Anzahl und Durchmesser bei Erdkabel verlegen

Diskutiere Anzahl und Durchmesser bei Erdkabel verlegen im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, da wir demnächst bestimmt auch einen Hausanschluß per Erdleitung bekommen und ich annehme wenn ich jetzt mal vorarbeite, es dann günstiger...
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Lebowskyx

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Hallo,
da wir demnächst bestimmt auch einen Hausanschluß per Erdleitung bekommen und ich annehme wenn ich jetzt mal vorarbeite, es dann günstiger wird, hätte ich als Elektroniker mal eine paar grundsätzliche Fragen.
Ich bin mit meinem kleinen Häuschen noch über Land und mit schlappen 25A angeschlossen. Reichte bis jetzt ja , aber wenn es nach der neuen EU-Richtlinie geht, dann verschwinden die Überlandleitungen ja nach und nach.
Hier sieht es so aus, dass wir alle in einer Kleingartenähnlichen Anlage leben. Es gibt Kanalisation und daher haben wir hier auch volles Wohnrecht. Meine Freundin hat jetzt das kleine Hazs neben mir gekauft und im Keller liegen 3x 63 A. Ich würde jetzt gerne über einen Splitter 3x35A zu mir verlegen. Sind ca. 20m und der Zähler und ein Abzweig für die Werkstatt soll in der Werkstatt verbaut werden. Von dort gehe ich dann ins Haus und verteile dort neu.
1. Frage: Wie viele Adern muss ich verlegen? 3,4 oder 5?
Bin mir unsicher wie und wo ich erde? Jetzt kommt L1 und N im Haus an. Das ist ja überschaubar... Kann ich nicht bei mir einfach erden und dadurch auch nur 3x verlegen?
2. Frage: Wenn ich in den VDE richtig gelesen habe, dann reichen doch 10qmm völlig aus. Oder sind bei 20m schon zu große Verlußte und 16qmm ist sinnvoller?

Gruß Thorsten
 
Hallo,
die Detailplanung übernimmt sicher der Elektriker, der das dann auch beantragen und anschließen muss.

Die Zuleitung ist gem. TAB auf 63A auszulegen und muss ab HAK 5-adrig sein.
 
Solche Arbeiten dürfen aus Gutem Grund nur durch einen Eingetragenen Fachbetrieb durchgeführt werden.

Wenn Du bei solchen Aktionen Eigenleistugn erbringen willst mußt Du diese mit dem Fachbetrieb abstimmen der zum Schluß auch Anträge über Leistungserhöhungen usw stellt.

Die VDE gibt Dir niemals konkrete Querschnitte an, sondern immer nur Mindestquerschnitte und die Regeln nach denen Kabel und Leitungen dimensioniert werden müssen.
Außerdem sind die TAB des örtlichen Netzbetreibers ein zu halten. Dieser sagt Dir auch ob überhaupt Abzweige in Deiner Zuleitung vor dem Zähler erlaubt sind.
klar sollte auch sein, daß ein Drehstromanschluß mit 63A je Phase vor zu sehen ist und dieser ab Hausanschluß als TN-S zu führen ist (sofern der VNB nicht ein TT Netz vor sieht)
Die Frage nach der Aderanzahl sollte somit beantwortet sein.

Wenn Du Zugriff auf die VDE hast dann ließ Sie Dir bitte in allen relevanten Teilen durch.

Des weiteren ist auch die DIN 18015 ein zu halten.

Geerdet wird am Fundamenterder des Gebäudes wo sonst.
Du solltest vielleicht mal eher die Frage stellen Was geerdet werden muß und wie. Dazu benötigst Du vom VNB erst die Netzform.
 
