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karo28
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tkloss schrieb:Also die Zimmer wurden nicht in einer Modulbauweise erstellt, es ist eine ganz normale Installation. Da wir aber künftig nur der Betreiber dieser Immobilie sind und nicht der Eigentümer haben wir zur Zeit keinen Einfluss auf den GU und in dem was er baut. Mittlerweile habe ich erfahren das der Rangierverteiler zulässig ist für die ausgeführte Verdrahtung.
Darf man erfahren, woher du das erfahren hast?
tkloss schrieb:Ich werde nun erst mal die leichte Zugänglichkeit bemängeln gemäß VDE 0100-510 und zum anderen den fehlenden Berührungsschutz für "Laien" gemäß DGUV V3.
Irgendwas war da doch noch mit der SK des Gerätes, gab es nicht die Forderung, das laienbedienbare Verteiler SKII aufweisen muessen?
tkloss schrieb:Hab jetzt aber noch eine Frage, die verbauten Klemmen sind ja keine Nullleiter Trennklemmen, ich meine mal von einem Sachverständigen gehört zu haben das in einer VDE steht das in Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Betten Nullleiter Trennklemmen Pflicht sind. Kennst jemand diese Vorgabe?
www.elektro.net/wp-content/archiv/2013/ ... 2_PP04.pdf