Ragierverteiler als Unterverteilung zulässig?

Diskutiere Ragierverteiler als Unterverteilung zulässig? im Forum Produkte, Material, Elektrowerkzeug & Werkstoffe im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, in einem Hotel was wir demnächst übernehmen werden in den Hotelzimmern in der Zwischendecke Kontec KRI Ragierverteiler als...
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tkloss schrieb:
Also die Zimmer wurden nicht in einer Modulbauweise erstellt, es ist eine ganz normale Installation. Da wir aber künftig nur der Betreiber dieser Immobilie sind und nicht der Eigentümer haben wir zur Zeit keinen Einfluss auf den GU und in dem was er baut. Mittlerweile habe ich erfahren das der Rangierverteiler zulässig ist für die ausgeführte Verdrahtung.

Darf man erfahren, woher du das erfahren hast?

tkloss schrieb:
Ich werde nun erst mal die leichte Zugänglichkeit bemängeln gemäß VDE 0100-510 und zum anderen den fehlenden Berührungsschutz für "Laien" gemäß DGUV V3.

Irgendwas war da doch noch mit der SK des Gerätes, gab es nicht die Forderung, das laienbedienbare Verteiler SKII aufweisen muessen?

tkloss schrieb:
Hab jetzt aber noch eine Frage, die verbauten Klemmen sind ja keine Nullleiter Trennklemmen, ich meine mal von einem Sachverständigen gehört zu haben das in einer VDE steht das in Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Betten Nullleiter Trennklemmen Pflicht sind. Kennst jemand diese Vorgabe?

www.elektro.net/wp-content/archiv/2013/ ... 2_PP04.pdf
 
karo28 schrieb:
Irgendwas war da doch noch mit der SK des Gerätes, gab es nicht die Forderung, das laienbedienbare Verteiler SKII aufweisen muessen?

Zum einen trifft diese Norm nicht auf Hotels zu und zum anderen ist es ja Sinn und Zweck der geschlossenen Abdeckung, dass diese Verteiler eben nicht laienbedienbar sind!

tkloss schrieb:
Hab jetzt aber noch eine Frage, die verbauten Klemmen sind ja keine Nullleiter Trennklemmen, ich meine mal von einem Sachverständigen gehört zu haben das in einer VDE steht das in Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Betten Nullleiter Trennklemmen Pflicht sind. Kennst jemand diese Vorgabe?

Es gibt keine Pflicht für Trennklemmen, der N muss ohne diesen abzuklemmen trennbar sein zur Mess- und Prüfzwecken - Das geht aber eben auch mit dem FI/LS, der eben auch den L mit schaltet, zu erfüllen!
 
T.Paul schrieb:
karo28 schrieb:
Irgendwas war da doch noch mit der SK des Gerätes, gab es nicht die Forderung, das laienbedienbare Verteiler SKII aufweisen muessen?

Zum einen trifft diese Norm nicht auf Hotels zu und zum anderen ist es ja Sinn und Zweck der geschlossenen Abdeckung, dass diese Verteiler eben nicht laienbedienbar sind!
Bislang hatte ich in jeder Ferienwohnung und auch in Hotels Laienbedienbare Sicherungskästen vorgefunden.
 
T.Paul schrieb:
Ich nicht - privat und beruflich ...
Bei der letzten Ferienwohnung war als Tarnung an der Flurwand ein Bild darüber gehängt worden.
Aber ich bin ja Elektriker und finde auch das.
Bei einer anderen an der Ostsee war der in einem Wandschrank im Hausflur gewesen und hatte Kurioserweise ein K2 Schloss und den hab ich auch im Urlaub an Mann.
 
Hat man einen Stalker, sollte man die Fenster zukleben ... Und hat man einen Elektriker zu Gast ...

Wir schrauben die Kaffeeautomaten in den Suiten im Möbel fest und verankern die Fernseher mit Schlosschrauben an einem Stahlblech auf der Schrankrückwand - Kommt Dir die Position des Verteilers in der Abhangdecke nun wirklich unsinnig vor, bei deinem Verhalten? :roll:
 
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Thema: Ragierverteiler als Unterverteilung zulässig?
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