzündliche Stoffe in gefahrdrohender Menge den elektrischen Betriebsmitteln so nähern können, dass höhere Temperaturen oder Lichtbögen an diesen Betriebsmitteln eine Brandgefahr bilden.

Fehlauslegungen der Normen

Diese Form der Definition einer feuergefährdeten Betriebsstätte hat immer wieder zu Fehlauslegungen geführt. Bei der Beurteilung, ob eine feuergefährdete Betriebsstätte vorliegt, muss zunächst von den vor Ort lagernden, verwendeten oder produzierten Stoffen eine Stoffprobe genommen und eine Flammprobe gemäß DIN VDE 0100-482:2003-06 durchgeführt werden. So kann im Sinne der Norm eine klare Aussage über die Leichtenzündlichkeit gemacht werden.

Zeigt die Flammprobe, dass sich vor Ort leichtentzündliche Stoffe befinden, muss im nächsten Schritt eine Aussage über die gefahrdrohende Menge gemacht werden. Ein Papiertaschentuch in einer Schlosserei ist zwar leichtentzündlich, stellt aber dort keine gefahrdrohende Menge dar. Anders liegt der Fall bei einer Lagerhalle in der Pappkartonagen lagern. Sie sind leichtentzündlich und in gefahrdrohender Menge vorhanden. Solche Räume sind feuergefährdete Betriebsstätten.

Das Beispiel macht aber auch deutlich, dass die Definition der DIN VDE 0100- 482:2003-06 einen Ermessensspielraum zulässt, der zu gefährlichen Fehlauslegungen führen kann. Dies hat der Verband der Schadenversicherer e.V. (VdS) erkannt und die Richtlinie VdS 2033:2002-02 (05) "Feuergefährdete Betriebsstätten und diesen gleichzustellenden Risiken" herausgegeben.

Diese VdS-Publikation gilt für Planung, Auswahl, Errichtung und Betrieb elektrischer Anlagen in feuergefährdeten Betriebsstätten und diesen gleichzustellenden Risiken. Sie enthält Tabellen, in denen feuergefährdete Betriebsstätten und diesen gleichzustellenden Risiken nach solchen unterschieden werden, in denen eine Feuergefährdung durch brennbare Stäube und/oder Fasern oder durch andere feste und/oder flüssige Stoffe vorliegt.

Fazit: VdS-Richtlinie heranziehen

Die Besonderheit dieser Richtlinie liegt in der tabellarischen Auflistung von feuergefährdeten Betriebsstätten und diesen gleichzustellenden Risiken, wodurch eine fachgerechte Einstufung als feuergefährdete Betriebsstätte vorgenommen werden kann.

Quelle: WEKA
 
Hektik-Elektrik schrieb:
Aber etwas anderes interessantes habe ich gelesen:
Krallenbefestigung von Schaltern und Steckdosen ist bei Hohlwanddosen nicht zulässig. Die Praxis sieht oft anders aus.

Geräte (Steckdosen, Schalter, etc.) dürfen nur mit den seitlichen Schrauben besfestigt werden !
Die Krallen können die Dose zerstören, am Besten diese sogar demontieren.
____________

Thanks to Gretel !

____________

> Daraus schließe ich: gefordert
____________


@edi: Da blickt doch kein Mensch durch !
 
Re: Holzhäuser

Hallo,

@edi:
edi schrieb:
Ja, in Holzhäusern sind alle Leitungen durch einen RCD (Fi) zu überwachen
Din VDE 0100, zu beziehen über den VDE-Verlag

Hallo,

ich habe jetzt mal die DIN VDE 0100-besonders die 700er Gruppe (Räume und Anlagen besonderer Art )
durchsucht..........kann aber speziell über Holzhäuser auch nichts finden. Habe ich es überlesen ? Wo stehts ?

Schau mal da:
Din VDE 0100-482:2003-06, genauer: 482.1.7 Abschnitt a)
 
also ich kann mich nur anschliesen RCD´s (FI) sind immer eine gute sache perönlich würde ich immer alles mit Fi absichern wobei ich einzelne Strom Kreise extra oder garnicht vom haupt Fi abnemen würde wie z.b. Heizung und Tiefkühlschrank! Weil bei einem Fi fehler die ausfallen und nicht immer ist ein solcher fehler sofort zu finden besonders wenn man im Urlaub ist!

Und zu der Frage wo ein Fi vorgeschrieben ist von Holzhäusern ist nirgens eine rede in der VDE! besonders warum solte es da anders sein weil auch in herkömlichen Stein Häusern holz vorhanden ist auf dem Leitungen verlegt werden!
z.b. im Dachgeschoss, abgehänkte holzdecken oder änliches sowie in Holwänden die auch gelegendlich mit holz gestellen oder Holzverkleidungen aufgestellt werden!
 
!

Das hält doch kein normaler Menschen aus
 
also wenn das mit dem Holzhaus stimmen würde dann kann ich viele seher viele Elektriker die mist bauen! weil auch an anderen orten wo Holz verbaut werden und diereckt mit Strom Leitungen in berührung kommen und dort werden auch keine FI´s eingesetzt!

Bitte erklärt mir das Im Holzhaus FI plicht (auch TN-c-s Netz) und in Holz wänden/Decken im Ziegel haus nicht? (neu Bau!) ? also da treffen zwei welten für mich aufeinander die nicht zusammen passen!

UND ICH REDE HIER NUR VON DIESER SITUATION nicht von feucht bereichen oder andern schutz bereichen wo Fi pflicht ist!!
 
soll das heißen ich hatte recht ABER!

Versicherung aha (habe ich leider überlesen sorry)
gut zu wissen wenn man beiträge sparen kann sollte man sowas immer mit nehmen genau so wie blitz- und überspannungsschutz (sover die einsparungen sowas rechtfertigen)

danke @Heimwerker
 
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Thema: FI in Holzhaus pflicht??

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