Hauptschalter obligatorisch?

Diskutiere Hauptschalter obligatorisch? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ist der Hauptschalter in Haupverteilung obligatorisch? Also kann bei vorhandenen SLS weggelassen werden? mfG Jörg
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Der Gutachter

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Hallo,

ist der Hauptschalter in Haupverteilung obligatorisch? Also kann bei vorhandenen SLS weggelassen werden?

mfG
Jörg
 
Morgen,

dazu müsstest du Angaben in den TAB deines VNB finden.

Bei uns z.B. ist ein sperrbarer, 3poliger Hauptschalter vorgeschrieben.

Viele Grüße

Manuel
 
Die Sperrung ist auch mit SLS möglich! Sofern Vorzählersicherungen vorhanden sind ist das Freischalten und damit auch eine Sperrung der Kundenanlage gegeben.
 
Ja das stimmt, aber wenn in der TAB steht es muss noch ein Hauptschalter montiert sein, dann muss es so sein. Auch wenn die sperrbare schaltmöglichkeit doppelt ist.

Viele Grüße

Manuel
 
Kannst du den Auszug aus deiner Tab mal hier online rein stellen?
 
Kann es eben leider nur abtippen:

...
Zählerplatzausstattung:
Im unteren Anschlussraum ein SH-Schalter vor jedem Zähler (Absicherung freigestellt, jedoch nicht höher wie die Hauptsicherung).

Im oberen Anschlussraum ein 3-poliger, sperrbarer Hauptschalter >= 63A oder ein 63A Schütz (Schliesser Kontakte) bei unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen. Leitungsschutzschalter müssen ein Bemessungsschaltvermögen von 10kA haben.

...
 
Pumukel schrieb:
Wie gesagt ich finde im allgemeinen nur den Verweis auf die VDE-AR-N4101

Ja, den Verweis habe ich auch, da steht aber nichts konkretes.
In dem Beispielbild von Hager (oberer Link zu AR N4101) sind auch nur zwei FI exemplarisch abgebildet.
Also ist demnach - nach meiner Interpretation - keine allpolig trennender Abschaltvorrichtung im oberen Anschlußraum vorgeschrieben. Oder liege ich da falsch.

mfG
Jörg
 
Eine allpolige Trennvorrichtung war noch nie vorgeschrieben, lediglich ein 3poliger Hauptschalter, oder früher eben die dreipolige Schmelzsicherung.

Ich gehe davon aus, daß Du mit Hauptverteilung den Zählerverteiler meinst.

Genaue Angaben wie der Zählerplatz aus zu sehen hat enthält nur die TAB des zuständigen VNB.
 
Manuelk schrieb:
Kann es eben leider nur abtippen:

...
Zählerplatzausstattung:
Im unteren Anschlussraum ein SH-Schalter vor jedem Zähler (Absicherung freigestellt, jedoch nicht höher wie die Hauptsicherung).

Im oberen Anschlussraum ein 3-poliger, sperrbarer Hauptschalter >= 63A oder ein 63A Schütz (Schliesser Kontakte) bei unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen. Leitungsschutzschalter müssen ein Bemessungsschaltvermögen von 10kA haben.

...


...den fett markierten Textteil könnte man so verstehen, das diese Hauptschaltmöglichkeit nur bei unterbrechenbaren Verbrauchseinrichtungen (Nachtspeicher, Wärmepumpe...) für Sondertarife mit TSG gefordert ist.
 
gibt es überhaupt "nicht unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen"?
Ich kenn keine.

Jeden Verbraucher/Anlagenteil kann ich mit einem Schalter, Sicherungsautomaten etc unterbrechen.
 
Abschaltbare Verbraucher sind z.B. Wärmepumpen, die über ein Rundsteuerempfänger freigegeben werden, und über einen extra Zähler laufen.

Also Zähler für "Normale Stromkreise" sperrbarer Hauptschalter, 3polig.

Wärmepumpenzähler: Schütz.

