DGUV3 Prüfung

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Hallo Zusammen,

wir haben in der Arbeit ca. 1000 Kunden, die jeweils einen elektronischen Antrieb mit 230V haben. Der Antrieb ist in unserem Besitz. Nun sollte man als Unternehmen laut DGUV3 die Antriebe (sind fest installiert) alle 4 Jahre Prüfen lassen. Bisher wurde es nicht gemacht. Nun kümmere ich mich um diese Sachen. Da auch noch Zähler bei den Kunden eingebaut sind, welche alle 5 Jahre getauscht werden müssen, war die Überlegung es von unseren Zählerwechslern nach einer Schulung (Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten) mitmachen zu lassen. Jetzt zu meiner Frage: Kann man den Zyklus der 4 Jahre auch auf 5 Jahre ausweiten, wenn z.B. ein bestimmter Prozentsatz die Prüfungen ohne Mängel besteht, evtl. auch anch Rücksprache mit der BG? Oder ist man ohne Ausnahmen an die 4 Jahre gebunden?

Viele Grüße
 
Weder die DGUV noch die VDE schreiben vor wie lange ein Prüfzyklus genau sein muß.

Nach VDE ist der Zyklus so zu wählen, daß die Wahrscheinlichkeit hoch ist, daß entstehende Mängel erkannt werden.

Die Festlegung der Zyklen erfolgt durch die Verantwortliche Elektrofachkraft des Betriebes.
Die BG wird dazu auch kaum etwas sagen, denn dann kann sie im Schadensfall nicht meckern :)
Prüfen darf nur die Elektrofachkraft.
Wenn die Teile zwar Euer Eigentum sind, Ihr aber nicth der Betreiber seid müsst Ihr die gar nicht prüfen.
Dann mußt Du Die Prüfung vom Betreiber verlangen.
 
Hallo,

vielen Dank schonmal.
Das heißt also eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten darf die Prüfung nicht durchführen?
Die Antrieb sind teilweise bei Privat wie auch Geschäftskunden verbaut. Wer ist der Betreiber? Die restlichen Bauteile gehören dem Kunden?
Wir Versorgen in mit Energie und sind somit der Netzbetreiber. Ohne dieses Bauteil würde die Anlage nicht funktionieren.


Viele Grüße
 
Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gibt es nach VDE nicht.
Es gibt nur die Elektrofachkraft:
" Person die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen, sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die Ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann."

Da keine Elektrofachkraft alles Wissen und können kann ist JEDE Elektrofachkraft immer nur eine Fachkraft für bestimmte Tätigkeiten.

Daneben gibt es noch die Elektrisch unerwiesene Person, die allerdings selbständig gar nichts machen darf. Ihr ist immer eine Fachkraft vorgesetzt und weisungsbefugt.
 
Betreiber ist derjenige dem der Betrieb der Anlage übertragen wurde.
So was muß vertraglich geregelt sein.

In einer Mietwohnung z.B. ist im Normalfall der Vermieter der Betreiber, er kann aber auch Betreiberpflichten an andere oder den Mieter übertragen in dem er das vertraglich festhält.
(Für Wohnungen gibt es da natürlich auch Dinge die der Vermieter nicht dem Mieter aufdrücken darf)
 
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Thema: DGUV3 Prüfung
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