Tischsteckdosen anschließen oder erstr nach BGAV3 prüfen

Diskutiere Tischsteckdosen anschließen oder erstr nach BGAV3 prüfen im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, habe folgende Frage: Wenn Steckdosen neu gekauft werden und in einem Büro angeschlossen werden,müssen die erst nach BGAV3...
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maho

Guest
Hallo zusammen,
habe folgende Frage:
Wenn Steckdosen neu gekauft werden und in einem Büro angeschlossen werden,müssen die erst nach BGAV3 geprüft werden ?
Kann die jeder Anschließben bzw. einstecken oder muss das ein Betriebselektriker machen ?
Für eine rasche Rückantwort wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
maho
 
Der Arbeitgeber ist für die Sicherheit zuständig. Und bevor neue Geräte in Betrieb genommen werden, sollten sie nach DGUV3 geprüft werden. Die BG AV3 gibt es nicht mehr!
 
@maho

haben dir die Links Nebenan zu dem Thema net gefallen?
 
Wie willst du erkennen, daß ein Gerät neu ist?
Auf keinem Kassenbon steht eine Seriennummer drauf.
Einzelne Steckdosen haben zudem keine Seriennummer.

Des weiteren kann auch ein neues Gerät einen Produktionsfehler haben, im Werk werden die Geräte nicht einzeln geprüft und wenn dann nicht gemäß VDE.
 
Hallo zusammen,
hier geht es nicht um Seriennummern, Kassenbons u. Kaffeebohnen, sondern um die Rechtliche Sache.
Jedes Jahr muss in einem größeren Unternehmen eine E-Check nach DGUV V3 ehem. BGV A3 (DIN VDE 0701-0702)durchgeführt werden. Wir haben im Betrieb einen IT-Admin der hat sich geweigert, die Steckdosenleiste in die Wandsteckdose zu stecken, da kein Prüfsiegel angebracht war.
Ich wollte nur wissen, ob es rechtlich sein muss, bevor man eine Steckdose als Betriebsmittel einsetzt geprüft werden muss.
Frage: Kann mir das jemand beantworten?
Viele Grüße
Maho
 
Hat die neu gekaufte Steckdosenleist die im Unternehmen "gültige Prüfmarke"?

Nein, dann muss sie halt geprüft und mit Marke versehen werden, oder?

Ciao
Stefan
 
Rechtlich muß da gar nichts die DGUV-3 ist eine Vertragsbedingung der Versicherung.
Wenn diese aber die Leistung verweigert wegen nicht eingehaltenem Vertrag ist das nicht angenehm.

Ein Prüfsiegel ist aber auch dann nicht notwendig.
Das Gerät benötigt eine eindeutige Identifizierung (z.B. Barcode) und dazu ein Prüfprotokoll.
Das Sigel ist lediglich eine Arbeitserleichterung.
 
Hallo zusammen,

Herzlichen Dank für die klare Aussage.

Viele Grüße
Manfred
 
Hallo, ich muss mich auch grade wieder schlau lesen in der BGV geschichte.

Nochmal ne Frage zu dem Thema hier, ich bin der meinung das "Neue Geräte" nur ins System aufgenommen werden müsssen (mit Prüflingsnummer und Siegel gekennzeichnen) und die erste Prüfung dann in 12 Monaten ist.

Richtig oder Falsch?

Danke für eure Antworten
 
xxdobixx schrieb:
Hallo...
Nochmal ne Frage zu dem Thema hier, ich bin der meinung das "Neue Geräte" nur ins System aufgenommen werden müsssen (mit Prüflingsnummer und Siegel gekennzeichnen) und die erste Prüfung dann in 12 Monaten ist.
...
Hast du dann in 12 Monaten einen Beleg einer Erstprüfung?

Was ist daran unverständlich :roll:
§ 5 Prüfungen

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
2. in bestimmten Zeitabständen.

Quelle: http://www.bgbau-medien.de/dguv/3/5.htm
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich sage ja ich bin schon länger raus aus dem Thema und lese mich grade wieder rein.

Ich hätte schreiben sollen: Ich habe gelesen, das "Neue .....

Denn das war ja meine Frage.

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Ihr werdet noch öfters von mir hören :lol:
 
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