Befugnisse Wachpersonal Baustelle/Augenscheinliche Mängel

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helge 2

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Hallo zusammen !

Ich arbeite bei einer Security die eine große Baustelle bewacht.Bei den Nächtlichen Kontrollgängen sieht man manchmal normale Leitungsroller/halb demoliert,Leitungen davon oftmals unsacht überfahren,der äußere Mantel schon stark beschädigt usw.
Reicht bei solchen Feststellungen die Bildliche Dokumentation an die Bauleitung-oder wie wird bei euch auf Baustellen so gehandhabt ?
Der Wachmann kann ja auch nicht die beschädigte Verlängerungsleitung einfach einziehen-wegen Gefahr in Verzug.

Gruß Helge 2
 
Ich hab noch kein Wachpersonal kennengelernt, die das auch nur gejuckt hätte ... "Nicht mein Job, nicht mein Problem." - In dem Moment bist Du außenstehender Passant, wenn die Bauleitung Dir zuhört, bitte ... Aber sowas sollte die Bauleitung selber entdecken, wenn sie was taugt.
 
Selbstverständlich kann der Wachmann Material einziehen von dem offensichtlich eine Gefahr ausgeht.
Da es sich allerdings um fremdes Eigentum handelt darf er das nicht entsorgen oder ähnliches sondern muß es demjenigen wieder aushändigen. z.B. wenn dieser die Baustelle verlässt.
 
Selbstverständlich kann der Wachmann Material einziehen von dem offensichtlich eine Gefahr ausgeht.
Da es sich allerdings um fremdes Eigentum handelt darf er das nicht entsorgen oder ähnliches sondern muß es demjenigen wieder aushändigen. z.B. wenn dieser die Baustelle verlässt.

Ob das so einfach ist?

Schliesslich handelt es sich um fremdes Eigentum.

Ein Beispiel. Ich sehe ein Fahrzeug am Strassenrand mit zu wenig Luft und schleppe dieses im meine Werkstatt damit dem Besitzer nichts passiert.

Jeder das man das nicht darf, obwohl hier gefahr in Verzug ist. Polizei anrufen die mit einer Halterfeststellung das übrige tut.

So wäre es auch beim Wachmann. Schreiben in das Wachbuch und Bauleiter verständigen, der bei nochmaliger fehlender Ausserbetriebsetzung einen Verweis von der Baustelle androht.
 
Zunächst mal handeslt es sich bei einer Baustelle um ein privat Gelände.
Als Zweites ist jeder berechtigt Maßnahmen zu ergreifen um unmittelbar erkennbare Gefahren für Leib und Leben ein zu leiten.
Klar ist es fremdes Eigentum und deshalb darf er die beschädigte Sache auch nicht entsorgen oder einfach reparieren.
ER darf aber auf jeden Fall die Verwendung verhinern indem er das Teil an sicherem Ort verwart.
 
Zunächst mal handeslt es sich bei einer Baustelle um ein privat Gelände.

Darauf kommt es nicht an.

Eigentum ist und bleibt Eigentum.

Der Bestitz ist jedoch etwas anderes.

Und den Wechsel des Besitzers ohne Zustimmung des Eigentümers (oder in dessen Abwesenheit) ist und bleibt Diebstahl.
 
Hier geht's von einem Extrem ins andere.
Als erstes stellt sich doch die Frage: Was ist hier die Aufgabe des Wachpersonals?

Unabhängig davon darf der Wachmann sicher keinen Leitungsroller "stehlen", wo zwar der Fachmann einen Schaden erkennt, aber durch bloßes Berühren nicht unbedingt ein Personenschaden eintritt. Ist aber ersichtlich das spannungsführende Teile freiliegen und somit auch dritte gefährdet sind, darf er ihn ganz bestimmt "sicherstellen".

Ich darf ganz sicher keine Person hindern bei Rot über eine Straße zu laufen, aber ich darf ganz sicher eine Person von der Straße reißen, die ein herenkommendes Fahrzeug nicht bemerkt hat.

Ich kenne einen Werksschutz, der auf dem Werksgelände Radar-Geschwindigkeitsmessungen durchführt.
 
Ich darf ganz sicher keine Person hindern bei Rot über eine Straße zu laufen, aber ich darf ganz sicher eine Person von der Straße reißen, die ein herenkommendes Fahrzeug nicht bemerkt hat.


Das hat gar nichts mit dem Eigentum zu tun. Hier handelt es sich um eine Maßnahme der gefahren Abwehr.

Bei gefahr für Leib und Leben, sofern dies überhaupt erkennbar ist, die Anlage ausser Betrieb setzen, man muss diese ja nicht mitnehmen.
 
elektroblitzer schrieb:
Bei gefahr für Leib und Leben, sofern dies überhaupt erkennbar ist, die Anlage ausser Betrieb setzen, man muss diese ja nicht mitnehmen.
Na klar. Dann setzt du dich auf die Kabeltrommel und wartest bis nach 3 Tagen der Besitzer kommt und dann sagst du: "Du böser Handwerker. Diese Kabeltrommel darfst aber nicht mehr verwenden!" :roll:
 
Es geht nicht nur darum die Sache außer betrieb zu nehmen, sondern auch die Weiterverwendung zu verhindern.
Klar könnte man einfach den Stecker der Trommel abschneiden, dies wäre allerdings Beschädigung fremden Eigentums und zudem erzeugt man bei den meisten nicht deutschen Handwerkern dann den Effekt, daß die Leitung ohne Stecker in die Dose gefummelt wird, was die Gefahr dann nochmals deutlich erhöht.

Also mitnehmen.
 
Klar könnte man einfach den Stecker der Trommel abschneiden, dies wäre allerdings Beschädigung fremden Eigentums und zudem erzeugt man bei den meisten nicht deutschen Handwerkern dann den Effekt, daß die Leitung ohne Stecker in die Dose gefummelt wird, was die Gefahr dann nochmals deutlich erhöht.


Ich habe im August diesen Jahres statt einem Stecker nur Adern gesehen die in einen Leitungsabroller gesteckt wurden, weil der Stecker abgerissen war.

Damit der Konkat gut war wurden 6 mm UX Dübel reingesteckt. Dann waren hinterher 2 Trommeln kaskadiert. Der heizungsbauer am Ende wusste nichts davon.
Das war ein öffentlicher Bau mit SiGeKo.
Hätte der SiGeko nur auf die Prüfplaketten geachtet wäre diese Trommel sofort aus dem Verkehr gezogen worden.

Hat er aber nicht, denn man hat Säcke davor gestellt.
 
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