Solarleitung erden?

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anger

anger

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Hallo,

müssen die Vor- und Rücklaufrohre welche von der Zentralheizung zu der Solaranlage auf dem Dach gehen in den Potentialausgleich mit eingebunden werden? Es handelt sich um Edelstahlwellrohre welche jedoch mit einer relativ dicken "Schaumstoffisolierung" ummantelt sind.

Gruß
Anger
 
anger schrieb:
müssen die Vor- und Rücklaufrohre welche von der Zentralheizung zu der Solaranlage auf dem Dach gehen in den Potentialausgleich mit eingebunden werden?
Ja und ggf noch mehr. Lies mal die Beiträge von Dipol.

Lutz
 
Wird wahrscheinlich nicht verlangt, aber ich würde das sogar Blitzstromtragfähig machen
 
Metallene Rohrsysteme im Haus kommen an den Schutzpotentialausgleich. also zumindest mit 6mm². Das würde mir aber nicht reichen, es sei denn ich hätte schon Blitzschutz auf dem Dach und könnte ein paar Fangstangen daneben stellen.
 
Alle Leitfähigen Rohrsysteme müssen in dem Schutzpotenzialausgleich eingebunden werden.
 
Sparky schrieb:
Kurze Frage, kurze Antwort: Nein
Strippe-HH schrieb:
Alle Leitfähigen Rohrsysteme müssen in dem Schutzpotenzialausgleich eingebunden werden.

Unterschiedlicher können die Aussagen nicht sein und gibt es etwas belastbares zu den Thema?
Und mit welchemn zulässigen Mitteln schliesst man den Erder an das Wellrohr an?

mfG
Jörg
 
Der Gutachter schrieb:
Sparky schrieb:
Kurze Frage, kurze Antwort: Nein
Strippe-HH schrieb:
Alle Leitfähigen Rohrsysteme müssen in dem Schutzpotenzialausgleich eingebunden werden.

Unterschiedlicher können die Aussagen nicht sein und gibt es etwas belastbares zu den Thema?
Und mit welchemn zulässigen Mitteln schliesst man den Erder an das Wellrohr an?
Also die Heizungsanlage muss ja auch in den Schutzpotenzialausgleich mit einbezogen werden und da gehört die Solaranlage mit dazu.
Wie und wo, da gibt es viele Aussagen und Angaben.
Aber da gibt es ja auch den Dehn Blitzschutzplaner wenn es eine Blitzschutzanlage am Gebäude geben sollte.
 
Strippe-HH schrieb:
Also die Heizungsanlage muss ja auch in den Schutzpotenzialausgleich mit einbezogen werden und da gehört die Solaranlage mit dazu.
Wie und wo, da gibt es viele Aussagen und Angaben.
Aber da gibt es ja auch den Dehn Blitzschutzplaner wenn es eine Blitzschutzanlage am Gebäude geben sollte.
Wenn die Heizungsanlage in den PA einbezogen ist, bedeutet das lange noch nicht, das die Solaranlage mit dranhängt.
Im GWS-Bereich werden immer mehr Formstücke aus Kunststoff gefertigt - selbst eine metallende Verschraubung bedeutet nicht, dass dort zwingend ein elektrischer Übergang vorhanden ist (Flachdichtungen, Dichtungsringe, Dichtungsbänder), so dass konsiquenter Weise ein PA über die ganze Länge mitgeführt werden müsste und ich möchte den Ele sehen, der am Wellrohr eine Bandschelle anlegt und die Haftung dafür übernimmt, das es an dem empfindlichen Wellrohr nicht zu einer Kontaktkorrision kommen kann.

Die Praxis zeigt, das ein gründlicher PA, der alle Teile erfasst, aus Kosten- und Haftungsgründen nicht durchgeführt wird.

mfG
Jörg
 
Der Gutachter schrieb:
Sparky schrieb:
Kurze Frage, kurze Antwort: Nein
Strippe-HH schrieb:
Alle Leitfähigen Rohrsysteme müssen in dem Schutzpotenzialausgleich eingebunden werden.

Unterschiedlicher können die Aussagen nicht sein und gibt es etwas belastbares zu den Thema?

Ja. Die DIN 0100-540 fordert die Einbeziehung bestimmter fremder leitfaehiger Teile in den Schutzpotentialausgleich . Dazu zaehlen u.a Rohrleitungen, Teile der Gebaeudekonstruktion (sofern beruehrbar, z.B. Treppengelaender), Klima/Lueftungsanlagen, usw. Immer mit dem Blickwinkel auf die Moeglichkeit einer Potentialverschleppung ueber diese Bauteile.
 
... Die DIN 0100-540 fordert die Einbeziehung bestimmter fremder leitfaehiger Teile in den Schutzpotentialausgleich. ......(sofern beruehrbar, z.B. Treppengelaender)..

Theorie! - Hat irgendjemand von euch sein Treppengeländer vollständig am PA angeschlossen - z.B. einzelne an der Wand angebrachte Handläufe aus Edelstahl?

Und solange es von den Wellrohrherstellern keine freigegebenen Erdungsschellen gibt, wird man dort auch keiner eine anbringen.

mfG
Jörg
 
karo28 hat in seinem Schlusssatz angedeutet, worum es geht: Potentialverschleppung

Von einem Treppengeländer kann kein Potential in einen anderen Raum verschleppt werden; von einer Badewanne auch nicht. Von einer Solarleitung sehr wohl.

@Gutachter: Du kennst doch gar nicht die örtlichen Umstände (oder doch?). Stell dir mal vor, übers Haus geht eine NSP-Freileitung und ein Seil reißt. Und die Solarleitung führt durch mehrere Räume bis in den Keller. Für was wäre wohl ein PA wichtiger, als für diese Leitung?
 
Der Gutachter schrieb:
Die Praxis zeigt, das ein gründlicher PA, der alle Teile erfasst, aus Kosten- und Haftungsgründen nicht durchgeführt wird.
Ein Beitrag nach dem Motto "Normwidrige Praxis heilt jeden Normverstoß". Wie man durch unvollständige Ausführung des Schutzpotenzialausgleichs Haftung ausschließen kann, sollte erläutert werden. :roll:

Ohne Normenzugriff kommt man zu Fehlschlüssen, wenn das häufiger passiert sollte man sich ehrlicherweise einen zutreffenderen Nick zulegen.
 
Dipol schrieb:
Wie man durch unvollständige Ausführung des Schutzpotenzialausgleichs Haftung ausschließen kann, sollte erläutert werden. :roll:
Das würde mich auch interessieren. :shock:
 
werner_1 schrieb:
karo28 hat in seinem Schlusssatz angedeutet, worum es geht: Potentialverschleppung

Von einem Treppengeländer kann kein Potential in einen anderen Raum verschleppt werden; von einer Badewanne auch nicht. Von einer Solarleitung sehr wohl.

Ein Treppengeländer, das über mehrere Etagen durchgängig leitfähig ist, wie bspw. ein Edelstahlgeländer mit durchgehenden Handlauf, kann durchaus ein Potential verschleppen. Diese Geländer werden i.d.R am Fusspunkt mit eingebunden. Idealerweise in den PA der BoPla.

Einzelne Handläufe, Türzargen, oder Absturzsicherungen (Balkone) müssen nicht in den PA eingebunden werden. Es sei denn, sie liegen im Geltungsbereich weitergehender Anforderungen (z.B. medizinisch genutzte Räume)
 
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