Ich will erldiglich das Kabel verlegen und andere möglichen Vorarbeiten erledigen...
Sprecht bitte nicht wie mit einem kleinen Jungen, sondern einfach sachlich.
63A hier ist Perlen vor die Säue! Es sind kleine 80qm Häuschen und kein 2-Familienhaus. Daher ist es rausgeworfenes Geld hier mit 63A-Leitungen zu arbeiten.
Die Grundstücke hier liegen nebeneinander und im Haus vorne an der Straße, bei meiner Freundin, liegen eben die 63A im Keller. Das wird hier keiner von uns beiden jemals ausnutzen... Das die Abnahme erfolgen muss und auch die Stadtwerke Bescheid wissen müssen ist doch selbstredend.

Für das was ich hier vorhabe finde ich der DIN 18015 nix was mich interessieren müsste...
Ist doch kein Neubau, sondern eine in 3 Stufen zusammengeschraubte Hütte. Die Kabel sind hier das neuste drin :p

Und wo ist der "Fundamenterder"? Genau daruf richtete sich doch meine Frage. Bei gibt es keinen, da bis jetzt 2-adrig mit 230V verkabelt ist.
Also noch mal, erde ich dann drüben im Keller? So einen Fundamenterder hat 1949 dort mit Sicherheit keiner mit eingegossen!
 
Es ist eine Immobilie für Wohnzwecke und somit ist diese den entsprechenden Normen gerecht aus zu statten.
Somit auch für 63A Drehstrom aus zu legen.

eine Neu errichtete Anlage ist auch nach aktuellen Normen aus zu statten egal wie das Ganze jetzt aussieht.
Wenn Dein Gebäude keinen Fundamenterder hat mußt Du einen Erstellen bzw einen Ersatz, wie z.B. einen Ring Erder.
Klar ist auch, daß ab Hausanschluß 5 Adrig Verlegt werden muß.

Jegliche Installation ist ZUVOR mit dem Fachbetrieb ab zu stimmen der die Verantwortung für das Ganze übernehmen soll.
Was bringt es Dir wenn Du was erstellst und nachher der Fachbetrieb dies nicht abnimmt und Du alles neu machen mußt?
Und sei es nur, daß das Kabel im wieder zugeworfenen Graben nicht mehr zu kontrollieren ist.

Ich würde vor allem davon ausgehen, daß Dein Vorhaben so nicht umsetzbar ist, denn den Anschluß eines Gebäudes wirst Du nur beim VNB bekommen und auch nur über diesen, zu dessen Konditionen.
Einzige sinnvolle Methode für Dich wäre einen zusätzlichen Zähler bei Deiner Freundin setzen zu lassen von dem aus dann Deine Bude Strom bekommt. Und auch dies nur über den eingetragenen Fachbetrieb.
 
Sprecht bitte nicht wie mit einem kleinen Jungen, sondern einfach sachlich.
63A hier ist Perlen vor die Säue! Es sind kleine 80qm Häuschen und kein 2-Familienhaus. Daher ist es rausgeworfenes Geld hier mit 63A-Leitungen zu arbeiten.


Na dann mal sachlich.

Wer versucht den Baukostenzuschuss zu vermeiden betrügt die Allgemeinheit die dann dfür mehr zahlen muss.
Das ist wie mit der Steuer die nur so hoch ist weil einige meinen diese sparen zu müssen.
 
Wo ist das denn?
Nach dem Deutschen Bundeskleingartengesetz ist das dauerhafte Wohnen in Behelfsheimen und Schrebergärten gar nicht erlaubt.
Und wenn dann dürfen die höchstens als Wochenendhäuser genutzt werden.
Elektroanschlüsse für diese würde es dafür bestimmt nicht so hoch dimensioniert geben, höchstens 1x35A vielleicht.
Warum es im Nachbarhaus jedenfalls ein 3x63A- Anschluss gibt das ist mir jedenfalls als Ex-Schrebergärtner schleierhaft.
 
Strippe-HH schrieb:
Nach dem Deutschen Bundeskleingartengesetz ist das dauerhafte Wohnen in Behelfsheimen und Schrebergärten gar nicht erlaubt.
Ich weiß von Sondergenehmigungen, die irgendwann nach dem Krieg erteilt wurden und noch gelten.
 
