Blitzschutz und Erdung SAT-Schüssel

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Joghurt

Guest
Wertes Forum,

ich habe mich hier angemeldet, weil wir in unserem Haus eine SAT-Schüssel für 2 übereinander liegende Wohnungen montieren lassen möchten und dabei die Themen Erdung und Blitzschutz nicht vernachlässigt werden sollen.
Soweit ich mich zu dem Thema Blitzschutz eingelesen habe, sind die wichtigsten Parameter 2m Abstand zur Dachkante und 1,5 Meter Abstand zur Fassade, die für eine Schutzzone nicht überschritten werden dürfen. Darüber hinaus gibt es aber wohl noch Einschränkungen wie z.B. metallische Gegenstände, die dann ebenfalls 2m Abstand zur Schutzzone haben müssen.

Ursprünglich wollten wir die SAT-Schüssel auf einem Balkon montieren. Durch die an den 4 Hausecken heruntergeführten Regenfallrohre aus Blech in Kombination mit einem Balkongeländer aus Metall scheint es auf dem Balkon aber wohl keine Schutzzone zu geben.

Jetzt steht für uns die Frage im Raum wie aufwändig der Blitz-Schutz für einen Balkon in ca. 2 Metern Höhe im Vergleich zu einem Blitz-Schutz für ein komplettes Haus ist? Ich finde im Netz immer nur Beispiele für ein komplettes Haus und weiß gar nicht, was bei einem Balkon eventuell anders ist bzw. ob die Arbeiten dort einen anderen Umfang haben...das Ganze soll selbstverständlich von einer geeigneten Fachkraft durchgeführt werden, aber bevor ich mir hier Fachleute ins Haus hole, würde ich gerne ein klein wenig über unsere Optionen bescheid wissen.
Denn wenn das locker mehrere tausend Euro kostet, würden wir vermutlich eher die beiden Regenfallrohre partiell oder komplett gegen Fallrohre aus Plastik austauschen lassen, wodurch auf dem Balkon dann hoffentlich eine Schutzzone entstehen wird.

Alternativ könnten wir die SAT-Schüssel auch an einer Hauswand in Bodennähe montieren und hätten dort aller Voraussicht nach eine Schutzzone. Allerdings müssten wir das SAT-Kabel(Unicable) um 2 Hausecken herumführen, womit wir wohl wieder die Trennungsabstände verletzen würden. Zudem weiß ich nicht, ob der PE nun bis zur Schüssel gehen muss, oder ob man den auch im Haus an der Stelle anschließen darf, wo das SAT-Kabel auf einen Erdungsblock aufgelegt und auf die beiden Etagen verteilt wird.
Abgesehen vom PA stellt sich aber auch hier die Frage, ob man nicht besser einfach die letzten beiden Meter vom Blech der Regenfallrohre abschneiden und durch Plastikrohre ersetzen kann, so dass das SAT-Kabel gefahrlos um die Hausecken herumgeführt werden kann?
Im unteren Bereich könnten wir das sogar selbst erledigen.

Bezüglich des PA habe ich mir auch Gedanken gemacht...ich wüsste nicht, wie man von außen an den Hauserder im Keller drankommen sollte und frage mich, ob der wegen der Wohnungsübergreifenden Installation notwendige Potential-Ausgleich nicht ein ähnlich großes Problem darstellt wie der Blitz-Schutz? Es verlaufen zwar an beiden Hausecken Stromleitungen für Außenlampen, aber ich meine gelesen zu haben, dass der PA mindestens 4mm haben muss und der Elektriker den nicht einfach an einen Schutzleiter anklemmen darf.

Ich bedanke mich für eure Aufmerksamkeit und wünsche euch noch einen schönen Tag.

Viele Grüße
Joe
 
Hat das Haus denn überhaupt schon einen äußeren Blitzschutz?

Wenn nicht brauchst Du Dir auch keine Gedanken über Trennungsabstände zu irgendwelchen Bauteilen machen.

Ein Abstand zur metallischen Regenrinne ist nur notwendig, wenn diese mit dem Blitzableitern verbunden ist.
Eine aus Kunststoff würde ich mir niemals montieren, Blech ist wesentlich langlebiger.

