Kochfeld anschließen

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ickselber

Guest
Hallo,

ich hoffe ich habe das Thema in den richtigen Bereich gesetzt.

Meine Freundin hat sich eine neue Küche gekauft unteranderem ist dort ein Kochfeld mit 7200 Watt bei.

Die Herdsteckdose wird vom Vermieter nach ihren Wünschen neu verlegt. Dazu jetzt meine Frage: Wir haben im Sicherungskasten nur eine Phase anliegen. Kann ich das Kochfeld (nur für 3 Phasen ausgelegt)an ein Kabel 5 x 4qmm mit jeweils der gleichen Phase anlegen? Drehstrom erzeuge ich dadurch nicht sondern habe nur meine Last verteilt oder?

Leider ist es aus baulichen Gründen im Haus nicht möglichen einen 3 Phasen Hausanschluss installieren zu lassen.

Von der Verteilung bis zum Herd sind es rund 12 Meter und ich würde B16 Automaten einsetzen,

Schon mal vielen Dank im voraus.
 
ickselber schrieb:
Leider ist es aus baulichen Gründen im Haus nicht möglichen einen 3 Phasen Hausanschluss installieren zu lassen.

Leider ist es aus rechtsverbindlichen Gründen im Vertrag des Netzanschlusses untersagt ein Verbrauchsgerätes mit > 4,6kVA Bemessungsleistung als Wechselstromsystem anzuschließen.

Wer gewinnt?

Gegen deinen Plan sprechen übrigens auch weitere Verstöße gegen die anerkannten Regeln der Technik ... Also Nein!
 
Es muss doch trotzdem möglich sein, irgendwie das Kochfeld anzuschließen?

Gibt es keine Lösung dafür?
 
Ich zitiere die TAB NS Nord als Beispiel:
Elektrische Verbrauchsgeräte mit einer Bemessungsleistung von mehr als 4,6kVA müssen als Drehstromsystem ausgelegt sein und entsprechend angeschlossen werden. Hierzu zählen z.B. Motoren, Elektrowärmegeräte, Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

Es ist auch irgendwie möglich, über eine rote Ampel zu laufen oder einem Mitmenschen eine Niere zu klauen ......... Was erwartest du da jetzt?

Erinnere den Vermieter daran, dass die Bereitstellung einer Wohnung in mangelfreiem Zustand zu erfolgen hat und dies nach Baurecht auch eine Kochstelle beinhaltet ...
 
ickselber schrieb:
Es muss doch trotzdem möglich sein, irgendwie das Kochfeld anzuschließen?
Gibt es keine Lösung dafür?

Doch.
Du hattest doch geschrieben der Vermieter kümmert sich um die Herdanschlussdose also soll dessen Elektriker das man machen.
Und das es aus Technischen Gründen nicht gehen soll, die Anlage der Wohnung auf Drehstrom umzurüsten verstehe ich nicht so recht. Normalerweise muss da nur ein neuer Zähler gesetzt werden und die Verteilung umgerüstet werden und das ist bis auf einige Ausnahmen machbar.
 
T.Paul schrieb:
Erinnere den Vermieter daran, dass die Bereitstellung einer Wohnung in mangelfreiem Zustand zu erfolgen hat und dies nach Baurecht auch eine Kochstelle beinhaltet ...

Leider ist ein fehlender Drehstromanschluss kein Mangel.

Dem Vermieter ist es finanziell nicht zuzumuten, nur wegen dem falschen Herdanschluss die gesamte Anlage umzurüsten

Mit einfachem Zählertausch dürfte es nicht getan sein, denn bei so einer gravierenden Änderung bzw. Zählerantrag muss die Anlage i.d.R. auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden; bei einem Altbau bedeutet das u. U. neue (3adrige) Leitungen, Nachrüstung von FIs etc.

Wenn der Eigentümer also keine 1000-de EUR in die Hand nimmt, hilft nur ein anderer Herd oder eine andere Wohnung.

Ein Standardherd kann immer auch an eine Phase angeschlossen werden, was bis max. 20A auch zulässig ist.
 
ickselber schrieb:
Meine Freundin hat sich eine neue Küche gekauft unteranderem ist dort ein Kochfeld mit 7200 Watt bei.
Dann hat sie schlichtweg den falschen Herd gekauft.
Dafür kannst du den Vermieter nicht belangen.
 
TS0404 schrieb:
Leider ist ein fehlender Drehstromanschluss kein Mangel.

Da gibt es andere Urteile, abhängig von Größe und Beschaffenheit der Wohnung ist eine Kochstelle mit elektrischem Drehstromanschluss "gebrauchsübliches Ausstattungsmerkmal" und dessen fehlen ein versteckter Mangel.

