E-Herd anschließen

Diskutiere E-Herd anschließen im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo, ich habe ein neues Induktionskochfeld gekauft. Mein Wandanschluss geht 5 Adrig, quasi L1, L2, L3, N, PR. Bei dem Herd habe ich jedoch nur 4...
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Ich glaube, Octavian hat den entscheidenden Satz aus der NAV §13 vergessen:
"Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden".
 
Der entscheidene Satz steht im §1 (Anwendungsbereich), womit die Argumentationskette komplett flach fällt.
 
werner_1 schrieb:
Ich glaube, Octavian hat den entscheidenden Satz aus der NAV §13 vergessen:
"Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden".
Ich zitier mal weiter:
"Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten."
Instandhaltungsarbeiten an der elektrischen Anlage darf der Laie also machen? :roll:
 
Den Lehrbuben zur Auffrischung:
Arthur0605 schrieb:
Mein Wandanschluss ist laut farbcodierung VDE neu, und der Herd Vde alt.
Daran lässt es sich doch herauslesen, dass da vorher schon ein E-Herd dran gewesen sein muss oder hast du gedacht die Kochen noch auf Feuer wie bei euch im Allgäu. :shock:
 
@ A.E Deswegen hatte ich den Satz nicht zitiert wegen dieser Ausnahme.
Da aber die NAV wie von mir zitiert die Einhaltung der "anerkannten Regeln der Technik" fordert, also auch die VDE ist auch die VDE 1000 gültig, die ganz klar jegliche Arbeiten an der Elektrik nur durch Fachkräfte oder unter der Aufsicht von Fachkräften zulässt.
 
Octavian1977 schrieb:
@ A.E Deswegen hatte ich den Satz nicht zitiert wegen dieser Ausnahme.
Da aber die NAV wie von mir zitiert die Einhaltung der "anerkannten Regeln der Technik" fordert, also auch die VDE ist auch die VDE 1000 gültig, die ganz klar jegliche Arbeiten an der Elektrik nur durch Fachkräfte oder unter der Aufsicht von Fachkräften zulässt.
Große Umwege.....

Du glaubst es wahrscheinlich selbst auch nicht, oder?
 
ich brauch nichts glauben was dort geschrieben steht.
Und nur weil man mehr als ein Dokument benötigt heißt es noch lange nicht, daß es ungültig ist.

Wenn man sich im Zweifelsfall nur auf die VDE bezieht ist es klar geregelt.
Das die VDE einzuhalten ist haben zudem schon etliche Gerichte unabhängig von einander entschieden.
 
Octavian1977 schrieb:
@ A.E Deswegen hatte ich den Satz nicht zitiert wegen dieser Ausnahme.
Da aber die NAV wie von mir zitiert die Einhaltung der "anerkannten Regeln der Technik" fordert, also auch die VDE ist auch die VDE 1000 gültig, die ganz klar jegliche Arbeiten an der Elektrik nur durch Fachkräfte oder unter der Aufsicht von Fachkräften zulässt.

VDE 1000-10:2009-01 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen
(1)Anwendungsbereich
Diese Norm gilt für die fachlichen Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen, die im Rahmen ihrer Aufgaben Tätigkeiten ausführen, die von Bedeutung für die elektrische Sicherheit sind.

Es war aber nicht gefragt, was eine im Bereich der Elektrotechnik tätige Personen darf, sondern was der Laie privat darf.

Du liegst mal wieder ganz klar daneben.
 
Wenn jemand etwas an der Elektrik macht, ist das eine im Bereich der Elektrotechnik tätig Person.

Die VDE interessiert hier nicht welchen Beruf man ausübt, sonst wäre hier von einer beruflichen Tätigkeit die Rede.
 
Octavian1977 schrieb:
Wenn jemand etwas an der Elektrik macht, ist das eine im Bereich der Elektrotechnik tätig Person.

Die VDE interessiert hier nicht welchen Beruf man ausübt, sonst wäre hier von einer beruflichen Tätigkeit die Rede.
Und es interessiert den Gesetzgeber nicht, was ein privater Verein alles so entscheidet.....

In unserem Staat werden Gesetze vom Gesetzgeber beschlossen. Wer was (nicht) darf wird per Gesetz geregelt.

Octavian1977 schrieb:
Das die VDE einzuhalten ist haben zudem schon etliche Gerichte unabhängig von einander entschieden.
Der BGH hat sich sehr deutlich über den (beschränkten) Wert von Normen geäußert.

Nenn mir bitte ein Urteil, worin einer Privatperson verboten wurde, an seiner E-Anlage zu basteln (bzw. bestraft wurde, nachdem er an seiner E-Anlage gebastelt hat).
 
Die VDE gilt als anerkannte Regel der Technik, da brauchst Du nicht drüber zu labern, die NAV (siehe Da eine verbindliche Verordnung des deutschen staates) verweißt ausdrücklich auf die zwingende Einhaltung dieser.

solange nichts passiert wird kaum ein Staatsanwalt deine Anlage auf Laienpfusch prüfen.
kommt es aufgrund von Pfuscherei zu schäden, Brand oder Personenschäden wird sich sehr schell dieser bei Dir melden und ermittlungen einleiten die auch sicher zu einer Verurteilung führen werden.

Red bitte hier nicht so ein Blech bezüglich schon mehrfach festgestellter üblicher Regelungen und Verfahrensweisen.
 
