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sdsds
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Hallo Zusammen,
wir haben in der Arbeit ca. 1000 Kunden, die jeweils einen elektronischen Antrieb mit 230V haben. Der Antrieb ist in unserem Besitz. Nun sollte man als Unternehmen laut DGUV3 die Antriebe (sind fest installiert) alle 4 Jahre Prüfen lassen. Bisher wurde es nicht gemacht. Nun kümmere ich mich um diese Sachen. Da auch noch Zähler bei den Kunden eingebaut sind, welche alle 5 Jahre getauscht werden müssen, war die Überlegung es von unseren Zählerwechslern nach einer Schulung (Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten) mitmachen zu lassen. Jetzt zu meiner Frage: Kann man den Zyklus der 4 Jahre auch auf 5 Jahre ausweiten, wenn z.B. ein bestimmter Prozentsatz die Prüfungen ohne Mängel besteht, evtl. auch anch Rücksprache mit der BG? Oder ist man ohne Ausnahmen an die 4 Jahre gebunden?
Viele Grüße
wir haben in der Arbeit ca. 1000 Kunden, die jeweils einen elektronischen Antrieb mit 230V haben. Der Antrieb ist in unserem Besitz. Nun sollte man als Unternehmen laut DGUV3 die Antriebe (sind fest installiert) alle 4 Jahre Prüfen lassen. Bisher wurde es nicht gemacht. Nun kümmere ich mich um diese Sachen. Da auch noch Zähler bei den Kunden eingebaut sind, welche alle 5 Jahre getauscht werden müssen, war die Überlegung es von unseren Zählerwechslern nach einer Schulung (Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten) mitmachen zu lassen. Jetzt zu meiner Frage: Kann man den Zyklus der 4 Jahre auch auf 5 Jahre ausweiten, wenn z.B. ein bestimmter Prozentsatz die Prüfungen ohne Mängel besteht, evtl. auch anch Rücksprache mit der BG? Oder ist man ohne Ausnahmen an die 4 Jahre gebunden?
Viele Grüße