Verlieren tut man nur bei einer Wohnung, die der Größe entsprechend nicht für mehr als 2 Bewohner geeignet ist und/oder in ihrer Gesamtheit derart einfach und geringwertig ausgestattet wahrzunehmen ist, dass von keiner dem üblichen Stand entsprechenden Ausstattung auszugehen war - Das muss sich durch den Mietpreis und andere offensichtliche Merkmale darstellen. Oder wenn ein Gasanschluss gebrauchsfähig vorhanden ist und die Option elektrisches kochen nur ein Wunsch des Mieters ...

Das ist wie "Warmwasseranschluss vorhanden, aber nur von 10-18 Uhr nutzbar" - mit sowas fallen Vermieter heute auch vor Gericht auf die Nase ...
 
Und was wird bei Altbeständen gemacht wo eine Herdzuleitung nur ein vorhandenes 3x2,5 hat? Da windet sich doch jeder Vermieter heraus und beruft sich auf die bestehende Elektroanlage die schon immer mit einem Herd funktioniert hatte.
Bei uns im Haus (Baujahr 1965) sehe ich meistens Wechselstromzähler in den Zählerschränken aber alle Bewohner haben schon neue Einbauküchen mit modernen Elektroherden und das wurde immer ohne weiteres so angeschlossen. Und mir sind keine Klagen von Nachbarn über auslösende Sicherungen oder Überlastungen von Leitungen bekannt.
(Mein Herd läuft aber über 400V auf 3x16A)
 
Jeder handelsübliche Herd lässt sich auch einphasig anschließen, das ist kein Mangel.

Es gilt "gemietet wie besichtigt", bei einem unsanierten Altbau darf man keine topaktuelle Ausstattung erwarten.

Die gemieteten Einrichtungen müssen nur funktionsfähig sein, mehr nicht.

Wäre die Wohnung saniert, würde sich das auch im Preis niederschlagen.
 
Sagt mal was soll das hier???
Natürlich lasst sich der Herd anschließen.

Der Elektriker wird den Herdanschluss 1-Phasig legen oder?
Soll er.Danach meldest du dich hier und wir sgen dir (alle die gewillt sind zu helfen) wie der Herd angeschlossen werden muss.
Ich kann dir schon verraten:Bitte nicht so wie du in deinem Beitrag geschrieben hast.

Grüße
 
Es geht um ein autarkes Kochfeld mit drei Phasen.

Wahrscheinlich lässt sich das am 1~ Herdanschluss betreiben, es muss dann ggf. über das Menü die Leistung begrenzt werden.

Das Problem wird beim Backofen liegen, der dann eine eigene Versorgung braucht.[/b]
 
T.Paul schrieb:
Leider ist es aus rechtsverbindlichen Gründen im Vertrag des Netzanschlusses untersagt ein Verbrauchsgerätes mit > 4,6kVA Bemessungsleistung als Wechselstromsystem anzuschließen.
Also ich würde mir darauf ein 'Ei backen'. Die Versorger haben doch selber schuld, wenn mehr unsymmetrisch gezogen wird. Und so richtig interessieren tut es denen auch nicht, da sich die Unsymetrie über die Gesamtheit der Anschlüsse ausgleicht, da die Nachbarn an einer anderen Phase hängen.
Auch bei uns gibt es ganze Siedlungen, die waren mal oberirdisch zweiadrig angeschlossen und dann normal per Erdleitung. Und das wird beim TE auch so sein das Drehstrom bis zum HAK liegt, da es kaum noch Oberleitungen auf der letzten Meile gibt. Nur die Versorger lassen es sich vergolden, wenn da ein Drehstromzähler gesetzt wird.

Ich kenne genug Anlagen, die sind entsprechend ausgelegt und lassen sich schnell auf dreiadrig umrüsten - nur der Zähler müsste noch getauscht werden. Das würde dann aber um die 3000,-€ kosten.

Moderne Kochfelder erkennen übrigen, ob diese ein-, zwei- oder dreiphasig angeschlossen sind und regeln dies beim Lastmanagement automatisch. Und wenn da ein 4mm" liegt kann man locker auf 25A gehen, das reicht denn um vernünftig mit dem Kochfeld zu arbeiten.

mfG
 
Was war den vorher für ein Herd angeschlossen?
klar ist, daß die Platten auf Wechselstrom angeschlossen nicht die 7,2kW Leistung ziehen können, sondern nur 3,6kW

Bei 7,2 kW wird es sich außerdem um einen Anschluß mit 2 Phasen handeln.

Sofern nicht ein Gasanschluß vorhanden ist ist es dem Vermieter durchaus zu zu muten eine Elektrische Anlage auf einen brauchbaren Stand der Technik zu bringen.
Auch wenn das bedeutet, daß ein paar tausend Euro zu investieren sind.
Da Wechselstromanschlüsse seit den 70ern nicht mehr Stand der Technik sind ist die Anlage vermutlich rund 40 Jahre alt.
Der Vermieter erhält schließlich eine Miete die dem heutigen Mietpreis entspricht, somit kann der Mieter auch den heutigen Stand der Technik erwarten.
 
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