Elektroarbeiten ohne Meister im Technischen Dienst

Diskutiere Elektroarbeiten ohne Meister im Technischen Dienst im Forum Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme im Bereich DIVERSES - Hallo zusammen Ich arbeite als Elektriker angestellt im Technischen Dienst eines Altenheimes. Darf ich ohne Meistertitel eigentlich...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
B

Bernd110

Guest
Hallo zusammen

Ich arbeite als Elektriker angestellt im Technischen Dienst eines Altenheimes.

Darf ich ohne Meistertitel eigentlich eigenständig Elektroarbeiten durchführen?

Vielen Dank vorab.
 
Hallo @Bernd110,
mit solcher Frage hier aufzuschlagen,
es wird einen fast endloses Wirr-Warr
von Antworten ergeben,
und Du wirst mit mehr Zweifeln hier raus gehen,
als Du gekommen bist.-
 
Als Betriebselektriker darfst du nur alles in der Instandhaltung der betreuten Elektroanlage machen:

1) Austausch von Leuchtmitteln in den Leuchten.
2) Kleinreparaturen und den Austausch von Betriebsmitteln 1 zu 1
3) als Befähigter Prüfungen nach DGUV-A3 vorzunehmen
4) Betriebsfremde Personen wie Elektrofirmen in die Haustechnik einzuweisen und dessen Arbeitsaufgaben zu überwachen.
5) Den Tannenbaum im Vorgarten zur Weihnachtszeit mit elektrischen Lichterketten zu schmücken.

und sonst nix.
 
Als Betriebselektriker darfst du nur alles in der Instandhaltung der betreuten Elektroanlage machen:

Nicht so ganz richtig!

Er benötigt nacH VDE 1000 eine VEFK. Diese wird durch den Unternehmer ernannt.

Bitte zur Qualifikation im VDE Ordner nachlesen.

Bezüglich der Durchführung der Elektroarbeiten müssen Gefährdungsbeurteilungen vorhanden sein.

Eine EFK braucht glücklicherweise keine Arbeitsanweisungen.
 
elektroblitzer schrieb:
Nicht so ganz richtig!
Er benötigt nacH VDE 1000 eine VEFK. Diese wird durch den Unternehmer ernannt.
Bitte zur Qualifikation im VDE Ordner nachlesen.
Bezüglich der Durchführung der Elektroarbeiten müssen Gefährdungsbeurteilungen vorhanden sein.
Eine EFK braucht glücklicherweise keine Arbeitsanweisungen.

Und warum steht es immer so schön in den Stellenanzeigen: Betriebselektriker gesucht.
Steht da was vom Meister?
Verlangt wird da nur eine abgeschlossene Berufsausbildung als Elektroinstallateur.
Genannt werden die Aufgaben und das Profil des Bewerbers und sonst nichts.
Und zum austauschen eines Leuchtmittels oder einer Steckdose braucht keiner eine VEFK.
Und wenn es da wirklich "ans Eingemachte" geht dann muss eine Fachfirma beauftragt werden weil die Aufgaben eines Betriebselektrikers nur der Instandhaltung dient und nicht um einen Kurzschluss zu suchen oder einen Sicherungskasten zu reparieren.
 
Und zum austauschen eines Leuchtmittels oder einer Steckdose braucht keiner eine VEFK.

Weil der Betrieb eine Organisation benötigt.
Eine EuP würde reichen. Es braucht keine EFK. Wohl aber immer eine VEFK.

Wer sagt denn das VEFK und EFK nicht dieselbe Person sein können?

Er müss ja nicht gleich Füllstandssensoren im Tank alleine wechseln.

Schau mal in die DE zu dem Thema ist jede zweite Ausgabe etwas.
 
Informiere dich dort besser bei einer seriöseren und fundierteren Quelle als im Internet.
 
Informiere dich dort besser bei einer seriöseren und fundierteren Quelle als im Internet.

Die Quellen wurden hier allesamt genannt.

Zur Wiederholung:

Gesetze,
Anerkannte Regeln der Technik = VDE Vorschriften
DGUV Vorschriften

Was ist daran nicht seriös.
 
elektroblitzer schrieb:
Informiere dich dort besser bei einer seriöseren und fundierteren Quelle als im Internet.

Die Quellen wurden hier allesamt genannt.

Zur Wiederholung:

Gesetze,
Anerkannte Regeln der Technik = VDE Vorschriften
DGUV Vorschriften

Was ist daran nicht seriös.
Vielleicht weil das hier kein Rechtsberatungsforum ist und du in Bezug auf Recht von Tuten noch Blasen Ahnung hast?
 
Vielleicht weil das hier kein Rechtsberatungsforum ist und du in Bezug auf Recht von Tuten noch Blasen Ahnung hast?