Viele Grüße

Manuel
 
ist der Hauptschalter in Haupverteilung obligatorisch? Also kann bei vorhandenen SLS weggelassen werden?

Was ist gemeint:

a. Zählung
b. Verteilung

nach welcher Norm:

a. 0600-660-2
b. 0600-660-3
c. 0600-660-4
d. 0600-660-5
e. 0600-660-6

Nach Konkretisierung kann man auch konkrent anworten.
 
Hallo,

der Diskussion hier entnehme ich, dass man hier genauso ahnungslos ist, wie die Fachbetriebe an der Front und es deshalb zu unterschiedlichen Ausführungen bei einer vergleichbaren Grundvoraussetzung kommt. Frei nach dem Motto: Keiner weiß was genaues, aber alle reden mit.

mfG
Jörg
 
Dann lasse mal lieber uns lesen ob es sich um eine Einkundenanlage oder ob es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt und im welchen Tarifgebiet sich das Objekt befindet denn je nach Bundesland ist der TAB nicht immer gleich und die User hier sind in ganz Deutschland verstreut.
 
Der Gutachter schrieb:
Hallo,

der Diskussion hier entnehme ich, dass man hier genauso ahnungslos ist, wie die Fachbetriebe an der Front und es deshalb zu unterschiedlichen Ausführungen bei einer vergleichbaren Grundvoraussetzung kommt.

Wenn es sich bei deinem "Hauptverteiler mit Hauptschalter" um eine Zaehlerplatz handelt, dann finden sich die Anforderungen dazu in der TAB bzw. den Umsetzungshinweisen zur TAB. Und ja, diese sind regional verschieden, es gibt keine vergleichbaren Grundvoraussetzungen.
 
Der Gutachter schrieb:
Hallo,

der Diskussion hier entnehme ich, dass man hier genauso ahnungslos ist, wie die Fachbetriebe an der Front und es deshalb zu unterschiedlichen Ausführungen bei einer vergleichbaren Grundvoraussetzung kommt. Frei nach dem Motto: Keiner weiß was genaues, aber alle reden mit.

mfG
Jörg
Und genau da liegt Dein Denkfehler! Die Grundvoraussetzungen sind eben nicht Vergleichbar. Deshalb gibt es auch unterschiedliche Ausführungen! Das auch die Versorgung von Anlagenteilen von Seitens des EVU abschaltbar also Sperrbar sein sollen geht aus dem Versorgungsvertrag hervor und da wird eben ein Schütz verwendet. Die Ansteurung dieses Schütz liegt im Allgemeinen auch unter Plompenverschluss ist also dort Sperrbar.
Bei SLS kann dieser per Plompe oder auch per Schloß gesperrt werden. Für Schmelzsicherungen gibt es Sperreinsätze und auch NH-Trenner können per Plombe gesperrt werden. Wenn das jeweilige EVU in seiner Tap einen Hauptschalter fordert dann ist das Verbindlich und dann muss dieser eingebaut werden. Ansonsten ist der eben nicht erforderlich. Wichtig ist nur das die Anlage Freigeschaltet werden kann ohne die Hauptversorgung am HAK zu trennen!
 
Frei nach dem Motto: Keiner weiß was genaues, aber alle reden mit.

@ Der Gutachter
Den Angriff auf Alle Poster hier, kann wohl nicht sein.

Leider muss man Deinen Postings entnehmen, das Du kein konkreten Fragen stellen kannst.
Bei 162 Netzbetreiber bedeutet das man hier auch keine konkrete Aussage erwarten kann.
Ausserdem gibt es die Möglichkeit zur Abweichung mit Kompensation um innserhalb einer Schutzzielbetrachtung zum gewünschten Ergebnis zu kommen.

Das führt GRUNDSÄTZLICH der konzessionierte Betrieb mit dem Netzbetreiber aus.
Hier hast Du KEINE Möglichkeit den Beteiligten Geld abzuziehen. (PUNKT)
 
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Thema: Hauptschalter obligatorisch?
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