Küchenmontage Herdsplitter Versicherung

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KüchenmonteurNbg

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Servus Freunde.. Ich montiere gewerblich Küchen und schliese auch Backofen und Herd mit an.Elektrofachkraft für festgelägte tätigkeiten hab ich gemacht,darf also offiziell die Anschlüsse machen.Meine Frage wäre ob es versicherungstechnisch zulässig ist eine Herdose mit einer Abzweigdose und Wago Hebelklemmen zu splitten? Die Dose liegt dann unter den Schränken.füge noch ein Bild hinzu.
https://s23.postimg.org/pi9jyz94n/20170420_123322.jpg
 
Keine gute Lösung.
Wen ein autarker Backofen vorhanden ist der mit dem Kochfeld in der Nähe des Anschlusses ist dann würde ich eher eine Doppelkammerdose verwenden und diese anstelle der vorherigen GAD setzen damit schon mal zwei Zugentlastungen vorhanden sind.
Dazu ist zu berücksichtigen dass weil Stecker Anschluss des Backofens vorhanden ist, ein FI-Schalter vorhanden sein muss.
Nur sind das Notlösungen:
Besser ist es natürlich, dass bereits vor Montage einer neuen Küche, die ja auch einer vorherigen Planung erfolgt, dann in diesen Zeitraum von der Auftragserstellung bis zur Montage der neuen EBK. die erforderlichen Elektroanschlüsse laut Küchenplan entsprechend neu verlegt werden.
 
Danke dir für deine Antwort.Mit der Doppeldose leuchtet mir ein.Das Problem ist das die wenigsten Kunden die zur Miete wohnen bereit sind etwas in der Installation zu ändern,und ich darf die Herdose selber auch nicht austauschen.
Siehst du bei meiner Lösung eine Gefahr?
Und im Fall der Fälle sollte es zu einen Schaden kommen,wäre ich dann erledig?
 
Du als Elektrofachkraft stehst für dein Handeln gerade und kein anderer!
 
KüchenmonteurNbg schrieb:
Das Problem ist das die wenigsten Kunden die zur Miete wohnen bereit sind etwas in der Installation zu ändern,und ich darf die Herdose selber auch nicht austauschen.
Siehst du bei meiner Lösung eine Gefahr?
Und im Fall der Fälle sollte es zu einen Schaden kommen,wäre ich dann erledig?

Das wurde ja bereits von Pumuckel erwähnt.
Aber auch Kunden in Mietwohnungen haben die notwendigen Elektroanschlüsse bereitstellen zu lassen und das über eine Fachfirma.
Wie sie das nun mit ihren Vermieter regeln das ist deren Problem und nicht deines.
Fehlt bei der Montage die Steckdose oder Anschluss, dann schiebst du das Gerät rein und dann muss der Kunde sehen wie er damit klar kommt aber nicht du mit irdenen Bastellösungen.
Es ist also nicht so wie der Werbeslogan einer Küchenfirma: "wenn wir gehen, können sie kochen"
 
Du als Elektrofachkraft stehst für dein Handeln gerade und kein anderer!

Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten darf diese Arbeiten mit Kreativpotential nicht ausführen.
 
KüchenmonteurNbg schrieb:
Meine Frage wäre ob es ... zulässig ist eine Herdose mit einer Abzweigdose und Wago Hebelklemmen zu splitten? Die Dose liegt dann unter den Schränken.
Das ist zwar keine saubere Lösung, aber sofern alle Zugentlastungen vorhanden sind und die Leitung mit Drehstrom beaufschlagt und mit max. 16A abgesichert ist und ein geprüfter 30mA FI vorhanden ist, sehe ich technisch kein Problem.

Das größte Problem dürfte der offensichtlich nicht überall vorhandene FI sein.

PS: Ca. 10 Meinungen sind jetzt schon hier. Jeder meint, nur seine Meinung ist richtig. Mit jeder neuen Antwort kommt wahrscheinlich eine neue Meinung hinzu. :wink:
 
PS: Ca. 10 Meinungen sind jetzt schon hier. Jeder meint, nur seine Meinung ist richtig. Mit jeder neuen Antwort kommt wahrscheinlich eine neue Meinung hinzu. Wink

Es gibt mehere zulässige Wege der Realisierung.
Nur ist keiner davon durch einen Küchenmonteur ausführbar.
 
Es Hat auch ein Fi <= 30 mA zu sein.
Im Altbau findet sich oft ein 0,5 A
 
Es Hat auch ein Fi <= 30 mA zu sein.
Im Altbau findet sich oft ein 0,5 A

Für einen Herd wird kein FI benötigt, es sei denn er hat eine eingebaute Steckdose.
 
Falsch die einzige Ausnahme Festanschluss und das ist kein Festanschluss mit einer losen unter dem Schrank liegender Abzweigdose!
 
Er wird die Klemmdose schon anschrauben.
 
elektroblitzer schrieb:
Für einen Herd wird kein FI benötigt, es sei denn er hat eine eingebaute Steckdose.

Dafür eine Kupplung an der Abzweigdose
 
elektroblitzer schrieb:
Für einen Herd wird kein FI benötigt, es sei denn er hat eine eingebaute Steckdose.
Der TE hat dort gemäß Foto aber eine Schukokupplung angeschlossen. :(

(Ich kam zu spät)

s-p-s schrieb:
Es Hat auch ein Fi <= 30 mA zu sein.
Hatte ich oben bereits fett geschrieben.
 
Elektroherde oder autarke Backöfen mit Steckdose in der Vorderfront gehören längst der Vergangenheit an.
In TN-Netzen ist ein fest angeschlossenes Elektrogerät nicht RCD-Pflichtig, aber zu empfehlen.
Zumal es beim bau neuer Verteileranlagen es auch mit der internen Verdrahtung auch einfacher ist anstatt wieder da umständliche Verdrahtungen nur wegen nicht FI geschalteter LSS zu machen.
 
Strippe-HH schrieb:
Elektroherde oder autarke Backöfen mit Steckdose in der Vorderfront gehören längst der Vergangenheit an.

Es geht hier um den Abzweig mit der Schuko Kupplung.
Der Backofen hat meistens einen Schukostecker.
 
Wer denkt heutzutage wirklich noch über FI Plicht ja/nein nach.?
 
Aber auch die dürfen nicht ohne FI betrieben werden.

fuchsi schrieb:
Wer denkt heutzutage wirklich noch über FI Plicht ja/nein nach.?

Für mich geht es gar nicht um die "Pflicht", sondern um die zusätzliche Sicherheit.

Aber einige hier würden sich wahrscheinlich auch ein neues Auto ohne Sicherheitsgurte bestellen, wenn es möglich wäre. :shock:
 
Als Elektrisch unterwiesene Person oder Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten unterstehst Du den Weisungen einer Elektrofachkraft.
Diese Fachkraft entscheidet auch wie Du solche Arbeiten ausführen darfst.
Existiert im Betrieb keine Fachkraft ist es sehr fraglich ob Du diese Arbeiten ausführen darfst.
 
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