Das hat hier mit Rechtsberatung auch nichts zu tun.

Es gibt festgelegte Verfahrensweisen in der Elektrotechnik. Diese werden zum Beispiel in der Meisterausbildung geschult.

Es gibt klare Festlegungen hierzu. Wenn man Verweise nennt ist dies mit Sicherheit keine Rechtsberatung. zummal Rechtsberatung immer Geld kostet. Dieses Merkmal ist hier im Forum nicht vorhanden.

Man kann auch feststellen das es einen fachwanlt für Elektrorecht nicht gibt.
Bau- und Architektenrecht sind ein anderes Gebiet.

Es soll Anwälte geben die sich auf Grund von Flaute alles beraten, aber aufgrund einer zustande kommenden dienstvertraglichen Vereinbarung keinen Erfolg, sondern nur eine Rechnung schulden.

Das Elektrounternehmen schuldet erstmal Sicherheit und dann eine Rechnung. Wobei wir wieder beim Thema sind.
Wenn etwas passiert werden erst Gesetze, Verordnungen und anerkannte Regeln der Technik bemüht.
Dazu gibt es viele Fälle.
 
elektroblitzer schrieb:
Informiere dich dort besser bei einer seriöseren und fundierteren Quelle als im Internet.

Die Quellen wurden hier allesamt genannt.

Zur Wiederholung:

Gesetze,
Anerkannte Regeln der Technik = VDE Vorschriften
DGUV Vorschriften

Was ist daran nicht seriös.

Die Ausuebung eines Berufs ist in D nicht in irgendwelchen Normen von privaten Vereinen (DIN, VDE,...) geregelt.
 
Die Ausuebung eines Berufs ist in D nicht in irgendwelchen Normen von privaten Vereinen (DIN, VDE,...) geregelt.

Aber die Qualifikation durch Prüfungen nachgewiesen.

Festgelegt ist was mit welcher Qualifikation ausgeübt werden darf.

Das alles ist in Gesetzen festgelegt.
 
Dann Versuch doch einmal eine gefahrgeneigte Tätigkeit in der EU nachzugehen für das Du keine Qualifikation nachgewiesen hast.
Es wird dem schnell ein Ende bereitet.
Dafür gibt es Behörden.
 
Bevor da wieder die Sau durch das Dorf getrieben wird:
Wie sieht denn die allgemeine rechtliche Lage aus wenn ein Elektrobetrieb seine beschäftigten Gesellen oder Facharbeiter als Bauleitende Monteure einsetzt, unter dessen Position dann weitere Mitarbeiter ein größeres Bauobjekt durchführen.
Ich kenne es ja selber da ich bei meinem vorherigen Arbeitgeber in leitender Position so manche größere Bauprojekte betreut hatte obwohl ich weder Meister noch Techniker aber ausgebildeter Elektroinstallateur bin.
Ich habe zwar eine Ersthelferausbildung bei Unfällen, aber das war es dann auch.
Na ja, zum Glück ging immer alles gut aber trotzdem hat man sich wohl immer auf dünnen Eis bewegt hatte wenn man mal die Gesetzeslage genauer betrachtet.
 
Ich muss weder Meister noch Techniker noch Ingenieur sein um als VEFK berufen zu werden! Nicht umsonst wird die VEFK als Silberrücken der Elektriker bezeichnet!
 
elektroblitzer schrieb:
Die Ausuebung eines Berufs ist in D nicht in irgendwelchen Normen von privaten Vereinen (DIN, VDE,...) geregelt.

Aber die Qualifikation durch Prüfungen nachgewiesen.

Festgelegt ist was mit welcher Qualifikation ausgeübt werden darf.

Die Saetze ergeben fuer mich keinen Sinn.


elektroblitzer schrieb:
Das alles ist in Gesetzen festgelegt.

Ja. Es gibt gesetzliche Grundlagen fuer die Berufsausuebung. Das hat aber nichts mit den Definitionen in irgendeiner Norm zu tun. Wen der Normenersteller meint, das EFK zwingend rote Unterhosen tragen muessen, kann er das normativ festlegen. Ein Gesetz wird das aber trotzdem nicht.
 
Hör endlich mal mit dieser endlosen und sinn freien Diskussion auf.
Die Einhaltung der VDE und anderer Normen werden vom Energiewirtschaftsgesetz §49 vorgeschrieben sind somit ein zu halten und punkt.
 
Hör endlich mal mit dieser endlosen und sinn freien Diskussion auf.

Lass mal karo28 kann machen was er will, er sollte nur nicht immer Dritten erklären wie es nicht ist.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Elektroarbeiten ohne Meister im Technischen Dienst
Zurück
Oben