Wenn man einen äußeren Blitzschutz hat, dann ist es eine Leichtigkeit eine auf dem Dach montierte Antenne durch eine separate Fangstange vor Einschlägen zu schützen.
Trennungsabstände zu Fang und Ableiteinrichtungen müssen eingehalten werden, hierzu ist die Lektüre des Dehn Blitzplaners sehr hilfreich (gibt es kostenlos im Netz)

Wenn ein äußerer Blitzschutz montiert werden soll wird ein inner Blitzschutz (Überspannungsableiter) zwingend notwendig, dieser ist dann für das gesamte Haus zu erstellen.

Erdung der Antenne ist unabhängig vom Blitzschutz immer zu installieren. Diese darf auf keinen Fall mit den Fang oder Ableiteinrichtungen verbunden werden.
 
Octavian1977 schrieb:
Eine aus Kunststoff würde ich mir niemals montieren, Blech ist wesentlich langlebiger.
Woher hast du diese "Weisheit"?

Ich habe beides über viele Jahre an meinem alten Haus gehabt und behaupte das Gegenteil. Mein neues Haus hat Regenrinnen und Fallrohre komplett in Kunststoff.

Ich begründe das auch: Stell mal eine Leiter unvorsichtig an eine Zinkrinne, dann ist sie verbeult. Stößt du mit einem Gegenstand an das Fallrohr, hat es eine Delle usw. Kunststoff macht das nichts aus und im Fall des Falles lässt es sich leicht ersetzen.
 
Hallo Octavian1977,

vielen Dank für Deine Hilfe.

Octavian1977 schrieb:
Hat das Haus denn überhaupt schon einen äußeren Blitzschutz?

Ich denke nicht - jedenfalls konnte ich nirgendwo am Haus Blitzableiter oder Fangeinrichtungen entdecken.

Octavian1977 schrieb:
Ein Abstand zur metallischen Regenrinne ist nur notwendig, wenn diese mit dem Blitzableitern verbunden ist.

Das ist ja mal eine erfreuliche Nachricht! Ich hatte in der zwischenzeit noch verschiedene Beiträge in Internt-Foren gelesen und dort hatte ein User "Dipol" in bezug auf nicht geerdete metallische Gegenstände von einem zwar nicht vorgeschriebenen, aber dennoch besser einzuhaltenden Abstand gesprochen, der 5% der Höhe über Grund im Medium Luft betrüge. Als Laie würde ich das mit "je näher am Boden ich das SAT-Kabel um die Regenrinne herumführe, desto ungefährlicher ist ein geringer Abstand um das Regenrohr herum bzw. zwischen Regenrohr und Hauswand hindurch" übersetzen. Vielleicht habe ich das aber auch falsch verstanden.

Octavian1977 schrieb:
Erdung der Antenne ist unabhängig vom Blitzschutz immer zu installieren. Diese darf auf keinen Fall mit den Fang oder Ableiteinrichtungen verbunden werden.
OK, und ist es denn erlaubt, die Erdung nur an der Verteilstelle im Haus anzubringen? Ich frage mich nämlich, wo man draußen die Erdung hernehmen soll, wenn man den z.B. in der Nähe verfügbaren 1,5mm PE nicht verwenden darf und die Haupterdungsschiene im Keller unerreichbar scheint?
Reicht es in diesem Fall aus, wenn der Elektriker die Verteilstelle erdet und das Kabel mitsamt Schüssel dann über den Erdungsblock an diese Erdung angeschlossen sind?

Viele Grüße
Joghurt
 
Octavian1977 schrieb:
Erdung der Antenne ist unabhängig vom Blitzschutz immer zu installieren. Diese darf auf keinen Fall mit den Fang oder Ableiteinrichtungen verbunden werden.
Unsinn
Entweder hat man einen Blitzschutz, und verbindet die Antenne direkt oder man errichtet eine Fangeinrichtung und dann braucht die Antenne nur noch mit 4mm² an den Potentialausgleich.
 
Joghurt schrieb:
Ich hatte in der zwischenzeit noch verschiedene Beiträge in Internt-Foren gelesen und dort hatte ein User "Dipol" in bezug auf nicht geerdete metallische Gegenstände von einem zwar nicht vorgeschriebenen, aber dennoch besser einzuhaltenden Abstand gesprochen, der 5% der Höhe über Grund im Medium Luft betrüge.
1. Was Dipol schreibt, hat schon "Hand und Fuß".

2. Wenn du keinen äußeren Blitzschutz hast, ist es völlig egal, wo du deine Antennenleitung lang legst.
 
Eine Antenne darf niemals mit dem äußeren Blitzschutz verbunden werden, so wie alle anderen leitfähigen Bauteile die eine leitfähige Verbindung in das Gebäude haben.
Der Trennungsabstand wird berechnet, was eine nicht ganz einfache Sache ist.