Also einen Abzweig VOR dem Zähler wird sich der VNB sehr wahrscheinlich nicht gefallen lassen. Da ist die Gefahr zu groß, dass Strom geklaut wird.

Wenn es getrennte Häuser sind sollte jedes einfach ein 3x63A (oder 3x50A - das ist bei uns der Standard) bekommen.
Das ist die sauberste Lösung.

Geerdet wird über Tiefenerder oder wenn noch möglich über einen Ringerder.
Trotz Erdung ist ein PEN vom VNB mit zu verlegen. Alleine dein Erder reicht nicht aus.

Manuel
 
Falsch es soll in Deutschland noch TT-Netze geben und da liefert das EVU keinen PEN! Nur im TN-C-Netz liefert das EVU den PEN und der ist bereits ab Hak aufzuteilen in N und PE!
Auch wenn da bei Deiner Nachbarin 3*63 A verfügbar sind so wird für Deinen Anschluss ein eigener HAK gesetzt! Hier greift wegen Wohngebäude die TAB ! Je nach EVU schreiben diese in ihren gültigen TAB auch PEN-Stützung im HAK vor!
 
die TAB gilt für alle Anschlüsse an das öffentliche Niederspannugnsnetz.
Egal ob Gartenlaube, Wohnung oder Gewerbeimmobilie.
 
Falsch es soll in Deutschland noch TT-Netze geben und da liefert das EVU keinen PEN!

Stimmt, ich bin einfach von einem TN-C Netz ausgegangen.

Aber auch beim TN-C Netz ist ein Fundamenterder oder Ringerder zu installieren.

Viele Grüße

Manuel
 
Octavian1977 schrieb:
Einzige sinnvolle Methode für Dich wäre einen zusätzlichen Zähler bei Deiner Freundin setzen zu lassen von dem aus dann Deine Bude Strom bekommt. Und auch dies nur über den eingetragenen Fachbetrieb.
Das halte ich auch für die klügste Lösung und sicher die Günstigste. Dann einfach ein 5-poliges Kabel zu dir rüber.
 
Den 63A Schwachsinn mache ich nicht mit, da die Gebäude und Grundstücke gepachtet sind und wir eh alles selber machen und zahlen müssen. Das ist halt der Preis für dieses absolut freie Wohnen hier.
Wir unterliegen hier nicht dem Grünflächenamt und sind daher keine klassische Kleingartensiedlung. Nur mal so am Rande, da ja jemand meinte er müsse dazu etwas sagen. Egal, EVU will einen Antrag haben, dann gibt es einen Kostenvoranschlag und dann gibt es evtl. einen Anschluß für mich... Is mir zu doof und werde deshalb einfach ein KG-Rohr legen, 3x16A in meine Werkstatt legen und gut ist. Die 25A hier reichen schon seit über 8 Jahren. Warum sollte sich das plötzlich ändern.
Im Keller drüben kommen in der Tat nur 3 Phasen an. Mich würde echt mal interessieren wie und wo dort geerdet wird. Angesichts dessen das ich den gesamten Verteilerkasten abgeklemmt hab und nur ein paar Steckdosen für den Baustrom angeschlossen hab, ist mir bis jetzt nicht aufgefallen wo die Erde liegen soll. Die Hütte ist quasi jetzt im Rohzustand... Seltsam alles. Muss ich morgen mal schauen wie das da geregelt ist.
Andere Frage noch mal. Werden in den Städten die Freilandleitungen in den nächsten Jahren abgeschafft? Weiß da jemand etwas genaues? Denn dann würde es mich ja doch irgendwann einholen diese ganze Geschichte? Ich finde im Netz nichts dazu und war der Meinung das mal gelesen zu haben.
Über einen Zwischenzähler zu mir ist bestimmt die billigste Lösung um bei mir 3-Phasen zu bekommen...
 
