Fundamenterder

Diskutiere Fundamenterder im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, an unser bestehendes ZFH (Altbau) soll eine größere unterkellerte ca. 6 x 9 m große Garage/Halle (Neubau) angebaut werden. Vom Altbau...
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Du machst es dir sehr einfach. Das ist genau die gleiche Denke wie von einigen Parteien, die ihre simplen Lösungen großformatig auf Plakate drucken.

Wo liegt denn das Streben der Gewinnmaximierung?. Doch bei allen!

mfG
Jörg
 
Vielen Dank für die vielen interessanten Beiträge ...

Ich wiederhole meine Eingangsfrage:

Muss ich unter eine angebaute Garage, ein neues Gartenhäuschen etc. eine DIN VDE genormte Fundamenterdung installieren oder reicht der Anschluss an die des Hauptgebäudes?

Das muss sich doch mit belastbaren Quellenangaben von einem Fachexperten beantworten lassen. Danke.
 
Wenn Du Dich damit kritisch auseinandersetzen möchtest, rate ich Dir zum lesen der folgenden Beiträge - Aber bitte KOMPLETT!

http://www.elektro.net/74194/de-experte ... robleme-1/ -> Abschnitt "Fundament- und Ringerder" ganz am Ende, fortgesetzt in Teil 2

http://www.elektro.net/wp-content/archi ... 3_EI43.pdf

UND

http://www.elektro.net/wp-content/archi ... 7_EI42.pdf

Ich zitiere gleich einmal zwei ganz wichtige Stellen, trotz aller Kritik in diesen Artikeln:

Die DIN 18014:2014-03 beschreibt für alle Gebäude Fundamenterder, unabhängig von der Art des Systems der Erdverbindung. Erhärtet wird dies als Forderung jedoch insbesondere durch den Abschnitt 542.1.1 der DIN VDE 0100-540, welcher Bezug nimmt auf die Ausführung nach DIN 18014. Diese Forderungen sind derzeit normativ ohne Wenn und Aber anzuwenden, dennoch stehen sie auch in der Kritik.

Angesichts der derzeit klaren Gesetzes- und Normenlage darf man
sich auf die abweichende Auffassung, das Verlangen zur Errichtung
eines Fundamenterders stelle keine a.R.T. dar, nicht einlassen. Prozessual
bedeutet dieses nämlich, dass in einem Rechtsstreit, in dem
diese Frage zu klären ist, der volle Beweis erbracht werden muss,
dass Ziffer 542.1.1 der DIN VDE 0100-540 keine anerkannte Regel
der Technik darstellt.
Wer möchte dieses prozessuale Risiko eingehen?
 
Vielen Dank für die Quellen. Diese zeigen, dass die Installation von FE bzgl. technischen und wirtschaftlichen Nutzen auch bis in höchste Fachkreise umstritten zu sein scheint. Da kann man als unbedarfter Laie nur den Kopf schütteln. Dass dann ein einfacher Rechtsanwalt de jure die Einhaltung der umstrittenen Normen empfiehlt, hilft auch nicht viel weiter. Hier wären höchstrichterliche Urteile gefragt.

Aber zurück zu meiner Frage:
In den Normen ist von neuerrichteten Gebäuden die Rede. Mir geht es um den Anbau einer Garage oder eines Gartenhäuschen usw. an ein bestehendes Haupt-Gebäude (dort befinden sich HAK und Stromzähler). Mit den zitierten Quellen kann ich diesen Fall nicht eindeutig beantworten.

Wer kann mir nun eine qualifizierte Auskunft erteilen?
 
Die Änderung muss am Ende den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und damit eben auch der DIN 18014 - Und der ist egal, ob es ein nachträglicher Anbau oder ein gleich so errichtetes Gebäude ist - Der Erder gehört u.a. unter die Außenkanten des Gebäudes - Das geht beim Anbau nur durch Einbringung und Verbinden eines neuen Erders! Sonst verläuft der Erder nicht unter den Außenwänden!
 
Du machst es dir sehr einfach. Das ist genau die gleiche Denke wie von einigen Parteien, die ihre simplen Lösungen großformatig auf Plakate drucken.

Wo liegt denn das Streben der Gewinnmaximierung?. Doch bei allen!