Der Querschnitt der Erdung für die Antenne ist dann noch mal eine andere Sache, hergestellt muß diese Verbindung aber immer werden.
Die Erdung eines Bauteiles erfolgt immer über eine Verbindung mit dem Potentialausgleich aber niemals über die Verbindung eines Schutzleiters egal welcher Größe.
Das man den Schutzleiter immer wieder mit dem PA verbindet ist dabei unerheblich.(im Wohnbereich eher selten)
Wird das Bauteil mal außer Betrieb genommen (abgeklemmt) an dem man sich den PA herholt ist dieser sofort Funktionslos ohne das man dies zunächst bemerkt.

Empfehle Dir den Dehn Blitzplaner den man sich kostenlos laden kann.
 
Octavian1977 schrieb:
Eine Antenne darf niemals mit dem äußeren Blitzschutz verbunden werden, so wie alle anderen leitfähigen Bauteile die eine leitfähige Verbindung in das Gebäude haben.
Hör doch endlich mal auf dich mit Themen zu blamieren, zu denen dir elementare Normen-Basics und Kompetenz fehlen. Oft genug wurde dem Quatsch schon widersprochen.

GEBETSMÜHLE AN:
  1. FALL, ÄQUIVALENTE TRENNUNGSABSTÄNDE SIND EINZUHALTEN:
    Dann wird nach Blitzschutznormenreihe IEC 62305 und der für Antennensicherheit maßgeblichen IEC 60728-11 empfohlen Dachantennen oder z. B. auch PV-Anlagen nicht mehr direkt zu erden, sondern in LPZ 0B getrennter Fangeinrichtung gegen Direkteinschläge zu schützen.
  2. FALL, ÄQUIVALENTE TRENNUNGSABSTÄNDE SIND NICHT EINZUHALTEN:
    Der Antennenträger, PV-Anlagen oder andere metallische Hausteile müssen auf dem kürzestmöglichen Weg mit dem LPS blitzstromtragfähig verbunden werden.
GEBETSMÜHLE AUS:
  • Sowohl Direkterdungen von Antennenträgern an LPS als auch die Montage getrennter Fangstangen sind wesentliche Änderungen, durch die ein evtl. vorhandener Bestandsschutz erlischt und Nachrüstung auf aktuellen Normenstand erfordert.
  • Jeder Handgriff an Blitzschutzanlagen ist qualifizierten Blitzschutzfachkräften vorbehalten, konzessionierte EFK ohne Zusatzausbildung sind keine BSFK.
Octavian1977 schrieb:
Empfehle Dir den Dehn Blitzplaner den man sich kostenlos laden kann.
Dito, aber so gründlich, dass du ihn endlich nicht immer wieder missverstehst!

Die vereinfachte Trennungsabstands-Faustformel mit 4 % in Luft und 8 % durch und über feste Stoffe gilt nur für eine Ableitung bzw Erdungsleiter und Blitzschutzklasse 3. Blitzschutzanlagen müssen über mindestens zwei Ableitungen verfügen, wodurch sich der TA nach nach exakter Formel im Verhältnis kc-Faktoren reduziert.
 
Joghurt schrieb:
Soweit ich mich zu dem Thema Blitzschutz eingelesen habe, sind die wichtigsten Parameter 2m Abstand zur Dachkante und 1,5 Meter Abstand zur Fassade, die für eine Schutzzone nicht überschritten werden dürfen. Darüber hinaus gibt es aber wohl noch Einschränkungen wie z.B. metallische Gegenstände, die dann ebenfalls 2m Abstand zur Schutzzone haben müssen.
Im Gegensatz zu Schutzwinkel- und Blitzkugel-Verfahren, die durch Hochspannungslabore vielfach experimentiell bewiesen wurden, sind die Maße für die als sicher bezeichnete Fassadenzone ebenso wenig empirisch geprüft wie die früher gültigen min. 3 m Abstand unterhalb der Dachrinne bei max. 2 m Wandabstand. Da wurde auch noch angenommen, dass nur der Bereich unterhalb der Traufe sicher ist, die Giebelseite war noch erdungspflichtig.

Die TA-Formel der IEC 62305-3 mit Bezug auf den Abstand zur PA-Ebene (= Fundamenterder oder HES) ist nur für Blitzschutzanlagen und Erdungsleiter von Antennen, aber nicht auf einschlagbedrohte Metalle von Gebäuden ohne Blitzschutzanlage anwendbar. Ich empfehle in Anlehnung an alte ki-Werte inoffiziell 10 % der Höhe über Grund einzuhalten, 2 m Abstand gegen ein Fallrohr wäre danach erst in 20 m Höhe nötig.