Klar doch Zählerantrag beim EVU und dann bekommst du Deine Auflagen inklusive eigenem HAK . erfüllst du die Auflagen nicht bleibst du ohne Zähler !!!!" Auf einen Zwischenzähler wird sich das EVU jedenfalls nicht einlassen!!!! Schon allein deine Aussage das beim Nachbarn nur 3 Aussenleiter ankommen ist falsch! Über die Netzform erteilt das EVU gern Auskunft.
 
Den 63A Schwachsinn mache ich nicht mit
Achsooooo, wenn einem Vorschriften nicht passen kann man die einfach umgehen, das wusst ich bis jetzt nicht.

Da wir dich wohl nicht zu der richtigen Ausführung bewegen können lass die Installation noch von jemand prüfen (jemand`= Eingetragener Installateur)
Ich weiß, dass du Elektroniker bist, aber da ist noch ein kleiner Unterschied zum, beim VNB eingetragenen, Elektriker.
Sagt dir Schleifenimpedanz und Netzimpedanz etwas? Isolationstest? Backup- Schutz? Verlegearten?
RCD- Pflicht?

Manuel
 
Im Vorzählerbereich und bis zum Zähler kommt er ohne konsessionierten Elektriker nicht weit :lol: . Spätestens wenn sein Wechselstromzähler gegen einen Drehstromzähler gewechselt werden soll benötigt er den konzessionierten Elektrofachbetrieb. Denn da muss ein neuer Zählerantrag und eine Leistungserhöhung beantragt werden! Im übrigen entscheidet das EVU was dann für Sicherungen im HAK gesetzt werden. Das ändert aber nichts daran das die Leitung vom HAK zum Zähler für 63 A ausgelegt sein muss!
 
Also irgendwie liest niemand so richtig was ich da so schreibe.. ICH HAB EINEN HAUSANSCHLUẞ, ABER NUR 230V UND 25A!!!!
Nebanan lebt Friedel schon seit 45 Jahren mit Zwischenzähler, genauso wie mein direkter Nachbar. Deren Zähler ist bei Andreas im Vorraum.. Wenn ich hier durchs Küchenfenster schaue sehe ich sogar die dicke Strippe die übers Dach kommt und dann in der Erde verschwindet... Wurde sogar neulich, so wie bei mir, der Zähler getauscht. Also diese pauschalen Aussagen " Den Zwischenzähler wird das EVU nicht akzeptieren" sind etwas albern. Aber darum geht es ja nicht.
Werden denn nun die Freilandleitungen in der EU abgeschafft,weiß das jemand?
 
Zwischenzähler sind garantiert nicht vom VNB.
entweder sind das alles Hauptzähler für eigene Anschlüsse oder es sind Unterzähler von einem Verein oder ähnlichem.
Möglicherweise ist das auch ein uralter Bestand, dne vor etlichen Jahrzehnten mal der VNB warum auch immer zugelassen hat.

Das zweite ist, wenn Du etwas neu machst erfolgt dies nach aktuellen Normen und Bestimmungen, da ist völlig egal was irgendwann mal war.

Es gibt keine Verpflichtung für die VNBs auf Erdanschluß um zu stellen.
Grundlegend ist es aber so daß der VNB aus eigenem Wunsch auf Erdanschluß umstellen kann, wann und ob er das macht ist sein eigenes Ermessen auf das der Anschlußnutzer keinen Einfluß hat.
 
und Drittens ist es völlig egal was hier das Forum vorschlägt oder als Gut erachtet.
Alles was Du machen willst MUßT Du mit dem Fachunternehmen abstimmen welches den Anschluß herstellt.
Das was dieses Dir vorgibt zählt.

Üblicherweise verlangt der VNB einen Anschluß je Objekt mit eigenem HAK, einen Anschluß an einen Nachbarkasten gibt es neu höchst wahrscheinlich nicht.
 
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