Das ist schonmal im Grunde falsch.
Was nützt mir beste Gewinn, wenn er durch Haftungsrisiken in die Verlustzone gezogen wird.

Daher bauen seriöse Unternehmen nur nach den Anerkannten Regeln der Technik oder besser.

Nur würden wir nie für ein projekt arbeiten bei dem ein selbsternannter Gutachter unterwegs ist.
Die Kollegen auch nicht.
 
Wer kann mir nun eine qualifizierte Auskunft erteilen?

Man braucht keine Auskünfte, sondern nur eine Planung nach DIN 18014 durch einen Fachplaner.

Der hält für die Funktion und zu erbringende Grenzwerte die Verantwortung.
Der Errichter kann auch Planer sein.
 
Wenn du eine Garage baust, beauftragst du keine Fachplaner für die verschiedenen Gewerke, sondern vielleicht einen Architekten und einen Bauunternehmer und einen Elektriker und das war's. Und die haben von Erdern (ausgenommen vielleicht der Elektriker) keine Ahnung.
 
Wenn du eine Garage baust, beauftragst du keine Fachplaner für die verschiedenen Gewerke, sondern vielleicht einen Architekten und einen Bauunternehmer und einen Elektriker und das war's. Und die haben von Erdern (ausgenommen vielleicht der Elektriker) keine Ahnung.

Das ist wieder so ein Halbwissen, was man dann auch noch verbreiten möchte.
Es gibt Sachverhalte die aus gutem Grund geregelt sind.
So ist ein Entwurfsverfassen für die Baugenehmigung gefordert, sowie ein Bauleiter. Da der Bauleiter nicht überall Kompetenzen hat gibt es zum Beispiel der Fachbauleiter Elektrik.
Da hat mit der grösse des Objektes nicht zu tun, sondern nur seiner Komplexität.
Die vorgenannten Bauleiter stützen sich auf die Planung(en).
Die Baugesetzen dienen zum Schutz des Bauherrn.
Sachverständigen (keine Gutachter) braucht man vor Gericht eher weniger.
Der Sachverständige ist nicht zu verwechseln mit dem Prüfingenieur.
 
... soweit die Theorie.
 
Und was würde das nun bedeuten wenn nach der Fundamentlegung des Anbaus der E-Installateur den Auftrag für die Elektroarbeiten bekommt und es ist kein Fundamenterder darin vorhanden weil die Firma die diese Arbeiten ausführte der Ansicht war dort bräuchte keiner rein, was dann?
 
elektroblitzer schrieb:
Wo liegt denn das Streben der Gewinnmaximierung?. Doch bei allen!
Das ist schonmal im Grunde falsch.
Was nützt mir beste Gewinn, wenn er durch Haftungsrisiken in die Verlustzone gezogen wird.
Mir kommen echt die Tränen. Natürlich haftet das ausführende Gewerk für sein Werk! Oder soll es ein anderer dafür haften?

Nur würden wir nie für ein projekt arbeiten bei dem ein selbsternannter Gutachter unterwegs ist.
Dann halte ich eure Arbeitsweise sehr bedenklich, wenn ihr vor einer gutachterlichen Prüfung Angst habt und man mit einer mangelhaften Leistung solcher selbsternannten Elektrofachkräfte rechnen muss.

Wenn ich die Kreativität einiger Handwerker erlebe, kann ich jedem Häuslebauer nur wärmstens ans Herz legen, hier nicht am falschen Ende zu sparen, indem man sich den baubegleitenden Gutachter einspart.


T.Paul schrieb:
Die Änderung muss am Ende den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und damit eben auch der DIN 18014
Muss nicht, er sollte. So wie ich aus dem Kontex herauslesen kann, will der Fragesteller es selber machen. Die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik ist immer noch freiwillig, sofern nicht durch Vertragswerke verbindlich vereinbart.

mfG Jörg

Ihr seid schon ein komisches Forum hier: Wenn Fachfirmen pfuschen oder Arbeiten nicht gemäß Lastenheft erstellen, dann liegt es immer an den Auftraggeber, weil der nur auf seinen Gewinn aus ist und nie genügend zahlt. Obwohl der Leistungsumfang und Zahlung vorher vertraglich vereinbahrt wurde. Keiner von euch würde ein KFZ kaufen, wo ein Rad oder eine Tür fehlt.
Und wehe es prüft einer nach und deckt den Pfusch auf und es muss dann aufwändig nachgearbeitet werden und der Gewinn ist weg. Der böse Gutachter!

