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Moorkate
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Kennt jemand von euch eine preiswerte Alternative zum UP-Schukomat oder einen 2pol FI-Schutzschalter für eine UP-Dose?
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Moorkate schrieb:Kennt jemand von euch eine preiswerte Alternative zum UP-Schukomat oder einen 2pol FI-Schutzschalter für eine UP-Dose?
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Moorkate schrieb:Das mit der Rasierersteckdose könnte klappen wenn in vierzig Jahren die Staubsauger dann nach neuster EU-Norm max. 30W brauchen dürfen.
Jetzt mal im Ernst. Soll bei einer Bekannten etwas nachlegen. Leider liegt da von der Verteilung nur zweiardrig. Nur sind die gefundenen UP-FI drei bis viermal so teuer, wie einer für Hutschiene und ich brauche dann 4 Stk davon.
mfG
Moorkate schrieb:Leider liegt da von der Verteilung nur zweiardrig. Nur sind die gefundenen UP-FI drei bis viermal so teuer, wie einer für Hutschiene und ich brauche dann 4 Stk davon.
Octavian1977 schrieb:Ein Trenntrafo entbindet nicht von der Pflicht zur Verwendung eines 30mA FI Schutzschalters an einer Steckdose.
werner_1 schrieb:Und weshalb legst du für den Preis nicht eine neue Leitung und machst was Vernünftiges daraus?
Moorkate schrieb:werner_1 schrieb:Und weshalb legst du für den Preis nicht eine neue Leitung und machst was Vernünftiges daraus?
Ganz einfach! Es handelt sich um eine Mietwohnung.
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Octavian1977 schrieb:Und wer beseitigt den ersten Fehler der zu keiner Abschaltung führt?
Eine Rasierersteckdose ist aber kein IT-Netz. Es ist ein Betriebsmittel (SKII) mit Festanschluss am TT- oder TN-Netz. Ein FI schützt nicht bei einem sekundärseitigen Fehler und gegen einen primärseitigen ist er nicht erforderlich.Octavian1977 schrieb:Die VDE 0100-410 verlangt einen FI für Steckdosen in Wechselstromnetzen egal ob TT TN oder IT.
Willst du den FI sekundärseitig an die Rasierersteckdose anschließen? :roll:Octavian1977 schrieb:klar schützt der FI bei sekundärseitigem Fehler.
Wenn die Elektroanlage in der Wohnung älter als 50 Jahre alt ist dann ist sie nach dem heutigen technischen Stand nicht mehr gebrauchsfähig und das ist dann Vermietersache diese so herzurichten, dass diese den heutigen Anforderungen entspricht.Moorkate schrieb:Ganz einfach! Es handelt sich um eine Mietwohnung.
Steht wo? Das muss erst mal in ein Gesetz gegossen werden, um die Vermieter zu zwingen (Dabei bin ich selber einer). Und die dabei anfallenden Kosten wirken sich steuermindernd aus und dürfen zu 11% jährlich auf die Miete als Modernisierungskosten abgewälzt werden. Letzteres hält eher die Mieter solcher Immobilien davon ab, solche Ansprüche anzumelden-Strippe-HH schrieb:Wenn die Elektroanlage in der Wohnung älter als 50 Jahre alt ist dann ist sie nach dem heutigen technischen Stand nicht mehr gebrauchsfähig und das ist dann Vermietersache diese so herzurichten, dass diese den heutigen Anforderungen entspricht.