Bauartnachweis nach IEC 61439-1/2 (VDE 0660-600-1/2)

Diskutiere Bauartnachweis nach IEC 61439-1/2 (VDE 0660-600-1/2) im Forum Automatisierung, Gebäudesystemtechnik & Elektronik im Bereich DIVERSES - Hallo Freunde, bei uns in der Planungsabteilung gehen die Meinungen immer weiter auseinander und die Diskussionen werden immer nerviger...
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METFRAT

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Hallo Freunde,

bei uns in der Planungsabteilung gehen die Meinungen immer weiter auseinander und die Diskussionen werden immer nerviger, mitlerweile werde ich schon selber unsicher...

Da ich hier im Forum in erster Linie eher nur mitlese und weniger schreibe kurz zu mir: Ich habe Elektriker für Automatisierung gelernt, einige Jahre als Facharbeiter gearbeitet und letztlich noch eine Meisterausbildung zum Elektrotechnikermeister Automatisierung absolviert. Das alles in einer und der selben Firma und bin hier nun in der Planungsabteilung eingesetzt (Planung, Kalkulation und Abwicklung von Projekten) sowie in der Produktion als Schaltschrank-/Anlagenprüfer. Hinzu kommt noch die "Ehere" der Lehrlinsausbildung.

Vorab:

Einerseits planen und stellen wir selber Schaltschränke bzw. Anlagen her (Eigenplanung), andererseits Bauen wir Schaltschränke bzw. Anlagen nach Vorgaben (Fremdplanung).

Folgende Problematik der oben eingeleiteten unterschiedlichen Meinungen und nervigen Diskussioonen:

1. In welcher Situation sind wir verpflichtet einen Bauartnachweis durchzuführen und mit den entsprechenden Dokumenten zu erstellen?

2. In welcher Situation sind wir verpflichtet einen Schaltschrankprüfung durchzuführen und dies nach welchen Normen?

Meine Kenntnisse:

Zu 1.: Meines Wissenstandes nach:

- Bei Eigenplanung sind wir verpflichtet einen Bauartnachweis nach entsprechenden Vorgaben der Normen(IEC 61439-1/2 (VDE 0660-600-1/2, Bauartnachweis nach Abschnitt 10 und Stücknachweis nach Abschnitt 11) druchzuführen!(?)

- Bei Fremplanung ist dies nicht der Fall und wir müssen lediglich unsere Verdrahtung nach Schaltplan (der Fremdplanung) prüfen!(?)

Zu 2.: Meines Wissens nach:

- Da wir in erster Line Schaltschränke für größere Anlge Herstellen die VDE 0113 Teil 1 (... elektr. Maschinen) oder doch/auch VDE 0660 Teil 600(.. elelktr. Anlagen)!(?)

Ob Ihr es glaubt oder nicht, ich bin mir meines Wissens nach sicher, aber wenn seit kurzer Zeit immer wieder (täglich) die Diskussionen und unterschiedlichen Meinungen ihre Kreise drehen, wird man irgendwann "gaga"!

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen...

Mfg Metfrat
 
Zu dem Thema mindestens drei Sachverständige fragen und eine Mehrheitsauswertung starten.
 
Ist das Thema denn wirklich überall so "undurchsichtig"!?
 
METFRAT schrieb:
Ist das Thema denn wirklich überall so "undurchsichtig"!?
Ich stelle nur mal die Frage: Wie sieht denn der Auftrag bzw. der Vertrag aus??????????
 
Ich sag es mal so, bezüglich des exakten Prüfens (Ablauf, Norm, usw.) ist nichts genaues vertraglich festgelegt!

Genau darum geht es mir nun auch im ersten Beitrag, wie ist es, wenn nichts genaues festgeleg wurde.
 
Wenn nichts genaues festgelegt wurde gelten als Mindeststandard die entsprechenden Normen und Verordnungen.

Die Frage ist auch ob es für die Firma eine bestimmte Zertifizierung z.B. DIN 9001 oder andere gibt. Da werden Firmen intern unter Umständen einige Prüfungen verlangt.

Eine Typprüfung funktioniert ja nur wenn man Teile baut die 100% identisch sind, also z.B. bei Fließbandproduktion von Haushaltsgeräten.
Bei Einzelstücken läuft es zwangsläufig auf eine Einzelprüfung heraus.
Für Hochspannungsanlagen ist aber auch bei identischen Teilen immer eine Einzelprüfung vorgeschrieben.

Auch wenn die Planung ein anderer macht ist der Schaltschrank immer durch den Errichter zu prüfen. Was der Errichter nicht prüft bei fremder Planung, ist natürlich die Richtigkeit der Planung, wobei er bei Fehlern die Ihm auffallen trotzdem hinweispflichtig ist!!!
 
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