Die als sicher unterstellten und von blitzstromtragfähiger Erdung befreiten Fassadenbereiche können selbstverständlich nur wirken, wenn Antennen und Kabel darin verbleiben und - auch an Gebäuden ohne Blitzschutzanlage - keine Blitzströme von anderen metallischen Hausteilen überspringen können.

Joghurt schrieb:
Bezüglich des PA habe ich mir auch Gedanken gemacht...ich wüsste nicht, wie man von außen an den Hauserder im Keller drankommen sollte und frage mich, ob der wegen der Wohnungsübergreifenden Installation notwendige Potential-Ausgleich nicht ein ähnlich großes Problem darstellt wie der Blitz-Schutz?
Bereits der Querschnitt von 4 mm² Cu unterschreitet den für PA üblichen Querschnitt von 6 mm² Cu, warum man in der letzten Normausgabe sogar 2,5 mm² Cu (geschützt) zugelassen hat, ist mir rätselhaft. Wo kein PA mit 2,5 mm² Cu (geschützt) oder min. 4 mm² Cu (ungeschützt) möglich ist, fehlt für Antennenmontagen in von blitzstromtragfähiger Erdung befreiten Fassadenbereichen bei mehr als einer angeschlossenen Wohnung die normative Voraussetzung, ebenso wenn bei nur einer angeschlossenen Wohnung die Summe der Ableitströme > 3,5 mA(eff) beträgt. Das kann bereits mit intakten Endgeräten bei einem Quad-LNB der Fall sein.

Stand der Technik ist der Schutz über getrennte Fangeinrichtungen, weil nur so Antennenanlagen und die daran angeschlossenen Endgeräte gegen direkte Blitzstromeintragungen gefeit sind. Suboptimale Antennendirekterdungen entsprechen aber den Anerkannten Regeln der Technik (= Norm-Minimum) und sind - notfalls mit Stützerdern - Auswechslungen von Metallrohren auch dann vorzuziehen, wenn ein PA einfacher als an diesem Objekt möglich ist.
 
Hallo liebes Forum,

ich habe mich krankheitsbedingt bis jetzt leider nicht weiter mit diesem Thema beschäftigen können und möchte mich zunächst für eure fachkundigen Antworten bedanken sowie mich für mein verspätetes Antworten entschuldigen.

Mittlerweile scharren hier schon alle mit den Hufen wegen Satelliten-TV und ich würde nach Ostern gerne einen Elektriker beauftragen. Mir ist allerdings immer noch nicht klar, ob der Elektriker den "mastnah" zu installierenden PA nun zwingend von der Sat-Schüssel mit einem neuen durchgehenden Kabel direkt bis zur schwer erreichbaren PA-Schiene führen muss, oder ob eine Erdung auch über den Hausanschlusskasten (wo das schwarze Erdkabel reingeht) oder sogar über die Hauptverteilung (wo auch die Stromzähler sitzen) zulässig ist?
Das Versorgungsgebiet ist NRW.

Viele Grüße
Joghurt
 
Joghurt schrieb:
Mir ist allerdings immer noch nicht klar, ob der Elektriker den "mastnah" zu installierenden PA nun zwingend von der Sat-Schüssel mit einem neuen durchgehenden Kabel direkt bis zur schwer erreichbaren PA-Schiene führen muss, oder ob eine Erdung auch über den Hausanschlusskasten (wo das schwarze Erdkabel reingeht) oder sogar über die Hauptverteilung (wo auch die Stromzähler sitzen) zulässig ist?
Wenn die Antenne und Kabel wie geplant in als sicher angenommenen Fassadenbereichen installiert sind, ist keine Erdung, u. a. bei mehr als einer angeschlossenen Wohneinheit aber ein PA gefordert.

Bei erdungspflichtiger Antennenmontage wäre der Erdungsleiter aus min. 16 mm² Cu ausschließlich an der HES - sofern vorhanden auch an einer eigenen Anschlussfahne - anzuklemmen. Ob der PEN schon am Hausanschlusskasten aufgetrennt wird und an dem eine örtliche PAS verantwortbar ist, muss deine EFK des geringsten Misstrauens vor Ort entscheiden.
 
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Thema: Blitzschutz und Erdung SAT-Schüssel
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