Wenn Privatleute hier wegen einem elektrotechnischen Problem ankommen, dann werden ihnen sämtliche DIN- und sonstige Vorschriften um die Ohren gehauen und nicht wirklich weitergeholfen.
 
Muss nicht, er sollte. So wie ich aus dem Kontex herauslesen kann, will der Fragesteller es selber machen. Die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik ist immer noch freiwillig, sofern nicht durch Vertragswerke verbindlich vereinbart.

Deine Kompetenz in allen Ehren. Wer als selbsternannter Gutachter nicht zwischen den Anerkannten Regeln der Technik und sonstiger Arbeitsweise unterscheiden kann wird Abweichungen nicht feststellen können.
Es gehört schon ein grösses Mass an unvermögen dazu Schutzziele nicht zu erkennen. Wer Schutzziele nicht erkennt kann schon in keiner Weise die Anerkannten Regeln der Technik umsetzen noch bewerten.

Zurück zum Fundamenterder. Wer diesen nicht einbaut verstösst gegen die Anerkannten Regeln der Technik. Dies ist eine Straftat, wenn hierdurch Schutzziele verletzt werden.
Also wer den Erder weglässt begeht diese Straftat der Baugefährdung, denn Schutzziele können evtl. nicht erreicht werden.

@Gutachter
Wieso kommst du auf die Idee hier würde irgend jemand eine Planung für eine Erdungsanlage einstellen und dann noch dafür haften. Dazu bedarf es eines Vertrages, der regelt wie die Haftung begrenzt wird.
Wer meint man könne einen Erder verzinkt in WU schmeissen, begeht eine Baugefährdung. Wer ohne Ausbildung und Prüfung eine Elektroanlage baut der hat Mut, denn er weis nicht was er tut.
Firmen die Ihre Nachweise führen die auch nachprüfbar von den Prüfingenieuren sind mit Sicherheit aus der Haftung.

Es gibt immer wieder Witzbolde die verlangen einen Zählerantrag für eine Selbstgebaute Anlage. Dafür soll dann ein Betrieb haften.
Ich glaube dafür wird man eine seiöse Firma nicht finden.
 
eliwan schrieb:
In den Normen ist von neuerrichteten Gebäuden die Rede. Mir geht es um den Anbau einer Garage oder eines Gartenhäuschen usw. an ein bestehendes Haupt-Gebäude (dort befinden sich HAK und Stromzähler). Mit den zitierten Quellen kann ich diesen Fall nicht eindeutig beantworten.

Wer kann mir nun eine qualifizierte Auskunft erteilen?

Die TAB deines Versorgers enthält (vermutlich) eine Definition, was denn ein Gebäude im Sinne der TAB ist. Vorraussetzungen sind da u.a. eigene Hausnummer, Ziel ist es eigene Gebäude mit eigenen Stromanschluss zu versorgen. Anbauten, Garagen, Gartenhäuser u.dgl. sind nun keine Gebäude im Sinne der TAB. Nun wird es aber schon kompliziert, die Forderung nach einen Fundamenterder bezieht sich in der TAB ja ausschliesslich auf Neubauten. Und da kann man dann anfangen zu spekulieren, wie was gemeint sei. Der Begriff Neubau ist ja nirgends definiert.
Hier muss man wohl die technische Erfordernis eines Fundamenterders abschätzen.
Ein Carport mit vier Einzelfundamenten und einer Holzkonstruktion ist auch ein Neubau. Will man dort einen Fundamenterder errichten? Und was möchte man erden?

Für ein TN-C-S Netz bringt ein zusätzlicher Erder im Nebengebäude (zusätzlich zum Anlagenerder) keinen erkennbaren Nutzen.

In deinem Fall, TT-Netz, könnte man aus technischer Sicht die Variante mit einem separaten Erder in der Garage durchaus einsetzen.
 
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