korrekte Kabelbezeichnung

Diskutiere korrekte Kabelbezeichnung im Forum Produkte, Material, Elektrowerkzeug & Werkstoffe im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Guten Tag! Ich brauche Verlegekabel mit 1,5 mm2 und 2,5 mm2 die jeweils maximal dreiadrig sind wobei mindestens zwei Adern als Phase markiert...
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mks

Guest
Guten Tag!

Ich brauche Verlegekabel mit 1,5 mm2 und 2,5 mm2 die jeweils maximal dreiadrig sind wobei mindestens zwei Adern als Phase markiert sein müssen. Wie wird ein solches Kabel bezeichnet?

Das 5adrige Kabel drei markierte Phasen haben weiß ich. Für fünf Adern ist aber kein Platz.

Vielen Dank!
Markus
 
Wozu wird das gebraucht?
Für Steuerleitungen?
Warum ist für 5-Ader kein Platz es wird doch auch ein Neutralleiter benötigt.
Mindestanzahl an zwei Außenleitern wäre ein NYM4x1,5 oder 4x2,5
 
Unbestätigten Gerüchten soll es aber auch NYM-0 geben , in diesen ist kein Schutzleiter enthalten. Aber wenn du uns sagst wofür das sein soll können wir auch weiterhelfen !
 
hier würde sich zum Beispiel ein NYM-O anbieten

"O" weil ohne Schutzleiter. Beispiel hier
 
Super, vielen Dank. Das ist was ich suchte. Anwendung: Aufputz Feuchtraumschalter. Meine haben nur zwei Kabeleingänge. Deshalb setze ich oberhalb eine Dose und brauche dann am Schalter selbst nur noch die zu schaltende Phase.

Gruß!
Markus
 
mks schrieb:
Anwendung: Aufputz Feuchtraumschalter. Meine haben nur zwei Kabeleingänge.
Das ist standard.

mks schrieb:
Deshalb setze ich oberhalb eine Dose und brauche dann am Schalter selbst nur noch die zu schaltende Phase.
Nope, der Schutzleiter ist mitzuführen und im Schalter auf die entsprechende Klemme aufzulegen.

Lutz
 
mks schrieb:
Deshalb setze ich oberhalb eine Dose und brauche dann am Schalter selbst nur noch die zu schaltende Phase.
Und was spricht da gegen NYM-J 3x1,5?
 
elo22 schrieb:
der Schutzleiter ist mitzuführen und im Schalter auf die entsprechende Klemme aufzulegen.
Nicht jeder Feuchtraumschalter oder Steckdose verfügt über eine PE-Klemme am Gehäuse die nur zu besonderen Einsatzzwecken wie außen oder in besonders feuchten Räumen anzuschließen ist.
Das Mitführen eines PE-Leiters ist nur in unterputz verlegten Leitungen Pflicht aber nicht in Aufputz verlegten da dort ja eine Sichtbarkeit vorhanden ist.
Über die Verwendung des blauen als Schaltdraht streiten sich ja immer gerne die gelehrten, die einen sagen das ist nicht statthaft die anderen wiederum sagen das es gemacht werden kann.
 
Zur Schutzart war ich etwas zu ungenau. Es handelt sich um Kellerräume ohne Wasseranschluss, also meines Wissens mind. IP24 vorgeschrieben, ich habe mind. IP44 installiert.

Danke an alle, die sich beteiligt haben. Ich hab was gelernt und das konkrete Problem wurde auch noch gelöst. So soll es sein!

Markus
 
Strippe-HH schrieb:
Das Mitführen eines PE-Leiters ist nur in unterputz verlegten Leitungen Pflicht aber nicht in Aufputz verlegten

Ich kann in der 410 keine Unterscheidung finden, der Schutzleiter ist immer mitzuführen - durchgehend leitend verbunden.
 
Nur das NYM-O ist VDE zugelassen und auch nach 2003 mit den neuen Aderfarben und wofür soll man es sonst verwenden außer für Schalterleitungen?
Für die Zuleitung eines Ausschalters wird auch viel NYM-J verwendet da ist es zwar mit der Mitführung des PE-s geregelt, aber dann ist es wieder mit den geschalteten Blauen, der ja normalerweise als N bestimmt ist und angeblich nicht zulässig sein soll denen als Stromführenden Leiter zu verwenden.

Es gibt leider Dinge in der Normenwelt der VDE da beißt sich die Katze in den Schwanz.
 
Wenn eine blaue Ader vorhanden ist, ist nur diese als N zu verwenden. Eine Verwendung der blauen Ader für andere Zwecke ist nicht verboten.!
 