Octavian1977 schrieb:
Die VDE gilt als anerkannte Regel der Technik, da brauchst Du nicht drüber zu labern, die NAV (siehe Da eine verbindliche Verordnung des deutschen staates) verweißt ausdrücklich auf die zwingende Einhaltung dieser.

solange nichts passiert wird kaum ein Staatsanwalt deine Anlage auf Laienpfusch prüfen.
kommt es aufgrund von Pfuscherei zu schäden, Brand oder Personenschäden wird sich sehr schell dieser bei Dir melden und ermittlungen einleiten die auch sicher zu einer Verurteilung führen werden.

Red bitte hier nicht so ein Blech bezüglich schon mehrfach festgestellter üblicher Regelungen und Verfahrensweisen.
Sag mal, geht's noch mit dir?

Das ist nicht meine Anlage, nicht mein Laienpfusch. Der TE hat das Problem, dass er einen Herd mit 4 Drähte statt 5 Drähte anschließen will. Ob ihm das jemand hier erklären kann, und ob er das fachgerecht machen kann ist die Frage. Ein rechtliches Verbot besteht jedoch nicht.
 
Octavian1977 schrieb:
Wenn jemand etwas an der Elektrik macht, ist das eine im Bereich der Elektrotechnik tätig Person.
Und wenn jemand einen Einkauf macht, ist das eine im kaufmännischen Bereich tätige Person. :roll:


Octavian1977 schrieb:
Die VDE interessiert hier nicht welchen Beruf man ausübt, sonst wäre hier von einer beruflichen Tätigkeit die Rede.
Dort ist aber die Rede von "im Rahmen ihrer Aufgaben Tätigkeiten ausführen"
Die Aufgaben bekommt die Person vom Unternehmer bzw. sind im Arbeitvertrag festgelegt.
Von wem bekommt der private Laie seine Aufgaben?


Ansonsten hier einfach mal durchlesen:
https://www.elektrofachkraft.de/verantw ... -10-teil-1 :roll:
 
Die Instandhaltung einer Anlage ist durchaus eine Aufgabe, die auch eine Privatperson hat, denn Eigentum verpflichtet.
siehe auch "Betreiberverantwortung"

Andere Aufgaben an der Elektrik sind laut NAV nur durch den eingetragenen Fachbetrieb zu erledigen.
 
Octavian1977 schrieb:
Die Instandhaltung einer Anlage ist durchaus eine Aufgabe, die auch eine Privatperson hat, denn Eigentum verpflichtet.
siehe auch "Betreiberverantwortung"

Andere Aufgaben an der Elektrik sind laut NAV nur durch den eingetragenen Fachbetrieb zu erledigen.

Wobei die NAV für nicht Eigentümer überhaupt nicht relevant ist:

NAV §2(2) Das Netzanschlussverhältnis entsteht durch Vertrag erstmalig mit dem Anschlussnehmer, der die Herstellung des Netzanschlusses in Auftrag gibt. Bei Herstellung eines Netzanschlusses ist der Netzanschlussvertrag schriftlich abzuschließen.

NAV §1(1)Die Verordnung gilt für alle abgeschlossenen Netzanschlussverhältnisse und ist auf diese anzuwenden.


Wie LED_Supplier bereits geschrieben hat. Deine Argumentationskette fällt mit §1 und §2 komplett flach.
 
Hast Du also eine Inselanlage ohne Netzanschluß?

Wenn Du einen Netzanschluß an das öffentliche Stromnetz hast, hast Du auch einen Netzanschlußvertrag abgeschlossen.
Im Zweifelsfall hast Du ihn vom Vorbesitzer der Immobilie übernommen.
 
Ich beobachte dieses Thema schon eine Weile und wollte mich eigentlich heraus halten ... Wir hatten das Thema für alle Stammleser schon zu genüge und meine Meinung dazu sollte bekannt sein.

Wo mir aber langsam der Hut hoch geht, ist bei den Aussagen von A.E. ...

Ja, Vertragspartner und damit gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich ist in der Regel der Eigentümer bzw. der festzulegende Betreiber der elektrischen Anlage. Wenn er diese dann z.B. vermietet, ist er ebenso in der Pflicht seiner Sorgfalt nachzukommen (dessen Bedarf Fall bezogen zu bewerten ist), als würde das Objekt selbst genutzt.

Das hebelt Doch aber nicht im geringsten aus, dass die Mietsache zivilrechtlich gegenüber dem Vermieter in einem guten Zustand zu erhalten ist - Die Meldung etwaiger Schäden ist sogar eine Pflicht als Mieter, für dessen Abstellung je nach Vertragswerk und Art des Schadens Mieter oder Vermieter aufzukommen haben - Der Versicherung wegen aber immer nachweislich fachgerecht! Wie soll denn ein Laie deiner Meinung nach diesen Nachweis für den Eigentümer erbringen, dass dieser dem Netzbetreiber und Versicherer gegenüber abgesichert ist, die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik oder min. gleichwertig ausgeführt wurden und dafür eine Haftung für diese Tätigkeiten inkludiert ist für den Schadensfall? Willst einen VdS-Sachverständigen eine Nachprüfung machen lassen?

Das ist jetzt Allgemein und nicht auf den Fall eines Herdanschlusses gemünzt ... Das ist totaler Blödsinn!

Für den Fall: Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist das mindeste, um ein solches Gerät fest mit dem Netz zu verbinden und diese stützt sich auf eine korrekt unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft Normgerecht errichtete und geprüfte Anlage, da etwaige Mängel der Ausführung nur durch eine Efk festzustellen wären.
 
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Thema: E-Herd anschließen
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