Das ist richtig.

Um zum Ursprung zurück zu kommen:
Es gibt keine Leitung in der Adern "als Phasen markiert" sind.
lediglich der grüngelbe ist in seiner Verwendung als Schutzleiter zwingend vorgeschrieben.
Der Blaue ist nur der Neutralleiter wenn auch ein Neutralleiter in der Leitung vorhanden ist.
 
Es ist auch nicht verboten 5 adrige Leitungen für Schalter und Beleuchtung zu verwenden , auch wenn nur momentan 3 Adern verwendet werden!
 
Strippe-HH schrieb:
wofür soll man es sonst verwenden außer für Schalterleitungen?

Zum Beispiel für Anwendungen nach 412.1.3 - Aber in der Regel eher gar nicht. Frag mal einen Händler, wie viel NYM-O er so verkauft - das ist nahe Null und das hat seinen Grund. Nur, weil es ein Produkt gibt, muss es nicht auch sinnvoll sein, dass es dieses gibt.

Strippe-HH schrieb:
aber dann ist es wieder mit den geschalteten Blauen, der ja normalerweise als N bestimmt ist und angeblich nicht zulässig sein soll denen als Stromführenden Leiter zu verwenden.

Das ist totaler Quatsch, natürlich darf der blaue Leiter als Außenleiter, geschaltet oder nicht, verwendet werden. Nur, wenn ein Neutralleiter verwendet wird, soll aus Gründen der Verwechselbarkeit, hierfür in Leitungen mit farblicher Markierung der blaue Leiter verwendet werden. Es ist ja auch zulässig den Neutralleiter Schwarz auszuführen, z.B. in Vieladerkabeln mit numerischer Kennzeichnung. Oder in Schaltgerätekombinationen ...

Strippe-HH schrieb:
Es gibt leider Dinge in der Normenwelt der VDE da beißt sich die Katze in den Schwanz.

Es ist zwar richtig, dass auch Normen hier und da Lücken haben und gelegentlich richtige Pannen ... Aber meiner Erfahrung nach ist bei den meisten Leuten mit solchen Aussagen das Problem eher das Verständnis der Materie - man kann auch nicht über ein Buch urteilen, wenn man das Cover mal aus 2 Meter Entfernung im Regal betrachtet hat ...
 
T.Paul schrieb:
1)Frag mal einen Händler, wie viel NYM-O er so verkauft - das ist nahe Null und das hat seinen Grund. Nur, weil es ein Produkt gibt, muss es nicht auch sinnvoll sein, dass es dieses gibt.

2)Das ist totaler Quatsch, natürlich darf der blaue Leiter als Außenleiter, geschaltet oder nicht, verwendet werden.
Zu 1) Das NYM-O ist auch bei Baumärkten nicht erhältlich, weil die sagen, dass in jeden Kabel ein Schutzleiter mitgeführt werden muss und das stimmt ja auch. Nur auch NYM4x1,5 wird auch selten verlangt.
Zu Zeiten da in den Unterputzinstallationen noch Abzweigdosen verwendet wurden war o-Kabel aber noch überaus Salonfähig gewesen. Gerade bei den alten Farben die vor 2003 gegolten hatte da war die Leitung ideal für Dämmerungsschalter und Bewegungsmelder gewesen, da es ausgeschlossen war einen Gelbgrünen zu missbrauchen und die Leitung passte ins Gerät und ungenutzte Adern nahmen keinen Platz in diesen weg.

Zu 2) Gab es mal ein Diskussionsthema in einem anderen Elektroforum wo genau das Gegenteil behauptet wurde und ich mich nun wieder fragen muss was ist richtig oder was ist falsch.
Bei AP-Installationen mit Abzweigdosen sind Schaltdrähte in der Regel verfolgbar, da würden nichts gegen einen blauen als Schaltdraht sprechen und bei UP Installationen da liegt ohnehin alles an verdrahtungspunkte hinter den Schaltern was den Blauen als Schaltdraht ohnehin überflüssig macht.
 
Strippe-HH schrieb:
und ich mich nun wieder fragen muss was ist richtig oder was ist falsch.

Das ist das Problem, wenn man die Quelle (DIN VDE) nicht gelesen und/oder keine eigene Meinung besitzt, dafür aber anderen Hörensagen als Wahrheit aufschwatzen will ...

Aus rechtlichen Gründen darf ich nicht voll aus der Norm zitieren, aber ein ganz wichtiger Satz dazu steht in der DIN VDE 0100-510 abschnitt 514.3.Z4, wo sogar explizit auf die Verwendung als Schaltader hingewiesen wird!
 
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